Auszug - Fortschreibung Ordnungsplan 2008/2009 des Ordnungsamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

Herr BzStR. Kirchner stellt den vorliegenden Ordnungsplan mit den Prioritäten vor. Zwischenzeitlich sind die acht angeforderten Dienstkräfte im Einsatz und es gibt einen Sachbearbeiter mit besonderen Kontrollbefugnissen. Als weiterer Schwerpunkt hat sich das Thema illegale Müllentsorgung etabliert. Die Schwerpunktkontrollen Fahrradfahrer auf Gehwegen werden wieder aufgenommen.

Nach derzeitiger Rechtslage ist jeder Beschwerde zum „Nichtraucherschutzgesetz“ nachzugehen.

BD Lämmer regt an, im Zuge der Kontrollen der Restaurants auch darauf zu achten, dass die Genehmigung der Schankvorgärten mitkontrolliert wird.

BV Bechtler fragt nach Anzeigen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes mit dem Fokus auf dem Arbeitnehmerschutz.

Das BA hat 2008 23 Owi-Verfahren hierzu durchgeführt.

Die Moderation von Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärm bindet massive Kapazitäten des Ordnungsamtes.

 

 

4.a. Bauarbeiten an der Pappelallee

 

Herr BzStR. Kirchner hat am 20.02 eine Einladung zur dritten Baubesprechung erhalten und vorgeschlagen, dieses Thema in der AG ÖPNV am 04.03. zu beraten.

Herr Kirchner reicht sodann eine Unterlage an die Mitglieder des Ausschusses aus.  Herr Lexen verweist auf das anstehende BV in der Schönhauser Allee und relativiert insoweit die Situation in der Pappelallee. Eine zeitliche Abstimmung der Maßnahmen in der Pappelallee und der Schönhauser Alle findet statt.

BV Bechtler fragt nach der Beteiligung des BA als Baulastträger an den Bauvorhaben. Herr BzStR. Kirchner verweist hierzu auf eine VzK. Herr Lexen erläutert ergänzend, dass das BA nicht selbst Bauträger ist und insofern nicht alle Informationen vorliegen. Die VLB und das Tiefbauamt sind aber frühzeitig eingebunden. Das BA sieht sich in der Pflicht, die Öffentlichkeit umfänglich über die Baumaßnahmen zu informieren.

 


 
 

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