Auszug - Einsatz des Ordnungsamtes in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende (2. Ausfertigung) - hierzu wurde der BzStR Herr Kirchner eingeladen 10 min  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 18.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:21 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0266 Einsatz des Ordnungsamtes in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

BzStR Kirchner berichtet zum Beschluss:

BzStR Kirchner berichtet zum Beschluss:

  • Rahmenarbeitszeitregelung wird zurzeit verhandelt von Senatsinnenverwaltung und Personalrat­ - BzStR Herr Kirchner merkt allerdings an, dass die Forderung bis 22h nicht ausreicht (mit Hinweis auf „Schreibkram“, der nach der Streife noch anfällt) und würde 24h bevorzugen
  • Ordnungsplan 2008/09 zurzeit in Vorbereitung (Beratung im Ausschuss im November) wird Punkt 2 in Beratung miteinbeziehen (von BzStR durchaus positiv bewertet)
  • Mehrbedarf von 20 Stellen ist angemeldet und wird im Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses des AGH behandelt, die Forderung aller Bezirke beläuft sich insgesamt auf 180 Stellen : laut Presse sollen 88 Stellen geschaffen werden, davon 10 in Pankow
    • Wenn diese eingestellt werden, werden die neuen Kräfte allerdings erst Ende Februar 2008 operativ werden können (Einarbeitungszeit / Polizeischule).

 

  • Kein Drei-Schicht-Betrieb notwendig
  • Umstellung des Schichtsystems etc. rein spekulativ
  • Eine Doppelstreife mehr pro Schicht wäre wünschenswert auch zur Kontrolle der Umweltzone (innerhalb des S-Bahn-Rings).

 

BzStR Keil berichtet außerdem, dass die Polizei nicht für den vorbeugenden Jugendschutz zuständig ist, sondern das Jugendamt. Inzwischen erfolgen die Kontrollen/Begehung gemeinsam, was auf gute Resonanz gestoßen ist. Die Bezirksstadträte für Jugend und Öffentliche Ordnung treten auf Landesebene dafür ein, dies auch in Zukunft intern regeln zu können, ohne landesrechtliche Verordnung. Hier wird v.a. auf CW hingewiesen, das schon einen ähnlich lautenden Beschluss im BA gefasst hat.

 

Nach dem Bericht aus dem BA zieht die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen den Antrag zurück.

 


 
 

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