Auszug - Planfeststellungsverfahren Friedrich-Engels-Straße, 3. Bauabschnitt  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Das Planfeststellungsverfahren beginnt im 2

 

Das Planfeststellungsverfahren beginnt im 2. Quartal 2013. Wann die öffentliche Auslegung stattfindet, ist noch unklar, die Auslegung  wird von der Senatsverwaltung durchgeführt. Erfahrungsgemäß kann es bis zur Auslegung bis zu einem Jahr dauern, der Planfeststellungsbeschluss dementsprechend  noch länger. Baubeginn wahrscheinlich 2015.

 

Nachfragen:

 

Straßenbahntrasse:

Dazu bestand ganz am Anfang des Verfahrens Einigkeit darüber, dass ein späterer zweigleisiger Ausbau einfach möglich sein soll. Dem wird Rechnung getragen.. Auf dem Wilhelmsruher Damm  wird das zweite Gleis in der Fahrbahn in Richtung Reinickendorf liegen.

Im Moment gibt es nur eine Option auf Zweigleisigkeit – wahrscheinlich aus Wirtschaftlichkeitsgründen. Zunächst soll es eine Taktverdichtung, dann soll die Zweigleisigkeit hergestellt werden – mit zunehmender Bevölkerung in Pankow ist dies zu erwarten.

Zur Zeit ist unklar, ob das 2.Gleis beim Planfeststellungsverfahren berücksichtigt ist. Die Senatsverwaltung muss dies mit der BVG klären, sonst muss später erneut ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Allerdings liegt der Ausbau so weit in der Zukunft, dass eine Planfeststellung für das zweite Gleis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

 

Flächenerwerb:

Von wem wird erworben, wie viele und welche Flächen werden erworben?:  Es geht um Flächen für einen Gehweg. 1x wird Fläche aus einer gewerblichen Nutzung erworben.  Ansonsten sind Vorgärten von 9-10 Einfamilienhäusern betroffen, in der Regel in einer Breite von 80 cm bis 1,5 m - entsprechend 5-30 m², hauptsächlich  im Bereich nördlich der Hauptstraße, einige auch woanders. Z.T. ist Ankauf schon erfolgt.

 

Gehwegüberfahrten:

Wie werden die Gehwegüberfahrten ausgebildet: die Gehwegüberfahrten sind berücksichtigt. Wie sieht genau ausgeführt werden, wird in der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Festgelegt.

 

Radverkehrsanlage

Diese ist in der Regel 2,25m² (mit Sicherheitsabstand und Abmarkierung).

 

Bäume und Baumscheiben:

Der alte Baumbestand ist in der Planung berücksichtigt worden. Baumscheiben bei alten Bäumen:  4X4m bei den großen Bäumen, bei Neupflanzungen 1,5X1,5m. Die Gehwege haben im Interesse der Bäume auf der Nordwestseite nur die Mindestbreite, auf der Südostseite Neupflanzungen mit den kleineren Baumscheiben.

             

Tankstelle und Tanks

Diese wurden schon zu DDR-Zeiten stillgelegt. Alle Reste werden im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und beseitigt.

 

Der Ausschuss bittet um Aufnahme der Anregungen. Die Planungsunterlagen erhalten die Ausschussmitglieder per Mail.

 

 

 


 
 

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