Drucksache - VI-0126  

 
 
Betreff: Soziales und ökologisches Bauen durch Baugruppen fördern - Block 001 im
Sanierungsgebiet Teutoburger Platz (Liegenschaftsfonds)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
07.06.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
07.06.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 5. Tagung, 07.03.2007
ÄA, Bü90/Gr., 5. Tagung 07.03.2007
BE Aussch. f. Fin., 7. Tagung, 13.06.2007
ÄA der Linksfraktion zur BE, 7. Tagung, 13.06.2007
Ausf. nach Beschlussf., BE Aussch. Fin., 7. Tagung
VzK 13, SB, 11. Tagung, 21.11.1007

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

Siehe Anlage

Die Sanierungsziele für den Innenbereich des Blocks 001 im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz sind mit BA-Beschluss V- 1385/20

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                       .10.2007

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0126

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Soziales und ökologisches Bauen durch Baugruppen fördern - Block 001

im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz (Liegenschaftsfonds)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 7. Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0126

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds Berlin für die Durchführung eines Modellprojektes auszusprechen, mit dem das Grundstück Eberswalder Str. 14-15 gezielt an interessierte Baugruppen vergeben werden kann.

 

Für das Grundstück sind städtebauliche Kriterien unter Berücksichtigung der Sanierungszeile zu definieren. Im Rahmen des Bieterverfahrens sind diese Kriterien zu beachten und zur Grundlage der Vergabeentscheidung zu machen.

 

Der Bezirksamt wird ersucht, folgende Kriterien im Vorfeld der Vergabe mit dem Liegenschaftsfonds zu verhandeln:

 

            a) Vorlage eines Konzeptes für das Vorgehen

            b) Abgabe der Wohnungen zum Selbstkostenpreis

                   c) Soziale Staffelung der Wohnungspreise – u. a. auch Berücksichtigung der

    Kinderzahl einer Familie

            d) Mehrgenerationen- und kinderfreundliche Planung

            e) Ökologisch vorbildliches Konzept

            f)  Bei Einschaltung eines Initiators/einer Initiatorin sind Referenzen und

    Informationen über die geplante Vergütung einzuholen.

            g) Tragfähiges Finanzierungskonzept

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, im Zuge des geplanten Modellprojektes folgende Vereinbarungen mit dem Liegenschaftsfonds zu treffen:

 

1.         Der Liegenschaftsfonds wird auf Basis der o. g Kriterien gezielt Baugruppen auffordern, Konzepte im Vorfeld der Vergabe einzureichen, die die o. g. Kriterien berücksichtigen.

2.         Der Verkauf soll zum Verkehrswert erfolgen.

3.         Den Baugruppen ist ein angemessener Zeitraum für die Kaufpreisbelegung einzuräumen.

4.         Für das Modellprojekt wird eine begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bezirksamtes und des Sanierungsbeauftragten sowie der BVV gebildet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist anzufragen, ob sie auch an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen will.

5.         Aus dem Verlauf des Modellprojektes sind Schlussfolgerungen für weitere Baugruppen-Projekte auf Flächen des Liegenschaftsfonds zu ziehen.

 

Der BVV ist bis zum Abschluss des Pilotprojektes halbjährlich zu berichten.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die auf dem Gelände ansässigen Unternehmen bei der Suche nach Ausweichstandorten im Umfeld zu unterstützen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Am 17.09.2007 fand in Umsetzung des Beschlusses zwischen dem Immobilienservice dem Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds Berlin und der Ausschussvorsitzenden des Steuerungsausschusses der Senatsverwaltung für Finanzen ein Gespräch statt.

 

Der Liegenschaftsfonds Berlin, unterstützt von der Senatsverwaltung für Finanzen, lehnt derzeit jegliche Verhandlungen über die Grundstücksvergabe an Baugruppen (wie im BVV-Beschluss Pankow vorgesehen) ab, da bislang der Liegenschaftsfonds kein Verhandlungsmandat hat und der Sachverhalt auch nicht der Satzung des Liegenschaftsfonds entspricht. Des Weiteren sei das Restitutionsverfahren für die Grundstücke Eberswalder Str. 14-15 noch nicht abgeschlossen, so dass gegenwärtig eine Veräußerung ohnehin nicht in Betracht kommt.

 

Durch den Immobilienservice wurde im weiteren Verlauf folgender Sachstand recherchiert.

 

Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete Senatsvorlage zur „Stärkung des innerstädtischen Wohnen und neuer Wohnform durch Grundstücks-vergabe durch den Liegenschaftsfonds Berlin und landeseigenen Beteiligungsunter-nehmen“ wurde bislang von der Senatsverwaltung für Finanzen nicht mitgezeichnet.

 

Die Staatssekretäre der Senatsverwaltung für Finanzen und Stadtentwicklung sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen haben Anfang Oktober entschieden, einen Arbeitskreis zu bilden, der die Rahmenbedingungen definiert, die einerseits dem für alle Verkäufe geltenden Verkehrswertprinzip genügt, andererseits aber die entsprechende Auswahl von Bewerbergruppen und Projekten ermöglicht.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadträtin für

                                                                        ugend und Immobilien

 

 

 
 

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