Auszug - Fahrradverleihsysteme im öffentlichen Straßenland  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Zwei Schreiben zu diesem Thema wurden den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Bisher ist noch keiner der neuen Anbieter an den Bezirk herangetreten. Für Rückgabezonen muss Sondernutzungsgebühr gezahlt werden.

Fragen und Diskussion:

Wie viele der r Berlin in Rede stehenden 350 Rückgabezonen sind in Pankow? Dazu muss das Bezirksamt nachforschen.

Die von der Senatsverwaltung angesetzte Berechnungsbasis für die Sondernutzungsgebühren - 3€/m² und für 1 Rad 1m² - wird hinterfragt.

Wie soll das Abstellen der Leihräder kontrolliert werden? Sollen das sie Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung machen? Schwierig, weil die Parkraumbewirtschaftung nur bei Ordnungswidrigkeiten nicht tätig werden kann und Fahrräder nicht zum Aufgabenspektrum gehören.

Das Bezirksamt verweist darauf, dass sich die Entwicklung erst am Anfang befindet. In Zukunft wird es noch mehr Leihräder geben. Problem sind die ohnehin zu knappen Stellplätze. Das Abstellen einzelner Räder gewerblicher Anbieter ist als Allgemeingebrauch zu werten. Ab wievielendern eine Rückgabezone sondernutzungsgebührenpflichtig wird, ist unklar. Es ssen Erfahrungen gesammelt und dann ein Kriterienkatalog erstellt werden. Die öffentlich bereitgestellten Radabstellanlagen sind für den Allgemeingebrauch, daher sollten diese für den Gewerblichen tabu sein.

 


 
 

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