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Drucksache - VI-0126
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .10.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0126 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Soziales
und ökologisches Bauen durch Baugruppen fördern - Block 001 im
Sanierungsgebiet Teutoburger Platz (Liegenschaftsfonds) Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung der in der 7. Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0126 Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber
dem Liegenschaftsfonds Berlin für die Durchführung eines Modellprojektes
auszusprechen, mit dem das Grundstück Eberswalder Str. 14-15 gezielt an
interessierte Baugruppen vergeben werden kann. Für das
Grundstück sind städtebauliche Kriterien unter Berücksichtigung der
Sanierungszeile zu definieren. Im Rahmen des Bieterverfahrens sind diese
Kriterien zu beachten und zur Grundlage der Vergabeentscheidung zu machen. Der
Bezirksamt wird ersucht, folgende Kriterien im Vorfeld der Vergabe mit dem
Liegenschaftsfonds zu verhandeln: a) Vorlage eines Konzeptes für das
Vorgehen b) Abgabe der Wohnungen zum
Selbstkostenpreis c) Soziale Staffelung der
Wohnungspreise – u. a. auch Berücksichtigung der Kinderzahl einer
Familie d) Mehrgenerationen- und kinderfreundliche
Planung e) Ökologisch vorbildliches Konzept f)
Bei Einschaltung eines Initiators/einer Initiatorin sind Referenzen und Informationen über
die geplante Vergütung einzuholen. g) Tragfähiges Finanzierungskonzept Das
Bezirksamt wird weiterhin ersucht, im Zuge des geplanten Modellprojektes
folgende Vereinbarungen mit dem Liegenschaftsfonds zu treffen: 1. Der
Liegenschaftsfonds wird auf Basis der o. g Kriterien gezielt Baugruppen
auffordern, Konzepte im Vorfeld der Vergabe einzureichen, die die o. g.
Kriterien berücksichtigen. 2. Der Verkauf soll zum Verkehrswert
erfolgen. 3. Den
Baugruppen ist ein angemessener Zeitraum für die Kaufpreisbelegung einzuräumen. 4. Für
das Modellprojekt wird eine begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung des
Bezirksamtes und des Sanierungsbeauftragten sowie der BVV gebildet. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist anzufragen, ob sie auch an dieser
Arbeitsgruppe teilnehmen will. 5. Aus
dem Verlauf des Modellprojektes sind Schlussfolgerungen für weitere
Baugruppen-Projekte auf Flächen des Liegenschaftsfonds zu ziehen. Der BVV ist
bis zum Abschluss des Pilotprojektes halbjährlich zu berichten. Das
Bezirksamt wird ersucht, die auf dem Gelände ansässigen Unternehmen bei der
Suche nach Ausweichstandorten im Umfeld zu unterstützen. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Am
17.09.2007 fand in Umsetzung des Beschlusses zwischen dem Immobilienservice dem
Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds Berlin und der Ausschussvorsitzenden des
Steuerungsausschusses der Senatsverwaltung für Finanzen ein Gespräch statt. Der
Liegenschaftsfonds Berlin, unterstützt von der Senatsverwaltung für Finanzen,
lehnt derzeit jegliche Verhandlungen über die Grundstücksvergabe an Baugruppen
(wie im BVV-Beschluss Pankow vorgesehen) ab, da bislang der Liegenschaftsfonds
kein Verhandlungsmandat hat und der Sachverhalt auch nicht der Satzung des
Liegenschaftsfonds entspricht. Des Weiteren sei das Restitutionsverfahren für
die Grundstücke Eberswalder Str. 14-15 noch nicht abgeschlossen, so dass
gegenwärtig eine Veräußerung ohnehin nicht in Betracht kommt. Durch den
Immobilienservice wurde im weiteren Verlauf folgender Sachstand recherchiert. Eine von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete Senatsvorlage zur
„Stärkung des innerstädtischen Wohnen und neuer Wohnform durch
Grundstücks-vergabe durch den Liegenschaftsfonds Berlin und landeseigenen
Beteiligungsunter-nehmen“ wurde bislang von der Senatsverwaltung für
Finanzen nicht mitgezeichnet. Die
Staatssekretäre der Senatsverwaltung für Finanzen und Stadtentwicklung sowie
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen haben Anfang
Oktober entschieden, einen Arbeitskreis zu bilden, der die Rahmenbedingungen
definiert, die einerseits dem für alle Verkäufe geltenden Verkehrswertprinzip
genügt, andererseits aber die entsprechende Auswahl von Bewerbergruppen und
Projekten ermöglicht. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für ugend
und Immobilien |
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