Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Referat von Frau Dr. Rausch-Gast, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (VII E Oberste Luftfahrtbehörde)
Frau Dr. Rausch-Gast referiert die Rechtsgrundlagen des Flughafenbetriebes in Tegel. (Siehe Anlage)
Nachfragen:
Wie viele Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen wurden aus Pankow gestellt? Frau Dr. Rausch-Gast: Von den insgesamt 88 Anträgen kam ein Drittel aus Pankow. Wie viel ungenutzte Flugkapazitäten hat Tegel noch? Frau Dr. Rausch-Gast: Innerhalb der Peaks gibt es keine Kapazitäten mehr, aber innerhalb der Täler ist noch Spielraum. Bei den Kapazitäten geht man allerdings nicht von Fluggastzahlen aus, sondern von der Kapazität der Landebahnen.
Wie werden die Fluglärmzonen festgelegt? Frau Dr. Rausch-Gast: Der Lärmschutzbereich wurde 1976 festgelegt. Die Berechnungsgrundlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Heute wird zwischen Bestandsflughäfen und Neuzulassungen unterschieden.
Erkennt die Flugbehörde ein schutzwürdiges Interesse der Pankower Bürger? Frau Dr. Rausch-Gast: Innerhalb des Lärmschutzbereiches sind Maßnahmen durchgeführt worden. Auf Antrag werden auch außerhalb des Lärmschutzbereiches Lärmschutzmaßnahmen gewährt.
Abstimmungsergebnis:
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