Auszug - Rücknahme der Kündigung des Kieztreffs Gleimviertel  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0685 Rücknahme der Kündigung des Kieztreffs Gleimviertel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verliest den Vorschlag des Integrationsausschusses

Der Ausschussvorsitzende verliest den Vorschlag des Integrationsausschusses.

Die Stadträtin erläutert, dass der Kiezclubraum ein Unterrichtsraum werden soll.

Mitglieder des betroffenen Vereins erläutern ihre Bedenken und machen auf den riesen Verlust der bisherigen Arbeit aufmerksam.

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass ebenso wie bei der Freiflächenproblematik (Nutzungskonflikt Bevölkerung/ Schule) die Kommunikation untereinander fehlt. Es wird angeregt auch hierzu ein Moderationsverfahren anzustreben.

Nach dem Vorlesen des Ursprungsantrages beschließen die Ausschussmitglieder mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Antragstext:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. die zum 30.04.2015 ausgesprochene Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Bürgerverein Gleimviertel e.V. über die Nutzung von mehreren Räumen im Objekt Kopenhagener Str. 50 zurückzunehmen;

 

  1. der BVV bis zum 30.11.2014 einen Bericht vorzulegen, der die derzeitigen Nutzungen im Gebäudekomplex Kopenhagener 50 / Gleimstraße 49 und die Bedarfe und das Erfordernis der angestrebten Nutzung der genannten Räume durch die Grundschule „Schule am Falkplatz“ detailliert darstellt;

 

  1. der BVV Vorschläge für alternative Räumlichkeiten für die Fortführung der Stadtteilarbeit des Bürgervereins Gleimviertel e.V. zu unterbreiten;

 

  1. der BVV einen Bericht über die öffentlichen Fördermittel, die für die Herrichtung und Ausstattung der in Rede stehenden Räumlichkeiten in Anspruch genommen worden sind, vorzulegen und ggf. damit verbundene Verpflichtungen darzustellen.

 

  1. wir empfehlen dringend ein Moderationsverfahren.

 


 
 

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