Auszug - Wohnbaupotenziale in Karow-Süd zügig realisieren  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:29 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0530 Wohnbaupotenziale in Karow-Süd zügig realisieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Herr Lackeit erläutert das Vorhaben

Herr Lackeit erläutert das Vorhaben. Es geht darum, im Rahmen einer Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie in kleinem Umfang sich in die städtische Struktur einfügenden Geschosswohnungsbau (max. drei Geschosse) Wohnraum zu schaffen. Hierbei soll insbesondere auch darauf geachtet werden, dass auch günstige Wohnungen mit kleinen Wohnflächen und altergerechter Wohnraum entstehen soll.

 

Herr BV Bartsch sagt, dass Daten zur B2 -Anbindung noch nicht vorliegen würden. Es gäbe auch eine Gruppe von Bürgern, die gegen die Maßnahmen sind.

 

Herr BzStR Kirchner stellt fest, dass es noch kein Planungsrecht gibt. Es sei auch noch keine öffentliche Auslegung erfolgt. Daher könne eine schnelle Bearbeitung derzeit noch nicht in Angriff genommen werden. Erst wenn die Trassierung der Verbindungsstraße zur B2 durch SenStadtUm im Verlaufe des Planfeststellungsverfahrens festgelegt sei, könne man seitens des Bezirksamtes weiterarbeiten. Auf den vorliegenden Skizzen ist auch ein Biotop überplant.

 

"Frau Carrasco ergänzt, dass es ein altes Planverfahren gäbe, dies jedoch hinsichtlich der Planungsziele überprüft werden müsse. Voraussetzung hierfür sei das Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes, dass das Ergebnis der Planfeststellung berücksichtigt."

 

Frau Kienitz erklärt, die Flächen würden zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden. Daher müsse man sich mit der Frage der Umwidmung befassen. Es gäbe zum Innenbereichsvorzug eine umfassende Begründungspflicht.

 

Herr BzStR Kirchner merkt an, dass diese Fläche als Wohnbaupotentialfläche ausgewiesen ist und somit schon dies eine solche Begründungsgrundlage sein könnte.

 

Herr BV Dr. Nelken meint, das Vorhaben sei grundsätzlich sympathisch. Er fragt sich aber, was man heute beschließen wolle. Er erwägt, ob eine Teilplanung möglich ist. Dies gehe wohl nicht ohne eine Rahmenplanung. Dies will er im Antrag eingefügt haben. Vom Bezirksamt ist dann die städtebauliche Rahmenplanung einzureichen und abzustimmen. Im letzten Absatz soll der letzte Halbsatz gestrichen werden.

 

Herr BV Kraft meint, die Abgrenzung des zu beplanenden Gebietes  werden sich nach der  Verbindungsstraße zur B2 richten müssen. Da die metergenaue Trassierung derzeit durch SenStadtUm erarbeitet wird und in Kürze vorliegen soll, gäbe es hier kein langfristiges Problem. Zunächst könne man aber über das Vorhaben an sich nachdenken. Am Anfang des nächsten Jahres soll es für die Verbindungsstraße einen Vorschlag geben. Die Fläche sei für das vorgestellte Vorhaben bestens geeignet und man könne seitens der BVV schon einmal ein positives Signal senden. Er plädiert für die Annahme des Antrages in der ausgereichten Fassung und weist noch einmal auf die gute Ausgangslage hin. Man hätte hier eine Fläche, die als Wohnbaupotentialfläche ausgewiesen sei, einen B-Plan der bereits das Ziel Wohnen definiert, eine künftige Erschließung über die Verbindungsstraße zur B2, einen Eigentümer der bereit ist, gemeinsam mit Bezirksamt und der BVV zu entwickeln und zudem einen starken örtlichen Bezug mitbringt.

 

Die Änderungsanträge werden vom Einreicher übernommen. Weiterhin wird auf Vorschlag des Herrn BzStR Kirchner das Wort "zügig" gestrichen.

 

Abstimmung über den Antrag: J 10 N 3 E 1

 


 
 

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