Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Kleine Anfrage - KA-0992/VIII
Ist Ihre Antwort bezüglich der Lagerung der Briefwahlunterlagen zwischen Eingang der Unterlagen und der Auszählung so zu verstehen, dass die Unterlagen an einem geheimen Ort gelagert werden und dass für die Öffentlichkeit keine Kontrollmöglichkeit besteht? In der Beantwortung der KA 0948 weisen Sie auf einschlägige Rechtvorschriften hin. Bitte nennen Sie mir die konkreten Rechtsvorschriften. |
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