Auszug - JobCenter (II) - Ablauf der Vermittlung, Statistik von festen Stellen, Sinn von Arbeitsgelegenheiten  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Hieb, Geschäftsführer des Jobcenter Pankow, berichtet bzw

Herr Hieb, Geschäftsführer des Jobcenter Pankow, berichtet bzw. erläutert.

 

Erläuterung zum Ablauf der Vermittlung: Grundlage ist das Arbeitsmarkt-Integrationskonzept.

Danach besteht der Auftrag, die Hilfsbedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern, in erster Linie durch Vermittlung in Arbeit.

 

Erfolgt in Etappen:

zunächst über ein (1) Erstgespräch mit einem Profilieng, in dem über schulische und berufliche Kenntnisse sowie beruflicher Werdegang (Potentialanalyse) eine Profillage erstellt wird, wonach dem/der Vermittler/in eine Einschätzung zum Arbeitsmarktprofil ermöglicht wird (Marktnähe /- ferne)

(2) Gemeinsam mit dem/der Arbeitssuchenden werden Zieloptionen erarbeitet, die Schritte zur Reintegration in den Arbeitsmarkt bzw. zur Beseitigung von Hemmnissen (Sucht, Schulden, andere Probleme) enthalten.

(3) Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen und Handlungsstrategien. Hauptaufgabe eines Vermittlers ist es, alle Möglichkeiten aufzuzeigen.

Dazu wird (4) Eigeninitiative des Erwerbslosen gefordert. Selbstsuche, zusätzlich werden geeignete Stellenangebote vom Vermittler vorgeschlagen, der gemeinsame Arbeitgeber-Service wird ggf. tätig und Stellenangebote der Arbeitsagentur werden gezielt zur Verfügung gestellt.

 

Vor Abschluss einer Qualifizierung nach §45 SGB III erfolgt ein Absolventenmanagement mit Vermittlungsvorschlägen.

Wenn kein Erfolg der Neuaufnahme in den Arbeitsmarkt wird der Prozess wiederholt mit einer Aktualisierung aller Daten und einer neuen Eingliederungsvereinbarung.

 

Sinn von Arbeitsgelegenheiten: Zentrales Ziel ist die Vermeidung des Langzeitbezuges.

 

Statistik Mai 2014:

 

insgesamt Arbeitssuchende in Pankow              32.891

Jobcenter              23.919

Arbeitslose              18.438

davon beim Jobcenter              13.686

 

Herr Hieb erklärt unter Bezugnahme auf eine Kleine Anfrage (KA 0596/VII), dass es

keinen gesonderten Stellenpool für den Bezirk Pankow gibt. Es wird zurückgegriffen auf  freie Stellen bundesweit.

 

Debatte im Ausschuss:

 

Frage zur Qualifikation des Personals des Jobcenters

Herr Schrecker (Piratenfraktion)  stellt die Frage nach der fachlichen Qualifikation der Arbeitsvermittler.

 

Herr Hieb: Als Geschäftsführer verfügt er über keine Information zur Qualifikation der Mitarbeiter des Jobcenters, da er nicht der Arbeitgeber ist – das sind die Arbeitsagentur (AA) und der Bezirk.

Zu Beginn der Arbeit des Jobcenters 2005 wurden 80 bis 90 Mitarbeiter von der AA und 120 vom Bezirk übernommen.

Die Arbeitsvermittler verfügen über formale Voraussetzungen, wie Fachhochschulabschluss bzw. eine langjährige Berufserfahrung (z.B. als Meister). Speziell erfolgen in Mannheim und Schwerin spezielle Ausbildungen für diesen Beruf. Seit 3 Jahren werden dem Jobcenter Pankow auch deren Absolventen zugewiesen.

 

Außerdem gibt es eine Zertifizierung für Fallmanager, die eine zwingende Voraussetzung für diese Funktionsstufe ist.

 

Frage zum Stellenschlüssel zwischen Beratern des Jobcenters und Arbeitssuchenden.

Herr Schrecker sieht ein Missverhältnis zwischen dem steigenden Umfang von 550 Mitarbeitern (Ausgangspunkt 300) des Jobcenter Pankow, und das bei sinkenden Arbeitslosenzahlen.

 

Herr Hieb: Mit dem Gesetz 2008 zur Neuregelung bezüglich der unter 25-Jährigen hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften abgenommen. Für Arbeitsvermittlung und Beratung von Menschen in der Grundsicherung wurde die Betreuungsrelation verbessert in der Erwartung, dass dies zielführender sei. In Berlin wurde ein neuer Schlüssel als bewusste Entscheidung gewählt und mehr Personal eingestellt. Der jetzige Stellenschlüssel ist ausreichend.

Im Leistungsbereich ist der bundesweite Durchschnitt bei der Betreuungsrelation noch nicht erreicht.

 

BStR Frau Keil erklärt, dass Personalfragen im Jobcenter nicht Gegenstand der Beratung im Ausschuss der BVV sein können. Herr Schrecker weist die so wahrgenommene Einschränkung des Fragerechts durch das Bezirksamt zurück.

Fragen zu Vermittlungszahlen

Herr Schwall (BD Bündnis 90/ Grüne) fragt nach dem Umfang und der Struktur der in Arbeit Vermittelten – vorwiegend Nichtqualifizierte? Herr Böttcher (SPD-Fraktion) sieht die Notwendigkeit das Ziel Vermittlung mit dem Stellenangebot abzugleichen.

Herr Hieb verweist auf die Eingliederungsbilanz im Arbeitsmarktreport.

Frau Keil merkt an, dass die Statistik nicht im Jobcenter sondern zentral in der Bundesagentur erhoben wird und dass die Dauerhaftigkeit von Integration in Arbeit noch schwieriger zu erfassen ist.

 

Fragen zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionierungen

Herr Schwall (BD Bündnis 90/ Grüne) fragt nach dem Sinn von MAE, da sie kaum in Arbeit vermitteln.  Herr Schrecker fragt, ob es die Aufgabe des Jobcenters sein kann, MAE als Erziehungsinstrument einzusetzen und nach der Berechtigung von Sanktionen.

 

Herr Hieb erläutert, dass  AGH/ MAE nicht der Integration in den 1. Arbeitsmarkt, nicht der Vermittlung  dienen, sondern bei marktfernen Profillagen eingesetzt werden, um vorhandene Defizite der TN zu verringern, die ihre Möglichkeiten der Beschäftigung einschränken ( z.B. sie wieder an Tages- und Arbeitsstrukturen zu gewöhnen und Sozialverhalten zu entwickeln). D.h. Es werden nach Problemlagen  gezielte Arbeitsgelegenheiten geschaffen als Mittel der Eingliederung, so dass im Falle einer Teilnahme-Verweigerung  auch sanktioniert wird.

Das hat der Gesetzgeber im Falle von Nichteinhaltung der Eingliederungsvereinbarung so vorgesehen.

MAE werden ständig reduziert, sind im Jobcenter kein Schwerpunkt mehr.

 

Frage eines Gastes nach der Aktualität der Jobbörse und der Überprüfung der Arbeitgeberangebote, die durch das Jobcenter vermittelt werden. Verweist auf kriminelle Agenturen, die die Leute zu sittenwidrigen Löhnen anheuern.

 

Herr Hieb: es gibt keinen gesetzlichen Auftrag der Prüfung von Arbeitgeberangeboten durch das Jobcenter. Das ist Aufgabe der Arbeitsagentur. Er wird diese Frage an die Agentur weitergeben  und die Beantwortung an den Ausschuss zurückreichen.

 

 


 
 

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