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Drucksache - V-1029
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: V-1029/05
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Hartz IV – Verteilung der Eingliederungsmittel
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Tagung am 28.09.2005 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:V-1029/05
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV vierteljährlich über die Arbeit des Jobcenters schriftlich zu folgenden Fragen/Themen unter Beachtung des Datenschutzes zu berichten:
1. Welche Maßnahmen als Arbeitsgelegenheiten und anderen Eingliederungshilfen aufgeschlüsselt nach Zweckbestimmung (SGB II, III) wurden bewilligt? Welche Maßnahmen wurden abgelehnt? Dabei sind sowohl eine kurze Beschreibung der Maßnahme, die Zahl der Plätze, die Zielgruppe sowie die Kosten zu benennen. 2. Wie viele Frauen und Männer wurden, in die angebotenen Plätze vermittelt? Wie ist die Aufteilung der Kosten in die Gruppen Qualifizierung, Beratung, Betreuung und Verwaltung der Maßnahmen im Jobcenter Pankow? 3. Gibt es Fälle, dass Leistungsempfänger/innen psychosoziale Betreuung bedürfen? Wenn ja, wie ist diese sichergestellt? 4. Wie wird sichergestellt, dass Freuen und Männer in gleicher Weise von den angebotenen Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante, Lohnkostenzuschüsse, MAE, ABM usw.), Qualifizierungsmöglichkeiten und Zuschüssen profitieren?
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Berichtsstand: 31.10.2010
Zu 1 und 2:
Im JobCenter Pankow waren mit Stand 31.10.2010 insgesamt 16.591 (Vormonat: 17.143) Menschen arbeitslos gemeldet, davon 9.720 Männer (Vormonat: 10.047) und 6.871 Frauen (Vormonat: 7.096). Der Anteil der Frauenarbeitslosigkeit beträgt 41,4%. Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB II
a: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Entgelt
Mit Stand 31.10.10 laufen insgesamt 211 Projekte (152 MAE und 59 Entgelt) in der öffentlich geförderten Beschäftigung, wobei die Einsatzschwerpunkte beibehalten wurden: - Gesundheit und Pflege (33 MAE und 11 Entgelt) - Kinderbetreuung und Jugendhilfe (11 MAE und 4 Entgelt) - Beratungsdienste (10 MAE und 6 Entgelt) - Umweltschutz und Landschaftspflege (29 MAE und 8 Entgelt) - Infrastrukturverbesserung (15 MAE und 12 Entgelt)) - Erziehung und Bildung (32 MAE und 7 Entgelt) - Wissenschaft und Forschung (3 Entgelt) - Kunst und Kultur (19 MAE und 8 Entgelt) - Sport (3 MAE)
Besetzungsstand:
Bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen sind von 1.920 Plätzen insgesamt 1.857 Plätze besetzt (Auslastung der Platzkapazität von 96,7 %). 42,6 % der belegten Plätze sind mit Frauen besetzt.
Bei den Arbeitsgelegenheiten mit der Entgeltvariante sind von 420 Plätzen insgesamt 397 Plätze besetzt (Auslastung der Platzkapazität von 94,5 %). 29,5 % der belegten Plätze sind mit Frauen besetzt.
b: Beschäftigungszuschüsse
Mit Stand 31.10.2010 werden insgesamt 396 Arbeitsverhältnisse mit BEZ, darunter 354 Fälle in der 1. Förderphase und 42 Fälle in der 2. Förderphase gefördert. In 2010 wurden 7 Fälle neu bewilligt (1. Förderphase) und 42 Fälle konnten in die unbefristete Förderung übernommen werden.
Es werden 222 Männer und 174 Frauen mit Beschäftigungszuschuss gefördert.
d: Besetzungsstand bei weiteren Eingliederungsleistungen gem. § 16 SGB II in Verbindung mit SGB III (Stand 31.10.2010)
Eingliederungsleistung Eintritte - Stand 31.10.10
Zu 3:
Die psychosoziale Betreuung von Leistungsempfängern ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 16a SGB II, die innerhalb der bestehenden Strukturen erbracht wird. Hierzu hat sich eine enge Kooperation mit dem JobCenter Pankow entwickelt. Am 07.01.2010 wurden hierzu Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
Zu 4:
Die Geschäftspolitik des JobCenters Pankow ist darauf ausgerichtet, dass Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unter Berücksichtigung des Frauenanteils an den Arbeitslosen entsprechend beteiligt werden. Des Weiteren werden Maßnahmen, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt beitragen, unterstützt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gehen alle ArGen, die ihre Aufgaben nicht in zugelassener kommunaler Trägerschaft wahrnehmen, in sogenannte gemeinsame Einrichtungen (gE) über. Sowohl aus der Bundes- als auch aus der Landesgesetzgebung resultiert die Notwendigkeit wesentlicher organisatorischer Änderungen in der Umsetzung des SGB II. Das Gesetz zur Ausführung des SGB II im Land Berlin befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und die auf dieser Grundlage zwischen dem Land und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit abzuschließende Vereinbarung im Abstimmungsprozess. In der Vereinbarung werden Regelungen zu den Organen der gE, zu grundlegenden organisatorischen Strukturen und Abläufen sowie zu Fragen der Gestaltung des Übergangs in die neue Organisationsform getroffen. Die Senatsverwaltung sieht die Notwendigkeit, Arbeitsmarktpolitik und Verteilung der Eingliederungsmittel aus gesamtstädtischer Sicht zu steuern. Es ist davon auszugehen, dass etwaige Anforderungen an Berichterstattungen gegenüber dem Abgeordnetenhaus bzw. den Bezirksverordnetenversammlungen Berlin einheitlich qualifiziert werden.
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport
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