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Auszug - Ökologische Bauleit- und Freiraumplanung für private Vorhabenträger
Herr BV Kraft stellt den Antrag vor und begründet diesen. Im Rahmen seiner Ausführungen reicht er einen Leitfaden und Beispiele aus anderen Kommunen aus. Herr BV Brenn erklärt, dass ihm die Bezugnahme auf private Vorhabenträger nicht ausreiche. Herr BV Schröder sieht für die Realisierung des Anliegens keinen Bedarf, da nach seiner Einschätzung kein Vorhabenträger von diesen Informationen Gebrauch machen würde. Vielmehr sei seine Erfahrung, dass solche Planungen mit von den Vorhabenträgern beauftragten Architekten und Landschaftsplanern abgestimmt würden. Frühzeitige Hinweise und Informationen hätten keinen Einfluss auf die Planungen. Die Umsetzung einer ökologischen Bauleit- und Freiraumplanung könne nur im Rahmen der Genehmigungen realisiert werden. Herr BV Kraft widerspricht dem, in dem er auf die Erfahrungen aus anderen Kommunen verweist und erneut erklärt, dass veröffentlichte Leitlinien bereits in einer frühen Phase der Planung Eingang finden könnten und somit auch zur Entlastung der Verwaltung beitragen können.
Der Antrag wird sodann zur Abstimmung gestellt. Ergebnis: 1 J/ 6 N/ 5 E
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