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Auszug - Lärmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114
Einreicherin stellt Antrag vor und verweist darauf, dass nach Blankenburg bereits eine Lärmschutzwand besteht – nach Franz. Buchholz allerdings nicht, obwohl derzeit das Gebiet in der Ludwig-Quidde Straße beplant wird. Herr Tröger (Bürger) stellt aktuellen Stand beim Lärm vor und verweist auf den aus seiner Sicht großen Handlungsbedarf. Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob der Antrag noch rechtzeitig käme, da das Planfeststellungsverfahren schon gelaufen ist. Die Einreicherin verweist darauf, dass Lärmschutzmaßnahmen auch nach dem Planfeststellungsverfahren möglich sind. Die Bedingungen haben sich seit früherer Ablehnung geändert, da das neue Wohngebiet geplant wird. Das BA verweist darauf, dass nach dem PFV bei einer neuen Bebauung der Bauträger nicht mehr für die Kosten aufkommen muss. Die Grünen reichen einen Änderungsantrag ein, der nach „SenUVK“ „sowie dem BMVI“ ergänzen würde. Der Änderungsantrag wird von der Einreicherin angenommen. Der Antrag erhält: 10 ja – 0 nein- 1 Enthaltung |
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