Auszug - Neufassung § 1, Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0859 Neufassung § 1, Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) und Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenAusschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der Punkt 6

Der Punkt 6.1 wird aufgerufen. Die Vorsteherin stellt aus ihrer und der Sicht der Einreichenden den Regelungsbedarf für die Geschäftsordnungsänderung dar. Es gehe darum, eine Vorkehrung und ein Verfahren für zukünftig auftauchende Fälle zu treffen. In den Vergleichsverhandlungen vor dem Verwaltungsgericht habe das Gericht empfohlen, in der BVV-Geschäftsordnung eine Regelung hierzu zu treffen.

 

Die Einreichenden ändern ihren Ursprungsantrag wie folgt ab: Der Satz: „In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt.“ wird wie folgt geändert: „In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt.“.

 

Es entspannt sich eine intensive Diskussion über den so geänderten Antrag. Es werden mögliche Fälle und Konstellationen der zu regelnden Situation erörtert und durchgespielt. Auch werden Formulierungsalternativen erwogen und im Ergebnis verworfen bzw. nicht übernommen, z.B. die Ersetzung des Wortes „oder“ in „bzw.“ (= „eine Befangenheit bzw. eine Besorgnis der Befangenheit“) sowie die mögliche Streichung des letzten Satzes, der die Mitwirkung eines Betroffenen an der Abstimmung über seine Befangenheit ausschließt.

 

Im Ergebnis verständigt sich der Ausschuss darauf, den Antrag ein weiteres Mal zu vertagen, um den Fraktionen in der Zwischenzeit die Gelegenheit zu geben, den geänderten Antrag erneut intern zu beraten und sich über eine Haltung zu verständigen.

 


 
 

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