Auszug - Stellungnahme KJHA Pankow zum geplanten Jugendfördergesetz des Senats
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- Die AG-Planung wird eine Stellungnahme Pankows zum geplanten Jugendfördergesetzes formulieren, der dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung am 29.05.2018 als Abstimmungsvorlage dienen soll.
- (Diskussionsgrundlage ist die vorliegende Stellungnahme des KJHA Lichtenberg)
- Strittig ist in der AG-Planung das Thema Zweckbindung der finanziellen Mittel.
- Es kann keine gemeinsame Haltung in der AG Planung dazu erzielt werden.
- Thomas Bohla wird einen Text vorbereiten, der den Dissens zum Ausdruck bringt.
- Paul Schlüter wird einen Text vorbereiten, der einen Kompromiss bezüglich des strittigen Themas Zweckbindung darstellt.
- Auf folgende Textpassage konnte sich die AG Planung in der Sitzung verständigen:
- „Wir fordern die Festschreibung im Jugendfördergesetz, dass die bezirklichen Jugendförderpläne Instrumente ernsthafter Kinder- und Jugendbeteiligung für alle Angebotsformen aufzeigen und zusätzlich auskömmlich durch den Senat finanziert werden. Beteiligung im Sinne des Jugendfördergesetzes kann nur durch zusätzliche personelle und finanzielle Recourcen erreicht werden.
- Des Weiteren fordern wir eine Anschubfinanzierung bzw. eine zweckgebundene einmalige Zuweisung für die Finanzierung der Erholungsmaßnahmen für Kinder & Jugendliche in den Berliner Bezirken mit defizitärer Ausstattung.”
- Alle nachträglich zu formulierenden Textpassagen durch Hr. Bohla und Hr. Schlüter werden per Mail an Hr. Blauert gesandt, der diese dann zu einem Text zusammenführen wird.
Die nächsten Sitzungen der AG Planung finden statt am: 07.06. und am 05.07.2018 Dort wird sich die AG Planung mit weiteren Bezirksregionen aus dem FEP befassen.
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