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Kleine Anfrage - KA-0779/VIII
In Pankow nimmt die Sondernutzung von öffentlichem Grün durch „Dog-Walker“ massiv zu. Nicht nur das Hundeauslaufgebiet Arkenberge, auch am Weißen See oder an der Grenze zu Malchow, werden öffentliche Grünanlagen zunehmend von Hundeausführern frequentiert und häufiger werden auch freilaufende Hunde beobachtet. Dieses vom BA Pankow tolerierte Verhalten, beschränkt sich nicht nur auf ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, sondern findet in LSG, NSG und anderen gewidmeten Grünanlagen statt. Die Senatsverwaltung sieht die anders und schreibt: „Das sog. ‚Dogwalken‘ ist dann eine gewerbliche Tätigkeit, wenn die Tätigkeit tatsächlich im Rahmen eines angemeldeten Gewerbes ausgeübt wird.“ Die Benutzung von Parks für gewerbliche Tätigkeiten entspreche nicht dem Gemeingebrauch der Anlagen und sei daher „gemäß § 6 Absatz 5 Grünanlagengesetz genehmigungspflichtig“. Wenn zudem Gewerbe ohne Sondernutzungserlaubnis, -gebühren oder Auflagen, vgl. die Antwort auf die KA-0732/VII, im Gegensatz zum Kinderflohmarkt am Arnswalder Platz, zugelassen wird, wirft dies Fragen auf. Zu diesen Sachverhalten frage ich das Bezirksamt:
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