Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

 

Bezirksstadtrat Dr. Kühne berichtet.

  • Aus der Presse ist bekannt: Die Landeswahlleiterin sieht die Situation in den Bürgerämtern kritisch. Insbesondere weist sie mit Blick auf die mehrwöchigen Wartezeiten bei Ummeldungen darauf hin, dass sich dies negativ auf die Wahl 2016 auswirken kann. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe einen personellen Mehrbedarf von 42 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die Bürgerämter ermittelt.
  • Mit Blick auf die gestiegenen Zahlen von Geflüchteten ist vorgesehen, die Bürgerämter um 25 VZÄ aufzustocken. Es soll drei regionalisierte Bürgerämter geben, in denen die Anliegen der geflüchteten Menschen bearbeitet werden.
  • Die Stellenbesetzungsverfahren für die Bürgerämter dauern sechs Monate, und es mit einer Einarbeitungszeit der neuen Dienstkräfte von einem Monat zu rechnen.
  • Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung soll novelliert werden. Hintergrund ist, dass ab Mai 2016 eine Flut von Anträgen auf Ferienwohnungen erwartet wird. Die Verordnung sieht das Eintreten einer Genehmigungsfiktion vor, wenn die Bezirksämter die Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten. Vorgehen ist, die Verordnung so zu ändern, dass die Genehmigungsfiktion nicht eintritt.
  • Im Bezirk Pankow gibt es neun dänische Ferienwohnungen. Hintergrund sind dänische Gewerkschaftsfonds, in die dänische Werktätige einzahlen; die Fonds kaufen davon Ferienwohnungen in Urlaubsgegenden und ermöglichen ihren Mitgliedern so einen kostengünstigen Urlaub. Nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung handelt es sich hierbei um normale Ferienwohnungen, die genauso behandelt werden müssen wie alle anderen Ferienwohnungen auch. Gegenwärtig gibt es allerdings noch keine Klagen deshalb.
  • Der Rechnungshof beurteilt die Gebühren in den Standesämtern kritisch. Aktuell sind in allen Standesämtern die Gebühren gleich hoch. Der Rechnungshof schlägt vor, es möge nur noch ein einziges Standesamt geben. Alle übrigen Standesämter seien dann Außenstandorte, an denen höhere Gebühren genommen werden könnten.

 


 
 

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