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Auszug - Qualität der Pflege in ambulanten und stationären Einrichtungen am Beispiel der Albert-Schweitzer-Stiftung - Wohnen und Betreuen
Aus den Darlegungen von Herrn Schwarzer, Geschäftsführer der Albert-Schweitzer-Stiftung, Wohnen und Betreuen und der Diskussion im Ausschuss ergibt sich folgendes Bild: Die Einrichtungen umfassen 322 Plätze in der stationären Altenpflege Es handelt sich um einen hochprofessionellen Bereich, der an pflegerischen und ärztlichen Standards gemessen wird:
Die Stiftung wird in allen Bereichen den Qualitätsstandards gerecht. Sie ist zertifiziert worden und führt ein internes Qualitätsmanagement mit 5 Qualitätsbeauftragten durch. Die Anforderungen sind gestiegen, die Standards geblieben.
Personalausstattung: Mit Fachkräften ist die Einrichtung bisher noch gut ausgestattet. In Zukunft gehen allerdings viele in Rente und die Nachwuchsfrage ist offen. Für die Ausbildungsplätze lassen sich schwer Interessenten finden. Problem: psychisch und physisch sehr belastende Tätigkeit. Zur eventuellen Leiharbeit: Ausfälle durch Krankheit oder bei fehlender Stellenbesetzung werden bis zu 5 % durch Leasingkräfte ausgeglichen. Wichtig für Personalsituation: Bindung – Bezahlung – Ausbildung. Wenn tarifgerecht bezahlt wird – und das macht die Einrichtung - ist die Kostensituation in der Pflege sehr eng. Die Pflegestufensätze haben sich seit 1997 kaum erhöht, während die Eigenanteile der zu Pflegenden drastisch gestiegen sind.
Betreuungsschlüssel/Personal Von den 322 stationären Bewohnern sind ca. 1/3 in der Pflegestufe I. In der Einrichtung gibt es einen Betreuungsschlüssel von 25 Bewohnern: 8 Personal. In der Pflegestufe III ist der Schlüssel 1,97 Bew.: 1 Pflegepersonal. Korrelation zwischen höherem Pflegebedarf – höherem Alter – kürzerem Aufenthalt.
Verhältnis Fachkräfte: Hilfskräften 8 : 3 Bei den Hilfskräften gehen viele einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Soziale Betreuung ist Teil der Aufgaben. 100 Ehrenamtliche bieten zusätzliche Angebote. Es gibt einen speziellen Betreuungspass für die Bezugspflege. Ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtung: es gibt einen Sozialraum- und Ehrenamtsbeauftragten, der diese Tätigkeiten koordiniert und bewirbt.
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