Auszug - Modernisierungsvorhaben Gleimstraße 52   

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 31.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

 

Herr BzStR. Kirchner und Herr Speckmann berichten über die Ergebnisse in der Sache:

 

·         Verhandlung mit Eigentümer in zwei Terminen

·         Vorgelegt wurde Muster der Vereinbarung wie mit der Selbstbau eG

·         Ziel: Einräumung für Belegrechte

·         Erhaltungsrechtliche Antrag wird als nicht genehmigungsfähig betrachtet

·         Dies wäre durch eine solche Vereinbarung jedoch anders

·         Änderungswünsche durch Eigentümer, die nicht die Substanz beeinträchtigt

·         Kosten für Mieterberatung sollen vom Eigentümer getragen werden

·         Angebot an Bewohner des BA für mietpreisgebundene Wohnungen

 

Herr BV Kempe fragt nach dem Eigentümer des Objektes, da es hier offensichtlich Unklarheiten gibt.

Herr Speckmann: Gleimstraße 52 GmbH&Co. KG. Ein Handelsregisterauszug wurde bisher seitens des BA nicht eingeholt, dies liege an der Kurzfristigkeit des durch den Ausschuss angeregten Verfahrens.

Ein Vertreter der Mieter stellt dar, dass es keine Verhandlungsbereitschaft seitens des Vermieters gibt. Stattdessen wurde an sieben Mietparteien kurz nach der Ausschusssitzung eine Klage zugestellt, deren Inhalt die Forderung zum Betreten der Wohnungen ist.

Dies, wie auch der sich nach wie vor verschlechternde Zustand des Gebäudes diene nicht als vertrauensbildende Maßnahme.

Herr BV Dr. Nelken hinterfragt die Genehmigungsfähigkeit des Antrages und der Tatsache, dass die Genehmigungsfähigkeit durch einen Vertrag aber hergestellt werden könne.

Hierauf erwidert Herr BzStR, Kirchner, dass die vorliegende Planung in den Bestand der Wohnungen eingreift (Grundrissänderungen). Dies könne durch den Vertrag und eine Modernisierungsvereinbarung aber jeweils einzeln geregelt werden und sodann zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit führen. Zur Herstellung eines normalen Standards sind solche Grundrissänderungen notwendig.

Herr BV Kempe fragt nach dem toten Wasserstrang, der in der letzten Ausschusssitzung thematisiert wurde, und ob dies von der Bauaufsichtsbehörde zwischenzeitlich kontrolliert wurde.

Herr Speckmann berichtet, dass der Eigentümer im Rahmen des Treffens mitteilte, dass bewohnte Wohnungen nicht betroffen seien, eine Kontrolle seitens des BA ist nicht erfolgt.

Seitens der Mieter wird dargestellt, dass es Angebote zur Vereinbarung von Gesprächsterminen mit der Hausverwaltung gab, diese konnten aber vom Mieter nicht wahrgenommen werden.

Eine Vertreterin der Mieterschaft bittet um eine stärkere Einbindung der Mieterschaft in die Verhandlungen um den in Rede stehenden Vertrag, Herr BzStR. Kirchner stellt fest, dass es sich hier um ein Missverständnis handle, da ja jeweils einzelne Modernisierungsvereinbarungen geschlossen werden sollen.

Darüber hinaus seien Wohnungszusammenlegungen nicht per se abzulehnen, wenn es darum geht, einen mitteleuropäischen Standard herzustellen. Herr Speckmann ergänzt, dass in der zweiten Version der Planungen des Eigentümers die Größen der Wohnungen deutlich reduziert wurden. Außerdem gibt es für die Mieter die Möglichkeit von preisgünstigen Umsetzwohnungen.

Herr BV Schröder fragt nach den Planungen zur Umwandlung von einzelnen Wohnungen in Einzeleigentum. Diese Überlegungen sind nach Aussage des BA nach wie vor aktuell.

Herr BD Müller ergänzt, dass es nach seiner Einschätzung Ziel des Eigentümers sei, das Haus freizuziehen.

Herr BzStR. Kirchner erwidert hierauf, dass es trotzdem Ziel sein muss, die Vertragsverhandlungen zu einem Abschluss zu bringen.

 

Herr BV Schröder fasst sodann die Diskussion wie folgt zusammen:

·         das BA wird erneut eindringlich gebeten, sich umgehend darum zu bemühen, dass die Klagen gegen die Mieter zurückgezogen werden

·         das BA wird erneut eindringlich gebeten, sich darum zu bemühen, dass die betroffene Wohnung wieder an die Trinkwasserversorgung angeschlossen wird

·         der zwischen BA und Eigentümer ohne Beteiligung des Ausschusses ausgehandelte Vertrag soll dem Ausschuss umgehend zur Verfügung gestellt werden

·         das BA wird gebeten, die Mieterschaft künftig zeitnah und umfassender über die aktuellen Entwicklungen zu informieren

 

Herr BV Kempe pflichtet diesen Punkten bei und ergänzt, dass der zweite Punkt umgehend durch die Bauaufsicht zu kontrollieren ist. Er bittet festzuhalten, dass der Eigentümer den Ausschuss in diesem Punkt belogen habe.

Hierauf erklärt BzStR. Kirchner, dass sich der Mieter an die Bau- und Wohnungsaufsicht wenden müsse, bevor das BA tätig werden könne.

Ein Vertreter der Mieterschaft stellt dar, dass er Zweifel daran habe, dass alle Mieter nach der Modernisierung in ihre Wohnungen zurückkehren könnten.

Hierauf erklärt Herr BzStR. Kirchner, die drei möglichen Optionen (Ersatzwohnung für Zeit der Sanierung, dauerhafte Ersatzwohnung, Verbleib während der Sanierung). Es schließt sich ein kontroverser Dialog an.

Herr BV Dr. Nelken regt zur Liste von Herrn BV Schröder an, dass das BA die Mieter über den aktuellen Planungsstand zu informieren habe.

Ein weiterer Vertreter der Mieterschaft fragt nach dem Stand der Planungen zum Ausbau der Dachgeschosse. Herr Speckmann bestätigt, dass Einzeleigentum geschaffen werden soll. Dies betrifft auch die Dachgeschosse.

Herr BV Kraatz fragt nach den belegungsgebundenen Wohnungen und dessen Preis.

Hier gelten günstige Konditionen für max. drei Jahre erwidert das Bezirksamt.

Herr BV Kraft regt an, den Vertrag vor Unterzeichnung zur Verfügung zu stellen. Dies sagt Herr BzStR. Kirchner zu.

Eine Vertreterin der Mieterschaft widerspricht der Aussage von Herrn Speckmann, dass die Mieterberatung vor Ort aktiv sei. Seitens der Mieter gibt es Gesprächsbereitschaft.


 
 

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