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Kleine Anfrage - KA-0901/VIII
Angesichts der Tatsache, dass sich bereits bis zu 79% der Bauflächen im Besitz städtischer Wohnungsbaugesellschaften befinden, frage ich das Bezirksamt: 1.) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, auf den Bauflächen „Karow Süd“ und „Am Teichberg“ den in der Rahmenplanung angedachten Typologie-Mix zu realisieren?
2.) Wie aus der Antwort zur KA 0888/VIII ersichtlich ist, sind die Grundstückszukäufe erst nach Festlegung des städtischen Wohnbaukonzeptes erfolgt. Da gerade die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind, frage ich das Bezirksamt: Gibt es mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über die Anzahl der zu bauenden Wohneinheiten bzw. andere Angaben der baulichen Auslastung in den Teilgebieten „ Karow Süd“ und “Am Teichberg“? Und wenn ja, wie sehen diese Vereinbarungen aus? |
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