Drucksache - V-1224  

 
 
Betreff: Benennung der Straße 125 im Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 39. Tagung, 01.03.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache-Nr.: V-1224

                                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung der Straße 125 im OT Rosenthal

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, im Ortsteil Rosenthal die „Straße 125“ in „Centweg“ zu benennen.

 

Begründung:

 

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Kleingartenanlage Ziekow. Die neuen Eigentümer haben im Jahre 2001 die ehemaligen Pachtgrundstücke erworben und möchten nunmehr dem gemeinsamen Weg einen Straßennamen geben. Der Antragseinreicher erläuterte, dass es zunehmend zu Schwierigkeiten kommt, die dort gelegenen Grundstücke zu
finden, weil die Bezeichnung Straße 125 vermehrt nicht mehr in den Stadtplänen abgedruckt
würde. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die KGA Ziekow als solche nicht mehr existiert und damit auch die darin gelegene Straße 125 nicht mehr aufgeführt würde.

Die Eigentümergemeinschaft entschied sich für den Namen Centweg, weil sie einen zeitgemäßen und unkomplizierten Straßennamen wünschte und deshalb die kleinste Einheit unserer
europäischen Währung, den Cent, für die Bezeichnung auswählte.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen Benennungs-absichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Kartenblattausschnitt erkennbar. Das Benennungs-verfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                 Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Stadtentwicklung

                                                                                               Bezirksstadtrat

 

Anlage - Kartenblattausschnitt

 

 
 

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