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Auszug - Umweltbelange in Bebauungsplänen
Frau BV Tharan schlägt folgende neue Formulierung vor:
"Das Bezirksamt wird ersucht die Berliner Landesverbandsgemeinschaft Naturschutz e.v. (BLN) im Rahmen der Erarbeitung der Stellungnahme des Amts für Umwelt und Natur zu Bebauungsplanentwürfen einzubinden"
Herr BV Kempe fragt, weshalb auf die Arbeitsgemeinschaft abgestellt wird. Die Verbände werden ja schließlich beteiligt.
Herr BV Mindrup erwidert, bei den Bebauungsplänen werden die Verbände nicht beteiligt.
Frau Kienitz erläutert, dass die Verbände nur im Planfeststellungsverfahren eine Sonderstellung haben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in ihren Rundschreiben festgelegt, dass entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG die Umweltverbände im Bauleitplanverfahren nicht den Trägern öffentlicher Belange gleichzustellen sind.
Die Umweltämter würden über die freiwillige Einbindung aufgrund von Personalmangel nachdenken.
Herr BV Kempe meint, die Umweltverbände seien manchmal auch unterschiedlicher Meinung. Er fragt, weshalb die Dachorganisation denn einbezogen werden sollen.
Herr BV Kraft meint, eine Entlastung des Umweltamtes werde so jedenfalls nicht erreicht.
Der Antrag wird nun zum ursprünglichen Entwurf hin geändert.
Abstimmung über den Änderungsantrag: J 3 N 9 E 2
Abstimmung über den Antrag: J 6 N 6 E 2.
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