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Auszug - Erweiterungsflächen für den Campus Berlin-Buch
Die
2. Ausfertigung des Antrags wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Sodann
stellt Herr Mindrup den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion kurz vor
und übergibt im Anschluss an Herrn Dr. Metzold von der Berlin-Buch-Management
GmbH. Der
Campus soll im Auftrag des Senats weiter entwickelt werden. Dabei seitens der
Gesellschaft generierte Einnahmen gehen in die Entwicklung ein. Ziel ist es
auch, den führenden Standort in Deutschland für Herz-/Kreislaufbeschwerden zu
errichten. Im Umfeld des Campus sollen weitere Flächen für Unternehmen
entwickelt werden. Insoweit besteht ein erhebliches wirtschaftliches Potential. Herr
Brenn, BV, fragt, wie viele Arbeitsplätze auf dem Campus existieren. Nach
Angaben von Herrn Dr. Metzold sind dies derzeit 700. Herr
Kleinert, BV, erkundigt sich, ob es zum Thema Steuerungsrunden unter Beteiligung
des BA und des Senates gegeben habe, was von Herrn Dr. Nelken bejaht wird. Herr
Brandt, BV, fragt an, auf welcher Basis die Flächen Unternehmen zur Verfügung
gestellt werden sollen. Nach Angaben von Herrn Mindrup ist ein Kauf von oder
ein Erbbaurecht an den Flächen vorgesehen. Derzeit ist der Bezirk noch zum
Abschluss von Erbbaurechtsverträgen berechtigt. Ein Verkauf könne allerdings
nur durch den Liegenschaftsfonds durchgeführt werden. Derartige Projekte würden
üblicherweise „im Dreieck“ unter Mitwirkung des Liegenschaftsfonds,
des Bezirks und einer in aller Regel privaten Entwicklungsgesellschaft, hier
der BB Management GmbH, realisiert. Herr
Kleinert regt an, dass in den Antrag sinngemäß aufgenommen werden solle, das
Bezirksamt solle sich im Steuerungsausschuss für die Erweiterungsflächen
einsetzen. Herr
Mindrup greift den Vorschlag auf und schlägt vor, den ersten Satz des Antrags
am Ende um einen weiteren Teilsatz „[... zu identifizieren] und im
Anschluss im Steuerungsausschuss zu thematisieren.“ zu ergänzen. Nach
Ansicht des Unterzeichners ist das Wort „identifizieren“ im ersten
Satz des Antrags nicht präzise, wenn es dabei insbesondere auch schon um eine
Vorab-Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung entsprechenden Baurechts gehen
soll. Der Einwand wird von anderen Ausschussmitgliedern zurückgewiesen, da dies
durch den Zusammenhang mit „geeignete Erweiterungsflächen“
hinreichend klar gestellt und im Übrigen das Bezirksamt anwesend sei und also
wüsste, worauf der Antrag im Kern ziele. Herr
Brandt schlägt vor, dass der zweite Satz des Antrags gestrichen wird. Dies wird
zur Abstimmung gestellt und mit 7 Nein- gegenüber 5 Ja-Stimmen bei 2
Enthaltungen abgelehnt. Sodann
wird der Antrag mit den von Herrn Mindrup vorgeschlagenen Änderungen im letzten
Teilsatz des ersten Satzes unter unveränderter Beibehaltung des Antrags im
Übrigen zur Abstimmung gestellt und von den Ausschussmitgliedern einstimmig so
beschlossen. |
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