Drucksache - VI-0069  

 
 
Betreff: Weniger Unfallgefahren, Lärm- und Gesundheitsbelastungen sowie weniger Bauschäden
Antragsteller Gert und Marianne Regel, Familie Meier, Familie Hadrich, Familie Hentschel, Familie Banzet, Herr und Frau Peter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Cornelius Bechtler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Bechtler, Bü90/Grüne, 4. BVV am 31.1.07
VzK 13, 1. ZB, 6. Tagung, 25.04.2007
VzK 13, SB, 10. Tagung, 24.10.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Die Germanenstraße, der Schönholzer Weg und die Schillerstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        . 2007

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 0069

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

 

Weniger Unfallgefahren, Lärm- und Gesundheitsbelastungen sowie weniger Bauschäden

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der am 31. Januar 2007 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0069:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Germanenstraße, im Schönholzer Weg, in der Edelweißstraße und der Schillerstraße im Ortsteil Niederschönhausen bzw. Wilhelmsruh zu erhöhen und die Lärmbelastungen zu reduzieren, die durch den schlechten Zustand der Straße bzw. durch Tempoüberschreitungen des Kfz-Verkehrs bedingt sind.

 

Folgende Maßnahmen sind zu prüfen:

·        Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

·        Einrichtung eines Zebrastreifens vor der Klax-Kita

·        Errichtung von Mittelinseln als Querungshilfen, insbesondere auf Höhe der Sachsen-/Walhallastraße sowie der Eisenblätterstraße

·        Standortverlegung der Glascontainer Germanenstraße/Ecke Sachsenstraße, um die Sichtbeziehungen zu verbessern

·        Markierung von Parkständen, um den Straßenraum optisch stärker zu gliedern und ein sicheres Abstellen von Kfz zu ermöglichen

·        Schaffung von ausreichender Straßenentwässerungen, um das Überfluten der Straße bzw. der Gehwege und Grundstücke zu verhindern.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

- 2 -

 

Der Straßenverlauf Schönholzer Weg – Germanenstraße, die Edelweiß- und die Schillerstraße gehören, entsprechend der Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP), zum übergeordneten Straßennetz. Im Bereich zwischen Angerweg – Schillerstraße sowie Kastanienallee/Hauptstraße ist der Schönholzer Weg bereits heute Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone.

 

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Schönholzer Weg im Bereich der „Klax“-Kita hat die VLB nach Prüfung bereits mit Schreiben vom 11.09.2006 wie nachstehend abgelehnt:

„Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist u.a. dann zulässig und erforderlich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z.B. der Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birgt, auf welche die Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren können).

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr im Schönholzer Weg im Allgemeinen geordnet und sicher. Es sind in dieser Straße ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge vorhanden, die es den Fußgängern gestatten, diesen Fahrbahnbereich ohne besondere Gefährdung zu überschreiten.

Die dort im Interesse der Verkehrssicherheit getroffenen verkehrlichen Maßnahmen, Zeichen 136 StVO („Kinder“), haben sich meines Erachtens bewährt. Aus meiner Sicht sind keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen notwendig.

Abschließend weise ich darauf hin, dass nach den bisherigen Erfahrungen festzustellen ist, dass gerade Kinder im Kita- und Grundschulalter nicht alleine zur Kita bzw. Schule geschickt werden. Vielmehr bringen die Eltern überwiegend ihre Kinder mit Pkw in die genannten Einrichtungen.“

 

Die Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) trifft für das übergeordnete Straßennetz nicht die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Nach Festlegung im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) obliegt diese Ordnungsaufgabe ausschließlich der Verkehrslenkung Berlin, VLB D 2, Gothaer Str. 19 in 10823 Berlin.

Ob auf dieser Grundlage verkehrsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, kann erst nach Vorliegen der zu erstellenden Gutachten entschieden werden.

 

Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die vom Antragsteller benannten Straßen auch vom Buslinienverkehr der BVG befahren werden und bereits deshalb eine flächenhafte Geschwindigkeitsreduzierung sicherlich nicht in Betracht kommt, da die hierbei entstehenden Fahrzeitverzögerungen für den BVG-Linienverkehr nicht hinnehmbar sind.

 

In der Germanenstraße und im Schönholzer Weg werden die Fahrzeuge längsseitig am Fahrbahnrand abgestellt (§ 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung –StVO-). Einer weiterreichenden Fahrbahnmarkierung bedarf es hierzu im vorliegenden Fall nicht.

Nach Überprüfung des Glascontainerstandortes muss festgestellt werden, dass hier aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht kein Änderungsbedarf vorliegt. Verkehrsgefährdungen durch den jetzigen Standort sind weder dem Bezirksamt noch der Polizei bekannt.

 

 

 

- 3 -

 

Die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten obliegt ebenfalls nicht dem Bezirk Pankow sondern der Polizeibehörde. Geschwindigkeitsmessungen werden durch die Polizeidirektion 1 Zentrale Aufgaben Verkehrsdienst, Am Nordgraben 7, 13437 Berlin veranlasst.

 

Auffällige Unfallhäufungen bzw. überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen sind der Straßenverkehrsbehörde für die genannten Straßenzüge aktuell nicht bekannt.

 

Die Prüfung des Wunsches, vor der „Klax“-Kita im Schönholzer Weg ein Fußgängerüberweg einzurichten obliegt ebenfalls der VLB. Mit Schreiben des Bezirksamtes Pankow vom 5.12.2006 wurde die VLB bereits aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu prüfen.

Zwischenzeitlich fand hier ein Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der VLB, der Polizei und verschiedenen Vertretern des Bezirkes statt. Im Ergebnis hat das von der Senatsverwaltung für die Umsetzung des FGÜ - Programms beauftragte Planungsbüro Unterlagen zur Einordnung eines Fußgängerüberweges in Verbindung mit einer Mittelinsel im Bereich Schönholzer Weg/Edelweißstraße gefertigt. Diese sind derzeitig bei der VLB zur verkehrsbehördlichen Anordnung. Es wird davon ausgegangen, dass nach erfolgter Anordnung die Bauunterlagen gefertigt werden und die Maßnahmen nach Mittelbereitstellung durch SenStadt im II. Quartal 2008 umgesetzt werden.

Weiterhin wird die Einordnung einer Mittelinsel im Bereich Schönholzer Weg/Schillerstraße geprüft.

 

Um den allgemeinen nicht befriedigenden baulichen Zustand des angesprochenen Straßenzuges zu verbessern, hatte das Bezirksamt einzelne Bereiche für das Sonderprogramm Straßensanierungsmaßnahmen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angemeldet. Zwischenzeitlich hat die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass das geplante Sonderprogramm 2008/09 entfällt.

 

Somit muss eine Instandsetzung über die reguläre bezirkliche Straßenunterhaltung erfolgen. Auf Grund der bekannten finanziellen Ausstattung des Titels der Straßenunterhaltung und des hohen Sanierungsbedarfs im Gesamtbezirk kann hier nur eine abschnittsweise Deckensanierung erfolgen. Diese Bauabschnitte werden sich allerdings bedeutend kleinteiliger als die im 1. Zwischenbericht zur Drucksache mitgeteilten Anmeldungen für das Sonderprogramm darstellen.

Begonnen werden soll noch im Jahr 2007 mit der Deckensanierung eines ersten Abschnittes der Germanenstraße im Bereich Heegermühler Weg (stadteinwärtige Fahrbahn). Der Wertumfang dieser Maßnahme wird ca. 20.000,‑ € betragen.

 

Die bereits für dieses Jahr geplante Deckschichterneuerung der Schillerstraße verschiebt sich auf Grund umfangreicher eigener Baumaßnahmen der BWB auf das Jahr 2008. Diese Maßnahme ist von der Senatsverwaltung bestätigt und wird derzeitig weiter vorbereitet.

 

Nach Aussagen der BWB ist die vorhandene Regenentwässerung im Straßenzug Germanenstraße – Schönholzer Weg grundsätzlich als ausreichend zu betrachten. Ob im Einzelfall die vorhandene Regenentwässerung der Straßen eventuell optimiert werden kann, muss dann die Einzelabstimmung zu den konkreten Bauabschnitten ergeben.

 

 

- 4 -

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für

                                                                                    Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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