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Auszug - Stellungnahme des Vorsitzenden zur Wirksamkeit der Beschlüsse aus der Sitzung vom 06.03.2018
Herr Holder erklärt, dass es eine Meinungsverschiedenheit mit dem BVV Büro über die Geschäftsordnung gibt. Die Frage, ob der stellvertretende Vorsitzende oder das BVV-Büro zu einer Ausschussitzung einladen muss, wenn die ehemalige Vorsitzende den Vorsitz niedergelegt hat, steht im Raum. Wenn der Falsche eingeladen hat dann ist eventuell die Ausschussitzung und damit auch die Wahl des neuen Ausschussvorsitzenden ungültig. Es folgt noch ein Gespräch, um das zu klären. Auf der nächsten Ausschussitzung wird das Thema noch einmal angesprochen. Es besteht Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern, dass der Ausschuss weiterhin Beschlüsse faßt auch wenn der Sachverhalt noch nicht geklärt ist. |
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