Drucksache - V-1247  

 
 
Betreff: Keine Einstellung von Straßenbahnlinien im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.05.2008 
Fortführung der 15. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 40. Tagung, 29.03.2006
VzK 13, ZB, 43. Tagung, 27.09.2006
VzK 13, SB, 15. Tagung, 30.04.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Leitung der BVG deutlich zu machen, d

 

Siehe Anlage

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr. V-1247/2006

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Keine Einstellung von Straßenbahnlinien im Bezirk Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Tagung der BVV am 29.03.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: V-1247-

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Leitung der BVG deutlich zu machen, dass die in den Presseorganen angekündigte Einstellung von Straßenbahnlinien im Bezirk Pankow für den Bezirk

nicht hinnehmbar ist.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 18.04.2006 die o. g. Drucksache der BVV an die Staatssekretärin Verkehr und Umwelt, Frau Maria Krautzberger, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.

Des Weiteren erging eine Bitte um Stellungnahme an die BVG.

Gemäß des 1. Zwischenberichtes vom 19.09.2006 wurden der BVV die Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15.06.2006 und der BVG vom 10.08.2006 sowie das Protokoll über das am 08.06.2006 beim damaligen Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung geführte Gespräch mit der BVG-Leitung und Sen Stadt VII C bereits zur Kenntnis gebracht.

Im Ergebnis wurde darauf verwiesen, dass hinsichtlich der bevorstehenden und notwendigen Investitionen in die Straßenbahninfrastruktur als Grundlage der zu treffenden Entscheidungen Untersuchungen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgen müssen.

 

Gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass das Abgeordnetenhaus am 31.08.2006 beschlossen hat, die Verhandlungen über einen Verkehrsvertrag mit der BVG mit dem Ziel zu führen, alle vorhandenen Straßenbahnstrecken weiter zu betreiben.

 

Die von Sen Stadt beauftragte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Linie M 1 hat gezeigt, dass der Erhalt der Straßenbahnlinie insgesamt rentabler ist als deren Einstellung und den Ersatz durch Busse.

Für den Ast zur Schillerstraße ist die vom Senat finanzierte Sanierung beschlossen unter Einbeziehung der Auflage, in diesem Bereich den Bus / Straßenbahnverkehr weiter zu optimieren, um ihn an die Nachfrage anzupassen.

Der Abschnitt nach Rosenthal wird in Kürze im Zuge des Straßenneubaus der Friedrich-Engels-Straße saniert.

Die Option einer Verlängerung zum S/U-Bahnhof Wittenau bleibt durch den Senat erhalten. Die Trassenfreihaltung hierzu bleibt gewahrt und ist gesichert.

 

Andere Straßenbahnlinien werden nicht untersucht, da es von Sen Stadt keine weiteren Prüfaufträge zu Streckenstilllegungen in Pankow gibt.

 

Mit dem nunmehr bestehenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin vertreten durch Sen Stadt als Aufgabenträger und Besteller sowie der BVG als Leistungs-

erbringer erfolgte eine klare Definition zum Leistungsumfang.

Die bestellten Verkehrsleistungen für das Land Berlin, welche im Rahmenfahrplan der BVG untersetzt werden, sind mit der bestehenden Infrastruktur zu erbringen.

Die Finanzierung für den Fahrbetrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur ist mit dem Abschluss des Verkehrsvertrages langfristig bis 2020 geregelt.

Neubaumaßnahmen, wie die Verlängerung der Strecke der Linie M 10 vom S-Bhf. Nordbahnhof zum Hauptbahnhof oder -wie bereits erfolgt- der Linie M 2 von der Prenzlauer Allee / Torstraße bis zum S/U-Bahnhof Alexanderplatz sowie anfallende  Grundinstandsetzungen werden zusätzlich durch Sen Stadt gefördert und finanziert.

 

Mit Abschluss des Verkehrsvertrages sind also für Pankow alle Absichten zu Streckenstilllegungen nicht mehr vorgesehen. Das Pankower Straßenbahnliniennetz ist damit im Bestand gesichert.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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