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Auszug - Vorlage des Jugendamtes – Anerkennung des Trägers Rednik e.V. als anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (BE JugDir Frau Pfennig, u.a.) 10‘
Dem Ausschuss lag ein Beschlussantrag des Jugendamtes mit der Nr. 44 vor, und zwar Rednik GmbH (nicht Rednik e.V.) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
JA 12 NEIN – ENTHALTUNGEN –
Der Ausschuss beschloss den Antrag einstimmig.
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