Auszug - Vorstellung städtebauliches Konzept für das Vorhaben Kopenhagener Str. in Wilhelmsruh durch NCC  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

Herr BzStR. Kirchner erläutert die Hintergründe der heutigen Befassung und übergibt das Wort an den Vertreter des Bauträgers, der anhand einer Präsentation die Neukonzeption vorstellt.

Im Anschluss an die Vorstellung schließen sich Fragen an.

Herr BV Kraft zeigt Sympathie für das Projekt und hinterfragt die unübliche Breite der Verbindungsstraße. Hierauf antwortet der Vertreter des Bauträgers unisono mit dem BzStR., dass dies eine Auflage des Bezirksamtes sei, weil diese künftige Straße eine weiträumige Erschließungsfunktion haben solle. Dies zieht Herr BV Kraft in einer Nachfrage aufgrund der Wegebeziehungen und des umliegenden Netzes deutlich in Zweifel. Das Bezirksamt verbleibt jedoch bei seiner Position.

Die Vertreter des Vorhabenträgers ergänzen sodann, dass das Projekt ein Gesamtkostenvolumen von ca. 9 Mio. € haben wird, diese jedoch noch nicht exakt abzuschätzen seien. Hieraus ergeben sich dann auch die geplanten Miethöhen, die aber auch durch die Anzahl und Größe der Wohnungen determiniert werden.

Herr BzStR. Kirchner ergänzt, dass auch seitens des BA ein großes Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums bestehe und man an einer geordneten Entwicklungen interessiert sei. Dies gehe nur gemeinsam mit dem Investor.

Herr BV Bechtler greift die Frage von Herrn BV Kraft auf und hinterfragt die tatsächliche Notwendigkeit der sehr mächtigen Verbindungsstraße.

Herr BV Schrecker und Herr BV Kraatz thematisieren die Mischkalkulation der Mieten und die Seniorengerechtigkeit.

Hierauf antwortet ein Vertreter der NCC, dass die Mieten umso günstiger werden, je mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Eine Quersubventionierung sei jedoch nicht möglich, da sich alle Wohnungen an einem durchschnittlichen Ausstattungsstandard orientieren und keine sog. „Luxuswohnungen“ entstehen werden. Darüber hinaus sei die Straße mit einer Breite von 11,5m eine Forderung des BA.

Dies bekräftigt Herr BzStR. Kirchner. Öffentliche Straßen müssten grundsätzlich eine solche Breite haben. Außerdem diene dieser Straße der Erschließung weiterer Gebiete nördlich des Areals.

Im weiteren Verlauf der Diskussion werden die Anzahl der Stellplätze und die Lage der Kita thematisiert. Hier wird jedoch schnell Einigkeit hergestellt.

Nach dem weiteren Verfahren befragt, erklärt Frau Kienitz, dass es einen sog. V-E-Plan brauche um Baurecht zu schaffen. Dieser solle sich an vorderer Stelle der Prioritätenliste einreihen. Auf Nachfrage von Herrn BV Kraft erklärt Frau Carrasco, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und ein V-E-Plan nur Wortsubstitute für einen identisch gleichen Vorgang seien.


 
 

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