Kleine Anfrage - KA-0481/IX  

 
 
Nummer:KA-0481/IXEingang:21.12.2022
Eingereicht durch:Flores Rivera, Patrizia
Weitergabe:02.01.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.01.2023
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:23.01.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:23.01.2023
 
Betreff:Wie sollen Verkehrsregeln in den Fahrradstraßen Pankows durchgesetzt werden?
Anlagen:
KA-0481/IX Eingang
2. Ausfertigung KA-0481/IX Eingang
KA-0481/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Vorbemerkung:

Die Ossietzkystraße, die Stargarder Straße und die Oderberger Straße wurden seit dem Inkrafftreten des MobG BE im Bezirk Pankow angeordnet. Mit einem Rundschreiben an die Bezirke „Fahrradstraßen“ (2019), einem „Leitfaden zur Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin“ (2020) und dem „Radverkehrsplan Berlin“ (2021) hat die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung spezifiziert, mit welcher Gestaltung und welchen Maßnahmen quartiersfremder Kfz-Verkehr so reduziert werden soll, dass die Fahrradstraßen ihre Funktion im Radverkehrsnetz (gemäß des vom Senat beschlossenen Radverkehrsplan Berlin) erfüllen. Fahrradstraßen als Bausteine des Radverkehrsnetzes können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie ein attraktives Angebot für Radfahrende (auch unsichere) darstellen und so den Radverkehr bündeln.

Mit großem Aufwand an Beschilderung (Abbiegegebote an jeder Kreuzung) wurde an beiden Fahrradstraßen versucht, Durchgangsverkehr zur Beachtung der Verkehrsführung und damit Einhaltung der Regeln der StVO zu bewegen. Sowohl die Medienberichterstattung als die Rückmeldungen bei Mobilitätsverbänden belegen, dass ortsfremder Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin zur Erlangung minimaler Zeitgewinne durch die beiden Fahrradstraßen abkürzt und dabei Radfahrende gefährdet.

Der SenUVK-Leitfaden zur Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin von 2020 empfiehlt, die bereits mit der Anordnung der Fahrradstraße erfolgte Beschränkung des orstfremden Kfz-Durchgangsverkehrs von Beginn an durchzusetzen. Wird die Verkehrsführung nicht durchgesetzt, können die Fahrradstraßen als Teil des Radverkehrsnetzes Berlin nicht die geplante Lenkungswirkung für den Radverkehr entfalten und sind bedroht, den Grund ihrer Anordnung (Radverkehr als vorherrschende Verkehrsart) zu verlieren. Deshalb empfiehlt der Leitfaden:

„Dem unerwünschten motorisierten Durchgangsverkehr soll zudem begegnet werden mit

        verkehrsrechtlichen Anordnungen von Einbahnstraßenregelungen

        Verkehrseinrichtungen“,

und zwar besonders bei hoher „...Wahrscheinlichkeit der Nichtbefolgung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen aufgrund des hohen Verkehrsdrucks auf den Hauptverkehrsstraßen“

  1. Wann wurden die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Fahrradstraßen Ossietzkystraße, Stargarder Straße und Oderberger Straße vollzogen?
    1. Welche Maßnahmen wurden bislang unternommen, um die Befolgungsquote der Verkehrsregeln zu erhöhen (jeweils unterschieden nach o.g. Fahrradstraßen und Jahren)
    2. Wie wurden ortsfremde Autofahrende zusätzlich zu den Verkehrszeichen auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen?
    3. Wie häufig fanden Schwerpunkkontrollen der Polizei statt?
  2. Wann wurden die Anteile des Durchgangsverkehrs am Kfz-Verkehr (und damit die Regelmissachtungsquote) in den Fahrradstraßen jeweils erhoben und wie hoch sind diese Anteile jeweils (unterschieden nach den o.g. Fahrradstraßen)?
  3. Wieviele Kfz durchfahren ohne Anliegen und damit unter Missachtung der Verkehrszeichen an einem durchschnittlichen Werktag (auf Basis der Verkehrszählungen) die beiden Fahrradstraßen (unterschieden nach den o.g. Fahrradstraßen)

Falls die Antworten zu 2. und 3. belegen, dass sich selbst nach der Eingewöhnungszeit die Anteile an regelmissachtenden Kfz-Fahrenden nicht auf ein verträgliches Maß verringert haben solten:

  1. Welche Maßnahmen hält die Straßenverkehrsbehörde Pankow für geeignet und erforderlich, wenn selbst Vorwegweisung und aufwändige Beschilderung mit Abbiegegeboten sich als wenig geeignet erwiesen haben, um die angeordnete Verkehrsführung durchzusetzen?
  2. Welche Einschätzung gibt die Polizei bezüglich der bisher erreichten Regelbefolgungsquote, welche Maßnahmen hält sie im Rahmen der Anhörung für geeignet (unterschieden nach den o.g. Fahrradstraßen)?
  3. Welche Stelle trifft letztendlich die Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen, falls die Einschätzungen anzuhörender Stellen grundsätzlich voneinander abweichen?
 
 

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