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Kleine Anfrage - KA-0129/VII
In Berlin besteht nach § 12 Abs. 2 des Beratungshilfegesetzes (BerHG) die Wahlmöglichkeit zwischen der Inanspruchnahme einer öffentlichen Rechtsberatung die von den Bezirken angeboten wird und der anwaltlicher Beratungshilfe nach dem BerHG. In vielen Bezirken wurde die öffentliche Rechtsberatung aus Kostengründen zugunsten der anwaltlichen Beratungshilfe durch niedergelassene Anwälte eingestellt.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wird im Bezirk Pankow die öffentliche Rechtsberatung nach § 12 Abs. 2 BerHG angeboten? 2. Wenn ja, a. an welchen Tagen, zu welchen Zeiten und in welchen Dienststellen? b. durch wen und in wessen Verantwortung wird die Beratung durchgeführt? c. wie oft wurde die öffentliche Rechtsberatung im Jahr 2011 in Anspruch genommen? d. wie stellt der Bezirk die Qualität der Beratung sicher? e. welche Kosten (Raumnutzung, Personal, Material, Fortbildung etc.) sind dem Bezirk dadurch im Haushalt 2010/2011 entstanden; welche Kosten werden für den Doppelhaushalt 2012/2013 erwartet? 3. Wenn nein, rege ich an, die Berliner Gerichte, insbesondere das Familiengericht Pankow darüber zu informieren, dass die öffentliche Rechtsberatung nach § 12 Abs. 2 BerHG nicht mehr angeboten wird, denn in den Gerichtsgebäuden wird durch Aushänge nach wie vor auf ein Beratungsangebot hingewiesen. 4. Handelt es sich aus Sicht des Bezirksamtes hierbei um eine öffentliche Rechtsberatung nach § 12 Abs. 2 BerHG? a. Wenn nein, wie stellt der Bezirk sicher, dass nicht beim rechtssuchenden Bürger der Eindruck entsteht, es handele sich um eine öffentliche Leistung bei der – etwa bei Falschberatung – der Bezirk oder das Land Berlin haftet? 5. Wie stellt der Bezirk die Qualität der Beratung die „unter seinem Dach“ angeboten wird sicher? Wie schließt der Bezirk Interessenskonflikte aus, wenn sich die Beratung gegen den Bezirk (z.B. das Sozial-, Jugend- oder Ordnungsamt) richtet? 6. Wie lange besteht die Kooperation mit dem Verband der Schadensopfer e.V., wie kam sie zustande und wie wurde der Anbieter ausgewählt? 7. Wie oft wurde die kostenlose Erstberatung in der Berliner Allee 252 seit Bestehen der Kooperation bzw. im Jahr 2011 genutzt? 8. Hat der Bezirk Erkenntnisse darüber, wie viele der kostenlosen Erstberatungen in ein reguläres Mandatsverhältnis mit den beratenden Rechtsanwälten übergegangen sind? 9. Haben auch andere Anbieter von Rechtsberatungsdienstleistungen oder andere Beratungsangebote die Möglichkeit die Räume des Bezirksamtes regelmäßig für kostenlose Erstberatungen zu nutzen? a. Wenn ja, an wen müssen sie sich wenden und welche Bedingungen müssen sie hierbei erfüllen? 10. Welche Kosten, insbesondere in Form von fiktiven Raumnutzungskosten sind dem Bezirk durch dieses Angebot im Haushalt 2010/2011 entstanden; welche Kosten werden für den Doppelhaushalt 2012/2013 erwartet?
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