Auszug - Neufassung § 1, Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0859 Neufassung § 1, Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) und Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenAusschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Hofer bringt die 3. Ausfertigung des Antrags ein. Er führt aus, dass die 2. Ausfertigung nur ein Beitritt der Grünen zu dem Antrag gewesen sei, und erläutert die Änderungen der 3. Ausfertigung. Es sei die „Besorgnis der Befangenheit“ eingefügt worden. Unter Bezugnahme auf einen aktuellen Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz (§ 11 zur Befangenheit) hebt er den Regelungsbedarf zum Problem der Befangenheit hervor.

Herr Zarbock erklärt, die Linke werde der Änderung der Geschäftsordnung nicht zustimmen. Die Vergangenheit lasse sich nicht ändern, für die Zukunft biete die vorgeschlagene Regelung Anlass zu absurden Spielen. Herr Hofer betont, dass es um eine grundsätzliche Regelung für die Zukunft gehe, auch das Gericht habe darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung sinnvoll wäre. Beschlüsse wären ansonsten anfechtbar.

Herr Bordfeld erklärt, dass seine Fraktion wolle, dass der Betroffene die Möglichkeit bekomme, sich zu äern. Sie hätten den Vorschlag gemacht, eine höhere Hürde als die einfache Mehrheit festzulegen. Ansonsten sei die Piraten-Fraktion mit der bisherigen Regelung zufrieden, er werde somit einer Änderung nicht zustimmen. Eine höhere rde wird für nicht praktikabel gehalten.

Nachfolgend wird über sprachliche Unklarheiten und nicht erfolgte Präzisierungen diskutiert.  Insbesondere der letzte Satz wird als zweideutig angesehen. Herr Hofer schlägt daher als Änderung des letzten Satzes folgende Formulierung vor: „Betroffene dürfen an der Abstimmung darüber nicht teilnehmen.“ Er erklärt, dass es eine 4. Ausfertigung geben werde, und regt an, dass die Kommentierungen zum Bezirksverwaltungsgesetz in den Fraktionen beraten werden sollten.

 


 
 

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