Drucksache - VI-0025  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder am Teutoburger Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Cornelius Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) und BV Klaus Mindrup (SPD)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
16.01.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
30.01.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Bechter/BV Mindrup ; 13.12.06
Beschlussempfehlung Ausschuss Öff Ord, Verkehr, Verbraucherschutz, 5. BVV am 07.03.07
VzK 13, SB, 9. Tagung, 19.09.2007

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

Siehe Anlage

 

zu 1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          04.09.2007

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0025

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Betr.: Mehr Sicherheit für Kinder am Teutoburger Platz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 5. Tagung der BVV am 07.03.2007 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0025  :

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1.      Folgende Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen am Teutoburger Platz (in den Straßenabschnitten Fehrbelliner Straße, Christinenstraße, Templiner Straße, Zionskirchsstraße) erhöhen und die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduzieren:

 

-     Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone.

-     Aufpflasterungen bzw. Bodenschwellen.

-          Einrichtung von Zebrastreifen.

 

2.      Folgende Maßnahmen zu prüfen, die im Bereich der Fehrbelliner Straße und der Christinenstraße zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit führen:

 

-         Einrichtung von Engstellen auf der Fahrbahn.

-    Verschwenkung der Fahrbahn durch eine Änderung der Parkordnung.

-         Aufpflasterungen der Fahrbahn bzw. Errichtung von Bodenschwellen.

 

3.      Eine Verbesserung der Sichtbeziehungen vor folgenden baulich angelegten Gehwegvorstreckungen durch bauliche Veränderungen oder eine Änderung der Parkordnung herzustellen:

 

-   In der Zionskirchstraße, am Teutoburger Platz/Ecke Templiner Straße,         beidseitig auf der südlichen Seite.



-   Vor dem mittlerem Ausgang des Platzes, gegenüber der Eisdiele.

-   Ecke Christinenstraße, auf der südlichen Seite.

-         Templiner/Ecke Fehrbelliner Straße, Seite vor der Kaufhalle).

 

4.      Die Überquerungsmöglichkeit über die Schönhauser Allee auf Höhe der Fehrbelliner Straße sicherer zu gestalten und die Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen und diese mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zu erörtern.

 

5.      Die Einrichtung einer Sackgasse durch die Abhängung der Zionskirchstraße und die Anhebung auf Gehwegniveau im Bereich der Grundschule am Teutoburger Platz zu prüfen.

 

6.      Zu Beginn der Tempo-30-Zone und an weiteren sensiblen Stellen Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen.

 

7.  Das Ergebnis der Prüfaufträge auf einer Bürger/-innenversammlung vorzustellen und       zu diskutieren sowie zu den Punkten 3. und 4. des Antrages zu berichten.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die dargestellten Forderungen zur Verkehrsicherheit am Teutoburger Platz sind zwischenzeitlich in die „Präzisierung des Sanierungsziels für den öffentlichen Straßenraum Verkehr“ eingeflossen. Der Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. und das Bezirksamt haben dem Sanierungsbeirat am 29. März 2007 die dargestellten Präzisierungen für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz vorgelegt. Diese wurden einvernehmlich beschlossen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Erörterungen und Abstimmungen des Tiefbauamtes / S.T.E.R.N. mit den Betroffenenvertretungen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

Im Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz wurden im Rahmen der Sitzung am 22.05.2007 die Präzisierung der Sanierungsziele vorgestellt und dort ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die formulierten Empfehlungen werden nunmehr von den zuständigen Stellen geprüft.

 

Im Einzelnen:

 

zu 1.

 

- Sämtliche genannte Straßen sind bereits aktuell Bestandteil einer geschwindigkeitsre-duzierten Tempo 30-Zone. Überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen sind nicht auffällig. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung –StVO-) sind immer auch an bauliche Voraussetzungen geknüpft (Erstellen einer Mischverkehrsfläche, Aufpflasterungen an den Einmündungsbereichen), die kurzfristig nicht finanzierbar sind. Bei der Verteilung verfügbarer Mittel ist seitens des Bezirks vor allem dafür Sorge zu tragen, dass es hierbei nicht zur Benachteilung anderer Sanierungsgebiete kommt. Hierfür bitte ich um Verständnis. Gleichwohl soll die Einrichtung zusätzlicher Verkehrsberuhigter Bereiche durch Formulierung im Rahmen der Präzisierung des Sanierungsziels öffentlicher Straßenraum weiterhin Sanierungsziel auch am Teutoburger Platz sein.

 

 

- Zur gewünschten baulichen Einrichtung von Fahrbahnschwellen bleibt festzustellen, dass der Einbau solcher „Schwellen“ aus den nachfolgend genannten Gründen als nicht sinnvoll erachtet wird:

Innerhalb kurzer Zeit sind die „Schwellen“ den Autofahrern bekannt, da es ja hier im Wesentlichen um untergeordnete „Kiez“-Straßen geht, mit dem Effekt, dass genau von den Autofahrern, die man disziplinieren will, entsprechend ‚sportlich‘ damit umgegangen wird: es wird forsch bis kurz vor die Schwelle gefahren, gestoppt, die Schwelle überfahren, dann wieder mit entsprechender Lärmentwicklung zügig Gas gegeben.

 

Ergebnis: erhöhte Lärmwerte, ohne dass der eigentliche Zweck einer nachhaltigen und gleichförmigen Geschwindigkeitsdämpfung erreicht würde.

 

Diese Art der Verkehrsberuhigung kann deshalb keineswegs als vorbildlich erachtet werden.

 

Außerdem bleibt festzustellen, dass der Einbau von Fahrbahnschwellen auch von der Berliner Feuerwehr und Rettungsdiensten abgelehnt wird, da die Zu- und Abfahrt von und zum Einsatzort erschwert sowie die Krankenbeförderung über solche Schwellen gefährlich ist.

 

- Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Fehrbelliner Straße in Höhe Templiner Straße (vor dem dortigen „Kaiser’s-Markt) wird durch die für die Finanzierung zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -VII B 42- geprüft. Vorerst wird eine aktuelle Verkehrserhebung durchgeführt.

Weitere FGÜ im Bereich des Teutoburger Platzes werden, nach erfolgtem Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, der Polizeibehörde und dem Schulamt Pankow zur Zeit nicht als erforderlich erachtet.

 

zu 2.

 

- Die Einrichtung zusätzlicher Engstellen und Aufpflasterungen in der Fehrbelliner Straße und in der Christinenstraße erfordert wiederum weiterreichende bauliche Maßnahmen, für welche aktuell keine finanziellen Mittel verfügbar sind. Zusätzlich hat der daraus resultierende Eingriff in den ruhenden Verkehr den Wegfall von Stellplätzen zur Folge. Hierfür wird unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen momentan keine Notwendigkeit gesehen, da überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen nicht zu verzeichnen sind. Dasselbe gilt ebenso für gewünschte Fahrbahnverschwenkungen.

 

- Zu „Schwellen“ siehe 1.

 

zu 3.

 

Im Bereich der Kreuzung Templiner Straße / Zionskirchstraße werden zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführern und querenden Schulkindern auf einer Länge von 12 Metern im Anschluss der vorhandenen Gehwegvorstreckungen die Senkrechtparkplätze aufgehoben und je zwei Parkplätze längsseitig zum Fahrbahnrand markiert. Die Maßnahme wurde bereits mit der Polizeibehörde und dem Schulamt abgestimmt. Sie wird kurzfristig

 

 

 

straßenverkehrsbehördlich angeordnet und zum Beginn des neuen Schuljahres realisiert. An den übrigen im Antrag genannten Punkten wird die Änderung der

Parkordnung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im Rahmen personeller Möglichkeiten geprüft und ebenfalls, falls erforderlich, kurzfristig umgesetzt.

 

Im Bereich der Einmündung Fehrbelliner Straße / Templiner Straße muss jedoch erst die weitere Entwicklung betreffend des durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüften FGÜ (siehe 1., 3. Spiegelstrich) abgewartet werden, bevor über die Notwendigkeit der weiterreichenden Veränderung der Parkordnung eine Aussage getroffen werden kann.

 

zu 4.

 

Die Schönhauser Allee gehört, entsprechend der Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP), zum übergeordneten Straßennetz.

 

Die Entscheidung über straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, hierzu gehört auch die Einrichtung von Querungshilfen (Fußgängerüberweg, Ampelanlagen), trifft nicht das Bezirksamt Pankow. Nach Festlegung im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) obliegt diese Ordnungsaufgabe ausschließlich der Verkehrslenkung Berlin (VLB).

Ich habe deshalb den geäußerten Wunsch nach Einrichtung einer Querungshilfe in der Schönhauser Allee Ecke Fehrbelliner Straße an die VLB weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis bleibt vorerst abzuwarten.

 

zu 5.

 

Für die Ausbildung eines Sackgassenbereiches in der Zionskirchstraße wird aktuell keine Notwendigkeit gesehen. Durch die Ausweisung von Sackgassen in Wohngebietsstraßen wird zusätzlicher Umfahrungsverkehr in den übrigen, ebenso schützenswerten Wohnstraßen, verursacht. Insbesondere wäre im vorliegenden Fall eine Mehrbelastung der parallel verlaufenden Fehrbelliner Straße und der Schwedter Straße zu befürchten, was wiederum auch der Schulwegsicherung abträglich wäre.

 

Die vorgeschlagene Anhebung der Straßenbereiche im Bereich der Grundschule auf Gehwegniveau würde die Reduktion von Parkplätzen in diesen Straßenabschnitten zur Folge haben und ebenso eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen mit ruhendem Verkehr hervorrufen.

 

Die Templiner Straße ist bereits seit 1993 Sackasse und eine Durchfahrt von der Zionskirchstraße in die Schwedter Straße durch angeordnetes Verkehrszeichen (Z) 267 StVO (Verbot der Einfahrt) nicht möglich.

 

Weiterreichendere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich und bauliche Maßnahmen auch nicht finanzierbar. Ein spürbarer positiver Effekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird aus den genannten Gründen ebenfalls nicht gesehen.

 

 

 

 

 

 

zu 6.

 

Sollten durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen der Polizei im Bereich des Teutoburger Platzes und umliegender Straßen überdurchschnittliche

Geschwindigkeitsübertretungen ergeben so werden zusätzliche Piktogramme „30 km/h“ an geeigneten Stellen durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

 

Aufgrund der Tatsache, dass alle hier aufgeführten Einzelanträge in die „Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr“ und den daraus herzuleitenden Arbeitsauftrag für das Bezirksamt Pankow bereits eingeflossen sind, wird auf eine weitere Berichterstattung im Rahmen dieser Drucksache VI-0025/  verzichtet.

 

zu 7.

 

Die Vorstellung der Ergebnisse der Aktivitäten des Bezirksamtes, der Bericht zu den Punkten 3. und 4. des Ersuchens der BVV und die empfohlene Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern findet im Rahmen einer Bürgerversammlung in den Räumen der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz in der Templiner Straße 17 statt. Als Termin ist der 11. September 2007 mit der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz verabredet.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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