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Auszug - Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Anliegerstraße (Hosemannstraße) zwischen Hosemannstraße und Mandelstraße
Herr Bartsch bringt den Antrag ein. Die Fahrtrichtung ist nach seiner Darstellung tatsächlich noch offen. Herr Kühne verweist darauf, dass es sich bei der Situation nicht - wie in der Begründung dargestellt - um einen ungesetzlichen Zustand handele. Darüber hinaus gibt es keine zwingende Regelung, wo eine Einbahnstraße angeordnet werden muss. Darüber hinaus hat sich wissenschaftlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Einbahnstraßen zu einem höheren Tempo und mehr Verkehr führen. Darüber hinaus ist diese Straße in keiner Weise untypisch für Straßen in Pankow. Herr Rüdiger schlägt die Änderung in einen Prüfauftrag vor, der auf eine Prüfung abzielt, wie die verkehrliche Situation verbessert werden kann. Eine Einbahnstraßenregelung findet er nicht sinnvoll wegen der Erhöhung der Geschwindigkeit. Der Antrag wird vertagt.
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