Drucksache - V-1209  

 
 
Betreff: Erlass einer Umstrukturierungssatzung für das Quartier der "Grünen Stadt" und Einleitung eines Sozialplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linkspartei.PDS und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2006 
10. außerordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
gem Antr.SPD,Lksp.PDS,Bü90 10.außerord.Tagung 15.02.06
ÄA FDP, 10.außerord. Tagung, 15.02.2006
Ausf. nach Beschlussfassung, 10. Außerord. Tag. 15.02.06
VzK 13, 40. Tagung - 29.03.2006
VzK 13, SB, 13. Tagung, 06.02.2008

1

 

Siehe Anlage

Das Quartier wurde in den 1930er Jahren errichtet und weist eine zusammenhängende einheitliche Baustruktur auf, die in Teilen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                      

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:
                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: V-1209

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Erlass einer Umstrukturierungssatzung für das Quartier der „Grünen Stadt“ und

Einleitung eines Sozialplanverfahrens

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 10. außerordentlichen Sitzung am 15.02.2006

angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.

V-1209

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebiet der „Grünen Stadt“ (Greifswalder Straße, John-Schehr-Straße, Kniprodestraße und Anton-Saefkow-Straße) eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

2.      Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:
Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für Mieter, die während der Arbeiten nicht in der Wohnung bleiben wollen, stehen Umsatzwohnungen bereit. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen.
Der Anbau und Zugang zu den geplanten Balkonen ist zu regeln. Dabei ist Grundsatz: Wer keinen Balkon will, kann die Nutzung verweigern. Dem Mieter entstehen dann keine zusätzlichen Kosten. Zugang und Reinigung

des Balkons sowie die Einhaltung baupolizeilicher Vorschriften sind zu klären.

Wer mit Zustimmung des Vermieters bereits eine moderne Heizung in seine Wohnung eingebaut hat, kann sie nach erfolgreicher technischer Überprüfung behalten bzw. bekommt kostenneutral das neue Heizsystem.
Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans soll unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die GSW übernehmen.

3.      Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV, die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter im Quartier unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Punkte hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von der GSW zu übernehmen.

 

4.      Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt, BVV und GSW erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von der GSW geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und der GSW abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

 

5.      Das Bezirksamt wird ersucht, innerhalb des Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

 

6.      Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist der GSW die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB mitzuteilen. Es sollte eine vorläufige Untersagung gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen.

 

7.      Die Bewohner des unter Punkt 1 benannten Quartiers sind durch das Bezirksamt in geeigneter Form auf die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise hinzuweisen.

 

8.      Die bereits angebauten Balkone sind baupolizeilich zu überprüfen. –

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Zu 1.

Am 1. Dezember 2007 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 31, Seite 587 und 588 der Erlass einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die "Grüne Stadt" verkündet. Die Verordnung ist am 2. Dezember 2007 in Kraft getreten.

 

 

Zu 2.

Am 14. Dezember 2007 wurde ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Eigentümer der Blöcke I und IV, der Mieterberatung Prenzlauer Berg und dem Bezirksamt, Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung über Aufstellung und Umsetzung der Sozialpläne und zur Erstattung der Kosten abgeschlossen.

 

 

Zu 3.

Siehe zu 2.

 

 

Zu 4.

Siehe zu 2.

 

 

Zu 5.

Siehe zu 1.

 

 

Zu 6.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt von Berlin am 17.03.2006 veröffentlicht. Am 08.09.2006 wurde zwischen Bezirk und GSW eine Vereinbarung über die sozialverträgliche Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen.

 

 

Zu 7.

Mit Schreiben vom 12.09.2006 wurden die Bewohner über die unter Punkt 6 genannte Vereinbarung und die damit verbundene Rechtslage durch das Bezirksamt informiert.

 

 

Zu 8.

Die bereits angebauten Balkone wurden bauordnungsrechtlich auf Übereinstimmung mit der bestandkräftigen Baugenehmigung überprüft.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und

                                                                        Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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