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  • Zeichen setzen gegen Rassismus und für eine tolerante Gesellschaft
    Jugendstadtrat Cornelius Bechtler und Mitarbeiter:innen werben vor einem Transparent für eine vielfältige und rassismusfreie Gesellschaft

    Jugendstadtrat, Cornelius Bechtler (dritte Person v.l.), und Mitarbeiter:innen der Bezirksverwaltung setzen gemeinsam ein Zeichen gegen Fremdenhass und für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung im Rathaus Weißensee unterstützen die Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 20.03. bis 02.04.2023 und werben für eine rege Beteiligung an den zahlreichen Aktionen des Netzwerkes Pankow gegen Rassismus.

    Herr Bechtler bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen für die Beteiligung an der gemeinsamen Aktion und für die Unterstützung der Kampagne: „Ich finde es sehr wichtig, dass wir heute gemeinsam als Verwaltung ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus setzen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in ihrer täglichen Arbeit für eine tolerante Gesellschaft einsetzen. Eine bunte und vielfältige Gesellschaft ist nur gemeinsam möglich und muss von uns gelebt werden. Wir haben als Jugendamt dabei eine besondere Verantwortung und bekennen uns zu einer vielfältigen Gesellschaft.“

    Er bedankte sich darüber hinaus bei Angela Schneider, die als Koordinatorin für Fragen Geflüchteter im System der Jugendhilfe, die Aktionswochen in Pankow mitorganisiert. Auch sie bedankte sich bei den Anwesenden Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an der Aktion. „Ich kann Sie nur herzlich einladen das Programm zu erkunden. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten mit anderen Menschen in Dialog und Austausch zutreten. Es gibt Workshops, Lesungen für Jung und Alt, Ausstellungen, Theaterstücker, Vorträge, Panel-Diskussionen und noch vieles mehr“, betonte Frau Schneider.

    Die gemeinsame Aktion fand am 22.03.2023 im Foyer des Rathauses Weißensee statt. Weitere Informationen zu den Aktionen in Pankow rund um die Internationalen Wochen gegen Rassismus finden Interessierte unterfolgenden Link: www.pankow-gegen-rassismus.de

  • Spielplatzkommission: Ein Gastvortrag aus Regensburg inspiriert
    Spielplätze aus Regensburg Modell&Umsetzung

    Auf der vergangenen Sitzung der Spielplatzkommission (8. Juni 2022) präsentierte die Jugendhilfeplanerin, Anna Schledorn, das Regensburger Modell für eine kindgerechte ämterübergreifende Stadt- und Freiraumplanung. Regensburg ist als erste Stadt Bayerns für ihre kinderfreundliche Stadtentwicklungs- und Freiraumplanung als „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet worden. Regensburg ist bundesweit als Beispiel für Best Practice bekannt und anerkannt.

    Die kinderfreundliche Grundhaltung wurde in Regensburg ämterübergreifend in allen Ämtern – insbesondere auch in den planenden Ämtern – etabliert und strukturell verankert. Der für Jugend und Familie zuständige Bezirksstadtrat, Cornelius Bechtler hebt die Qualitätszielkonzeption als wichtiges Instrument hervor. „Eine solche Konzeption könnte für den Pankower Prozess eine gute Anregung sein“, so Bechtler. Anhand von mustergültigen Praxisbeispielen erläuterte Frau Schledorn, die Umsetzung einer Spielleitplanung in Quartieren und Grünanlagen.

    Die Mitglieder der Spielplatzkommission und die anwesenden Gäste diskutierten das Modell sowie dessen Übertragbarkeit auf den Bezirk Pankow. Der Vortrag wurde als inspirierender und wertvoller Beitrag für die Weiterentwicklung der Pankower Spielplätze wahrgenommen. Die Durchsetzungsstärke von Frau Schledorn mit der sie für die Interessen von Kindern streitet, habe viele Anwesende tief beeindruckt.

    In ihrem Vortrag stellte Frau Schledorn zuerst die Arbeitsweise in Regensburg vor. Diese sei geprägt von einer engen Zusammenarbeit. Bereits frühzeitig werden Ämter beteiligt, Stellungnahmen bei Aufstellung von Planungen eingeholt und ämterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet.

    Frau Schledorn betont in ihrem Vortrag die verbindlichen Ziele, die sich die Stadt Regensburg gesetzt hat. Als erstes Ziel hat die Stadt beschlossen, mit den Instrumenten der Stadtentwicklung und Stadtplanung eine familienfreundliche und kindgerechte Stadt zu verfolgen.

    In einem weiteren Ziel verpflichtet sich Regensburg zur Schaffung, Aufwertung und Sicherung von infrastrukturgebundenen Freiräumen für Kinder und Jugendliche. Pro Einwohner muss eine Netto-Spielfläche von 1,5 m² gewährleistet werden. Die Lage von Spielflächen müssen das Kriterium der Erreichbarkeit erfüllen, es gibt verbindliche Qualitäten für die Spielflächen, auch Treffpunkte für Jugendliche werden mitkonzipiert und die Nutzung von Schulhöfen werden in die Planung mit einbezogen.

    Die Entwicklung zu einer kindgerechten Kommune auf allen Ebenen der städtischen Planung bedarf einer strukturellen Verankerung. Frau Schledorn betonte in ihrem Vortrag und der anschließenden Debatte: „Alles beginnt mit dem politischen Willen. Die Politik setzt die Rahmenbedingungen und Strukturen. Und diese müssen auf Kinder- und Familienfreundlichkeit ausgerichtet sein – erst dann gelingt Veränderung”. Ein weiterer Aspekt, den sie in diesem Zusammenhang hervorhebt, ist der Gedanke der kollektiven Gesamtverantwortung. Es sei nicht die Aufgabe eines einzelnen Amtes für eine kinder- und familienfreundliche (soziale) Infrastruktur zu sorgen. Alle Ämter sind gleichermaßen verantwortlich.

    So werden im Zuge der Stadtentwicklungsplanung bereits wesentliche Räume für die Stadtentwicklung bzw. Räume für Wohnen, Gewerbe, Freiräume für Erholung und Naturschutzbelange, Verkehr etc. gesichert. Es gibt feste Leitlinien für die Sicherung und Entwicklung der genannten Räume, die eine Grundlage bilden und Ziele für Spielflächen, Flächennutzungsplanung (FNP) definieren. Diese werden mit der Spielleitplanung und deren Zielsetzungen verknüpft.

    Durch die Freiraumentwicklungsplanung als sektorale Fachplanung für erholungsrelevante öffentliche Grünflächen bilden Freiraumkonzepte die Grundlage bei der Aufstellung formeller Bauleitpläne (Bebauungsplanverfahren), bei der Neuaufstellung des Stadtentwicklungsplans, sowie bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung erholungsrelevanter Grünflächen. Derzeit liegt die Versorgung bei durchschnittlich 20 m² erholungsrelevante Grünfläche je Einwohner. Das erreicht Regensburg durch das Festlegen von Kennwerten für Grünflächen. So gilt in Neubaugebieten eine Herstellungspflicht öffentlicher Grünfläche durch den Bauträger von 12 m² pro Einwohner:in. Die Stadt muss zusätzlich 8 m² pro Einwohner schaffen. Damit will die Stadt eine Versorgungsgerechtigkeit herstellen.

    Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist, ist die Verpflichtung der Bauträger die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungsprozess zu inkludieren und diese mit ausreichend Zeit und Qualität auszustatten. Bauträger müssen mindestens 3.500 Euro dafür einplanen. Regensburg hat darüber hinaus ein Melderegister eingeführt, in den Anwohner:innen das Fehlen von Spielflächen melden können. Das ermöglicht es der Stadt die Eigentümer:innen der Immobilien auch im Nachhinein in die Pflicht beim Erhalt der Spielflächen zu nehmen.

    Die Mitglieder der Spielplatzkommission Pankow debattierten angeregt die Möglichkeiten aber auch die Schwierigkeiten einer Übertragbarkeit des Regensburger Modells auf Pankow. Frau Schledorn zog für das Gelingen von Prozessen das Fazit: “Wenn die Strukturen stimmen, wenn es Standard ist, dass die Kinderrechte immer zu berücksichtigen sind, kommen die Projekte von selbst.“ Herr Bechtler sieht für Pankow gute Ansätze für ein solches Gelingen: „Die ressortübergreifende Ausrichtung der Spielplatzkommission als Gremium des Bezirksamtes ist richtig aufgestellt. Wir können hier kooperativ die Weichen stellen und in unseren Abteilungen als Multiplikatoren für eine kinder- und familienfreundliche Verwaltungsstruktur werben“. Herr Bechtler stimmte der Referentin zu: „Es ist richtig und wichtig die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Planer:innen im Amt aber auch die Bürger:innen ihr Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung in den Entscheidungsprozessen auch wahrnehmen können.“

    Eine enge Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) und der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung, so Herr Bechtler, böte gute Voraussetzungen für die weitere Qualifizierung der Beteiligungsstrukturen. Der Prozess der Kinderfreundlichen Kommune sei eine Chance, diese Strukturen ressortübergreifend noch verbindlicher zu gestalten. Frau Münch (SPK) verweist darauf, „dass die beispielhaften Erfahrungen mit verankerten Qualitätsstandards der Stadt Regensburg für verschiedene Planungsgebiete sowie -prozesse eine gute Vorlage für Pankow sein könnten. Regensburg kann für uns Vorbild sein für die strukturelle sowie ressortübergreifende Verankerung des Themas auf dem Weg zur Kinderfreundlichen Kommune.“

    Frau Schledorn habe dem Bezirk Pankow eine neue Perspektive für die Stadtentwicklung eröffnet: „Ich bin davon überzeugt, dass eine lebenswerte Stadt erst dann gegeben ist, wenn Kinder, Jugendliche und Familien sich wohlfühlen und sich die Stadt an ihren spezifischen Bedürfnissen ausrichtet. Alle gesellschaftlichen Gruppen würden insgesamt davon profitieren!“, sagte Herr Bechtler zum Abschluss der Veranstaltung.

  • Pankow stärkt das Soziale in den Kiezen - Vereinbarung unterzeichnet

    Das Bezirksamt Pankow hat eine Kooperationsvereinbarung zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung der Nachbarschafts-, Stadtteil- und Selbsthilfearbeit im Bezirk Pankow im FreiZeitHaus Weißensee unterzeichnet.

    Die Kooperationsvereinbarung führt die Vereinbarung zwischen Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. und dem Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. aus dem Jahr 2018 weiter. Nach der Wahl 2021 wird sie nun erneuert und die Senatsverwaltung für Integration und Soziales wird als neue Partnerin aufgenommen.

    Nachbarschafts- und Stadtteilarbeit soll weiterentwickelt werden

    Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, die Nachbarschafts- und Stadtteilarbeit in Pankow weiterzuentwickeln. Dazu arbeitet das Bezirksamt fachlich übergreifend mit den Trägern und Einrichtungen im Bezirk zusammen. Die laufende Nachbarschafts- und Stadtteilarbeit wird reflektiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Die Partner vernetzen sich und stimmen ihre Angebote in den Stadtteilen ab. Das Kooperationsgremium will das bürgerschaftliche Engagement in Pankow fördern.

    „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren, den Nachbarschaftshäusern und den Selbsthilfestellen. In den Einrichtungen treffen sich die Bürger:innen in dem Sozialraum, in den Quartieren. Gerade der Ukrainekrieg zeigt mit seinen Folgen wie wichtig solche Räume sind. Ich will die Kooperation gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, den Einrichtungen und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Leben füllen“, erklärt die Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales, Dr. Cordelia Koch.

    „Zivilgesellschaftliches Engagement beginnt nicht erst mit der Volljährigkeit. Junge Men-schen können und wollen einen aktiven Part in der Gestaltung ihrer Umwelt einnehmen. Es liegt an uns, als gesamte Gesellschaft Räume zu schaffen, die Teilhabe, Begegnungen und Initiativen ermöglichen“, sagt der Bezirksstadtrat für Jugend und Familie, Cornelius Bechtler.

    Für den Bezirk unterzeichnen die Stadträtin Fr. Dr. Cordelia, Koch und der Stadtrat für Jugend und Familie Cornelius Bechtler, für die Senatsverwaltung für Integration und Soziales die Staatssekretärin Wenke Christoph. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. und der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. bleiben wie die bestehenden Einrichtungen in Pankow als Partner erhalten.

    Pressemitteilung vom 06.05.2022

  • Gerechte Bezahlung auch für Mitarbeiter:innen von Freien Trägern

    Gemeinsam mit dem Senat und den Regierungsfraktionen hat das Bezirksamt Pankow es geschafft: Die Freien Träger und Projekte im Bezirk können ihren Mitarbeiter:innen die Corona-Sonderzahlung von bis zu 1.300 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen. Endlich ist das Projekt „Gute Arbeit“ auch bei den Mitarbeiter:innen der Freien Träger in den Bezirken angekommen. Jetzt gilt auch in Pankow „öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“. Trotz schwieriger Haushaltslage kann das Bezirksamt zudem die Tariflücke bei den Mitarbeiter:innen der Freien Träger im Bezirk schließen und die Tariferhöhung umsetzen.

    „Ich bin sehr erleichtert und froh. Unser Einsatz hat sich gelohnt: Gleiches Geld für gleiche Arbeit muss auch für unsere Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen gelten. Die gerechte Entlohnung bedeutet Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Jugendfreizeiteinrichtungen in der Hand Freier Träger darf zukünftig kein Sparmodell sein! Die Tarifangleichung muss langfristig finanziert werden!“ erklärt Cornelius Bechtler, Bezirksstadtrat für Jugend und Familie in Pankow (Bündnis 90/Die Grünen).

    Die Tarifangleichung und die Bezahlung der Corona-Sonderzahlung ist ein gutes Beispiel, wie Senatsverwaltungen und Bezirke gemeinsam und lösungsorientiert zum Wohl der Menschen in Berlin zusammenarbeiten können. Umso wichtiger ist es für die weitere Zukunft, dass es in den kommenden Jahren durch den Senat zu einer auskömmlichen Zuweisung kommt, die die gleiche Tarifbezahlung von Beschäftigten bei Freien Trägern und Projekten in den Bezirken sicherstellt.

    Pressemitteilung vom 25.03.2022

  • Grundsteinlegung für den Neubau Kita Bewegungsreich in der Hanns-Eisler-Straße 82-84
    Kita Grundsteinlegung

    Am 3. Dezember 2021 hat gemeinsam mit dem Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Herrn Sebastian Scheel, dem Träger Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH der Kindertagesstätte, der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Frau Rona Tietje, und dem für Jugend und Familie zuständigen Herrn Bezirksstadtrat Cornelius Bechtler und weiteren Teilnehmern die Grundsteinlegung für den Anbau der Kindertagesstätte in der Hanns-Eisler-Straße 82-84 in 10409 Berlin stattgefunden. Damit wurde ein weiterer Meilenstein des Projektes “Kita Bewe-gungsreich: Sanierung und Erweiterung, Modellprojekt Regenwasserbewirtschaftung“ gelegt.
    Die Gesamtkosten des Projektes betragen 6,613 Mio. €. Davon werden 5,984 Mio. € als För-dermittel aus dem Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ (ehemals Stadtumbau) für die-se Anbau- und Sanierungsmaßnahme zur Verfügung bereitgestellt. Die Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH wird als Fördernehmer einen Eigenanteil in Höhe von 628.500 € beisteuern.

    Seit 2017, in dem Jahr als der Startschuss für das Förderprogramm „Nachhaltigen Erneuerung“ fiel, wurden für die Entwicklung dieses Gebietes um die Greifswalder Straße ca. 13. Mio. € für bislang sieben Maßnahmen zur Verfügung gestellt, einschließlich dieser Maßnahme.
    Auf Grund der „Wachsenden Stadt“ und dem damit einhergehenden zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen, ist es auch in diesem Quartier erforderlich, die Flächen- und Grundstückspotentiale in den bestehenden Kindertagesstätten zu nutzen. Die Kita Hanns-Eisler-Straße 82-84 mit einer derzeitigen Platzkapazität von 160 Plätzen wird mit dem Anbau und der Sanierung des Be-standsgebäudes (aus den 1970-er Jahren) zusätzliche 90 Plätze erhalten: 50 Plätze im Anbau und 40 Plätze durch die Sanierung und der Neuorganisation im Bestandsgebäude.

    Der Bezirksstadtrat Cornelius Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt dazu:
    Seit Bestehen des „Großbezirkes“ Pankow ist auch dieser Anbau eine Bereicherung und Erwei-terung der bisherigen Platzkapazitäten im Bereich der Kindertagesstätten. Das Bezirksamt Pan-kow kommt damit kontinuierlich seiner Verantwortung nach, den weiterhin steigenden Bedarf an Kitaplätzen und den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr sicherzustel-len. Neben den dringend benötigten Kitaplätzen wird an dieser Stelle auch ein beispielhaftes Projekt zum verantwortungsvollen Umgang mit einer wichtigen Ressource, dem Regenwasser, realisiert. Mit dem Betreiber Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH hat das Jugendamt Pankow einen langjährigen und verlässlichen Partner an der Seite.

    Links:
    Pressemitteilung vom Pfefferwerk
    Pressemitteilung vom Senat für Stadtentwicklung
    Pressemitteilung vom 26.11.2022

Bericht des Bezirksamts für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss Pankow

Berichte 2023

  • 2023-03-23

    Tarifmittelrechner 2023

    Ab sofort steht der aktualisierte Tarifmittelrechner (TMR) für das Jahr 2023 zur Verfügung. Er ist unter folgendem Link abzurufen: http://b-intern.de/themen/tarifmittel/downloads/

    Wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitteilte, konnten Verbesserungen in den neuen TMR eingearbeitet werden. So ist nun eine Plausibilitätsprüfung in den TMR integriert, der beim Ausfüllen des Rechners Hinweise auf möglicherweise fehlerhafte Eingaben gibt. Eine ausführliche Tarifmittel-Verfahrensbeschreibung für das Jahr 2023 erhalten Sie demnächst.

    „Modellprogramm Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

    Ende September/Anfang Oktober stellte sich die Leiterin, Tanja Rottleb, des ESF- und BMAS- geförderten Projektes „Bündnis für Familien mit Weit.Blick“ (Berliner Stadtmission) im Modell-programm Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder – dem Jugendstadtrat vor. Träger des Projektes ist der Verein für Berliner Stadtmission. Seit April 2020 wird das Projekt in Lichtenberg-Hohenschönhausen umgesetzt, um von Armut betroffene bzw. gefährdete Familien zu unterstützen. In den darauffolgenden Monaten sind mehrere ressortübergreifende Gespräche mit dem Träger geführt worden, um die bezirklichen Bedarfe und die Rahmenbedingungen einer möglichen Zusammenarbeit für die nächste Förderphase zu beraten.

    Das Modellprogramm AktiF Plus ist ein vom Europäisches Sozialfonds (ESF) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 5-Jahre gefördertes Projekt. Das Projekt richtet sich an Familien mit Kindern (bis 25 Jahre) die im Leistungsbezug sind (SGB II oder SGB XII) oder antragsberechtigt für den Kinderzuschlag. Ziel des Projektes ist es durch individuelle Beratung und Begleitung die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, Eltern berufliche Perspektiven zu schaffen, familiäre Herausforderungen zu bearbeiten und sich den Familien als Lotsen anzubieten.

    Zusammengefasst bietet das Projekt sechs Arten von Angeboten an: 1) Sozialberatung, 2) psychologische Beratung, 3) Verweisberatung, 4) Jobcoaching, 5) Familiencoaching und
    6) Gruppenangebote.

    Integraler Bestandteil des Projektes ist die Netzwerkarbeit und die Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Mindestens einmal im Quartal finden Treffen zum Informationsaustausch und zum Netzwerken statt. Mit dabei sind Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes, des Jobcenters, u.a. der Gesundheitsberatung des Jobcenters, die Familienkasse Berlin-Brandenburg, der Krisendienst, diverse Fach- und Beratungsstellen, Firmen und weitere familienunterstützende Angebote. Darüber hinaus werden themenspezifische Netzwerkrunden, individuelle Fallbesprechungen, die Teilnahme an AGs, Akquise von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit organisiert.

    Das Besondere an dem Projekt ist die intensive Zusammenarbeit mit Familien in komplexen Lagen. Die Teilnahme geschieht in der Regel durch direkte Anfragen der Familien selbst. Aber auch durch Vermittlung bzw. Empfehlung durch andere Fach- und Beratungsstellen (Fallmanagement, Familienbüro, Krisendienst, Pflegestützpunkt Kinderbeauftragte, Bildungsträger etc.). Durch das Netzwerk unterstützen sich die Fach- und Beratungsstellen bei „Grenzfällen“ gegenseitig. Die Angebote sind niedrigschwellig, freiwillig, kostenlos, ganzheitlich, aufsuchend, prozessorientiert, nachhaltig. Im Rahmen des Projektes bauen die Berater:innen auf die Erfahrungen der Sprach- und Kulturmittler:innen mit denen sie eng zusammenarbeiten.

    Um das Projekt auch für den Bezirk Pankow zu gewinnen, haben der Geschäftsbereich Jugend und Familie und das Jobcenter Pankow jeweils ein mit dem Träger abgestimmtes Interessenbekundungsverfahren initiiert.

    Der zeitliche Ablauf bis zum Projektstart sieht wie folgt aus:

    1. Interessenbekundung (bis 31.03.)
    2. Bewertung durch das BMAS (bis 16.05.)
    3. Zu- und Absagen (bis 19.05.)
    4. Einreichen der Anträge bei Zuwendungen Europäischer Sozialfonds (Z-EU-S) (bis 03.07.)
    5. Bewilligung der Anträge durch Knappschaft Bahn-See (KBS) (24.08.)
    6. Beginn der Vorhaben (01.09.)

    Verwaltungsrat Kindergärten NordOst

    Am 14.03.2023 fand die Sitzung des Verwaltungsrates Kindergärten NordOst statt. Auf der Sitzung stellte Frau Kanis das Gesundheitsmanagementkonzept vor, dass sich aus drei Elementen zusammensetzt: 1) Arbeits- und Gesundheitsschutz, 2) Betriebliches Eingliederungsmanagement und 3) Betriebliche Gesundheitsförderung. Geschulte Mitarbeiter:innen fungieren als Multiplikator:innen, die Träger- und Kitaübergreifend tätig sind, um so viele Kolleg:innen wie möglich zu erreichen. Darüber hinaus erhalten alle Kitas ein Gesundheitsbudget, es werden Gesundheitstage mit der Krankenkasse veranstaltet und es finden unabhängige (anonyme) Mitarbeiterberatungen durch Emanuel-Dialog statt. Aktuell ist eine umfangreiche Mitarbeiter-befragung in Planung. Die Durchführung ist für 2023 angesetzt.

    Der Verwaltungsrat hat eine Änderung im Stellen- und Wirtschaftsplan 2023 beschlossen: Damit soll der Eigenbetrieb in die Lage versetzt werden drei neue Fachberater:innen einzustellen. Die Infrastrukturstelle ist immer noch unbesetzt. Hier wird aktuell noch das Arbeitsprofil überarbeitet. Es soll weniger Controlling und Sachbearbeitung beinhaltet und dafür den Bereich Digitalisierung stärker hervorheben.

    Die Berichte der Geschäftsleiterinnen sind sehr umfangreich. Darum werde ich mich im Folgenden nur auf einige wenige Punkte beschränken:

    • Die Kita-Sozialarbeit soll unabhängig von der Brennpunktzulage weitergeführt werden. Die gute Zusammenarbeit mit dem Träger Stützrad gGmbH habe sich bewährt und soll fortgeführt werden.
    • Ein weiteres Thema ist die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Kinderschutz-Konzepte. Alle Kitas erhalten dafür externe Unterstützung.
    • Darüber hinaus berichtete die kaufmännische Geschäftsleitung über diverse Baumaßnahmen. In Pankow finden folgende Maßnahmen statt: In der Kita Schievelbeiner Str. 12 werden die Heizung und Sanitäranlagen für rund 200.000 Euro repariert (2022-2023). In der Kita Bernkasteler Str. wird für rund 200.000 Euro aus KSSP-Mitteln die Fassade saniert (2021-2023).

    Als Aufsichtsführender Trägerbezirk bin ich vom Verwaltungsrat beauftragt worden die Möglichkeiten einer Satzungsänderung zu prüfen. Der Verwaltungsrat wünschte sich eine Stärkung seiner Mitbestimmungsrechte in Bezug auf das Schließen von Kitas. Nach Konsultation und Prüfung durch unser Rechtsamt steht fest, dass eine solche Änderung nur durch eine Gesetzesänderung und zwar des Berliner Eigenbetriebsgesetzes erwirkt werden könne. Das Rechtsamt empfiehlt daher die Möglichkeiten der satzungsgemäßen Aufsichts- und Kontrollrechte wahrzunehmen und im konkreten Fall von der Weisungsbefugnis durch den Aufsichtsführenden Gebrauch zu machen.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2023-03-02

    AG Partizipation und Teilhabe

    Die AG Partizipation und Teilhabe, die auf Beschluss des KJHA eingerichtet wurde und vom Bezirksstadtrat geleitet wird, hat sich bisher zwei Mal getroffen. Die erste Sitzung musste wegen Krankheit leider ausfallen. Die Arbeitsgruppe arbeitet derzeit an der Projektskizze.

    Ein wichtiger Aspekt der Projektskizze ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Beteiligungsbegriffes. Für den weiteren Prozess ist aus Sicht der AG wichtig, die Leitungskräfte des Jugendamtes in diese Erarbeitung stärker einzubeziehen. Die AG möchte daher die anstehenden beiden Leitungssitzungen am 17.04. und 12.05. dazu nutzen, um die Projektskizze in zwei Lesungen mit den Leitungskräften zu diskutieren. Daher stelle ich hiermit im Namen der AG den Antrag, die Vertagung des Beschlusses der Strategieskizze auf die Sitzung des KJHA am 25.05. zu verschieben.

    Ein weiterer Baustein soll nach Vorstellung der AG ein Workshop sein, bei dem alle Bereiche des Jugendamtes ihre Erfahrungen mit dem Thema Partizipation und Teilhabe einzubringen und somit in den Prozess einfließen zu lassen.

    Außerkrafttreten der 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmeverordnung

    Auf Beschluss des Senates wurde die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) nicht verlängert, in der Schutz- und Hygienemaßnahmen bezogen auf das Coronavirus geregelt waren. Damit ist die 2. BaSchMv mit Ablauf des 12. Februars 2023 außer Kraft getreten.

    Die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) erteilten Vorgaben und Maßnahmen für Angebote der Hilfen zur Erziehung, anderer Jugendhilfeleistungen sowie für Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit werden daher ebenfalls nicht verlängert und entfallen. Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bleiben unberührt.

    Die hier noch vorhandenen Schutzmaterialien (medizinische Masken und Corona-Tests) werden letztmalig am 27. und 28 Februar 2023 an die Träger von Leistungen der Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich Jugend und an die Erstaufnahme- und Clearingeinrichtungen für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über die für Jugend zuständige Senatsverwaltung verteilt. Danach soll die Verteilung der Schutzmaterialien durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung beendet werden.

    Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune

    Seit dem 22.02.2023 liegt nun die Endfassung des Aktionsplans für die Kinderfreundliche Kommune vor. Die Umsetzung soll zwischen 2023 und 2027 erfolgen. Im nächsten Schritt sollen die einzelnen Ämter nun in die konkrete Arbeitsplanung gehen. Federführende Ämter sprechen sich dabei mit den Kooperationspartner:innen ab. Bis zum 31.03. sollen nun von den Ämtern Prioritäten und Leuchtturmprojekte benannt werden. Der Aktionsplan wird nun parallel dem Verein Kinderfreundliche Kommune und den Sachverständigen zur Prüfung gegeben. Die
    nächste Steuerungsrunde findet dann am 27. April 2023 statt.

    Sachstand Flexibudget

    Alle Projekte im Rahmen des Flexibudgets konnten im Januar nahtlos fortgesetzt werden. Nach Erhalt des Schreibens zur Auftragsweisen Bewirtschaftung durch SenBJF hat das Jugendamt im Januar die Zuwendungsbescheide für 2023 verschickt. Rückmeldungen aller Träger dazu sind erfolgt.

    Die Stelle Koordination Flexibudget ist besetzt, allerdings konnte die Nachfolge für die Koordination Flexibudget aufgrund von langfristiger Krankheit die Tätigkeit nicht wie geplant aufnehmen. Die Stelle als Vertretungseinsatz befindet sich daher nun im Ausschreibungsgang. Eine vorübergehende, mögliche stundenweise interne Vertretung wird aktuell geklärt.

    Bis zu dieser Klärung sind die Regionalleitungen für die Betreuung der jeweiligen regionalen Projekte allein verantwortlich sowie der Fachdienstleiter 6 für die beiden überregionalen Projekte. Allgemeine Fragen zum Flexibudget können jederzeit den Fachdienstleiter 6 gerichtet werden. Die bezirkliche Austauschrunde „Flexinetz“ ruht bis zur Nachbesetzung. Die Teilnahme an den berlinweiten AGen ebenfalls. Protokolle bekommt der Fachdienstleiter 6 jedoch zugeschickt, so dass der vollständige Informationsfluss gesichert ist.

    Bezüglich der im Gesamtfinanzierungsplan 2023 eingeplanten Mittel für die Fachkoordination
    entstehen durch die Krankheit der Kollegin, die sich aktuell auf der Stelle befindet, bisher kaum freie Mittel, die anderweitig eingeplant werden könnten. Die Lohnfortzahlung erfolgte zunächst trotz Krankheit natürlich weiterhin. Mit dem Ende der Lohnfortzahlung können die zusätzlichen Tarifmittel 2022 berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind keine freien Mittel vorhanden, da die Nachbesetzung zeitnah angestrebt wird und die im Gesamtfinanzierungsplan dafür eingeplanten Mittel verwendet werden müssen.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2023-02-16

    AG Partizipation und Teilhabe

    Die AG Partizipation und Teilhabe, die auf Beschluss des KJHA eingerichtet wurde und vom Bezirksstadtrat geleitet wird, hat sich zwei Mal getroffen. Die erste Sitzung musste wegen Krankheit leider ausfallen. Die Arbeitsgruppe arbeitet derzeit an der Projektskizze.
    Wir arbeiten an der Projektskizze
    Führungskräfte stärker in den Prozess miteinzubinden
    Beteiligungsbegriff
    Workshop als Idee – aber nicht terminieren
    Vertagung des Beschlusses der Strategieskizze im KJHA auf den 25.05. zu beantragen
    Leitungsrunde im April und am 12.05.23

    Außerkrafttreten der 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmeverordnung

    Auf Beschluss des Senates, wurde die 2. BaSchMV, in der Schutz- und
    Hygienemaßnahmen bezogen auf das Coronavirus geregelt waren, nicht verlängert. Damit ist die 2. BaSchMv mit Ablauf des 12. Februar 2023 außer Kraft getreten.

    Die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erteilten Vorgaben und Maßnahmen für Angebote der Hilfen zur Erziehung, anderer Jugendhilfeleistungen sowie für Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit werden daher ebenfalls nicht verlängert und entfallen. Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bleiben unberührt.

    Die hier noch vorhandenen Schutzmaterialien (medizinische Masken und Corona-Tests) werden letztmalig am 27. und 28 Februar 2023 an die Träger von Leistungen der Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich Jugend und an die Erstaufnahme- und Clearingeinrichtungen für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über die für Jugend zuständige Senatsverwaltung verteilt. Danach soll die Verteilung der Schutzmaterialien durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung beendet werden.

    Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune

    Ämterintern in konkrete Arbeitsplanung gehen,
    federführende Ämter sprechen sich mit Kooperationspartner:innen ab
     zeitliche Planung (31.03.2023)
    Aktionsplan wird nun parallel dem Verein Kinderfreundliche Kommune und den Sachverständigen zur Prüfung gegeben
    nächste Steuerungsrunde am 27. April 2023

    Sachstand Flexibudget

    Alle Projekte im Rahmen des Flexibudgets konnten im Januar nahtlos fortgesetzt werden.

    Nach Erhalt des Schreibens zur Auftragsweisen Bewirtschaftung durch SenBJF hat das Jugendamt im Januar die Zuwendungsbescheide für 2023 verschickt. Rückmeldungen aller Träger dazu ist erfolgt.
    Die Stelle Koordination Flexibudget ist besetzt. Allerdings konnte die Nachfolge für die Koordination Flexibudget aufgrund von langfristiger Krankheit die Tätigkeit nicht wie geplant aufnehmen. Die Stelle als Vertretungseinsatz befindet sich daher nun im Ausschreibungsgang. Eine vorübergehende, mögliche stundenweise interne Vertretung wird aktuell geklärt.
    Bis zu dieser Klärung sind die Regionalleitungen für die Betreuung der jeweiligen regionalen Projekte allein verantwortlich sowie der Fachdienstleiter 6 für die beiden überregionalen Projekte. Allgemeine Fragen zum Flexibudget können jederzeit den Fachdienstleiter 6 gerichtet werden.

    Die bezirkliche Austauschrunde „Flexinetz“ ruht bis zur Nachbesetzung. Die Teilnahme an den berlinweiten AGen ebenfalls, Protokolle bekommt der Fachdienstleiter 6 jedoch zugeschickt, so dass der vollständige Informationsfluss gesichert ist.

    Bezüglich der im Gesamtfinanzierungsplan 2023 eingeplanten Mittel für die Fachkoordination:

    Es entstehen durch die Krankheit der Kollegin, die sich aktuell auf der Stelle befindet, kaum freie Mittel, die anderweitig eingeplant werden können. Die Lohnfortzahlung erfolgte zunächst trotz Krankheit natürlich weiterhin. Mit dem Ende der Lohnfortzahlung können die zusätzlichen Tarifmittel 2022 berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind keine freien Mittel vorhanden, da die Nachbesetzung zeitnah angestrebt wird und die im Gesamtfinanzierungsplan dafür eingeplanten Mittel verwendet werden müssen.

    gez. Cornelius Bechtler

    Weitergehende Informationen zu aktuellen Fällen

    *Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
    Nr. 0287*
    Die Frau und das Kleinkind, die vorgestern im Weißen See tot aufgefunden wurden, konnten heute identifiziert werden. Es handelt sich um eine 29 Jahre alte Frau aus Weißensee und ihren 20 Monate alten Sohn. Die Ermittlungen zu den Umständen ihres Todes dauern an.

    Erstmeldung Nr. 0280 vom 28. Februar 2023: Frau und Kleinkind tot im Wasser aufgefunden
    Gestern Nachmittag entdeckte eine Passantin in Weißensee gegen 16.30 Uhr zwei leblose Personen in Ufernähe im Wasser des Weißen Sees. Von ihr alarmierte Einsatzkräfte des Polizeiabschnitts 14 bargen den Leichnam einer Frau und eines Kleinkindes. Die 5. Mordkommission des Landeskriminalamtes und die Staatsanwaltschaft Berlin haben die Ermittlungen zu den Umständen des Todes und zur Identifizierung der beiden Toten übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden heute Obduktionen durchgeführt. Nach den vorläufigen Befunden sollen die Frau und der kleine Junge ertrunken sein. Verletzungen, die auf ein Fremdverschulden hindeuten, wurden an den Leichen nicht festgestellt. Die Körper könnten mehrere Wochen im Wasser gelegen haben. Die Identitäten konnten bisher, auch im Abgleich mit vorliegenden Vermisstenanzeigen, nicht geklärt werden. Die Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der Identifizierungen, dauern an.
    https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2023/pressemitteilung.1299959.php

    Fünfjährige leblos aufgefunden – Tatverdächtiger festgenommen
    Polizeimeldung vom 22.02.2023
    Pankow
    *Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
    Nr. 0250*
    Passanten fanden gestern Nachmittag in einem Park in Pankow ein lebloses Mädchen und alarmierten Feuerwehr und Polizei. Die Fünfjährige lag mit Verletzungen in einem Gebüsch des Bürgerparks Pankow, als die Zeugen sie gegen 17.40 Uhr entdeckten. Rettungskräfte versuchten, das Mädchen erfolglos wiederzubeleben. Es verstarb in einem Krankenhaus. Da die Verletzungen des Kindes auf ein Tötungsdelikt hindeuten, hat die 4. Mordkommission den Fall übernommen. Am Rande des Bürgerparks wurde bereits ein Tatverdächtiger im Alter von 19 Jahren festgenommen. Die genauen Hintergründe der Tat sind Gegenstand der derzeit noch andauernden Ermittlungen. Der Festgenommene soll noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
    https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2023/pressemitteilung.1297393.php

  • 2023-02-16

    Auswahlverfahren für die Stelle der Jugendamtsleitung

    Seit dem 19. Januar wird die Stelle der Pankower Jugendamtsleitung ausgeschrieben. Bisher sind 2 Bewerbungen eingegangen. Daher wird die Ausschreibung vorerst bis zum 26.02.2023 verlängert.

    13. Ausbildungstag Pankow und Lichtenberg 2023

    Seit 2019 wird wieder gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg ein Ausbildungstag stattfinden. Wir erwarten am 15. Juni 2023 ca. 3.500 Schülerinnen und Schüler im Vienna House Andel´s, die sich bei 75 Ausstellerinnen und Ausstellern über die duale Ausbildung in allen wichtigen Branchen informieren können. Zielgruppe sind die 8. bis 10. Klassen der Pankower und Lichtenberger Schulen. Angesprochen werden aber ebenso die Jugendlichen, die bei den bezirklichen Jobcentern und Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit einen Ausbildungsplatz bzw. Arbeit suchen. Aus Jugendhilfesicht sind Jugendliche und junge Erwachsene bei Jugendberufshilfeträgern sowie Jugendliche, die abschlussorientierte Bildungsgänge an bezirklichen Oberstufenzentren besuchen, ebenfalls eine sehr wichtige Zielgruppe.

    Wir haben die WeTeK Berlin gGmbH – gemeinnützige Gesellschaft für Qualifizierung, Ausbildung und Jugendkultur als Kooperationspartner gewinnen können, die bereits in den Vorjahren an der Vorbereitung und Umsetzung der Ausbildungstage beteiligt war. Aufgrund der schwierigen Ausgangslage haben wir nun ein neues Modell entwickelt, bei dem der Kooperationspartner die Aufgabe des Veranstalters übernimmt und auf Grundlage eines Kommissionsauftrages aus den Ausstellergebühren finanziert wird. Der Überschuss kommt der Ausbildungsinitiative Pankow zusätzlich zugute, die u.a. auch die Auftaktveranstaltung mit dem Ausbildungspreis organisiert.

    Kinderschutzkonferenz 2023

    Die Pankower Kinderschutzkonferenz wird am 21. Juni 2023 ganztätig im Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel stattfinden. Thema wird „Häusliche Gewalt in Bezug auf Kinderschutz“ sein. Entsprechende Einladungen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Wenn das Programm vorliegt, werde ich Sie weiter informieren.

    Jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle bzw. Ombudsstelle im Sinn des § 9a SGB VIII für junge Menschen aus den stationären Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) führt ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle (Ombudsstelle) im Sinne des § 9a SGB VIII durch. Dieses geplante Angebot richtet sich explizit an Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeltern aufwachsen sowie an junge Menschen aus den stationären Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX.

    Gesucht werden freie Träger, die sowohl Kenntnisse über die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe haben als auch Erfahrungen mit Beteiligungs- und Partizipationsprozessen in der Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. Um die Unabhängigkeit der Anlauf- und Beratungsstelle zu gewährleisten, können sich Träger, die selbst Leistungserbringer der stationären Jugendhilfe sind, nicht bewerben.

    Das Interessenbekundungsverfahren ist auf verschiedenen Plattformen wie dem Amtsblatt von Berlin und auf der Internetseite berlin.de veröffentlicht. Frist zur Einreichung ist der 20.03.2023.

    Energiekostenrücklage

    Das Jugendamt hat die Zuwendungsträger informiert, dass die Möglichkeit besteht, einen Zuwendungsantrag zur Finanzierung von Energiekostensteigerungen zu stellen. Die Mittel aus der Energiekostenrücklage stehen ausschließlich zum Ausgleich von höheren Ausgaben aufgrund von Energiekostensteigerungen (Wärme und Strom) zur Verfügung. Eine höhere Zuwendung kann nur in Betracht kommen, wenn

    • die nachgewiesenen zusätzlichen Ausgaben aufgrund von Energiekostensteigerung von den Zuwendungsempfangenden nicht selbst oder nur zum Teil erwirtschaftet werden können und
    • die Zuwendungsempfangenden auf die entsprechenden Kostensteigerungen nach ihren Möglichkeiten durch Einsparanstrengungen reagieren.

    Die Energiekostenrücklage kann keinen vollständigen Ausgleich aller Belastungen aus den absehbaren Kostensteigerungen gewährleisten, sondern ist ein ergänzendes Element

    • zu den Entlastungen des Bundes im Rahmen der Entlastungspakete I bis III und
    • zu den individuellen eigenen Maßnahmen der Energieeinsparung und der finanziellen Eigenverantwortung.

    Die Gewährung der Zuwendungsmittel erfolgt auf Antrag. Im Antrag sind die Kostensteigerungen darzulegen. Dem Antrag ist eine Übersicht und Selbsterklärung beizufügen.

    Durch die von der Bundesregierung rückwirkend zum 01.01.2023 geltenden Energiebremsen ist damit zu rechnen, dass es zu Erstattungen von Guthaben kommt. Da es sich bei den Mitteln aus der Energiekostenrücklage um zweckgebundene Mittel handelt, wird die nachfolgende Formulierung Bestandteil des Zuwendungsbescheides:

    „Rückzahlungen der Energieversorger, Hausverwaltungen oder Vermieter*innen und nicht verbrauchte Mittel zur Übernahmen von Energiepreissteigerungen sind unverzüglich entsprechend der Mitteilungspflichten (Nr. 5.1 ANBest-P/I) zu melden und werden grundsätzlich mit der nächsten Zuwendungsrate verrechnet. Werden diese erst mit der Vorlage des Verwendungsnachweises bekannt, werden sie verzinst zurückgefordert.“

    Das Jugendamt hat die Träger gebeten, den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen oder eine Fehlmeldung bis spätestens zum 28.02.2023 beim Jugendamt einzureichen.

    Dieses Verfahren gilt zunächst für die bezirklich geförderten Projekte. Sobald es für die durch die Senatsverwaltung geförderten Projekte eine Regelung gibt, erfolgen weitere Informationen.

    An dieser Stelle sei informiert, dass es zum Tarifmittelrechner 2023 noch keine Informationen gibt.

    FEIN Programm 2023

    Das Bezirksamt hat die Verteilung der FEIN-Mittel 2023 beschlossen. Damit erhält die Abteilung Jugend und Familie finanzielle Mittel zu Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit. Der Sachmittelantrag, der formlos übermittelt wird, muss folgende Angaben enthalten:

    • Beschreibung der Maßnahme (Umsetzung bis 30.09.2023)
    • Kostenaufstellung / Finanzplan
    • geplanter Zeitraum
    • Ansprechpartner*in mit Kontaktdaten inkl. Unterschrift

    Die beantragten Projekte und Maßnahmen sollen der Aufwertung bzw. Verbesserung in Kitas bzw. Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) dienen. Die Realisierung durch ehrenamtlich Tätige (Elternvereine etc.) muss bis zum 30.09.2023 erfolgt und abgerechnet sein. Anträge können bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt gestellt werden.

    Integrationsfonds

    Im Nachtragshaushalt des Landes Berlin sind für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 236.380,- € vorgesehen. Hiermit beträgt die Gesamtsumme für den Pankower Integrationsfonds für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1.149.307,- €. Diese Mittel sollen als Kompensation für die in der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 vorgenommenen Kürzung eingesetzt werden. Die Mittel des Nachtragshaushalts werden nur für bereits laufende Projekte zur Verfügung stehen, da neue Projekte in 2024 voraussichtlich nicht weitergeführt werden können.

    Die Abteilung Jugend und Familie hat bei der Integrationsbeauftragten einen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 36.000 € angemeldet, um die laufenden Projekte “Family Guides” und “Komm rum – Mach es mit!” (Spielkultur Berlin Buch e.V.) – wie ursprünglich auch vorgesehen – bis zum Jahresende und damit über den 30.09.2023 hinaus fortzuführen.

    Gipfel gegen Jugendgewalt

    Am 11. Januar hatte die Regierende Bürgermeisterin zum Gipfel gegen Jugendgewalt eingeladen. Wie zur Sitzung am 26.01.2023 angekündigt, habe ich nun am 27.01.2023 an dem Workshop zum Thema „Elternarbeit und Schulsozialarbeit“ für die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Jugend teilgenommen. Der Workshop wurde von SenBJF in einer Rekordzeit organisiert. Die Beratungen mit den 33 Teilnehmenden aus unterschiedlichen Senatsverwaltungen, Abteilungen von SenBJF, der Senatskanzlei, Freien Trägern und Verbänden, der Polizei, einem sehr engagierten Schülervertreter, kurz aus der Verwaltung und der Praxis, waren sehr intensiv und von einer hohen Fachlichkeit geprägt. Ohne Zweifel – und das wird nachzuholen sein – sind bisher die Perspektiven der jungen Menschen kaum repräsentiert.

    In 7 Untergruppen (Teams) wurden Kernbotschaften zum zielgerichteten Ausbau der Angebote, zur inhaltlichen Weiterentwicklung und zu wirksamen Modellen in der Praxis formuliert. Dabei wurde schnell klar, dass es kein Erkenntnisproblem gibt und zusätzliche Mittel in den Ausbau der Regelstrukturen fließen müssen. Erfolgreiche Programme – wie z.B. das Landesprogramm zur Schulsozialarbeit an Schulen – gilt es mit den notwendigen Qualitätsstandards weiter auszubauen. Regelangebote sind – so die klare Botschaft – mit dem Fokus auf Prävention, wirksam verknüpft mit allen Angeboten im Sozialraum und über die gesamte Bildungskette hinweg zu stärken. Elternarbeit beginnt mit den Frühen Hilfen und der Kita-Sozialarbeit und begleitet bis zum erfolgreichen Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. den Beruf.

    Am 22. Februar wird der zweite Gipfel gegen Jugendgewalt stattfinden und dabei werden die Ergebnisse aus insgesamt 4 Workshops (1 Workshop wurde in Verantwortung der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenJustVA) organisiert) präsentiert.

    Auftaktveranstaltung: Projektgruppe und Lenkungsgruppe Förderkriterien Jugendförderung (07.02)

    Am 07.02.2023 fand auf Einladung des Jugendamtes die Auftaktveranstaltung des Projektes „Entwicklung von Förderkriterien sowie eines Fördervorschlags für Projekte der Jugendförderung im Bezirk Pankow für 2024 unter Berücksichtigung des Beteiligungs- und Jugendfördergesetzes des Landes Berlins“ statt. Hierzu waren die Mitglieder der Lenkungsgruppe und der Projektgruppe eingeladen.

    Nach kurzen Grußworten stellte der Projektleiter, Hr. Jäger, den Projektauftrag vor. Die Geschäftsordnungen für die Lenkungsgruppe und die Projektgruppe wurden durch die jeweiligen Mitglieder bestätigt und der Arbeitsplan sowie die Termine abgestimmt. Abschließend wurde der Projektauftrag von mir unterzeichnet.

    Im Rahmen des Berichts aus dem Bezirksamt werde ich regelmäßig und zeitnah über Zwischenergebnisse berichten.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2023-01-26

    Sachstand Flexibudget

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat dem Jugendamt am 13.01.2023 das Schreiben für das Programm Flexibudget für die Zuweisung von Fördermitteln der auftragsweisen Bewirtschaftung für das Jahr 2023 übersandt. Entsprechend der eingereichten Bezirkskonzeption wurden Mittel in Höhe von 608.329 Euro bewilligt.

    Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich für die Konzeptionierung und Umsetzung der in der Bezirkskonzeption dargestellten Projekte sowie der Koordination Flexibudget zu verwenden. Die Mittel für die Projekte betragen insgesamt 533.262 Euro, darüber hinaus 66.738 Euro für die Koordination Flexibudget sowie 8.329 Euro für die Tarifanpassung der Löhne und Gehälter in 2022. Es wird zudem auf die Verpflichtung zur Teilnahme an der Evaluation und der zur Verfügung Stellung von Berichtsdaten hingewiesen.

    Anti-Gewalt-Gipfel gegen Jugendgewalt

    Zum 11.01.2023 hat Berlins Regierende Bürgermeisterin Anti-Gewalt-Gipfel geladen. Hierzu waren 30 Vertreter:innen aus Politik, Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz sowie der Integrations- und Sozialarbeit eingeladen. Jugendstadträt:innen waren zu diesem Termin nicht eingeladen. Dies wurde auf der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) und auch auf der Sitzung der Jugendstadträt:innen kritisiert.

    Als Ergebnis des Anti-Gewalt-Gipfels gegen Jugendgewalt sind nun drei Workshops in Verantwortung von SenBJF geplant. Auf der Sitzung der Jugendstadträt:innen am 20.01.2023 wurden wir von SenBJF gebeten, unsere Teilnahme gemeinsam mit Expert:innen aus der Praxis und der Verwaltung sowie jungen Menschen an folgenden Workshops zu ermöglichen:

    Do. 26.01.23 – 9:30 – 12:30 Uhr – „Starke Stadtteile und Orte für Jugendliche“
    Fr. 27.01.23 – 11.00 – 14.00 Uhr – „Elternarbeit und Schulsozialarbeit“
    Mo. 30.01.23 – 9:30 – 12:30 Uhr – „Außerschulische Jugendsozialarbeit“

    Als Pankower Jugendstadtrat werde ich morgen in Vertretung der Jugendstadträt:innen an dem Workshop „Elternarbeit und Schulsozialarbeit“ teilnehmen. Es ist geplant, dass die Ergebnisse in ein Papier einfließen, das auf einem zweiten Gipfel gegen Jugendgewalt am 22.02.2023 vorgestellt werden soll.

    Die Jugendstadträt:innen sind sich dabei mit SenBJF einig, dass es keiner zusätzlichen Maßnahmen bedarf, sondern die bestehenden Regelangebote unterstützt, weiterentwickelt und gestärkt werden müssen.

    Sitzung der Bezirksstadträt:innen Jugend am 20.01.2023

    Auf meinen Vorschlag wurde der TOP Haushalt auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksstadträt:innen Jugend aufgenommen. Wie aus dem Aufstellungsrundschreiben zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu entnehmen ist, sind die Fachverwaltungen aufgefordert, bis zum 24.02.2023 sind gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) die Anmeldungen durch die Ressorts zu übermitteln. Hierbei ergeben sich sowohl Stellenbedarfe und zusätzliche Mittel aufgrund von zusätzlichen Aufgaben durch Gesetzesänderungen wie z.B. das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie durch das Familienfördergesetz.

    Hierzu informierte SenBJF wie folgt:

    Zusätzliche Stellenbedarfe

    SenBJF plant zusätzliche Stellenbedarfe im Zuge der Vormundschaftsreform, der Einrichtung von Verfahrenslotsen sowie der Beratungsleistung nach §10a SGB VIII anzumelden. SenBJF wird in Zusammenarbeit mit den Jugendamtsleitungen (AG Maßnahmeplanung) diese Stellenbedarfe ermitteln und inhaltlich untersetzen.

    Weiterhin plant SenBJF die Umsetzung des Projekts RSD 110% (ein Abschlussprojekt der AG RSD als Ergebnis des 2. Fachtags). Hiermit soll in den RSD der Bezirke eine 110%ige Stellenbesetzung ermöglicht werden, um eine volle Stellenbesetzung abzusichern. Hierfür wird als Erfahrungswert eine Fluktuationsrate von 10% zu Grunde gelegt.

    Familienservicebüro

    Zum Ausbau der Familienservicebüros wird von SenBJF eine Zielvereinbarung geplant. SenBJF plant hierbei einen Aufwuchs der Mittel für jeden Bezirk von 333.000 € auf 500.000 €. Der Zielvereinbarungsprozess soll durch ein Lenkungsgremium begleitet werden, an dem 2 Bezirksstadträt:innen und 2 Vertretungen beteiligt sein werden.

    Koordinierungsstelle zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

    Ebenfalls war auf meinen Wunsch hin die Koordinierungsstelle zur Prävention von Kinder- und Familienarmut Thema auf der Sitzung der Bezirksstadträt:innen Jugend. Insgesamt 8 Bezirke planen derzeit schon die Einrichtung dieser Stelle bzw. befinden sich bereits in der Umsetzung. Lichtenberg besetzt als erster Bezirk zum 01.02.2023 die Stelle. In Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine Teamlösung geplant. Dieser Bezirk ist daher auch schon der erste Bezirk, der das von SenBJF, der Landeskommission bzw. dem Beratungsteam Mitwirkung vorgesehene Zweitgespräch geführt hat, bei dem auch ein Kooperationsvertrag geschlossen werden soll.

    SenBJF betonte, dass im Rahmen der Globalsummenzuweisung 2022/2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 720.000 € gegeben worden seien. Da es im Rahmen der Globalsummenzuweisung keine Zweckbindung gibt und die AG Ressourcensteuerung die Einrichtung dieser Stelle nur im Kontingent der so genannten Sonstigen Stellen ermöglicht hätte, hat es bisher aufgrund der bestehenden Haushaltslage in Pankow keine Einrichtung dieser Stelle gegeben.

    Die Bezirksstadträt:innen Jugend verständigten sich auf das Ziel, eine gemeinsame Stellenbewertung mit einer E11 anzustreben. Im Rahmen der Umsetzung einer bezirklichen Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut stehen zudem jedem Bezirk Sachmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.

    Beschwerden von Anwohner:innen im Mühlenkiez

    Im Herbst 2022 gab es im Mühlenkiez in der näheren Umgebung der JFE Atelier 89 Beschwerden u.a. über Lärm und eine Vermüllung des öffentlichen Raums. Die Anwohner:innen, die sich dabei an das Ordnungsamt, die Polizei und Wohnungsbaugesellschaft Gewobag bzw. die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG wandten, machten hierfür eine größere Gruppe von jungen Menschen verantwortlich.

    Eine Gruppe von 40 bis 50 Jugendlichen trifft sich seit etwa einem Jahr im Mühlenviertel. Ein Teil hiervon sind mittlerweile regelmäßig Besucher:innen der JFE Atelier 89. Auch die JFE in der Mahlerstraße 20 wird von jungen Menschen aus dem Mühlenviertel besucht. Außerdem besteht seit einem Jahr ein Kontakt zwischen Jugendlichen und Sozialarbeiter:innen von Gangway e.V.

    Am 08.02.2023, um 18 Uhr sind die Bürger:innen, die sich über diese Lärmprobleme und weitere Konflikte beschwerten, zu einem Treffen in der Kulturmarkthalle eingeladen. Einladende sind neben der Kulturmarkthalle Koordinierungsstelle Mühlenkiez vom Programm “Stärkung Berliner Großsiedlungen” sowie die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) des Bezirks. Hierfür hat am 03.02.2023 ein Kooperationstreffen stattgefunden, an dem ich als Jugendstadtrat teilgenommen habe. Das Jugendamt war u.a. durch Hrn. Jäger, Leiter des FD 1, vertreten.

    Trägerversammlung zur Situation von UmG auf Einladung von SenBJF

    SenBJF hat am 13.01.2023 zur Situation Unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter (UmG) im Land Berlin die freie und öffentliche Jugendhilfe zu einer Trägerversammlung eingeladen. Neben der Beschreibung der aktuellen Situation wurde von SenBJF kurz, mittel- und langfristige Zielstellungen zur Lösung der akuten Unterbringungs- und Betreuungsbedarfe in der Jugendhilfe vorgestellt. Neben der Möglichkeit der Nutzung von Überbelegungen in Einrichtungen der Träger wurde eine geplante Maßnahme, so genannte Brückenangebote, vorgestellt. Brückenangebote sollen eine kurzfristige strukturelle „echte“ Angebotserweiterung des Regelsystems ermöglichen. Unter Brückenangebote sind neu zu schaffende Angebote in Einrichtungen zu verstehen, die in Anlehnung an stationäre Regelangebote der Jugendhilfe auf der Grundlage des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) eine Unterbringung, Versorgung und pädagogische Betreuung von UmG ab 16 Jahren gewährleisten. Ziel ist die perspektivische Fortentwicklung der neu geschaffenen Brückenangebote hin zu Regelangeboten nach dem BRV Jug, um dem generell bestehenden Platzbedarf in der stationären Jugendhilfe zu entsprechen. Grundlage ist eine Brückenvereinbarung auf der Grundlage des § 35 SGB VIII im Rahmen einer Entgeltfinanzierung. Für die Brückenangebote ist ein Beschluss der Vertragskommission Jugend (VK Jug) herbeizuführen. In dem angestrebten VK Jug-Beschluss sind das vereinfachte Verfahren zum Abschluss einer Brückenvereinbarung und die temporäre Mindestausstattung für die Brückenangebote zu regeln. Ziel ist hier eine Regelung bereits für März 2023 zu ermöglichen.

    Brückenangebote nach § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)

    • Brückenangebote analog § 35, aber stationär. Es wird erlaubt, dass auch andere Fachkräfte (z.B. Stadtteilmütter) in die Träger gehen.
    • Die neue Leistungsbeschreibung soll gemeinsam (freie und öffentliche Jugendhilfe) erarbeitet werden.
    • Kurzfristige Maßnahmen: Unter welchen Bedingungen ist eine Überbelegung möglich?
    • Die Verabredung darf 3 Jahre dauern. In diesen 3 Jahren sollen die Fachkräfte fortgebildet werden (Brückenangebote).
    • Auch Abweichung in den Quadratmetern, z.B. auch 4-Bett-Zimmer möglich. Gilt aber nur für mindestens 16-Jährige.
    • Das Entgelt wird nun mit SenFin verhandelt.
    • Am 03.03.2023 ist in der VK Jug ein entsprechender Beschluss vorgesehen.
    • Zusätzlich: Starterprogramm für neue Plätze geplant.
    • Außerdem: Dialogprozess zum Fachkräftemangel (Ziel: Mehr Fachkräfte in das System der stationären Jugendhilfe bringen) – auf Bundesebene aktiv: Hr. Schulze
    • Ankündigung eines Schreibens, wie Bezirke Notplätze schaffen können (24/7).

    Information zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UmG) aus der Ukraine

    Im Nachgang zur Sitzung des KJHA am 12.01.2023 möchten wir folgende Daten nachgereichen: Aktuell werden vom Jugendamt Pankow 21 junge Menschen aus der Ukraine betreut, 15 junge Menschen seit bereits Juni 2022.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2023-01-12

    Aktuelle Situation in den Pankower Kindertagesstätten

    Aufgrund der mündlichen Anfrage zur aktuellen Situation in den Pankower Kitas in der letzten Sitzung des KJHA, wurden nochmals mehrere Kita-Träger sowie die Kita-Aufsicht der SenBJF kontaktiert, um weiterführende Informationen einzuholen und einen Eindruck zu gewinnen.

    Bei der Kita-Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) wurden folgende Daten für Pankow erfasst:

    KW 2022. Erfassung der Kitas Grund Personalmangel Maßnahme
    Gruppenzusammenlegung
    Maßnahme reduzierte Öffnungszeiten Maßnahme Teilschließung Maßnahme Vollschließung
    49. 32 31 2 31 4 2
    50. 25 25 4 24 1 1
    Stand 20.12. 13 13 0 11 0 2

    Von den einzelnen Trägern wird folgende Situation geschildert:

    • Es existiert ein hoher Krankenstand bei den Fachkräften (häufiger als sonst, auch mit schwierigen Krankheitsverläufen, insbesondere Atemwegserkrankungen, Corona-Infektionen). Hierdurch entsteht teilweise ein erheblicher Personalausfall, nach Einschätzung eines Trägers sogar bis zu ca. 50 %.
    • Einzelne Träger nutzen daher Zeitarbeitskräfte bei erhöhtem Personalausfall, aber auch diese Möglichkeit ist nur begrenzt nutzbar.
    • Teilweise ist die Zahl der erkrankten Kinder in den Kitas ebenfalls sehr hoch, dies trifft allerdings nicht in allen Kitas zu.
    • Der beschriebene Personalmangel führt zu den oben genannt vorübergehenden Maßnahmen wie Gruppenzusammenlegungen, reduzierte Öffnungszeiten sowie im Bedarfsfall auch zu Teil- oder Vollschließungen.

    Fortsetzung Gute- Kita-Gesetz

    Am 31.12.2022 endet das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz bzw. Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 wird das neue Kita-Qualitätsgesetz zum 01.Januar 2023 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden den Ländern in den Jahren 2023/2024 rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Alle Länder treten nun in Verhandlungen mit dem Bund über die Fortführung bzw. Neukonzeptionierung von Maßnahmen für die nächsten beiden Jahre.

    Das Land Berlin wird die bestehenden Maßnahmen nahtlos und zunächst unverändert fortführen. Dies sind:
    • Heilpädagogischer Fachdienst
    • Heilpädagogische Gruppen
    • Praxisunterstützungsmittel für Fachberatung
    • Sozialraumbudget / Variante des finanziellen Anreizes für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen
    • Stärkung des Quereinstiegs
    • Anpassungsqualifizierungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für ausländische Fachkräfte
    • Verbesserung der kindbezogenen Leitungsschlüssels 1: 85
    • Kindertagespflege
      • verbesserte Vergütungsstruktur
      • mittelbare pädagogische Arbeit
      • Qualitätsentwicklung
    • Digitalisierungspauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Kind und Monat.

    Mit der Zustimmung des Bundesrates zum KiTa-Qualitätsgesetz ist auch die Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ durch den Bund bis zum 30.Juni 2023 gesichert. Das Land Berlin wird das Bundesprogramm in die Berliner Strukturen überführen und die Angebote damit langfristig sichern.

    Aktuell wird zudem überprüft, ob und inwieweit auch neue Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung initiiert werden können, diese müssen jedoch mit dem Bund verhandelt werden. Da die Verhandlungen aller 16 Länder abzuwarten sind, werden entsprechende Neuerungen frühestens zum Sommer 2023 bzw. zum Kitajahr 2023 / 2024 in Kraft treten können.

    Öffentlichkeitsarbeitskampagne Pflegekinderdienst

    Link zur KampagneDas mat(s)cht! Kinder suchen Pankower Pflegeeltern

    Am 11. Januar ist Tag des Pfützenspringens. Im Zuge dieses Tages startet das Jugendamt Pankow im Januar 2023 eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegeeltern mit dem Titel: Das mat(s)cht!

    Gesucht werden dabei liebevolle und verantwortungsbewusste Pankower:innen, egal ob allein- oder zusammenlebend, die einem Kind als Pflegeeltern vorübergehend oder dauerhaft Wärme, Geborgenheit, Förderung und eine kontinuierliche Erziehung geben können. So soll Kindern und Jugendlichen in der Zuständigkeit des Jugendamtes Pankow ein Leben in einem familiären Rahmen ermöglicht werden, wenn deren Herkunftsfamilien wegen anhaltender oder vorübergehender Krisen- oder Notsituationen dazu nicht in der Lage sind.
    Interessierte Personen sollten einen Sinn für kooperative Zusammenarbeit, Eigeninitiative, Offenheit für die bisherige Lebensgeschichte des Kindes oder Jugendlichen und den daraus resultierenden Problemen sowie Aufgeschlossenheit in der Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie des Pflegekindes mitbringen.

    Die Kolleg:innen des Pflegekinderdienstes (PKD) Pankow führen mit Interessierten erste Informationsgespräche und in weiterführenden Gesprächen das Überprüfungsverfahren durch. Es ist wichtig, Interessierte während der Gespräche gut kennen zu lernen, damit der PKD eine Einschätzung treffen kann, welches Kind und welche Pflegefamilien „matchen“. Das primäre Ziel dieses Matchings ist es, Pflegekindern weitere Beziehungsabbrüche zu ersparen. Deshalb prüften die Kolleg:innen des PKD am Anfang sehr genau, für welche Art von Pflegestelle und für welches Kind die Interessierten passend wären.

    Auch nach dem Matching werden Pflegeeltern und Pflegekind mit Beratungsgesprächen und Fortbildungsangeboten weiter begleitet. Pflegeeltern erhalten zudem finanzielle Leistungen wie Pflegegeld und zusätzliche Beihilfen.

    13. Ausbildungstag 2023 für Pankow und Lichtenberg

    Für zahlreiche, im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung des diesjährigen Ausbildungstags stehenden Herausforderungen konnten in den vergangenen Wochen eine Klärung herbeigeführt werden. Der Ausbildungstag ist eine Ausbildungsmesse für die 8. bis 10. Klassen der Pankower und Lichtenberger Schulen. Den Schüler:innen wird hierdurch ermöglicht, sich am Ausbildungstag bei einer Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen über die Möglichkeiten und Chancen einer dualen Ausbildung zu informieren und persönlich mit Ausbilder:innen in Kontakt zu treten. Der Ausbildungstag ist die zentrale Veranstaltung im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pankow und wird 2023 zusammen mit dem Bezirk Lichtenberg ausgerichtet.

    So liegen dem Jugendamt Pankow seit dem Ende der 1. KW 2023 die Zusagen aller Kooperationspartner zur Beteiligung an den Kosten für die Anmietung eines Veranstaltungsortes in Schriftform vor. Hieran anschließend wird ein infrage kommender Kooperationspartner zur Abgabe eines offiziellen Angebots für die Ausrichtung des Ausbildungstages aufgefordert werden, dem insbesondere die organisatorischen Aufgaben übertragen werden.

    Die im Dezember 2022 zur Einhegung des Finanzierungsrisikos präventiv durchgeführte Bedarfsabfrage lies ein großes Interesse der Pankower und Lichtenberger Wirtschaft am Ausbildungstag 2023 erkennen. Mit Stand vom 12.01.2022 lagen mehr als 45 Interessenbekundungen lokaler Unternehmen und Betriebe vor. Die Vergütung eines zu beauftragenden Dienstleisters durch die Weitergabe der veranstalterseitig erhobenen Ausstellergebühren (300 € / Aussteller) wäre nach jetzigem Stand somit sichergestellt. Vertragliche Vorkehrungen zur Finanzierung eines Dienstleisters im Falle einer Veranstaltungsabsage werden gegenwärtig erarbeitet und fließend in eine separat zwischen dem BzStR Jugend und Familie und der Dienstleister zu schließende Kooperationsvereinbarung ein.

    Auf organisatorischer und konzeptioneller Ebene werden die Planungen zum Ausbildungstag 2023 aktuell im Rahmen verschiedener Unterarbeitsgruppen weiter vorangetrieben. Diese adressieren unter anderem Themen für die Auswahl und inhaltliche Ausgestaltung der einzurichtenden Fachforen, die Erarbeitung eines Akkreditierungssystems für die Ausstellenden und die Koordination der Besucherzu- und -abströme.

    Informationen zu geflüchteten Kinder in Pankower Kitas

    Der KJHA hat das Jugendamt auf seiner Sitzung am 15.12.2022 gebeten, neben der Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umG) auch Informationen über geflüchtete Kinder in den Pankower Kitas zu geben.

    Anzahl der ukrainischen Kinder in Pankower Kitas’s

    In dem Fachverfahren ISBJ sind im Ukraine-Monitoring die Anzahl der registrierten Verträge ersichtlich. Eine Auswertung zur Zahl der erteilten Kita-Gutscheine erfolgt jedoch nicht. Im Ukraine-Monitoring werden alle Verträge für Kinder mit ukrainischer Staatsangehörigkeit abgebildet, unabhängig davon, ob es sich um geflüchtete Kinder handelt oder um Kinder mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, die bereits vor dem Krieg gegen die Ukraine hier lebten.

    Nach dem 01.03.2022 wurden nach heutigem Stand 214 Verträge für eine Förderung und Betreuung in Kitas registriert, hinzukommt ein ukrainisches Kind in einer Kindertagespflegeeinrichtung. Außerdem wurden im selben Zeitraum 150 Verträge für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (eFöB) registriert.

    Die Zahl der erteilten Gutscheine für Kita und Kindertagespflege bzw. die Zahl der erteilten Bedarfsbescheide eFöB ist mindestens genauso hoch und liegt wahrscheinlich höher, da nicht alle Gutscheine und Bedarfsbescheide eingelöst werden.

    Anzahl geflüchteter Kinder in Pankow:

    Dem Jugendamt liegen keine nach “Flucht” differenzierten Datensätze vor. Konkret zum Thema “geflüchteter Kinder in Pankow” können wir lediglich die Übersicht der geflüchteten Kinder innerhalb der Gemeinschaftsunterbringungen/Asylunterbringen mitteilen (Stand 09.12.2022).

    Kinder 0- 5 Jahre: -> 630
    Kinder 6-11 Jahre: -> 498
    Kinder 12-15 Jahre: ->294
    Kinder 16-17 Jahre: -> 144

    Nicht enthalten sind bspw. Kinder aus Bedarfsgemeinschaften nach ALG II bei anderweitig untergebrachter geflüchteter Familien (Stichwort Ukraine). Der Abteilung Soziales und Gesundheit und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) liegen keine ergänzenden Datensätze vor.

    Mit Datensatz vom 06.2022 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg können wir mitteilen, dass:
    • 453 ukrainische Kinder im Alter von 0-7 Jahren,
    • 553 ukrainische Kinder im Alter von 7-14 Jahren,
    • 302 ukrainische Kinder im Alter von 14- 18 Jahren
      in Pankow lebten (kategorisiert nach Ausländer:innen, nicht als Geflüchtete).

    Auf Bitte des KJHA haben wir zudem die Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin um eine Situationsbeschreibung gebeten:

    Die Kindergärten NordOst hatten bereits zu Beginn der Flucht von Ukrainer:innen den geflüchteten Eltern und ihren Kindern sehr unbürokratisch so genannte Gastverträge angeboten. Es bestand bei den Kindergärten NordOst zuletzt im Sommer 2022 ca. 50 derartige Verträge. Ab dem Sommer erhielten die Familien bereits Kita-Gutscheine. Hierdurch gibt es bei den Kindergärten NordOst keine Erfassung mehr der Anzahl von geflüchteten Kindern aus der Ukraine. Interesse besteht weiterhin bei den Kindergärten NordOst an Fachkräften aus der Ukraine. Derzeit konnten jedoch trotz Interesses keine entsprechenden Fachkräfte beschäftigt werden.

    gez. Cornelius Bechtler

Berichte 2022

  • 2022-12-15

    Frühe Hilfen Förderung 2023 – Aktualisierung

    Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie (SenBJF) hat am 01.12.2022 eine Änderung bei der Finanzierung der Frühen Hilfen in 2023 mitgeteilt: Die Bezirke erhalten im nächsten Jahr keine Landesmittel zur „Psychosozialen Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien“ – für Pankow in Höhe von 17.302 €. Dafür stellt der Bund nochmals einmalig zusätzlich bundesweit 5.000.000 € zur Verfügung. Für unseren Bezirk bedeutet dies eine erhöhte neue Gesamtfördersumme für 2023 in Höhe von 272.600 € anstatt von 246.227 €.

    Da der Antrag und der Maßnahmeplan der Bezirke kurzfristig im Senat eingereicht werden muss, wird per Umlaufbeschluss eine veränderte Aufteilung der Mittel aufgrund der Mehrmittel durch den Beirat Frühe Hilfen erfolgen.

    Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens für ein zweites gesamtstädtisches queeres Jugendzentraum auf Grundlage von § 11 SGB VIII durch SenBJF

    SenBJF führt ein Interessenbekundungsverfahren für ein zweites gesamtstädtisches queeres Jugendzentrum durch. Der Träger soll über Erfahrungen in direktem Bezug zur Zielgruppe der LSBTTIQ -Jugendlichen verfügen und in der Kinder- und Jugendhilfe gut vernetzt sein. Darüber hinaus soll er über sozialpädagogische Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Angeboten queerer Jugendarbeit verfügen, die über den Bezirk hinaus gesamtstädtisch wirksam ausgerichtet sind und zur Weiterentwicklung queerer Jugendarbeit in Berlin beitragen, sie stärken und unterstützen. Hierfür soll ein geeigneter Träger der Jugendhilfe ausgewählt werden, der voraussichtlich ab dem 01.02.2023 ein entsprechendes Angebot bereitstellen kann.

    Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die ein Konzept mit einem gesamtstädtischen Wirkungskreis nachweisen und das Projekt in ein gesamtstädtisches Verbundprojekt einbinden können. Es handelt sich um eine Zuwendungsfinanzierung.

    Bewerbungsfrist ist der 02.01.2023 – bis dahin kann schriftlich Interesse bekundet werden mit folgenden Unterlagen:

    • Schriftliches Konzept für den Standort mit Darstellung, wie der Standort mit Angeboten der queeren Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII mit einem überbezirklichen gesamtstädtischen Wirkungskreis für LSBTTIQ Jugendliche aufgebaut und entwickelt werden soll.
    • Übersicht über die geplante Kooperation mit anderen Bezirken / Anrainer-Bezirken, dem Berliner Netzwerk der Queeren Jugendhilfe sowie mit dem Landesweiten Queeren Jugendzentrum Lambda BB e.V.
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Ein dem Projekt entsprechendes Personalkonzept.

    Die Interessenbekundung ist zu richten an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Abteilung III – Jugend und Kinderschutz.

    Sachstand Integrationsfonds

    Mit Beschluss des Bezirksamts vom 29.11.2022 erhält das Jugendamt für Projekte aus dem Integrationsfonds einen Betrag in Höhe von 155.543,00 € (Antragssumme: 220.500,00 €). Die Aufschlüsselung der Förderung erfolgt nach Rücksprache mit den Trägern wie folgt:

    • Komm rum – mach es mit – 15.000 €
    • Family Guide – 130.543 €
    • Projekte der Jugendarbeit – 10.000 €

    Alle drei Projekte können aufgrund der verringerten Summe allerdings nur mit einer Laufzeit von Januar bis September 2023 stattfinden.

    Netzwerk der Wärme

    Am 08.12.2022 fand als digitaler Austausch ein Gipfel des Netzwerks der Wärme mit der Senatorin Katja Kipping statt, auf dem sie die Eckpunkte der Förderkriterien vorgestellt hatte.

    Dabei erhielten die Bezirke folgende Informationen (FAQ von SenIAS vom 08.12.2022):

    • Die Bezirke erhalten die Mittel im Rahmen der Basiskorrektur zur Verfügung gestellt.
    • Für Maßnahmen der Bezirke verwalten die jeweiligen Bezirke die Mittel. Es können Anträge bei den Bezirken gestellt werden. In welchem Verfahren das passiert, erfahren die Träger über die Bezirke.
    • Die Mittel sollen vorrangig für Sachkosten und Personalaufstockung genutzt werden.
    • Die Mittel stehen für Maßnahmen im Rahmen des Netzwerks der Wärme bis zum 31.03.2023 zur Verfügung.
    • Für die Zuwendungen im Rahmen des Netzwerks der Wärme muss grundsätzlich keine Bedürftigkeit geprüft werden. Der Mittelbedarf sollte aber in Bezug zu den Inhalten des Netzwerks der Wärme stehen und den damit verbundenen Angeboten im Rahmen der Abmilderung von Folgen der Energiearmut/-krise sowie gegen Vereinsamung und für sozialen Zusammenhalt.
    • Alle geförderten Einrichtungen sollen die Charta der Wärme unterzeichnen. Eine entsprechende Regelung wird in die Zuwendungsbescheide aufgenommen.

    Am 13.12.2022 fand eine geschäftsbereichsübergreifende Abstimmung zur Umsetzung des Netzwerks der Wärme für die bezirklichen Antragstellenden statt:

    • Das Berliner Netzwerk der Wärme wurde initiiert, um Orte der Begegnung und des nachbarschaftlichen Austauschs zu schaffen, um bestehende Angebote zu bündeln, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
    • Für die Umsetzung des Netzwerks der Wärme stehen den Berliner Bezirken jeweils eine Million Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen möglichst bis zum 31.03.2023 verausgabt werden.
    • Damit können vielfältige Ideen und Angebote, wie z.B. zusätzliche Öffnungszeiten, Ausgabe von warmen Getränken und Speisen, Kultur- und Spielangebote, die Möglichkeit zum Wäsche waschen oder zum Aufladen von Mobiltelefonen, Hilfe zur Selbsthilfe u.v.m. gefördert werden.
    • Dem Bezirksamt ist es wichtig, dass die Angebote mit Beratungsleistungen (Sozial-, Rechts-, Energiespar- und/oder psychosozialer Beratung) verknüpft werden.
    • Projektanträge und Finanzierungspläne sind bis zum 19.12.2022 in den jeweiligen Bewilligungsstellen einzureichen.

    Die Projektbewilligung und Finanzierung steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Bezirksamts. Ein Beschlussvorschlag wird dem Bezirksamt wahrscheinlich erst in der Sitzung am 10.01.2022 unterbreitet.

    Auszahlung der noch ausstehenden Tarifmittel für 2022

    In der Sitzung des KJHA hatte ich mündlich informiert, dass die Projekte für die bezirklichen Zuwendungen Bescheide für die in den Tarifmittelrechnerdaten für das Haushaltsjahr 2022 ermittelten Beträge erhalten haben. Die Bescheide gingen zu Beginn der 48. KW an alle Träger.

    Die Tarifmittelrechnerdaten für landesfinanzierte Zuwendungen bzw. für Zuwendungen in auftragsweiser Bewirtschaftung erhielt das Jugendamt jedoch z.T. erst Ende der 49. KW bzw. sogar teilweise erst in den letzten Tagen. Das Jugendamt hat trotz hoher Arbeitsbelastung die Bescheide schnellstmöglich ausgefertigt und auf direktem Wege den Trägern zugestellt. Hiermit ist es auch für die landesgeförderten Projekte möglich, die Tarifmittel für 2022 bis zum Kassenschluss am 16.12.2022 gerade noch rechtzeitig abzufordern.

    *Auftakt-Veranstaltung der Integrierten bezirklichen Strategien:
    „Prävention von Kinder- und Familienarmut im Land Berlin gemeinsam gestalten“*

    Am Dienstag, den 06.12.2022 lud die Landeskommission zur Auftaktveranstaltung der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut ein. Landesseitig wurde die Erwartungshaltung formuliert, dass alle 12 Bezirke von Berlin in einer integrierten bezirklichen Strategie eingebunden werden.

    Mit der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut werden Land und Bezirke basierend auf konkreten Bedarfe vor Ort passgenaue Angebotsstrukturen entwickeln- und bestehende weiterentwickeln.

    Das Ziel der Veranstaltung war es, die wichtigen Akteur:innen in diesem Prozess zusammenzubringen, mit ihnen den Auftakt der Integrierten bezirklichen Strategien zu gestalten und einen Rahmen für Austausch und Diskussion zu schaffen. Im ersten Teil der Veranstaltung fanden Visions-Workshops mit den Koordinierenden und Kernteams statt. Ziel war es hier eine gemeinsame wünschenswerte Vision von der Zukunft zu zeichnen. Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes Pankow nahmen an den Workshops teil.

    Die Workshopteilnehmer:innen waren sich grundsätzlich darin einig, dass alle Kinder, Jugendliche und deren Familien in den Bezirken gleiche Chancen haben sollen: Dafür muss eine ressourcenstärkende Infrastruktur nachhaltig etabliert werden, Diskriminierung aufgrund der sozialen Lage (u.a.) abgebaut und eine armutssensible Kultur geschaffen werden. Das Ressortübergreifende Arbeiten muss in allen Ämtern gelebte Praxis sein und strukturell untersetzt werden. Diversität in Ämtern und staatlichen Einrichtungen muss weiter gefördert werden.

    Im zweiten Teil hielt Dr. Antje Richter-Kornweitz, Projektleitung der „Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Niedersachsen“ einen Impulsvortrag zum Thema „Erfolgsfaktoren für die integrierte Kinderarmutsprävention vor Ort“. Sie betont die Notwendigkeit: (1) einen politischen Beschluss einzuholen, (2) eine Koordinierungsstelle hauptamtlich zu besetzen, (3) die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich auszubauen, (4) die Ressort- und –sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu steuern, (5) eine Wirkungsorientierte Arbeitsweise einzuführen, (6) die Fachkräfte bedarfsgerecht fortzubilden und zu vernetzen, (7) Koordinationskräfte kontinuierlich und bedarfsgerecht zu qualifizieren.
    • All das muss kindorientiert gedacht und vorangetrieben werden.

    Es ist von der Landesebene geplant, den gemeinsamen Prozess zur Entwicklung „integrierter bezirklicher Strategien“ durch das Team „MitWirkung“ zu begleiten. Hierbei geht es auch um die Einrichtung einer Stelle für die Koordination des abteilungsübergreifenden Prozesses bzw. als mögliche Zwischenlösung die Benennung eines Kernteams. Der Begleitprozess soll im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den erarbeiteten bezirklichen Zielen und dem Auftrag für das Team „MitWirkung – Perspektiven für Familien“ mit dem Bezirk abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist Ende März 2023 ein Zweitgespräch mit SenBJF und der Landeskommission geplant.

    Zur Umsetzung der integrierten bezirklichen Strategien bedarf es aus Sicht der Landeskommission
    • der Entwicklung eines Leitbildes und Leitkonzeptes auf Bezirksebene,
    • die Einrichtung einer Koordination als hauptamtliche Stelle mit einem Stellenprofil, die es erlaubt, den bezirklichen Prozess zu steuern und voranzutreiben,
    • ein bereichs- und abteilungsübergreifender Strukturaufbau unter Einbeziehung bestehender und auszubauender Netzwerke,
    • die Prüfung der Wirksamkeit bestehender Angebote und Maßnahmen (Präventionskettenansatz und Wirkungsorientierung).

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-12-01

    Integrationsfonds

    Im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter wurden vom Land Berlin für den Haushalt 2023 Mittel für ein bezirkliches Nachbarschaftsprogramm in Höhe von 8,4 Mio. € zur Verfügung gestellt. Für den Bezirk Pankow stehen im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe 804.593 € zur Verfügung.

    Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Der Sockelbetrag von 6,9 Mio. € wurde nach dem Verteilschlüssel der letzten Jahre auf die Bezirke verteilt, demnach erhält der Bezirk Pankow 679.593 €. Die Zusatzmittel in Höhe von 1.500.000 € (Kapitel 2711, Titel 68406) wurden gleichmäßig auf alle Bezirke verteilt, jeder Bezirk erhält 125.000 € (1/12). Auf Grund der Kürzung der Gesamtsumme und der Verteilung weiterer Mittel ohne Anwendung des Verteilschlüssels stehen dem Bezirk 240.298 € weniger zur Verfügung als im Vorjahr.

    Insgesamt wurden bei der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration 39 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1.607.600,85 € eingereicht. Die Finanzierung aller eingereichten Vorschläge ist nicht möglich, da diese in der Summe das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen um 803.007,85 € überschreiten.

    Das Jugendamt hatte 4 Projekte beantragt in Höhe von 220.500 €.

    Nr. Projektname Antragssumme geänd. Vorschlag Jugendamt
    1. Family Guides 170.000 160.000
    2. Komm rum – Mach es mit! 21.000 15.000
    3. Projekte der Jugendarbeit gem. § 11 15.000 10.000
    4. Kinder-und Jugendparlament in GU 14.500 0,00
    Gesamtsumme 220.500 185.000

    Im Ergebnis erhält das Jugendamt Mittel in Höhe von 155.543,00 €. Die Geschäftsbereiche verfügen in eigener Zuständigkeit über die zugewiesenen Mittel und melden die tatsächliche Mittelverteilung auf ihre Projekte bis spätestens 09.12.2022 dem Fachbereich Integration zurück.

    Die Projekte des Jugendamtes sind darauf ausgerichtet, Empowerment und seelische und körperliche Gesundheit zu stärken, Teilhabe und Partizipation zu fördern:

    Das Projekt „Family Guides“ hat sich über Jahre bewährt. Es arbeitet mit dem Peer-to-Peer-Ansatz, ist mehrsprachig aufgestellt und erreicht zu 100% die Zielgruppe. Das Alleinstellungsmerkmal stellt hier einen Zugewinn für beide Peergruppen dar. Die Family Guides sind regelmäßig 1x in der Woche zu festen Terminen in den Pankower Gemeinschaftsunterkünften und sprechen mit den Familien. Dabei geht es immer darum, den Familien Wege aufzuzeigen, die sie selbst gut beschreiten können bzw. sie so weit zu begleiten, dass sie die Angebote gut für sich nutzen können. Auch die Freiwilligen konnten ihre eigene Integration durch diesen Einsatz befördern. Mit der bestehenden Kürzung ist das Projekt in der bestehenden Form nicht mehr umsetzbar.

    Der Träger Spielkultur Berlin Buch e.V. macht in einem besonders belasteten Sozialraum (mit zwei Gemeinschaftsunterkünften und Aufnahmeeinrichtung /Notunterkunft) Angebote, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus den Unterkünften erreichen. Der Würfel und der Archäologiespielplatz ermöglichen viele Bewegungsangebote und sportliche Aktivitäten, das ist gerade in der sich anbahnenden postpandemischen Phase eine gute Plattform für Begegnungen und das Ausprobieren spielend „Integration“ zu erleben.

    Der Antrag für Projekte der Jugendarbeit gem. § 11 KJSG ermöglicht insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche in den Gemeinschaftsunterkünften und Schulen mit Willkommensklassen. Die Angebote in den Projekten tragen sowohl integrativen Charakter und leisten in der Fortführung einen erheblichen Beitrag zum Verständnis und Akzeptanz unterschiedlicher Kulturen, die über ein Medium wie z. B. Musik bzw. Film oder im Rahmen eines Sommercamps Formen einer jugendgemäßen Angebotsform und Kommunikation bilden. Gerade in der Lotsenfunktion und auch in Kooperation mit den Willkommensklassen, sind die Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen ein Garant für ein friedliches und gemeinsames Erleben, da sie immer Begegnungsorte sind. Die Kinder und Jugendlichen werden in die Planung und Umsetzung der Projekte aktiv einbezogen und bilden somit schon einen Beteiligungswert.

    Das Vorhaben Kinderring e.V., war auf der Prioritätenliste auf Platz 4. Das Jugendamt ist der nachdrücklichen Bitte, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, nachgekommen und konnte so den Antrag von Kinderring e.V. zurücknehmen.

    Netzwerk der Wärme

    Mit Beschluss des Nachtragshaushalts werden den Bezirken je 1 Mio. € zur Finanzierung von Angeboten des Netzwerks der Wärme zur Verfügung gestellt. Die Bezirke werden in Kürze schriftlich per Rundschreiben informiert und die Förderrichtlinie veröffentlicht. Die Auswahl der zu fördernden Projekte und Einrichtungen sowie die Zuwendungsvergabe obliegt den einzelnen Bezirken.

    Finanziert werden können sowohl Angebote in eigenen Einrichtungen des Bezirksamtes als auch bei Dritten. Die Mittel können für Personalausgaben, Honorare und Sachkosten verwendet werden. Die teilnehmenden Einrichtungen sollen die Charta der Wärme unterzeichnen.

    Nach Bereitstellung der Haushaltsmittel können Projekte bereits im Dezember starten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Mittelabfluss bis Ende April erfolgt. Eine spätere Mittelverwendung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.

    Wie der GB Soziales und Gesundheit informierte, wird die nächste Sitzung der Steuerungsrunde voraussichtlich in der 49. KW stattfinden. SenIAS plane zudem, im Dezember 2022 ein Gipfeltreffen des Netzwerks der Wärme durchzuführen.

    Über das Antragsverfahren werden wir die unterschiedlichen Träger im Bereich der Jugendhilfe umgehend informieren, so bald neue Informationen vorliegen.

    Ausbildungsoffensive Pankow: Sachstand Ausbildungstag 2023

    Die Vorbereitungen für die Wiederbelebung des Ausbildungstages Pankow & Lichtenberg im kommenden Jahr schreiten voran. Im Vordergrund stehen aktuell, neben organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen, die Klärung vergaberechtlicher Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Auswahl der Veranstaltungsstätte als auch die Sicherstellung der finanziellen Umsetzbarkeit des Projektes.

    Zur Finanzierung des Ausbildungstages wurde im Rahmen der letzten Sitzung der Leitungsebene Fördersystem U25 berichtet, dass die bislang von den Kooperationspartnern unter haushalterischen Vorbehalt zugesagten Finanzmittel die im Kostenplan ausgewiesenen Positionen decken, entsprechend der bisherigen Ausgabenkalkulation also eine auskömmliche Finanzierungssituation vorliegt. Vereinbart wurde, dass der mit der Organisation und Koordination des Ausbildungstages zu beauftragende Dienstleister WeTeK durch Weitergabe der veranstalterseitig erhobenen Ausstellergebühren (300 € je Aussteller) finanziert wird, während die Bestreitung der Kosten für den anzumietenden Austragungsort durch Mittel der Kooperationspartner erfolgt.

    Zur Sicherstellung der WeTeK-Finanzierung wurde ferner vereinbart, durch den Versand von Interessensbekundungsschreiben (Save-the-Date-Anschreiben) an infrage kommende Unternehmen dem Beginn der eigentlichen Anmeldephase eine Art Potenzialerhebung vorzuschalten. Diese läuft noch bis zur 51. KW und zeigt bereits nach wenigen Tagen, dass seitens der Wirtschaft ein großes Interesse am Ausbildungstag besteht. Parallel hierzu wird ein Kooperationsvertrag zwischen der WeTeK und dem Bezirksamt Pankow über die Koordination und Umsetzung des Ausbildungstages erarbeitet.

    Die Finanzierung der Kosten für den Veranstaltungsort durch die beteiligten Kooperationspartner bietet zudem zweierlei Vorteile. Zum einen können die hierfür ursprünglich eingeplanten Mittel des Programmes der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) zur „Unterstützung der regionalen Berufsorientierung“ freigegeben und zur Finanzierung und Qualifizierung weiterer Angebote im Rahmen der Ausbildungsoffensive (Netzwerktätigkeiten, Betriebspraktika, Lange Nacht der Ausbildung, Komm auf Tour usw.) verwandt werden. Zum anderen ergeben sich hierdurch zeitökonomische Vorteile, da mit der Beauftragung eines Veranstalters (nunmehr im Wege einer Vergabe) nicht bis zur Ausarbeitung der Förderrichtlinie und Freigabe der Zuwendungsmittel durch die SenIAS gewartet werden muss.

    Kinder- und Familienarmut: Integrierte bezirkliche Strategien

    Am Montag den, 21.11.2022 fand das Erstgespräch zwischen Vertreter:innen aus der Bezirksverwaltung Pankow mit Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Geschäftsstelle der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut (dem Team „MitWirkung“ von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.) statt.

    Aus dem Bezirksamt Pankow
    • Herr Bechtler (BzStR JugFam)
    • Frau Krause (JugDir)
    • Frau Berthold (Jug PL 2)
    • Frau Milstrey (SPK)
    • Herr Boehnke (JugFam Koord2)
    • Frau Behrendt (SuSKult Koord)
    • Frau Niestaedt (Ges AL Koord)
    • Frau Radenacker (Soz PL)
    Von SenBJF bzw. der Landeskommission:
    • Frau Schefels (Leiterin des Referats Familienpolitik und Familienförderung, SenBJF)
    • Frau Lettner, Frau Horst (Ansprechpartner:innen des Teams “MitWirkung”)

    Die Landeskommission wollte mit uns anhand eines Kurzprofils zur Kinder- und Familienarmut in Pankow, das ressortübergreifend im Bezirksamt erarbeitet wurde, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Berliner Strategie gegen Kinderarmut besprechen. Im ersten Teil des Gesprächs gab uns die Landeskommission einen kurzen Überblick zur Berliner Strategie. Das Land Berlin möchte grundlegend weg von Einzelmaßnahmen und verfolgt hier einen ganzheitlichen Ansatz. Explizit führte sie die in der Strategie hervorgehobenen Leitlinien „Integrierte bezirkliche Strategien“ aus, dessen Kernelement der sogenannte Präventionskettenansatz ist.

    Die Landeskommission und das Team „MitWirkung“ werden die Bezirke beim Aufbau mit Expertise begleiten und werden dazu Fachtage veranstalten. In den kommenden Monaten soll eine systematische Prozessbegleitung installiert werden mit dem Ziel eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Team „MitWirkung“ will die Themen „Armutssensibilität“ und „Wirkungsorientierung“ in Verwaltungsprozessen stärken. Im Rahmen von Workshops sollen die beteiligten Akteure ihre eigenen operativen Maßnahmen entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltungen liegt auf Vernetzung und Austausch zwischen den Bezirken.

    Darüber hinaus stellt die Landeskommission den Bezirken eine Beschreibung des Arbeitskreises (BAK) zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Verfügung. In 2023 erhalten die Bezirke 10.000 Euro für Sachmittel. Angekündigt wird die Entwicklung eines Monitoring Tools zur Datenerfassung und –aufbereitung, mit dem die Bezirke alle Angebote auf allen Ebenen erfassen sollen, um so ihre Maßnahmen zielgerichteter entwickeln und steuern können. Zu diesem Zweck werden kleinräumliche aktuelle Daten bereitgestellt werden.

    Die Landeskommission betonte, dass die Berliner Strategie auf bereits bestehende Strukturen, Netzwerken und Prozessen in den Bezirken rekurriert. Auch sollen keine Parallelstrukturen oder neuen Netzwerke aufgebaut werden. So könnte die Zertifizierung als Kinderfreundliche Kommune sehr gut hier miteinander verbunden werden.

    Ein zentraler Punkt in dem Erstgespräch war die weitere Koordination des Prozesses. Regulär soll es pro Jahr ein Treffen mit der Jugendstadträt:in geben und zwei Treffen im Jahr mit der Koordiniator:in bzw. dem Kernteam. Im Gespräch haben wir von Seiten der Verwaltung mehrmals dargelegt, dass das Bezirkskamt Pankow in diesem Jahr keine Stelle dafür eingerichtet hat und voraussichtlich auch im kommenden Jahr nicht einrichten wird. Auch ein Kernteam gibt es bisher nicht. Die beim Treffen mit dem Senat anwesenden Kolleg:innen bearbeiten das Thema Kinder- und Familienarmut als eines unter vielen. Danach werden sich die bezirklichen Aktivitäten ausrichten müssen.

    Am Dienstag den, 6.12.2022, lädt die Landeskommission zur Auftakt-Veranstaltung der „Integrierten bezirklichen Strategien: Prävention von Kinder- und Familienarmut“ ein. Ziel sei es, auf Basis der konkreten Bedarfe vor Ort und der gemeinsam entwickelten Ziele, passgenaue Angebotsstrukturen (weiter-) zu entwickeln. Im ersten Teil der Veranstaltung (12:15-14:30 Uhr) ist ein Workshop der bezirklichen Koordinierenden bzw. der bezirklichen „Kernteams“ der Prävention von Kinder- und Familienarmut geplant. Das Bezirksamt Pankow wird sich trotz knapper personeller Ressourcen an diesem Fachtag beteiligen und von diesem dem KJHA bei der nächsten Sitzung berichten.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-11-17

    Frühe Hilfen Förderung 2023 – Bericht aus dem Beirat Frühe Hilfen

    Die Verteilung der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf die einzelnen Bundesländer wurde für das Jahr 2023 durch den Bund neu berechnet. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung im Rahmen eines bestehenden Verteilschlüssels. Der jährliche Fördermittelanspruch Berlins auf Grundlage der angepassten Datenlage für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 beträgt insgesamt 2.939.501 €. Davon entfallen auf das Land selbst für die Umsetzung der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen beim Senat 180.000 € sowie zur Finanzierung von Angeboten und Maßnahmen mit gesamtstädtischer Relevanz 92.509 €.

    Demnach verbleiben 2.666.992 € zur Verteilung auf die Bezirke. Gegenüber der Fördersumme der Jahre 2020 – 2022 hat Berlin finanzielle Einbußen von insgesamt 13.775 € zu verzeichnen. Diese Einbußen werden auf den Vorwegabzug der Landeskoordinierungsstelle für die Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen überbezirklicher Relevanz umgelegt, um die Verteilsumme auf die Bezirke nicht zu beeinträchtigen.

    Die Verteilung auf die Bezirke berechnet sich auf Grundlage des folgenden Verteilschlüssels:

    1. Sockelbetrag für die Bezirke in Höhe von jeweils 75 % der Fördersumme, die dem Bezirk im Jahr 2019 zur Verfügung stand.
    2. Verteilung der verbleibenden Fördersumme mit dem Schlüssel 2/3 Einwohner*innen unter 3 Jahren und 1/3 unter 3jährige mit SGB II Bezug.

    Daraus stehen dem Bezirk Pankow für 2023 Mittel in Höhe von 246.227 € zur Verfügung. Aufgrund der Tariferhöhungen bei den Personalkosten für die Hebammen und der Netzwerkkoordination müssen die zu verbleibenden Mittel für die Projekte aufgeteilt werden: Angebotslotse und Hilfen aus einer Hand sowie die Finanzierung für IQZ, Familienwegweiser, VA Mittel, Supervision für die Angebotsfachkräfte. Die Aufteilung dieser Mittel wurde im Beirat der Frühen Hilfen am 26.10.2022 nun beschlossen.

    Die Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ stehen für 2023 wie zu Beginn des Programms angekündigt nicht mehr zur Verfügung. SenBJF stellt den Bezirken dennoch einmalig für 2023 Mittel im geringerem Umfang als bisher als Ausgleich aus dem 2. Maßnahmeplan des Senates „Stärkung der psychosozialen Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen für junge Menschen und ihre Familien“ bereit. Der Bezirk Pankow erhält hierüber einmalig für 2023 Mittel in Höhe von 17.302 €. Der Beirat hat hierfür gestimmt, diese Mittel im geringeren Umfang für eine Fortführung für das Projekt Migrant Family Counselling zu verwenden.

    Darüber hinaus wird derzeit vom Gesundheitsamt geprüft, ob freie Stellenanteile der Sozialarbeit im Gesundheitsamt in 2023 für die Frühen Hilfen verwandt werden können. Der Beirat stimmt im Falle der Möglichkeiten dafür, dass diese dann für die Familienhebammen verwendet werden sollen.

    Aktueller Sachstand Flexibudget

    Das Jugendamt hat gemäß der Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses für Variante 2 alle Träger mit Frist 04.11.2022 aufgefordert, für ihre Projekte aktualisierte und um 2,7 % reduzierte Finanzpläne einzureichen (außer Sehstern für Triple P). Dem Träger Pfefferwerk wurde mitgeteilt, dass der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entschieden hat, dieses Projekt nicht auszuwählen.

    Das Jugendamt hat zum 01.11.2022 bereits den Antrag zum Fachkonzept Flexibudget des Jugendamtes Pankow für das Jahr 2023 inklusive Gesamtfinanzierungsplan gemäß Variante 2 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) eingereicht.

    Bis zum heutigen Tag stand der Rücklauf eines überarbeiteten Finanzierungsplans noch aus, die Finanzierungspläne der anderen Projekte liegen vor. Sobald alle Finanzierungspläne korrekt eingereicht wurden, werden diese dem Senat als Anhang zu dem bereits eingereichten Antrag weitergeleitet.

    Ausbildungsoffensive Pankow

    Am 10. November erhielten die Jugendstadträt:innen bzw. die Jugendämter ein Schreiben des Staatssekretärs Alexander Fischer. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales stellt berlinweit Mittel in Höhe von 400.000 € für das Haushaltsjahr 2023 zur „Unterstützung der regionalen Berufsorientierung als Teil der gesamtstädtischen Strategie zur Stärkung der Fachkräftesicherung“ zur Verfügung. Hiermit wurden die Mittel um weitere 200.000 € verdoppelt.

    Der Senat möchte mit diesen Mitteln die Berufsorientierung auf der regionalen Ebene stärken und fördern. Wir möchten die Mittel für die Ausbildungsoffensive Pankow nutzen und prüfen derzeit, wie das Programmmittel u.a. für die Finanzierung des Ausbildungstages 2023 gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg eingesetzt werden kann.

    Die Bezirke sind aufgerufen bis zum 25.11. eine Ansprechperson zu benennen, die an dem Arbeitsprozess mitwirken soll. In der Arbeitsgruppe sollen die Rahmenbedingungen für den Förderrahmen erarbeitet werden, damit bereits schon im Laufe des 1. Quartals 2023 die Mittel genutzt werden können. Die Benennung der Ansprechperson gilt dabei als Interessenbekundung.

    Finanzausschuss am 08.11.2022

    Am 08.11.2022 waren Fr. Krause, Hr. Anders und ich Gast zum Thema Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Finanzausschuss. Die Jahresergebnisse seit 2019 haben sich kontinuierlich verbessert und zwar sank das Defizit von -6.353.900 € (2019) auf -3.668.187 € (2021) in der Fallgruppe HzE. Die Absenkung des Defizits setzte sich auch 2022 fort, so dass von einem stabilen Trend gesprochen werden kann. Bei der Mengenentwicklung ist festzuhalten, dass die Planmenge nur noch geringfügig überschritten wird. Das Jugendamt erläuterte dem Finanzausschuss die Steuerungsinstrumente wie Arbeitsanweisungen, Fallteams, Fachgespräche, Interdisziplinären Fallkonsultation, Zielvereinbarungen, Tiefenprüfungen sowie der veränderte Umgang mit Einzelvereinbarungen.

    Tarifmittel 2022 für die Freien Träger (Zuwendungsempfangende)

    Die Freien Träger warten seit langem auf eine Antwort auf die Frage nach der Erstattung der beantragten Mittel aus dem Tarifmittelrechner (Schließung der Tariflücke, Corona-Sonderzahlung, Tariferhöhung). Im Schreiben vom 14.11.2022 der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) an die SE Finanzen von Pankow hat SenFin den beantragten Bedarf in Höhe von 469.164,35 € anerkannt und eine Berücksichtigung im Rahmen der Basiskorrektur für das Jahr 2022 in dieser Höhe zugesagt.

    Die Träger erhalten in den nächsten Tagen, spätestens bis Ende der 47. KW einen separaten Zuwendungsbescheid. Dieser wird mit einer Maximalsumme ausgereicht, bezogen auf den mit Tarifmittelrechner eingereichten Bedarf. Die Nachweisführung ist dann bis 28.02.2023 zu erbringen und Mittels Lohnkonten nachzuweisen.

    Bezirksschüler:innenausschuss (BSA)

    Am 11.11.2022 durfte ich in Vertretung der BzStRin Dominique Krössin den BSA eröffnen. Der BSA wählte neben dem Vorstand zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter für unterschiedliche Bezirks- und Landesgremien, u.a. für den KJHA und die Spielplatzkommission.

    Da im September das bisherige stellv. Beratende Mitglied Irina Cezara Oancea zurückgetreten ist, könnte der KJHA ein neues beratendes Mitglied benennen. Irina Cezara Oancea war stellv. beratendes Mitglied und zwar „aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.“ Das Vorschlagsrecht hat der KJHA. Es erfolgt dann auf BVV-Antrag eine Berufung durch die BVV.

    Information: Erstgespräch zur Umsetzung der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut

    Am 21.11.22 (Montag) findet das Erstgespräch zur Umsetzung der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut statt. Die Jugendstadträt:innen wurden von SenBJF angeschrieben, um das Erstgespräch mit der Geschäftsstelle der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut und der Referatsleitung Familienpolitik und Familienförderung

    Aus dem Bezirksamt Pankow werden teilnehmen:
    • Herr Bechtler (BzStR JugFam)
    • Frau Krause (JugDir)
    • Herr Thönelt (Jug PL 2)
    • Frau Milstrey/Frau Alber (SPK)
    • Herr Boehnke (JugFam Koord2)
    • Frau Ohl (JugWiSo Koord JC)
    • Frau Radenacker (Soz Pl)
    Von der Landeskommission werden teilnehmen:
    • Frau Dr. Sabine Hübgen (Leiterin der Geschäftsstelle)
    • Frau Schefels (Leiterin des Referats Familienpolitik und Familienförderung)
    • Zwei Ansprechpartner:innen des Teams “MitWirkung”

    Im Erstgespräch sollen folgende Inhalte besprochen werden:

    • Die Landeskommission gibt einen kurzen Überblick zur Berliner Strategie gegen Kinderarmut und der Leitlinie „Integrierte bezirkliche Strategien“.
    • Auf Grundlage des bezirklichen Kurzprofils werden gemeinsam die Rahmenbedingungen für den Umsetzungsprozess im Bezirk Pankow geklärt. Dazu werden Fragen und Antworten zu vorhandenen Strukturen, Herausforderungen und personellen Ressourcen definiert.
    • Das Team „MitWirkung“ von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. stellt sich kurz vor und beschreibt seine Rolle bei der Begleitung des bezirklichen Prozesses.

    Im Bericht aus dem Bezirksamt am 01.12.2022 erfahren Sie dann die Ergebnisse dieses Gesprächs.

    Kurinformation von der Landesebene

    Im LJHA informierte SenBJF über folgende Sachverhalte:

    • Steigende Energiekosten bei den Freien Trägern
      Im Nachtragshaushalt des Landes Berlin hat der Senat Vorsorge für die steigenden Energiekosten in Höhe 147 Mio. € getroffen. Aus diesem Topf sollen Freie Träger aus dem Entgeltbereich, aus dem Zuwendungsbereich, Pflegeeltern, Kitas, aber auch Freie Schulen oder Kulturinitiativen zusätzliche Mittel für die gestiegenen Energiekosten erhalten.
      Für die Entgeltempfänger ist bereits eine Regelung vereinbart und zwar eine Energiekostenpauschale in Höhe von 300,- € je betriebserlaubten Platz. Auch Pflegeeltern erhalten einmalig einen Betrag von 300,- € je Pflegeplatz. Für die Kitas wird eine vergleichbare Regelung angestrebt und wird derzeit verhandelt.
      Für Zuwendungsempfangende bedarf es eines Antragsverfahrens. Hierzu liegen noch keine Informationen vor. Es zeichnet sich jedoch ab, dass es hierfür ein eigenes Antragsverfahren gibt, d.h., dass Zuwendungsempfangende im Rahmen eines Antragsverfahrens Mehrkosten geltend machen müssen. Sobald ich hierzu weitere Informationen erhalte, gebe ich Sie an den KJHA, aber auch in geeigneter Form an die Freien Träger weiter.
    • Erziehungs- und Familienberatung (EFB)
      Der Landeshaushaltsgesetzgeber hat zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. € im Haushalt für die EFBen vorgesehen. Es sollen bei den öffentlichen EFBen eine, bei den Freien Trägern zwei neue, zusätzliche Stellen geschaffen werden. Damit die Freien Träger der EFB die zusätzlichen Stellen erhalten können, ist eine Aufschichtung der Finanzierung der freien Träger geplant. Im Rahmen eines Zuwendungsvertrages (auf Grundlage des Zuwendungsrechts, aber mit Pauschalen) sollen hierfür die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Von SenBJF wurden wir dezidiert auf die Beschlussfassung am 08.12.2022 im Rat der Bürgermeister:innen hingewiesen, die Voraussetzung für eine Freigabe der Mittel im neuen Jahr ist.

    Aktive Beteiligung des KJHA an der AG Partizipation und Teilhabe

    Der KJHA hat am 17.10.2022 den Beschluss „Jugendbeteiligungsstrategie für Pankow“ gefasst. In dem Beschluss wurde folgendes festgelegt:

    „Die aktive Beteiligung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses bei der Erarbeitung der Strategie im Zuge des Beteiligungsprozesses ist sicherzustellen und dem KJHA ist regelmäßig über den Prozess zu berichten.“

    Mein Vorschlag an den KJHA wäre, dass der Ausschuss eine Vertreterin oder Vertreter für die AG benennt.

    In diesem Zusammenhang wäre zu klären, wann die AG stattfinden soll. Da Verwaltungsmitarbeiter:innen daran beteiligt sind, würde ich gerne diese – soweit es geht – in der Kernarbeitszeit durchführen. Von Seiten des Jugendamts nehmen teil: Jugendamtsdirektorin, Team Jugendhilfe, Team Beteiligung. Aus meinem Stab Hr. Boehnke und ich.

    Als Termin schlage ich daher vor: Mittwoch, 7. Dezember, 14-16 Uhr, im Stadtratsbüro.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-10-20

    Bericht Fachtag kulturelle Bildung

    Am 26. September 2022 fand im Jugendkulturzentrum Königstadt der Fachtag kulturelle Bildung in Pankow statt. Er wurde von der Jugendförderung Pankow, den bezirklichen Jugendkulturzentren und der AG kulturelle Bildung organisiert, um die weiteren Entwicklungen für die kulturelle Jugendbildung auszuloten. Zielstellung war die Vernetzung der in der kulturellen Bildung arbeitenden Akteure, um eine bessere Angebotsstruktur im Bezirk Pankow zu entwickeln.

    Es waren der Einladung Vertreter:innen aus den Bereichen Jugend, Schule, Kultur und Freiberufler:innen gefolgt.
    Nach der Eröffnung durch Stadtrat Cornelius Bechtler hörten 47 Teilnehmer:inne vier fundierte Einstiegsvorträge, um sich auf das Thema einzustimmen:

    • David Stachon, Bildungsreferent bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin e.V. (LKJ), berichtete über das Projekt JuKuBi (Jugendkulturzentren in Berliner Bildungsnetzwerken) .
    • Friederike Zenk, SenBJF klärte über das Berliner Rahmenprogramm Kulturelle Bildung auf.
    • Peter Wohlleben referierte zu Inklusion und Diversität in der kulturellen Bildung.
    • Karin Schreibeis sprach über das Kulturagentenprogramm und deren Projekt „MATERIAL: box“.
    Anschließend verteilten sich die Teilnehmer auf 5 Arbeitsgruppen und arbeiteten an folgenden Themen:
    • Diversität und Inklusion in der kulturellen Bildung
    • Vernetzung / Kooperation und bunter Tisch Kultur
    • Beteiligung an der kulturellen Bildung
    • Drittmittelakquise und Ressourcenpool
    • bezirkliche Großveranstaltungen (ab 500 geplante Besucher*innen).

    Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden zusammengefasst und diskutiert. Die endgültige und detaillierte Auswertung durch die AG kulturelle Bildung wird am 20.10.22 erfolgen.
    Ein konkretes Ergebnis des Fachtages, welches weiterverfolgt werden soll, steht bereits fest:
    Es hat sich eine Arbeitsgruppe 500 + zur Organisation von bezirklichen Großveranstaltungen gegründet, die zum ersten Mal am 17.11. 2022 um 14.30 Uhr im Kinder- und Jugendkulturzentrum Maxim tagen wird.

    Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung über das LKJ-Projekts JuKuBi“:

    Neben dem Bezirk Neukölln wird es im Bezirk Pankow im Jahr 2023 eine Koordinierungsstelle für die Kulturelle Bildung geben, finanziert über die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin e.V. Diese Entscheidung wurde von der Landesvereinigung in Abstimmung mit SenBJF getroffen.

    Die festgelegten Kernaufgaben der Koordinierungsstelle sind:

    • Die fachliche Stärkung der Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen und zwar in und über bezirkliche/n Netzwerke/n sowie durch Kooperationen der Kulturellen Bildung in Abstimmung mit Schulen, anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen, Künstler:innen und Kulturschaffenden.
    • Die Anregung, Koordination und Moderation bezirklicher Netzwerke (Runde Tische u.a.) in Abstimmung mit Jugend-, Kultur- und Schulamt.

    Die Schritte zur Umsetzung des Auftrages sind wie folgt:

    • Die Unterstützung der Koordinierungsstelle durch die drei Jugendkulturzentren und die Jugendförderung Pankow (Fachdienst 1) im Sinne eines Wissenstransfers bezüglich des aktuellen Standes der kulturellen Bildung im Bezirk (Netzwerke, Kontakte zu Institutionen und Akteuren, Einführung in Strukturen usw.) sowie die permanente Begleitung und Zusammenarbeit während des gesamten Jahres/Projektes.
    • Kontaktaufnahme zu den relevanten Verantwortungsträgern in Schule, Jugend, Kultur und Freiberuflern sowie Akteuren der kulturellen Bildung; Vorstellung der Koordinierungsstelle in den relevanten Gremien der kulturellen Bildung in den verschiedenen Bereichen.
    • Die Anregung, Koordination und Moderation bezirklicher Netzwerke (AG Kulturelle Bildung, Runder Tisch…) in Abstimmung mit Jugend-, Kultur- und Schulamt.
    • Die Mitarbeit an der bezirklichen Umsetzung des Berliner Rahmenkonzepts „Kulturelle Bildung.“
    • Die Unterstützung bei der Akquise und Nutzung von Drittmitteln, zusätzlicher Landes- und Bundesprogramme sowie die Anregung bezirklicher Modellprojekte.
    • Die Unterstützung und Beratung von Künstler:innen, Kultureinrichtungen, freien Trägern, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Projekten.
    • Den Aufbau und die Begleitung einer Öffentlichkeitsarbeit, die die kulturellen Angebote im Bezirk deutlicher sichtbar macht und bewirbt.
    • Die Anregung von Fortbildungen, Fachtagungen und Veranstaltungen, die Entwicklung von Standards der Qualitätssicherung der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Mitarbeit an der Evaluation des bezirklichen Rahmenkonzepts „Kulturelle Bildung.“
    • Der Service, die Beratung und Unterstützung für anderen Einrichtungen bei der Umsetzung kulturelle Angebote.
    • Die Beteiligung an der Steuerung relevanter Prozesse der kulturellen Bildung im Bezirk.
    • Die Stärkung der kulturellen Angebote und Ausbau bezirklicher Netzwerke.

    Angebot der Familienkasse im Familienbüro des Jugendamtes Pankow

    Perspektivisch soll es in jedem Familienbüro der Berliner Jugendämter eine Kooperation mit der Familienkasse geben. Das Jugendamt Pankow hat die Klärung einer gemeinsamen Kooperation bereits aufgenommen und mit der Familienkasse vereinbart, dass es ab Januar 2023 ein monatliches Beratungsangebot der Familienkasse im Familienbüro des Jugendamtes Pankow geben wird. Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird rechtzeitig im Vorfeld umgesetzt.

    Jugendliche im Konflikt mit Anwohnenden in der Hans-Eisler-Straße 18 – 28

    Das Jugendamt hat Kenntnis davon erhalten, dass es Beschwerden im Mühlenkiez über eine Jugendgruppe gab. Das Jugendamt hat sich hierzu mit der hiesigen Jugendfreizeiteinrichtungen Atelier 89 und dem Team der aufsuchenden Straßensozialarbeit Gangway e.V. beraten und ausgetauscht. Beiden war die Jugendgruppe bekannt und hatte bereits Kontakt zur Jugendgruppe aufgenommen. Die Gruppe ist teilweise auch in der Jugendfreizeiteinrichtung Atelier und nutzt dort Angebote. Auch hier gibt es Kontakte zu einzelnen Jugendlichen. Beide Projekte sind dazu im bilateralen Austausch und stimmen sich ab. Es werden die pädagogischen Handlungsoptionen besprochen. Ebenso soll eine Kontaktaufnahme mit den Schulsozialarbeitern:innen der Gustav-Eifel-Schule erfolgen. Die Projekte werden zudem die aktuelle Konfliktlage mit den Anwohnenden bei den jungen Menschen ansprechen. Zu einem späteren Zeitpunkt, könnte dann mit einer guten Vorbereitung auch ein Austausch mit den betroffenen Anwohnern:innen und den Jugendlichen organisiert und umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde sich dazu mit dem betreffenden Polizeiabschnitt verständigt.

    Schließung der Tariflücke, Tariferhöhung und Corona-Sonderzahlung

    Auf Nachfrage bei SenIAS am 06.10.2022 stellt sich heraus, dass die Tarifmittelrechnerdateien seit Ende August in der datenschutzkonformen Box lagen und nicht weitergeleitet wurden. Dies wurde auf meine Nachfrage hin umgehend veranlasst.

    Das Verfahren ist im Schreiben „Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln zur Bezahlung von Beschäftgigten analog TV-L im Zuwendungsbereich und bei Leistungserbringern (Zentrale Tarifvorsorge im Einzelplan 29)“ vom 10. August 2022 beschrieben und wird dem Ausschuss hiermit zur Verfügung gestellt.

    Sobald weitere Informationen vorliegen, werde ich den Ausschuss informieren.

    Ausbildungstag 2023

    Weiterhin sind wir bereichsübergreifend damit beschäftigt für den Ausbildungstag eine Finanzierung auf die Beine zu stellen. Hierzu finden gerade mit den Kooperationspartner:innen in Pankow und Lichtenberg eine Abstimmung statt. Im Rahmen des Gremiums Fördersystem U 25 wurde zudem verabredet, dass Fr. Thomas von der Wirtschaftsförderung zusammen mit Fr. Ohl, Koordinatorin SGB II, die Koordinierung für den Ausbildungstag 2023 übernehmen wird. Dies ist erforderlich, da der für die Ausbildungsoffensive zuständige bisherige Stelleninhaber, Meinolf Rohling, Anfang September überraschend verstorben ist.

    Zudem bin ich im Gespräch mit Christine Richter, Leiterin des Referats Berufliche Qualifizierung und Berufsbildungspolitik bei SenIAS, über das geplante Programm für regionale Angebote der Berufsorientierung und Vernetzung in den Bezirken. Hierfür sind im Landeshaushalt 200.000 € für 2023 vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen werden derzeit erarbeitet. Antragsberechtigt sind aber nicht die Bezirke, sondern möglicherweise Freie Träger.

    Im Bereich der Wirtschaftsförderung wird zudem geprüft, ein Projekt für das Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen zu entwickeln, mit dem sowohl Betriebe in Pankow bei der Gewinnung von Fachkräften als auch Angebote der Berufsorientierung unterstützt werden sollen. Hier entstehen möglicherweise interessante Überschneidungen und Synergien für die Ausbildungsoffensive Pankow.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-09-29

    Vormundschaftsreform 2023

    Zum 01.01.2023 soll eine Vormundschaftsreform in Kraft treten. Anliegen des Gesetzes sind u.a.
    • die Auswahl eines am besten geeigneten Vormundes für das Mündel mit Vorrang Ehrenamt, sonst Amtsvormund, Verein etc.
    • Stärkung der Rechte des Mündels mit der Zielstellung, Einvernehmen z.B. zur Regelung der Umgangskontakte, Auswahl des Vormunds herzustellen.
    • Stärkung des Ehrenamts durch die Übertragung von Verantwortung und Unterstützung durch das Jugendamt.
    • Trennung der Vormundschaft von anderen Aufgaben im Jugendamt zur Betonung der persönlichen Verantwortung des Vormunds für das Mündel.

    Für die Jugendämter Berlins sind durch diese gesetzlichen Veränderungen gemeinsam Regelungen insbesondere zu den Aufgaben, die durch die Vormünder:innen nicht mehr wahrgenommen werden dürfen, zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Werbung und Betreuung ehrenamtlicher Vormünder:innen, zu Berichtspflichten gegenüber den Gerichten etc. zu treffen. Diese Veränderungen betreffen möglicherweise nicht nur den Vormundschaftsbereich, sondern ebenso die Regional Sozialpädagogischen Dienste.

    Darüber hinaus werden derzeit Fragen der Aufteilung der Aufgaben zwischen Senat und Bezirke sowie über notwendige Ressourcen geklärt.
    Bezirksübergreifend werden diese Themen derzeit zwischen den Bezirken und dem Senat im Rahmen von Workshops geklärt. Darüber führt die Jugendamtsdirektorin zur Besprechung der notwendigen internen Fragen eine temporäre AG mit dem Vormundschaftsbereich und dem RSD durch.
    Es ist anzumerken, dass durch diese Reform mind. eine neue Stelle ggf. sogar 1 – 3 neue Stellen für den Vormundschaftsbereich sowie dem RSD benötigt werden. Einen entsprechenden Bedarf wurde von der Jugendamtsdirektorin bereits im Bezirk platziert.

    Diversity Aktionstag des Jugendamtes Pankow

    Das Jugendamt Pankow setzt seit 2018 auf Initiative der Jugendamtsdirektorin einen Prozess diversitätssensibler interkultureller Öffnung um, der von allen Führungskräften im Jugendamt mitgetragen wird.

    Dieser Prozess dient u.a. dazu, Vielfalt im Jugendamt nach Innen und Außen zu leben und der Förderung von Respekt und Akzeptanz untereinander. Im Rahmen des Prozesses wurden bisher die Schwerpunktsetzungen auf das Thema Personal, z.B. einheitliche Festlegungen zu den Themen Diversity und Interkulturelle Öffnung in allen Anforderungsprofilen im Jugendamt, auf den Auftritt nach Außen, auf die Schulung von Mitarbeiter:innen, auf Argumentationstrainings sowie Diversity Checks gelegt. Vor diesem Hintergrund haben bereits zahlreiche Mitarbeiter:innen im Jugendamt Pankow eine Diversity Schulung erhalten. Darüber hinaus wurde vor ca. zwei Jahren eine AG Diversität gegründet, die den Prozess begleitet und in den Maßnahmen und Aktionen wie z.B. ein Diversity Aktionstag geplant und durchgeführt wurde.

    Der Diversity Aktionstag des Jugendamtes fand am 07.09.2022 erstmalig im Rathaus Weißensee statt. Interessierte Kolleg:innen konnten an Mitmachaktionen teilnehmen und sich selbst ausprobieren. Angeboten wurden u.a.

    • ein Barriere Check
    • ein Diversity Bingo
    • ein Diversity Quiz
    • ein Angebot zur Gebärdensprache sowie weitere Aktionen.

    Darüber hinaus hat die AG Diversität an diesem Tag sich selbst und ihre Arbeit vorgestellt.

    Viele Kollegen:innen des Jugendamtes sind diesem Aufruf und dem Angebot gefolgt und konnten gemeinsam einen spannenden Nachmittag miterleben und sensibler für die Thematik werden.

    Kurzinformationen:

    Sachstand beim Flexibudget

    • Das Interessenbekundungsverfahren läuft noch bis zum 30.09.2022. Eine Entsprechende Informationen hierzu über den E-Mail-Verteiler der AG § 78 HzE und auf der Homepage des Jugendamts Pankow ist erfolgt.
    • Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahren ist am 13.10.2022 eine weitere AG Flexibudget im Jugendamt geplant.
    • Weitere aktuelle Informationen sind derzeit nicht vorhanden.

    Jugendförder- und Beteiligungsgesetz – Landesjugendförderplan

    Der 1. Landesjugendförderplan (Planungszeitraum 2022 / 2023) kann nunmehr auf der Homepage der SenBJF (Seite der Jugendarbeit) unter online eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/jugendarbeit

    Gesamtstädtische Mittel Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

    Wie am 15.09.2022 berichtet, stellt SenBJF für 2022 für die Bezirke, die bereits in 2022 gesamtstädtische Mittel erhalten haben und darüber Projekte umsetzen noch einen Aufwuchs für 2022 zur Verfügung. Pankow bekommt noch 84.826 €, der für die Aufstockung der bestehenden Vorhaben verwendet werden kann.

    Die betreffenden Träger sind darüber informiert und SenBJF hat bereits das Schreiben zur auftragsweisen Bewirtschaftung an das Jugendamt übermittelt, so dass die Bescheide erteilt werden konnten.

    Nachtrag zum mündlichen Bericht:

    Der KJHA hatte am 16.02.2021 die Träger für die Sondermittel im Rahmen des Jugendfördergesetzes für 2022 ausgewählt (siehe Protokoll vom 16.02.2021 unter TOP 3: Interessenbekundung Sondermittel Jugendfördergesetz). Die Mittel in Höhe von 84.826 € teilen sich wie folgt auf:

    1. Spielwagen II – Klimamobil – 36.276,00 € / Träger: Spielkultur Buch e.V.
    • Ausbau und Erweiterung der Angebote im Rahmen der klimaorientierten mobilen Jugendarbeit
    • Durchführung von zusätzlichen Projekten (z.B. Wasserreinigungsanlage selber bauen)
    • Erweiterung der Sport- und Spielangebote
    • Kauf eines Spielmobils für die klimamobile Arbeit
    2. Girls Space – Ein Raum für Mädchen – 20.000,00 € / Träger: KileLe gGmbH (Tivolotte)
    • Erweiterung und Ausbau von bereits bestehenden Angeboten (Selbstverteidigung, Empowerment Workshops u.a.)
    • Hoher Beratungsbedarf an jungen queeren Menschen
    • Erstellen von Materialkoffern als Handreichung für Fachkräfte zum ausleihen
    • Dokumentationen und Erstellen eines Imagefilmes
    3. Kiez Moves – 28.550,00 € / Träger: Juventus e.V.
    • Erweiterung und Ausbau vorhandener Sportangebote
    • Ausbildung neuer Junior Teamer und Peer Helper
    • Schaffung von neuen Sportangeboten durch Kooperationen mit Sportvereinen
    • Ausbau der mobilen Sportangebote in unterversorgten Regionen
    • Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit
    • Förderung der Gesundheit
    • Förderung der Medienkompetenz

    Die Verteilung der Finanzen orientiert sich an den folgenden drei Kriterien:
    a) Bedarfserfüllung
    b) Fachstandard Umfang
    c) Platzkapazität der Einrichtung

    Das Projekt „Girls-Space“ führt die offenen, niederschwelligen, geschlechter-gerechten und inklusiven Angebote aufgrund von geringer Platzkapazitäten im gesamten Bezirk durch.
    Das Projekt „Kiez Moves“ liegt in einer sehr bedürftigen Region laut Fachstandard Umfang und agiert in weiteren unterversorgten Gebieten, wo der Bedarf am größten ist.

    Das Projekt „Klimamobil“ ist im Bezirk und in den unterversorgten Regionen flexibel einsetzbar und kann Gebiete zusätzlich mit Angeboten versorgen. Ein weiteres Klimamobil verbessert die Situation in den bedürftigen Regionen.

    Aus den Landesgremien:

    Landesjugendhilfeausschuss am 21.09.2022

    Fr. Stappenbeck (SenBJF) berichtete über die Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umG): Nach wie vor kommen ca. 80 Kinder und Jugendliche wöchentlich in Berlin an, die nach 4 Wochen in der Erstaufnahme und Clearingstelle (EAC) an die Bezirke verteilt werden. Es wird zunehmend schwieriger Plätze in Einrichtungen zu finden. Hauptproblem ist der Fachkräftemangel. SenBJF plant größere Einrichtungen (bis 200 Plätze), um die Versorgung sicherstellen. Außerdem wird eine zweite EAC für umG geplant. Fr. Stappenbeck berichtet außerdem vom 2. Fachtag mit den RSD (Themen: Best-Practice zum Personalmanagement, Ideen für die Stärkung der RSD).

    Hr. Schulze (SenBJF) berichtet zur Problematik Energiekosten. Im Senatsbeschluss wird ein Kostenrahmen von 800 Mio. € bis 1,5 Mrd. € benannt. Für Zuwendungsempfangende und Träger im Entgeltbereich soll eine ausreichende Vorsorge getroffen werden.

    Offen bleibt, ob im Kita-Bereich die allgemeinen Kostensteigerungen über das Kostenblatt abgedeckt werden können. Im Gespräch sind auch pauschale Zahlungen.

    Im Zusammenhang mit dem Kita-Qualitätsgesetz (ehemals Gute-Kita-Gesetz) thematisiert Herr Schulze das Problem der Fachkräfte in den Sprachkitas: Damit im Rahmen des neuen Gesetzes Geld fließen kann, müssen alle 16 Bundesländer den Handlungs- und Finanzierungsplan unterschrieben haben. Daher bringt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Übergangszeit von einem halben Jahr ins Gespräch. SenBJF beabsichtigt, das Programm für die Sprachkitas nahtlos über 2022 hinaus fortzusetzen. Die Verträge der pädagogischen Mitarbeiter:innen in den Sprachkitas läuft am 31.12.2022 aus.

    Themen im LJHA waren weiterhin die Zwischenbilanz zum Programm „Stark trotz Corona“ und die gesamtstädtische Umsetzung der Finanzierung für das Jugendfördergesetz.

    Anschließend stellte Fr. Loos vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderung die Arbeit dieses Gremiums vor: Sie informierte über das Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin, das Bundesteilhabegesetz und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie veranschaulichte an Situationen von jungen Menschen, welche Rechte sich auf Grundlage dieses Rechtsrahmens ableiten. Dabei erläuterte sie das Prinzip der „Bedeutsamen Partizipation“ (nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns “). D.h., dass zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in allen Bereichen eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen stattfinden muss.

    Aus den bezirklichen Gremien:

    Kooperationsgremium Stadtteilzentren am 22.09.2022

    Im Kooperationsgremium fand eine Auswertung des Visionentreffens am 20.06.2022 im Amtshaus Buchholz statt. Aktuelle Themen wie die aktuelle Situation in Buch, entstehende Bedarfe bei den Menschen durch die Energiepreissteigerungen und unterstützende Angebote durch die Stadtteilzentren wurden diskutiert.

    Am 19.09.2022 konnte ich auf Einladung von Frau Hering und Frau Sturm-Krohne das Amtshaus Buchholz besuchen, das zu Beginn des neuen Jahres umfassend saniert wird. Damit ist das Amtshaus Buchholz darauf angewiesen, bei unterschiedlichen Einrichtungen und Trägern Angebote während der Bauzeit auszulagern. Dank eines Hinweises aus dem Jugendamt konnte ich Informationen zu einem derzeit von der BIM verwalteten Grundstück geben, dass ggf. als Ausweichstandort für die Jurte und auch eine Containerlösung während der Bauzeit zur Verfügung stehen könnte.

    Konstituierende Sitzung der Steuerungsrunde Kinderfreundliche Kommune am 27.09.2022

    Auf Einladung der Sozialraumorientierten Planungsraumkoordination (SPK) und dem Büro Pankow beteiligt fand im Emma-Ihrer-Saal im Rathaus Pankow ein großer Workshop zum Aktionsplan-Entwurf statt. An 4 Thementischen erarbeiten die Teilnehmenden (der Bürgermeister, Bezirksstadträt:innen, Amtsleiterinnen, Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen des Bezirksamtes) Vorschläge zu den 4 Handlungszielen des Aktionsplans. Die 3-stündige Veranstaltung war ergebnisreich, produktiv und motivierend für den weiteren Prozess.

    AG 78 HzE

    Heute nahm ich an der AG 78 HzE teil und durfte mich dem Gremium vorstellen. Hier thematisierten wir die Zusammenarbeit. Ich nutzte die Gelegenheit, um mein Interesse an Trägerbesuchen mitzuteilen.

    Als inhaltlichen Punkt nahm ich die Situation in den stationären Einrichtungen der HzE und zunehmende Mangel an freien Plätzen. Hier sucht das Jugendamt das Gespräch mit den Freien Trägern, um hierzu Möglichkeiten auszuloten. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund des Fachkräftemangels Land und Bezirke in eine Konkurrenzsituation um freie Plätze geraten.

    Termine vor Ort:

    • Am 16.09.2022 nahm ich auf Einladung an der gamesweek berlin teil,
    • war am 20.09.2022 am Weltkindertag 2022 beim Kinderfest des Bezirkes am Planetarium zu Gast,
    • folgte am 23.09.2o22 einer Einladung zum Mädchenprojekt Berlin-Buch (Spielkultur Buch) in den Kindertreff „Der Würfel“ und lernte zudem dort die Arbeit des Spielmobils sowie des Klima-Mobils kennen,
    • eröffnete am 25.09.2022 das Kiezfest Weißensee in der KJFE Maxim
    • und am 26.09.2022 den Fachtag „kulturelle Bildung in Pankow“ in der JFE Köngistadt.
    • Am gleiche Tag nahm ich am Fachtag zur flexiblen Kinderbetreuung von Shia e.V. teil.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-09-15

    FEIN Mittel – Verteilung von Sachmitteln für ehrenamtliche Arbeit 2022 Bereich Jugend
    FEIN = Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften

    Das Bezirksamt hat die Verteilung von Sachmitteln auf die Abteilungen des Bezirks für ehrenamtliche Arbeit 2022 beschlossen und zur Einreichung von Anträgen eine Veröffentlichung bis zum 31.08.2022 herausgegeben.

    Das Jugendamt konnten hier insgesamt 14.850 € bewilligen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Für Kitaträger (insgesamt 7.390 €) und für Jugendfreizeiteinrichtungen (insgesamt 7.460 €).

    Projektinhalte sind u.a. Sachkosten für ein Klanggarten, eine Gartengestaltung, ein Gartenhaus /Naschbeet und ein Lichtkonzept.

    Landesprogramm an Berliner Schulen

    Der Senat stellt berlinweit zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte (insgesamt 26 VZÄ) zweckbestimmt für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zur Verfügung. Zur Verteilung der Stellen auf die Bezirke wurde die aktuelle Gesamtzahl der Schüler:innen aus der Ukraine herangezogen. Ab dem 01.10.2022 erhält der Bezirk 2 VZÄ.

    Die Auswahl der Stellen erfolgt wie immer in Abstimmung zwischen der Schulaufsicht und dem Jugendamt und befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).

    Gesamtstädtische Mittel Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

    SenBJF stellt im Haushaltsjahr 2022 für die Bezirke, die bereits in 2022 gesamtstädtische Mittel erhalten haben und darüber Projekte umsetzen, noch einen Aufwuchs und damit weitere Mittel für 2022 zur Verfügung. Pankow bekommt zusätzlich zu den bisherigen Mitteln weitere 84.826 €, die für die Aufstockung der bestehenden Vorhaben verwendet werden. Das Jugendamt setzt sich mit den betreffenden Trägern in Verbindung, die derzeit Projekte umsetzen, um angepasste Kurzkonzepte über die laufenden Projekte bis zum 19.09.2022 bei SenBJF einreichen zu können.

    Darüber hinaus hat SenBJF signalisiert, dass es für 2023 eine weitere Tranche gesamtstädtischer Mittel zur Verteilung auf die Bezirke vorgesehen sind. Diese sollen auf Grundlage von Schwerpunkten des Jugendförderplanes und der Richtlinien der Regierungspolitik erfolgen. Nach mündlicher Information von SenBJF würde jeder Bezirk nochmals ca. 300.000 € erhalten. Schwerpunkte wären u.a. Erweiterung der Öffnungszeiten, Quere Jugendarbeit, Sport / Spiel, selbstorganisierte Jugendarbeit, Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie politische Bildung. Plan ist, dass bis November 2022 Konzepte auf Basis dieser Schwerpunkte vom Jugendamt bei SenBJF eingereicht werden sollen. SenBJF plant entsprechende Informationen schriftlich dem Jugendamt bzw. einen Aufruf dazu zu schicken. Dieser liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
    Wenn diese Informationen vorliegen, wird der KJHA weiter informiert und ein Vorschlag zur Verteilung und Abstimmung dem KJHA vorgelegt werden.

    Ausbildungspreis 2022

    Bereits zum 13. Mal wurde der Pankower Ausbildungspreis an Unternehmen aus dem Bezirk verliehen, die sich besonders für die berufliche Zukunftssicherung von Jugendlichen einsetzen. Die Preisverleihung fand im Rahmen der Auftaktveranstaltung der „Ausbildungsoffensive Pankow 2022/2023“ am Donnerstag, dem 8. September 2022 Uhr in der WABE statt.

    Gewinner sind die GEBIFO-Gesellschaft zur Förderung von Bildungsforschung und Qualifizierung mbH (bis 5 Beschäftigte), MEVOR Metallbearbeitung und Vorrichtungsbau GmbH (Kategorie sechs bis 20 Beschäftigte), PaechElektro (Kategorie 21 bis 50 Beschäftigte) und das GLS Sprachenzentrum Berlin (Kategorie über 50 Beschäftigte).

    Am 1. September starb Meinolf Rohling, langjähriger Mitarbeiter im Jugendamt, dessen Name eng mit der Pankower Ausbildungsoffensive verbunden ist. Wir haben die Verleihung des Ausbildungspreises zum Anlass genommen, an Hrn. Rohlings Engagement und kämpferischen Einsatz für die Jugendberufshilfe in Pankow zu erinnern und an ihn zu gedenken.

    Ich danke den Kolleg:innen des FD 6 und der Jugendberufsagentur sowie der Jugendamtsdirektorin für den großen Einsatz für die feierliche Verleihung des Ausbildungspreises. Dieses außerordentliche Engagement ermöglichte es uns, die Veranstaltung auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen durchzuführen.

    Regelmäßige Berichtspunkte:

    Aktueller Sachstand Verabredungen Flexibudget (TOP 4.2)

    Zum Berichtsstand am 01.09.2022 gibt es derzeit keine neuen Informationen.
    • Das Interessenbekundungsverfahren läuft derzeit und zwar im Zeitraum 02.09. – 30.09.2022. Eine Entsprechende Informationen hierzu über den Mail-Verteiler der AG § 78 HzE und auf der Homepage des Jugendamts Pankow ist erfolgt.
    • Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahren wird am 13.10.2022 eine weitere AG Flexibudget im Jugendamt stattfinden.

    Kurzinformationen:

    Termin in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    Am 5. September nahm ich zusammen mit Fr. Krause einen Termin mit der Leiterin des Referats Familienpolitik und Familienförderung, Frau Schefels, sowie Fr. Williges wahr. Themen waren u.a. die Modalitäten bei der angekündigten Abschichtung der Mittel des Landesprogramms, die nach wie vor erheblichen Unterschiede beim Ausbau der Familienförderung in den Bezirken, die Nutzung des Anreizmodells für einen weiteren Ausbau der Familienförderung sowie das Zuweisungsmodell im Bereich der Familienzentren. Wir haben dabei deutlich gemacht, dass ein Ausbau der Familienförderung in Pankow nur dann erfolgen könne, wenn die Mittel als Sonderkalkulationen ausgewiesen werden und nicht als KLR-gestütztes Modell. Hinsichtlich des Anreizmodells wurde deutlich, dass an dieser Stelle die Auseinandersetzung mit SenFin geführt werden muss. Angesprochen wurde zudem die Berücksichtigung der Netzwerkarbeit in den Familienzentren in der Menge einer Angebotsstunde.

    Gedankenaustausch zur Umsetzung der „Offensive für politische Bildung“ aus dem Koalitionsvertrag

    Am 5. September nahm ich auf Einladung des LJHA-Vorstands als Mitglied im Jugend-Demokratiefonds Berlin an einem Termin in die Berliner Landeszentrale für politische Bildung zur „Offensive für politische Bildung“ Teil. Die „Offensive für politische Bildung“ ist eine von 7 im Regierungsprogramm benannten Offensiven, die eine inhaltliche Schwerpunktsetzung der Regierungskoalition auf Landesebene darstellen. Ziel ist die Stärkung der politischen Bildung in Berlin. Dabei stand bei diesem Treffen die außerschulische politische Bildung im Vordergrund. Die Senatsverwaltung wird das Vorhaben in den nächsten Monaten konzeptuell entwickeln. Dafür wird es notwendig sein, Mittel im kommenden Doppelhaushalt bereitzustellen.

    Eröffnung der Skateranlage im Bürgerpark

    Am Samstag, den 3. September fand eine feierliche Eröffnung der Skateranlage im Bürgerpark durch die BzStRin Fr. Anders-Granitzki und mir statt. Schon vor der offiziellen Eröffnung konnten Jugendliche und Kinder die Anlage ausprobieren. Die Anlage wird sehr gut angenommen und es ist offensichtlich, die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich sehr gelohnt.

    Besonderen Dank gebührt Outreach, die durch ihren jahrelangen engagierten Einsatz wesentlich zur Umsetzung dieses Vorhabens beigetragen sowie die zudem dieses schöne Fest organisiert und gestaltet haben. Die Kolleg:innen des Straßen- und Grünflächenamtes feierten ebenso freudig mit, denen ich ebenfalls für ihr Engagement ausdrücklich danken möchte. Ihr persönlicher Einsatz hat das langwierige Projekt erst zu einem glücklichen Ende gebracht.

    Vor Ort war zudem die Kinder- und Jugendbeteiligung vertreten, die Ideen und Anregungen für eine an der Skateanlage sich anschließende Fläche sammelte. Auf dieser Fläche ist geplant – mehrgenerationenübergreifend – eine Calisthenicsanlage zu schaffen.

    Held:innenlauf

    Ebenfalls am 3. September fand der Held:innenlauf rund um den Weißen See statt, den ich eröffnen durfte. Die AG Mädchen* Pankow lud zum 2. Held*innenlauf ein: Neben der sportlichen Betätigung ging es den Teilnehmer:innen darum, ein politischen Zeichen gegen Diskriminierung und für die Gleichberechtigung aller – unabhängig von Geschlecht und Herkunft – zu setzen. Allen Teilnehmer:innen wurde nach ihrem erfolgreichen Lauf um den Weißen See Medaillen überreicht. Anschließend wurde das Programm im Strandbad am Weißen See fortgesetzt.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-09-01

    Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin

    In der Sitzung des KJHA am 16.06.2022 hatte ich über die Auswahlgespräche für die pädagogische Geschäftsleitung der Kindergärten NordOst berichtet. Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir uns für Frau Sabine Radtke entschieden haben. Fr. Radtke ist derzeit noch Referentin für Kindertagesbetreuung beim Paritätischen Landesverband Berlin. Sie war viele Jahre bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in unterschiedlichen Leitungsfunktionen tätig. Sie verfügt über einen Master in Management von Sozialeinrichtungen, Schwerpunkt Kinder- und Jugendeinrichtungen und ist zudem staatlich anerkannte Erzieherin. Im strukturierten Auswahlverfahren haben sich die wertenden Beobachter:innen mit einem klaren Votum für Frau Sabine Radtke entschieden. Sie wird am 1. Oktober ihren Dienst als pädagogische Geschäftsleitung antreten.

    Ausbildungsoffensive Pankow: Ausbildungspreis und Ausbildungstag

    Seit 2006 gibt es eine Vereinbarung im Fördersystem U 25 zwischen dem Bezirksamt Pankow, dem Jobcenter Pankow, der Arbeitsagentur Nord sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Schulaufsicht). Hauptziel dieser Gemeinschaftsinitiative ist es, günstige Voraussetzungen für die berufliche Integration für die Jugendlichen und jungen Volljährigen aus dem Bezirk Pankow zu schaffen.

    Die Ausbildungsoffensive Pankow ist über die vielen Jahre zu einer Marke geworden mit hohem Bekanntheitsgrad in den Pankower Schulen und den Pankower Unternehmen. Dazu beigetragen haben zwei Events und zwar der Ausbildungspreis und der Ausbildungstag. Schirmherr der Ausbildungsoffensive Pankow ist der Bezirksstadtrat für Jugend und Familie.

    Verleihung des Pankower Ausbildungspreises
    (am Donnerstag, den 8. September um 18 Uhr in der WABE)

    Bereits zum 13. Mal wird in diesem Jahr der Pankower Ausbildungspreis an Unternehmen aus dem Bezirk verliehen, die sich besonders für die berufliche Zukunftssicherung von Jugendlichen einsetzen. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Auftaktveranstaltung der „Ausbildungsoffensive Pankow 2022/2023“ am Donnerstag, dem 08. September 2022 von 18 – 20 Uhr in der WABE (Danziger Str. 101, 10405 Berlin) statt.

    Bei der Preisverleihung werden Bezirksbürgermeister Sören Benn und der Bezirksstadtrat für Jugend und Familie Cornelius Bechtler anwesend sein. William Pethe von der Handwerkskammer Berlin wird einen Input zum Thema „Modernisierte Standards in der Berufsausbildung“ geben. Es werden Auszubildende des 1. Lehrjahres begrüßt und bei einer Podiumsdiskussion sprechen die Preisträger:innen darüber, wie nachhaltig und digitalisiert die Ausbildung in Pankow ist. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Get-together bei Musik, Getränken und kleinem Imbiss.

    Der Ausbildungspreis wird in vier Kategorien, je nach Beschäftigtenzahl der Betriebe, vergeben. Bis zum 22. Juli 2022 konnten Unternehmen nominiert werden, die ihren Sitz oder einen Standort in Pankow haben, an dem ausgebildet wird. Auszubildende können ihre Firma für den Preis vorschlagen, aber auch Pankower Unternehmer:innen können sich selbst bewerben. Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der IHK Berlin, des Jobcenters Berlin Pankow, der Agentur für Arbeit Berlin Nord, der Pankower Schulen, dem Regionalen Ausbildungsverbund Pankow, einer/m Auszubildenden sowie der Vertretung einer Firma, der bezirklichen Wirtschaftsförderung und des Jugendamtes besteht.

    Zu gewinnen gibt es für alle prämierten Unternehmen:

    • einen ca. zweiminütigen Imagefilm über das Unternehmen
    • eine Preistafel mit dem Firmennamen zur Wandmontage
    • dauerhafte Veröffentlichung unter www.ausbildungsoffensive-pankow.de
    • gerahmte, vom Bezirksbürgermeister unterzeichnete Urkunde

    Weitere Informationen zum Ausbildungspreis und zur Ausbildungsoffensive Pankow:
    www.ausbildungsoffensive-pankow.de

    Ausbildungstag 2023

    Seit 2009 führt der Bezirk Pankow im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pankow den Ausbildungstag durch. Der Ausbildungstag ist eine große Ausbildungsmesse für Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen. Seit 2014 wird der Ausbildungstag gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg durchgeführt. Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes, Bildungsdienstleister, Beratungseinrichtungen und freie Träger informieren an über 90 Ständen zu einem breiten Spektrum von Berufsbildern und Ausbildungsberufen (2019: 95 Stände zu 160 Ausbildungsberufen). Begleitend finden Beratungsangebote für Jugendliche statt. Der Ausbildungstag bildet den bezirklichen Höhepunkt der Berufsorientierung der 8. und 9. Klassen in den Bezirken Pankow und Lichtenberg. Er ist in das duale Lernen der Schulen eingebunden und wird im Unterricht vor- und nachbereitet.

    Derzeit stehen für den Ausbildungstag 2023 keine Mittel im ausreichenden Umfang zur Verfügung. Die Partner:innen der Ausbildungsoffensive Pankow sind derzeit bemüht, die veranschlagten Mittel in Höhe von 40.000 € (Anteil von Pankow: 20.000 €) zu erbringen. Parallel hierzu werden gerade auf der Arbeitsebene über alternative Veranstaltungsformate nachgedacht und mögliche Alternativen erarbeitet. Aus meiner Sicht steht jedoch fest, dass eine Ausbildungsmesse in der Größe, wie sie bis 2019 zusammen mit dem Bezirk Lichtenberg durchgeführt worden ist, für das gesamte Programmangebot der Ausbildungsoffensive ein wesentlicher Programmbestandteil darstellt.

    Für den Ausbildungstag 2023 ist ein Betrag in Höhe von 40.000 € bereitzustellen. Eine Finanzierungszusammenstellung für das Jahr 2022 hat einen Mindestbedarf von 34.660 € ermittelt. Aufgrund von Kostensteigerungen erscheint ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 40.000 € jedoch realistisch.

    Die Summe von 40.000 € teilt sich jeweils auf die beiden Bezirke Pankow und Lichtenberg auf, so dass von den Partnern der Ausbildungsoffensive Pankow 20.000 € zu finanzieren sind. Der Bezirk Lichtenberg ist nach Aussage der Bezirksstadträtin für Familie, Jugend und Gesundheit bereit, sich in 2023 wieder mit einem entsprechenden Anteil zu beteiligen.

    Im Pankower Bezirkshaushalt stehen im Einzelplan 4010 im Titel 67139 für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von nur 4.125 € zur Verfügung. Hieraus werden weitere Veranstaltungen wie der Ausbildungspreis finanziert, der in diesem Jahr am 8. September 2022 stattfindet.

    Die Pankower Schulaufsicht kann für 2023 keine eigenen Mittel einbringen, da im Berliner Landeshaushalt, Einzelplan 10, keine finanzielle Vorsorge getroffen werden konnte.

    Für die Organisationsstruktur der Ausbildungsoffensive Pankow – gerade was die zahlreichen Unternehmenskontakte betrifft – war bisher der Regionale Ausbildungsverbund (RAV) wichtig. Dieser organisiert die zahlreichen Veranstaltungen zur Berufsorientierung z. B. an den Schulen und vor Ort in den Partnerunternehmen. In Pankow wurde dieser durch den Träger WeTeK Berlin gGmbH – gemeinnützige Gesellschaft für Qualifizierung, Ausbildung und Jugendkultur geleitet. Die Finanzierung für diese Struktur fällt nun bereits mit diesem Haushaltsjahr weg. Im Einzelplan 11 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind jedoch Mittel vorgesehen, die für einzelne Veranstaltungsprojekte wie den Ausbildungstag beantragt werden können. Nach Rücksprache mit der Leiterin des Referats Berufliche Qualifizierung und Berufsbildungspolitik wäre der Ausbildungstag grundsätzlich förderfähig und eine Finanzierung wäre aussichtsreich. Die Zuwendung selbst müsste dann ein Freier Träger beantragen. Hierzu soll für das Haushaltsjahr 2023 ein Förderprogramm der SenIAS aufgelegt werden.

    Sachstand Flexibudget

    Finanzkalkulation der Flexibudget-Projekte für das Jahr 2022

    • Am 18.07.2022 hat das Jugendamt das Schreiben zur auftragsweisen Bewirtschaftung von SenBJF für das II. Halbjahr 2022 erhalten.
    • Die Finanzierungskonzepte 2022 der Flexibudget-Projekte wurden aktualisiert und die Änderungsbescheide für 2022 am 21.07.2022 versandt.
    • Die Frist für das Einreichen der Zuwendungsnachweise ist der 28.02.2023.

    Übersicht Mittel Flexibudget 2022

    Übersicht Budgetmittel
    Projekte 470.392,00 €
    Fachkoordination 64.920,00 €
    Gesamt 535.312,00 €
    Schreiben der auftragsweisen Bewirtschaftung der SenBJF 539.222,70 €

    Planungen 2023

    • Zum Austausch über Bedarfe im präventiven Bereich fanden Juli/August Austauschrunden in den einzelnen RSD-Regionen sowie Gespräche mit dem Fachcontrolling und der Jugendhilfeplanung statt.
    • Am 17.08.2022 fand eine digitale Entwicklungskonferenz mit Trägern statt.
      • Insgesamt nahmen 19 Personen an der Veranstaltung teil. Es waren Vertreter:innen von 8 verschiedenen freien Trägern und des Jugendamtes Pankow anwesend.
      • Inhaltlich wurde über die thematische Ausrichtung des Flexibudgets informiert sowie die Veranstaltung für einen offenen Austausch über Bedarfslagen in den RSD-Regionen und über Ideenentwicklungen für ggf. neue Projekte genutzt.
    • Im Nachgang zur Entwicklungskonferenz wird es ein Interessenbekundungsverfahren geben.
    • Das Interessenbekundungsverfahren wird im Zeitraum 02.09. – 30.09.2022 durchgeführt. Informationen hierzu über den E-Mail-Verteiler der AG § 78 HzE und auf der Homepage des Jugendamts Pankow veröffentlicht.
    • Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahren ist am 13.10.2022 ist eine weitere interne AG Flexibudget geplant.

    KiezKlub Pankow

    Bis heute existiert noch kein Ersatzstandort für den KiezKlub Pankow, der aufgrund des geplanten Baus einer Sporthalle auf dem Gelände der Klex-Grundschule bis zum 15.10.2022 seinen derzeitigen Standort verlassen muss. Die im Ersuchen IX-0166/2022 „KiezKlub Pankow auf dem Andreas-Hofer-Platz unterbringen“ benannten Flächen kommen aus umwelt- und naturschutzrechtlicher Sicht als Ersatzflächen nicht in Betracht. Derzeit findet im Bereich Koordination Infrastruktur-Standortentwicklung (KIS) beim Stadtentwicklungsamt ein Flächenscreening mit dem Ziel statt, in einem Umkreis von ca. 500 Metern eine landeseigene Fläche für eine dauerhafte Verlagerung des KiezKlub Pankow zu identifizieren. Es wird dabei von einem Flächenbedarf in der Größe von ca. 500 m² Grundstücksfläche ausgegangen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

    Offen sind derzeit noch folgende Anfragen für eine temporäre Nutzung: Ein Grundstück in der Stavanger Str. 23 bzw. Esplanade 9 (Flurstück 257), das sich laut Grundbucheintrag im Eigentum der Lebenshilfe gGmbH befindet. Eine Anfrage gibt es weiterhin zu einem Grundstück, das grundsätzlich für eine temporäre Nutzung in Frage käme und das sich im Besitz des Landes Bulgariens befindet. Beide Grundstücke sind unbebaut und liegen derzeit brach. Eine Nutzung ist auf beiden Grundstücken nicht erkennbar. Medienanschlüsse sind nicht vorhanden. Auch eine Anfrage an die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG ist offen, ob eine Unterstützung durch eine Teilfläche oder ein Raumangebot möglich sein könnte.

    Im Bereich der Kleingartenanlagen Bornholm I e.V. und Bornholm II e.V. bestehen nach Abfrage keine Ausweichflächen, die für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden könnten.

    Geflüchtete junge Menschen und Familien aus der Ukraine

    Nach Aussage der Leiterin der Abteilung Jugend und Kinderschutz (SenBJF) stellt sich die Situation in der Erstaufnahme und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) zunehmend als schwierig dar (Stand: 01.09.2022 in der Vertragskommission Jugend). Ursache für diesen aktuellen Anstieg sind jedoch weniger die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, sondern die Konflikte in Syrien, Irak oder Afghanistan. Betroffen von dem Anstieg der Hilfesuchenden sind vorrangig die Stadtstaaten. Aktuell kommen derzeit 20 bis 25 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Berlin an und müssen in der EAC untergebracht werden. Daher wurde die Aufenthaltsdauer von 6 auf 4 Wochen reduziert. Um den Einrichtungen in den Bezirken eine Unterbringung zu erleichtern, wurde mittels eines Trägerschreibens Überbelegungen von Einrichtungen und der Einsatz von zusätzlichen Personal erleichtert. Die Senatsverwaltung ist mit den Vertreter:innen der Liga wegen zusätzlicher Plätze im Gespräch. Geplant ist, auf Landesebene eine weitere EAC einzurichten. Limitierender Faktor ist jedoch bei allen Bemühungen zunehmend der erhebliche Fachkräftemangel.

    Zum Stichtag 23.08.2022 besuchen insgesamt 204 ukrainische Kinder eine Pankower Kita. Ob diese Kinder alle in Pankow wohnen, ist nicht bekannt. Seit dem 01.03.2022 (51) ist die Zahl der Betreuungsverträge mit einer Pankower Kita um weitere 153 Verträge angestiegen. Diese Verträge lassen sich jedoch nicht ausschließlich geflüchteten ukrainischen Kindern zuordnen. Die Zuwächse enthalten auch Neuanmeldungen durch allgemeine Binnenwanderungen bzw. durch reguläre Neuanmeldungen schon länger in Deutschland lebender ukrainischer Kinder.

    Kurzinformationen:

    Sachstand Familienförderung

    Derzeit liegen für die Familienförderung 7 Anträge mit einer Antragssumme von ca. 474.000 € für das Haushaltsjahr 2023 vor. Es handelt sich bis auf ein Projekt um die zurzeit geförderten Projekte. In fast allen Anträgen befindet sich ein Mehrbedarf. Die für 2023 eingestellte Summe im Haushaltsplan beläuft sich auf 435.000 €.

    Jugendförder- und Beteiligungsgesetz – Rechtsverordnung

    Die Rechtsverordnung zum Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wurde zwischenzeitlich verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

    Bewerbung als Anbieter von Ferienreisen 2023 für Pankower Kinder und Jugendliche

    Der Sommer 2022 ist gerade vorbei und schon geht es in eine neue Runde: Denn auch im Sommer 2023 möchte das Jugendamt Pankow wieder Ferienreisen, gemäß des Jugendförder- und Beteiligungsgesetz (01.01.2020), für Kinder und Jugendliche im Bezirk anbieten.
    Anerkannte Träger und Verbände der Jugendhilfe sowie andere Reiseanbieter, die im kommenden Sommer Ferienreisen unternehmen, werden dazu aufgerufen, sich um eine finanzielle Förderung durch das Jugendamt bis zum 15.10.2022 zu bewerben. Eine Entscheidung des Zuschlages wird bis 28.10.2022 erteilt.
    Weitere Informationen auf der Website des Jugendamtes:
    https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/service/aktuelles/bewerbung-als-anbieter-von-ferienreisen-2023-fuer-pankower-kinder-und-jugendliche-1239352.php

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-06-30

    Gesundheitstag im Jugendamt Pankow 2022

    Am 17. Juni 2022 hat der 3. Gesundheitstag des Jugendamtes Pankow für Mitarbeiter:innen des Jugendamtes im Sport Jugend Zentrum Lychi erfolgreich stattgefunden. Der Gesundheitstag wird in der Regel jährlich von der AG Gesundheitsförderung unter der Leitung der Jugendamtsdirektorin vorbereitet und umgesetzt. Das Motto des diesjährigen Gesundheitstages war ein sportlicher „Wettkampf“ zwischen den einzelnen Bereichen des Jugendamtes. Alle Teilnehmenden hatten viel Spaß. Die erfolgreichsten Fachdienste waren Fachdienst 5 (Kindertagesbetreuung) auf Platz 3, Fachdienst 4 (Ergänzender Sozialdienst) auf Platz 2 und auf Platz 1 der Stab.

    Aktion mit dem Fahrrad und zu Fuß zur Arbeit im Jugendamt Pankow 2022

    Auch in 2022 gab es im Jugendamt die 3. Aktion „mit dem Fahrrad und zu Fuß zur Arbeit“ im Jugendamt Pankow, die von der Jugendamtsdirektorin organisiert wird. Bei dieser Aktion können die einzelnen Bereiche drei Wochen lang Kilometer für ihren Bereich sammeln. Nach der Aktion wird der 1., 2. und 3. Gewinner gekürt, welches am 24.06.2022 erfolgt ist. Gewonnen hat in diesem Jahr auf Platz 1 der Fachdienst 3 (die Erziehungs- und Familienberatungsstelle), auf Platz 2 der Interne Service und auf Platz 3 der Fachdienst 6 (Fachcontrolling und Koordination Hilfen zur Erziehung).

    Projekt Family Guide

    Seit einigen Jahren wird das Projekt des Jugendamtes Pankow Family Guide mit den Trägern Lebenswelt gGmbH, Stützrad gGmbH und Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH erfolgreich umgesetzt.

    Das Jugendamt hat großes Interesse, dieses Leuchtturmprojekt auch in Zukunft durchzuführen. Damit dies gelingen kann, braucht es eine gute konzeptionelle Perspektivplanung und eine möglich finanzielle Grundlage. Aus diesem Grund wird das Projekt ab Juli organisatorisch dem Fachdienst 6 – Fachcontrolling / Koordination Hilfen zur Erziehung zugeordnet. Dieser Fachdienst hat im Jugendamt Pankow grundsätzlich die Aufgabe der Steuerung von Projekten und Vorhaben sowie der Steuerung der Hilfen zur Erziehung. Daher ist es aus Sicht des Jugendamtes zielführend, die Perspektivplanung der Family Guide in diesem Fachdienst zu verorten. Aufgrund dieser Änderung ändert sich für die Träger nichts. Diese werden weiterhin gut begleitet und der Übergang gut geregelt.

    „Ein Tag bei Dir“ – Woche der Hospitation im Jugendamt Pankow

    In jedem Jahr veranstaltet das Jugendamt eine Woche der Hospitation im Jugendamt. Hier haben Kollegen:innen des Jugendamtes die Möglichkeit an einem Tag in einem anderen Bereich des Jugendamtes zu hospitieren. Viele Kollegen:innen haben sich auch in diesem Jahr in dieser Woche auf den Weg gemacht, andere Arbeitsbereiche kennen zu lernen und einen Einblick in die Arbeit zu erhalten. Die Rückmeldungen der Kollegen:innen sind durchweg positiv. Gefallen haben besonders folgendes Aspekte:
    • „Einblick in die Arbeit und Aufgaben erhalten“
    • „etwas besser zu verstehen und einordnen zu können“
    • „Informationen von der Arbeit zu erhalten“
    • „persönliches Kennenlernen von Kolleg:innen“
    • „kompetente Beantwortung von Fragen“
    • „Erläuterung der Schnittstellen“
    • „ein intensiver fachlicher Austausch“

    Die Kolleg:innen wünschen sich eine Fortsetzung, so dass auch in 2023 die 4. Woche der Hospitation im Jugendamt Pankow stattfinden kann.
    Zwischenbericht Flexibudget

    Aktueller Stand

    • Das Schreiben der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) mit den Bewirtschaftungshinweisen zur auftragsweisen Bewirtschaftung für die Zeit nach dem 30.06.2022 steht noch aus. Dieses wird jedoch nach Rücksprache mit SenBJF zeitnah erwartet.
    • Terminliche Planung zur bedarfsorientierten Anpassung der Flexibudget Angebote in Pankow sind wie folgt:
    Datum Sachstand
    15.06.2022 Aufforderung der Träger zur Anpassung der Finanzpläne für bestehende Projekte
    Frist 24.06.22
    24.06.2022 Deadline für Einreichung der überarbeiteten Finanzkonzepte
    27.06.2022 Zusammenstellen der überarbeiteten Finanzkonzepte
    28.06.2022 interne AG Flexibudget des Jugendamtes Pankow
    Austausch über:
    • eingereichte überarbeiteten Finanzkonzepte II. Halbjahr 2022
    • Option eines zusätzlichen FB-Projektes
    • Austausch zum Prozess einer sozialraumorientierten Bedarfsermittlung in den RSD Regionen
    • Abstimmung, ob die Rahmenkonzeption geändert werden muss und wenn ja wie
    01.07.2022 Beginn Laufzeit II. Halbjahr 2022
    Anfang Juli Interner Austausch zu Entwicklungen, Situation und den aktuellen Angeboten in den Regionen, Prozesserfahrungen zu kooperativen Bedarfsermittlung
    Juli 2022 Workshops in den RSD Regionen zu Bedarfen
    Mitte August Interne AG Flexibudget
    17.08.2022 Entwicklungskonferenz mit freien Trägern in den RSD Regionen
    September 2022 Ausschreibung/ Interessensbekundung
    Die Träger müssen mind. ca. 4 Wochen zur Erstellung eines Angebotskonzepts mit Finanzierungsplan haben
    01.09.2022 KJHA: Bericht zum aktuellen Stand
    15.09.2022 KJHA: Bericht zum aktuellen Stand
    Ende Sept. 2022 Interne AG Flexibudget: Entscheidung über neue Projekte
    Im Vorfeld Prüfung der Konzepte / Finanzpläne
    29.09.2022 KJHA: Bericht zum aktuellen Stand
    anschließend Prüfung durch die Senatsverwaltung (terminlich derzeit nicht festlegbar)
    anschließend Zuwendungsbescheide (terminlich derzeit nicht festlegbar)
    anschließend Projektstart möglicher neuer Projekte
    • Zum 24. Juni gingen von den bereits angebotenen 9 Projekten fristgerecht die Finanzpläne für das zweite Halbjahr ein. Die Finanzpläne werden derzeit geprüft.
    • Jugendamt Pankow nimmt Bewerbungen für das Jugendschöff:innenamt 2024-2028
      entgegen*

    Das Jugendamt Pankow sucht Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht oder Landgericht. Interessierte können sich ab sofort und noch bis spätestens zum 11. November 2022 beim Jugendamt bewerben.

    Was sind Jugendschöff:innen?
    Schöffinnen und Schöffen haben als ehrenamtliche Laien-Richter:innen eine Vermittleraufgabe zwischen den Gerichten und der Bevölkerung. Sie sind eine wichtige Säule unseres demokratischen Rechtssystems und sie tragen dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten gestärkt werden.

    Jugendschöff:innen: sind ehrenamtliche Richter:innen der Strafgerichtsbarkeit und sie haben mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter:innen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Durch Jugendschöff:innen wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken durch ihr Rechtsempfinden, das nicht speziell juristisch ausgebildet ist, und durch ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung an einer gerechten Urteilsfindung mit.

    Wer kann Jugendschöff:in werden?
    Nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellen die Berliner Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Datum und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§36 Abs. 2 GVG). Es ist mindestens die doppelte Anzahl der als Haupt- und Hilfsschöffen benötigten Personen (§ 36 Abs.4 GVG) vorzuschlagen.
    In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die gem. § 31 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) Deutsche in Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind.
    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit Beginn des Jahres 2024 mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Wohnsitz muss sich im Bezirk Pankow befinden.
    Zu dem Amt einer Jugendschöffin, eines Jugendschöffen sollen gem. § 33 GVG u.a. nicht berufen werden: Personen die in Vermögensverfall geraten sind, Personen die am 01.01.2024 (Beginn der Wahlperiode) das 25. Lebensjahr noch nicht bzw. das 70. Lebensjahr vollendet haben, aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen sowie nicht in Pankow wohnen.

    Weitere Informationen:
    Wer sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchte, findet einen Bewerbungsbogen und weitere Hinweise auf der Website des Jugendamtes Pankow: www.berlin.de/jugendamt-pankow (Rubrik Aktuelles)

    Interessierte richten bitte ihre Bewerbung ab sofort bis spätestens 11. November 2022 an:
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Abteilung Jugend und Familie
    Fachdienst 4 – Ergänzender Sozialdienst -
    Jug ESD A Frau Pabel
    Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
    Weitere Auskünfte erhalten Interessierte bei Frau Pabel,
    Tel.: 030 90295 -7684, E-Mail: Sibylle.Pabel@ba-pankow.berlin.de
    oder unter der Behördennummer 115 des Landes Berlin.

    Kurzinformationen:

    30 Jahre Schülerclub KUNTERBUNT

    Am 17. Juni (Freitag) war ich zum 30-jährigen Jubiläum des Schülerclubs KUNTERBUNT des Trägers FiPP e.V. an der Grundschule unter den Bäumen eingeladen. Ich durfte mit der ganzen Schulgemeinschaft, den Mitarbeiter:innen des Schülerclubs, der Schulleitung sowie langjährigen Wegbegleiter:innen dieses besondere Jubiläum feiern. Auf diese Weise habe ich nicht nur die lebendige Geschichte dieser wichtigen Einrichtung für Kinder an der Grundschule unter den Bäumen – insbesondere in der 5. und 6. Klasse – kennengelernt, sondern auch Einblicke in die aktuelle Arbeit erhalten. Ich habe erfahren: An der Grundschule unter den Bäumen wird die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und einer offenen Kinder- und Jugendarbeit täglich gelebt. Der Schülerclub und die Schule waren dabei nicht nur Pioniere bei dieser Zusammenarbeit, sie sind für mich ein gutes Praxisbeispiel für ähnliche Projekte an anderen Schulen.

    Hausfest der KULTI

    Gleich am nächsten Tag war ich zum Hausfest der Kinder- und Jugendeinrichtung Kulti eingeladen. Ursprünglich sollte das Kulti-Festjahr 2019/2020 im Juni 2020 mit dem 30-jährgien Jubiläum des KULTI gefeiert werden. Corona hatte diesem Vorhaben jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bei großer Hitze habe ich dort ein tolles und abwechslungsreiches Programm bewundern dürfen, dass von den Kindern des KULTI gestaltet wurde. Bemerkenswert ist dabei die interessante Konstruktion einer kommunalen Einrichtung mit einem engagierten Förderkreis Kulturbaracke e.V.

    Tour durch die Familienzentren in Pankow

    Seit Ende April habe ich nun alle 7 Familienzentren in Pankow besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mir vor Ort einen umfassenden Einblick in ihre Arbeit gegeben. Ich habe erfahren, wie die Kolleg:innen niedrigschwellige Angebote mit fachlich fundierten Beratungsangeboten verknüpfen. Mir ist dabei noch sehr deutlich geworden: Die Einrichtungen sind für alle Familien wichtig, die dort sozialen Anschluss, Vernetzung, Beratung, Austausch unter Eltern und Weitervermittlung in weitere Angebote, z.B. des Jugendamtes, erhalten. Vielversprechend fand ich die Verknüpfung mit Angeboten der frühen Hilfen und der Kita-Sozialarbeit. Als eine wichtige Erkenntnis empfand ich, dass es über die Familien hinaus, die bereits im Blick der Familienförderung und Hilfe sind, weitere soziale Gruppen gibt, die einen Ort wie ein Familienzentrum benötigen, um Rat, Unterstützung und Hilfe zu erhalten. Wichtig scheinen mir die Familienzentren auch zu sein, weil Familien auf Familien treffen und so einen Erfahrungsaustausch auf gleicher Augenhöhe ermöglichen. Somit stellen Familienzentren für mich auch eine wichtige Institution der Familienbildung dar.

    Die Familienzentren in Pankow arbeiten dabei unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. Es dürfte unstreitig sein, dass eine gute Ausstattung an Personal dazugehört. Auch eine tarifgerechte Bezahlung ist noch nicht umgesetzt. Eine angemessene Mindestausstattung an Personal habe ich nur in einem Familienzentrum angetroffen und zwar in der Mahlerstraße. In allen anderen 6 anderen Familienzentren müsste aus fachlichen Gründen eine personelle Verstärkung vorgenommen werden.

    Ich werde meine Erkenntnisse nun mit dem Jugendamt auswerten und Ihnen die Ergebnisse dazu in der nächsten KJHA-Sitzung mitteilen.

    Nun zu den Gremien:

    Sitzung der Lenkungsgruppe Netzwerk Kinderschutz

    Am 27. Juni tagte die Lenkungsgruppe Netzwerk Kinderschutz, die in der Regel 3-mal im Jahr stattfindet. An diesem Tag war das Schwerpunktthema „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“ Hierzu gab es einen Input eines Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Thema „staatsanwaltliche Ermittlungen im Kontext von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen“ und eines Vertreters des LKA zum Thema „Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Material.“ Der rasante Anstieg von Meldungen, Strafanzeigen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen allein in den letzten Jahren zeigt den großen Handlungsbedarf für einen effektiven Kinderschutz in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Ausmaß sprengt unsere Vorstellungen, welche schwerstkriminellen Bedrohungen Kinder in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich hierbei nur um das Hellfeld. Die Ausmaße des Dunkelfelds sind schwer einzuschätzen. Aus der Lenkungsgruppe habe ich insbesondere mitgenommen, dass es dringend zielgruppengerechte Information und Sensibilisierung von jungen Menschen, Eltern sowie ehrenamtlich und professionell Tätigen bedarf. Hierzu wird es im Anschluss an diese Gremiensitzung Gespräche zwischen der Jugend- und Justizverwaltung geben, um eine Präventionskampagne jeweils zielgruppengerecht umzusetzen.

    Heute: Personalversammlung der Kindergärten Nordost

    Last but not least: Heute morgen fand die Personalversammlung der Kindergärten Nordost statt. In diesem Jahr hatte ich erstmals an der Personalversammlung des Bezirksamtes teilgenommen. Im Vergleich dazu war diese Versammlung bemerkenswert kreativ: Die z.T. sehr politischen Beiträge wurden durch sehr unterhaltsame Gesangseinlagen mit kritischen und selbstironischen Texten des Kreativteams eingerahmt. Eine bemerkenswerte lebendige und kreative Betriebskultur im KiGäNo, die ich und meine beiden Kolleg:innen aus Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf kennen lernen durften.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-06-16

    Fachtag Frühe Hilfen am 01.06.2022

    Der Fachtag Frühe Hilfen fand unter dem Titel: „Die Lehre nach der Leere“ im Carl-von-Ossietzky-Gymnasium statt und wurde von 127 Gästen unterschiedlicher Professionen besucht.

    Kolleg:innen aus Beratung, Gesundheitsamt, Klinik, Kinderarztpraxis, Kita, Schulen, den vielen Angebotsträgern für Familien, Kindertagesbetreuung sowie die vielen Kolleg:innen der Jugendhilfe, Senat (Landeskoordination) und Netzwerkkoordinatorinnen aus einem anderen Bezirk waren dabei.

    Es wurde sich auf die 30 Monate pandemiebedingten großen gesellschaftlichen Veränderungen bezogen, welche sich auf das Wohlbefinden jedes Einzelnen auswirken. Das Thema des Fachtages „Die Lehre nach der Leere“ stand hier für eine Neuorientierung und die damit verbundene Bestandsaufnahme der aktuellen Situation im Netzwerk der Frühe Hilfen in Pankow.

    Im Bewusstsein, welche Auswirkungen Isolation auf Familien und die Entwicklung von Kindern haben kann, wurde ein intensiver Austausch durchgeführt. Das Ziel war durch diesen Fachtag Lücken zu erkennen, das Netzwerk der Frühen Hilfen zu stärken und gemeinsame Verantwortung für die Familien ressortübergreifend und interprofessionell auszubauen.

    Am Vormittag gab es zwei Fachreferate:

    1. Referat: Frau Katrin Hentze (Kinderschutzkoordinatorin des Trägers Fröbel Berlin) „Ich kann nicht mehr. Familien im Ausnahmezustand.“ – Auswirkungen der Pandemie auf die Familien mit noch sehr jungen Kindern

    2. Referat: Prof Dr. Siebolds (Professur für Medizin und Medizinmanagement, Fachbereich Gesundheitswesen Qualitätsmanagementbeauftragter und Begründer der Interprofes-sionellen Qualitätszirkel in den Frühen Hilfen): „Der Gewinn multiprofessionellen Han-delns für ein Netzwerk, für die Familien“ – Gewinn eines gelingenden multiprofessionel-len Handelns.

    Am Nachmittag konnte in verschiedenen Werkgruppen Erfahrungen gebündelt und neue Ideen einer gut aufgestellten Netzwerkarbeit erarbeitet werden.

    • Was haben Fachkräfte während der Pandemie in den Familien erlebt? Was hat es mit den Familien der 0-3jährigen Kinder gemacht?
    • Umgang mit Widerständen in der Arbeit. Alles entspannt im Lockdown? Mit welchen Widerständen wurden Sie in Ihrer Arbeit während der Pandemie konfrontiert? Wie könnten Widerstände gemeinsam überwunden werden?
    • Zusammenwirken multiprofessioneller Fachkräfte. Aus der Arbeit Interprofessioneller Qualitätszirkel. Wie wird es gelingen, gemeinsam für die Familien über den eigenen Tellerrand zu schauen. Vorstellen unterschiedlicher Methoden zum Austausch auf Au-genhöhe: „Das fröhliche Vorurteil“.
    • Wie begegnen wir gerade den Folgen der Pandemie in den Familien? Wen oder was braucht es, um die Resilienz von Familien auch in Krisenzeiten frühzeitig und vernetzend zu fördern und zu stärken? Was können wir bereits tun? Was bräuchte es noch?
    • Ideenschmiede im Netzwerk der Frühen Hilfen. Die Pandemie verändert seit zwei Jah-ren das Leben, Empfinden und auch die Arbeit im Netzwerk. Für die Familien reagier-ten die Fachkräfte zum Teil mit unerprobten Methoden, zügig und unkonventionell. Zeit zur Reflexion blieb meist aus. Doch jede Krise birgt ein Potential.

    Folgende Ideen wurden unter anderem erarbeitet:
    IQZ- Erweiterungen, Familienlotsenprojekte im Bezirk (auch über Frühe Hilfen hinaus), gezielte Vernetzung von Eltern, offene Stadtteilzentren, um die Eltern auch als Multiplikator:innen zu gewinnen, Sprachmittlung = niedrigschwellige und unkomplizierte Ansprache von Geflüchte-ten, Organisationen von Preisverleihungen- zur Motivation von Aktiven, Bedarfe- präventiv herausstellen- leichte Sprache, Öffnung gegenüber digitalen Medien, auch Radio, Fernsehen, im Straßenbild/ Markt der Möglichkeiten (Einbeziehung der Familien, auch in Vorbereitungen/ Kiezatlas für und mit Familien erarbeiten/ Infoveranstaltungen- Minifortbildungen alle 2 Monate (1,5 Stunden) für die Fachkräfte (in Form von Blicke in verschiedene Arbeitsfelder: Klinik, gynäkolog. Praxen, Hebammenpraxen, Stadtteilzentren, …)- mit der Möglichkeit des fortlaufenden intensiven Austausches.

    Auswertung der Feedbackbögen:
    60 % der Teilnehmenden nahmen das erste Mal an einem Fachtag teil.
    Den ersten Vortrag fanden 88 % der Feedback- gebenden sehr gut und gut/ 12 % mittelgut.

    Den zweiten Vortrag fanden 89 sehr gut und gut/ 11 % Mittel und 1% gar nicht gut. Die Werktischarbeit wurde bei sehr gut bis gut mit 86% und von 14% mit mittelgut bewertet. Die Moderation wurde von 94 % mit sehr gut und gut und 6 % mit mittelgut bewertet. Als beruflich lehrreich stimmten 83 % mit sehr gut und gut/ 11% mit mittelgut ab. Insgesamt wurde der Fachtag mit 97 % sehr gut und gut und 3% mit mittelgut bewertet.

    *Aufholprogramm „Stark trotz Corona“
    – Erweiterung um das Angebot „Temporäre Lerngruppen plus in Verbindung mit § 13 Abs. 1 SGB VIII – Sachstand Antrag Temporäre Lerngruppen Plus bei SenBJF*

    Wie bereits berichtet wird die Rahmenvorgabe zum Ausbau der Förder- und Unterstützungsangebote für Schüler:innen mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule im Rahmen des Bundesprogramms „Stark trotz Corona“ um das Angebot der Temporären Lerngruppe plus in Verbindung mit § 13 Absatz 1 SGB VIII erweitert.

    Das neue Angebot richtet sich an Schüler*innen mit kom-plexem Hilfebedarf im emotionalen Erleben und sozialen Handeln, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwendung individueller Beeinträchtigung in erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

    Für das Schuljahr 2022 / 2023 stehen den Berliner Jugendämter hierfür einmalig Mittel zur Verfügung. Die Lerngruppen können mit Beginn des neuen Schuljahres eingerichtet werden. Je nach Umfang der Beschulung werden durch die Schulen Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.

    Zur Beantragung der Mittel wurde ein Umsetzungskonzept und ein Kooperationsvertrag mit der Schule, der regionalen Schulaufsicht, dem Schulträger und dem Jugendamt sowie jeweils ei-nes möglichen Trägers bei SenBJF zur Prüfung vorgelegt.

    SenBJF prüft diese Anträge derzeit, hat aber bereits signalisiert, dass es keine Einwände gegen den Antrag des Jugendamtes gibt. Sobald eine schriftliche Zusage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorliegt, können alle weitere Vorbereitungen der Umsetzung getroffen werden, u.a. die Bescheiderteilung.

    Aktueller Stand Flexibudget

    In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) habe ich mit dem KJhA folgen-de Verabredungen getroffen:

    1. Kurzfristig sollen Trägergespräche für eine mögliche Anpassung der Projektförderung in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 geführt werden und in Abstimmung schon die An-träge dafür eingereicht werden.

    2. Für die verbleibende Summe soll so schnell als möglich eine AG zur Bedarfsprüfung (im Vergleich zur Bedarfsanalyse des Regionalsozialpädagogischen Diensts aus dem Jahr 2019) und Konzipierung von ein bis zwei neuen Projekten zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel initiiert werden.

    3. Der KJHA soll in jeder Sitzung über den Verlauf dieses Verfahrens informiert werden.

    Grundsätzlich muss ich auf folgende Rahmenbedingungen verweisen:

    • Die derzeit acht geförderten Projekte, die durch das Programm Flexibudget finanziert wer-den, sind von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechend der Be-zirkskonzeption vom 18.09.2020 sowie aufgrund der jeweiligen Kosten- und Finanzierungsplanungen bzw. ihrer Konzeptionen bewilligt worden. Die Finanzierungspläne gelten für das gesamte Haushaltsjahr 2022.
    • Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Verfassung von Berlin (VvB) erhielten die zuständigen Träger einen befristeten Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.2022. Ein wichtiger Sachverhalt, der dabei zu berücksichtigen ist: Die Finanzie-rungspläne für das erste Halbjahr 2022 entsprachen der Hälfte des Betrages aus dem Haushaltsjahr 2021 (siehe Schreiben von SenBJF zur Mittelvergabe Flexibudget vom 14.12.2021).
    • Daher wurden die Träger, die die acht Projekte im Rahmen des Flexibudgets umsetzen, gestern (15.06.) aufgefordert, für das zweite Halbjahr einen Finanzierungsplan mit bestätigten Projektinhalt und Zielstellung bis zum 24.06. einzureichen. Diese Finanzierungspläne sind dabei auf Grundlage der bereits bewilligten Finanzierungspläne für das Haushaltsjahr 2022 (!) zu erarbeiten. Hierzu können bei Bedarf Ausgaben berücksichtigt werden, die ggf. abweichend zum 1. Halbjahr wirksam werden (auf Grundlage der Finanzierungspläne 2021!). Zur Erläuterung: Daher ist zu erwarten, dass die Summe der Zuwendungen im 2. Halbjahr höher sein werden als im ersten Halbjahr 2021.
    • Mit der Freigabe des Landeshaushalts, mit der wahrscheinlich zum 11.07.2022 zu rechnen ist (mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt), kann die Weiterfinanzierung bis zum 31.12.2022 erfolgen.
    • Am 28.06.2022 wird in der jugendamtsinternen AG Flexibudget mit den zuständigen Regionalleitungen des Regionalsozialpädagogischen Dienstes (RSD) zunächst über die Rahmenkonzeption des Jugendamtes für 2023 vorab gesprochen. Es soll zunächst eine interne Abstimmung zur Überprüfung der unterschiedlichen Bedarfe und eine Verständigung zur Überprüfung der bestehenden Projekte als auch möglicher neuer Projekte geben. Zudem muss eine Klärung erfolgen, ob möglicherweise die Rahmenkonzeption des Jugendamtes angepasst werden muss.
      Daran schließt sich folgendes Verfahren an:
    • Der Fachdienst 6 wird einen Zeitplan zur Überprüfung der bestehenden und möglichen neuen Vorhaben für 2023 erstellen. Ebenso soll ein Vorschlag zu möglichen Überprüfungskriterien erfolgen.
    • Darauf aufbauend wird es dann im 2. Halbjahr erneut sowohl mit den Trägern der bestehenden Projekte also auch mit anderen Trägern, die bisher nicht beteiligt sind, er-neut Entwicklungskonferenzen je RSD Region geben. Hier werden die bestehenden Projekte besprochen sowie die Bedarfe für neue Vorhaben geklärt.
    • Nach den Entwicklungskonferenzen, wird es eine Entscheidung zu bestehenden Projek-ten als auch zu möglichen neuen Vorhaben geben.

    Bei meiner Zusage für das oben genannte Vorgehen habe ich folgende Sachverhalte nicht bedacht:

    • Die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind zusammen zu betrachten: Für beide Haushalts-jahre stehen Pankow je Haushaltsjahr 600.000 € zur Verfügung. Die Projektanträge wurden für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Für die Koordinierungsstelle Flexibudget, die ebenfalls aus diesen Mitteln bewirtschaftet wird, wird es bereits jetzt absehbar einen höheren Finanzierungsbedarf geben (z.B. Tarifanpassung). Neu beginnende Projekte, die noch in 2022 an den Start gehen, sollten sinnvollerweise in 2023 fortgeführt werden.
    • Da die festgeschriebene Gesamtfördersumme für beide Haushaltsjahre festgelegt ist, ist die Finanzierung der Projekte für das Haushaltsjahr 2023 maßgebend. Hier sei noch mal auf den Umstand hingewiesen, dass sehr wahrscheinlich der Finanzbedarf in 2023 höher sein wird. Die Haushaltsmittel unterliegen dabei dem Prinzip der Jährlichkeit und sind nicht übertragbar.
    • Das beschriebene Verfahren ermöglicht – und zwar mit der Freigabe des Bezirkshaushalts – den Finanzierungsbedarf der bereits acht bestehenden Projekte zu ermitteln. In einem gestuften Verfahren – bei dem es zu einer Beteiligung der bereits für diesen Pro-grammbereich tätigen Träger, aber auch weiterer Träger, die ihr Interesse bekundet haben, kommen wird – werden die fachlichen Bedarfe in den jeweiligen RSD-Regionen ermittelt. Dies bietet die Möglichkeit nachzusteuern.
    • Gegebenenfalls wird es in diesem Prozess notwendig die Rahmenkonzeption zu ändern und mit SenBJF abzustimmen. Daran schließt sich wiederum ggf. eine Entscheidung an, ob alle Projekte in dieser Form fortgeführt werden oder ob es ggf. ein neues / neue Projekte gibt. Sollten alle Projekte fortgeführt werden, erscheint es möglicherweise aus Gründen der begrenzten Fördersumme nicht sinnvoll, mit einem neuen Projekt im letzten Quartal zu starten, wenn dann für die bestehenden Projekte in 2023 weniger Mittel zur Verfügung stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für alle Projekte wahrscheinlich der Finanzierungsbedarf steigen wird (Tarifanpassung).
    • Wie verabredet werde ich Sie nun bei jeder Ausschusssitzung über den aktuellen Stand informieren.

    Kurzinformationen:

    Ukraine – Sprachmittler:innen

    Im Jugendamt Pankow arbeiten befristet seit ca. einem Monat zwei ukrainische Sprachmittler:innen für Übersetzungsaufgaben innerhalb des Jugendamtes. Die Nachfrage ist da und die Umsetzung läuft gut. Ebenso sollen schriftliche Übersetzungsaufgaben für die Website des Jugendamtes vorgenommen werden. Zum 01.07.2022 wird noch eine dritte Sprachmittlerin ih-ren Dienst im Jugendamt aufnehmen.

    Ukrainische Kinder in der Kita

    Es bestehen 599 Kita-Verträge (Stand: LJHA am 15.06.22) bei 223 Gutscheinen steht der Vertrag noch aus. Überproportional viele Verträge gibt es in Pankow (118). SenBJF geht zum Stichtag 01.06.2022 (Zahlen der Sozialämter) von 42.500 geflüchteten Ukrainier:innen aus. Der Anteil der 0 – 5-Jährigen (Kitaalter) wird mit ca. 3.700 angegeben.

    Kindergärten NordOst

    Am 2. und 8. Juni fanden Auswahlgespräche für die pädagogische Geschäftsleitung statt. Insgesamt gab es 13 Bewerbungen. 4 Bewerber:innen wurden in ein vertieftes Auswahlgespräch eingeladen. Am 14. Juni wurde die Bestellung der ausgewählten Person vom Verwaltungsrat beschlossen. Hieran schließt sich nun die Beteiligung u.a. des Pankower Personalrats. Die Be-setzung der Stelle wird am 01.10.2022 erfolgen.

    Spielplatzkommission

    Am 8. Juni war Anna Schledorn, Jugendhilfeplanerin aus der Stadt Regensburg, in die Spielplatzkommission eingeladen. Die Stadt Regensburg wurde für ihre Arbeit als kinderfreundliche Kommune mehrfach ausgezeichnet. Thema war eine „Kindgerechte ämterübergreifende Stadt- und Freiraumplanung in Regensburg.“ Die kinderfreundliche Grundhaltung würde äm-terübergreifend in allen Ämtern – insbesondere auch in den planenden Ämtern – etabliert und strukturell verankert. Als wichtiges Instrument dient dabei eine Qualitätszielkonzeption und könnte für den Pankower Prozess eine gute Anregung sein. Anhand von beispielgebenden Praxisbeispielen erläuterte Frau Schledorn die Umsetzung einer Spielleitplanung in Quartieren und Grünanlagen. Insbesondere die Erfahrungen mit Kinder- und Jugendbeteiligung macht für uns die Stadt Regensburg und insbesondere Frau Schledorn in unserem Prozess als werdende kinderfreundliche Kommune zu einer interessanten Netzwerkpartnerin.

    Internationaler Jugendaustausch zwischen Havanna de Kuba und Pankow

    Am 20.05.2022 war ich eingeladen zum Solidaritätsfest in die JFE Upsala. Der Austausch steht unter dem Thema „Solidarität als hohes Soziales Gut. “ An dem Austausch ist die Schule Preuniversitario Aristides Viera in Havanna (vergleichbar einem Gymnasium) und junge Menschen aus Pankow, die sich für einen Austausch mit Havanna/Kuba interessieren und daran teilnehmen möchten. Sie haben sich Ende 2022 mehrfach getroffen und ein gemeinsames Wochenende zu kubanischer Kultur und politischer Entwicklung miteinander verbracht. Mit dem Solida-ritätsfest macht die Gruppe das Vorhaben des internationalen Austausches bekannt und sammelte Spenden, um die kubanischen Partner:innen zu unterstützen.

    Die kubanische Botschaft und das Bildungsministerium misst diesem internationalen Austausch eine hohe Bedeutung zu. Das Upsala durfte den kubanischen Botschaftsrat Yunior Rafael Garrido Proenza begrüßen. Weiterhin gab es eine Zuschaltung von Julio Arenas Hernández, Direktion für internationale Beziehungen am Ministerium für Bildung der Republik Kuba. Klaus Kalb, im Jugendamt zuständig für den internationalen Jugendaustausch und Initiator dieses Austausches, sowie ich durften daraufhin die Einladung der Botschafterin der Republik Kuba, Juana Martinez Gonzalez, annehmen. In dem über 2-stündigen, intensiven Gespräch vereinbarten wir einen Austausch zum Thema berufliche Ausbildung (Duales System) und zum Thema Inklusion aus. Wir vereinbarten einen Austausch zu einem durch die UNESCO ausgezeichneten Projekt mit dem Namen la colmenita (Bienenstock). La Colmenita ist ein pädagogisches, kulturelles und gesundheitsförderndes Projekt, das Theaterinstrumente als Vorwand nutzt, um ethische und ästhetische Werte zu vermitteln. Selbstverständlich war der Ausbau des internationalen Jugendaustausches ebenfalls Thema.

    Landesjugendhilfeausschuss am 15.06.2022

    Am 15.06. tagte der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA). Thema war der neue Landesjugendförderplan – Planungszeitraum 2022 und 2023, der den Mitgliedern ausführlich vorgestellt wurde. Der LJHA begrüßte ausdrücklich die Erarbeitung des Landesförderplans. Es soll zudem geprüft werden, ob landesgeförderte Angebote den Angebotsformen 1 – 5 zugeordnet werden können und ob die Einhaltung des Fachstandard Qualität auch für landesgeförderte Angebote der Jugendarbeit erhoben werden kann. Der LJHA sprach sich dafür aus, bei der Beteiligung von jungen Menschen auf Landesebene das Erkenntnisinteresse zu schärfen und die Repräsentativität sicherzustellen

    Der Link zum Landesjugendförderplan ist leider nicht mehr gültig. Sobald das Dokument zur Verfügung gestellt wird, werde ich Sie informieren.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-05-19

    Kooperationsvereinbarung zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung der Nachbarschafts-, Stadtteil- und Selbsthilfearbeit im Bezirk Pankow

    Am 5. Mai 2022 fand die feierliche Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung der Nachbarschafts-, Stadtteil- und Selbsthilfearbeit im Bezirk Pankow statt. An dem Kooperationsgremium sind das Bezirksamt Pankow, Wohlfahrtsverbände und die Träger der Pankower Stadtteilzentren beteiligt. Dabei geht es vor allen Dingen darum, wirksame Ansätze der Nachbarschafts-, Stadtteil- und Selbsthilfearbeit gemeinsam weiterzuentwickeln. Für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss dürfte dabei insbesondere die Familienarbeit von besonderem Interesse sein. Der Kooperationsvertrag gilt bis zum 31.12.2024 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ich werde Ihnen zukünftig regelmäßig über die neusten Entwicklungen berichten.

    KiezKlub Pankow

    Am 10. Mai 2022 fand in der Klecksgrundschule ein Gespräch zwischen der stellv. Schulleiterin Fr. Rühle, Hrn. Zimmermann sowie Hrn. Keller vom Träger Kinderring Berlin e.V., Hrn. Jäger vom Jugendamt sowie BzStRin Krössin und mir statt. Das Gespräch hatte das Ziel, alle denkbaren Optionen für einen Fortbestand des KiezKlubs Pankow innerhalb und außerhalb der Klecksgrundschule auszuloten. Für die Fortführung des KiezKlubs Pankow in diesem Sozialraum ist perspektivisch eine nutzbare Fläche notwendig, die ein verlässliches Angebot für Kinder bis 14 Jahre ermöglicht. Entsprechend der Fachstandards für die Angebotsform 1 stellen sich hiermit Anforderungen an das nutzbare Grundstück und die Räumlichkeiten. Auch wenn die Angebote zu einem erheblichen Teil draußen stattfinden und der Träger diese Angebote sehr kreativ umsetzt, gibt es den Bedarf mindestens für einen Büroraum, in dem z.B. eine Teamsitzung oder ein vertrauliches Gespräch stattfinden kann.

    Im Ergebnis dieses Gespräches mussten wir feststellen: Die Entwicklung der weiter ansteigenden Schülerzahlen an der Klecksgrundschule lassen eine Nutzung – z.B. eines Raumes in dem Schulgebäude – nicht zu. Die Projektidee, die bestehende Turnhalle mit einer zweiten Ebene zu versehen und dort nach dem Umbau zu einer Schulmensa ein Raumangebot für den KiezKlub Pankow zu schaffen, ist in absehbarer Zeit nicht umsetzbar und damit mittelfristig keine tragfähige Lösung. Die Schulleiterin machte zudem deutlich, dass gerade in der Bauphase die Organisation der schulischen Freiflächen eine besondere Herausforderung darstellen. Im Gespräch wurde daher deutlich, dass eine temporäre Lösung nur dann tragfähig wäre, wenn es zumindest eine Fläche mit einer baulichen Lösung und damit eine längerfristige Perspektive für den KiezKlub Pankow gibt. Es wird nun weiter nach einem Grundstück gesucht, um zumindest das bisherige Angebot zu ermöglichen (zumindest mit dem Bauwagen bzw. mit einer Containerlösung). Ob auf diese Weise eine tragfähige Lösung erarbeitet werden kann, muss dann u.a. auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss diskutiert werden.

    OC23

    Heute am 19. Mai fand mit der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, dem Stadtentwicklungsamt, der Wohnungsaufsicht, dem Hochbauamt, dem Jugendamt und dem Sanierungsträger ein Vor-Ort-Termin statt, an dem ich ebenfalls teilgenommen habe. Hierbei geht es um die Umsetzung der Sanierungsziele für den Block Langhansstraße/ Roelckestraße/ Charlottenburger Straße/ Behaimstraße, insbesondere für die Grundstücke Langhansstraße 23 (JFE OC 23) und 24 (Nachbargrundstück). Im Bereich der Langhansstraße 24 gibt es mittlerweile einen beschiedenen Bauantrag für eine Wohnbebauung. Die sanierungsrechtliche Genehmigung steht jedoch aus. Zu prüfen ist die Herstellung einer Freifläche für die Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) sowie eine Durchwegung des Blocks, um verschiedene öffentliche Nutzungen miteinander zu verbinden. Im besonderen Blick waren dabei bodenrechtliche Spannungen, die durch die unterschiedlichen Nutzungen – JFE und Wohnbebauung – entstehen könnten. Die geplanten baulichen Maßnahmen für das OC 23

    Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin

    Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung für die Stelle der pädagogischen Geschäftsleitung ist am 08.05.2022 abgelaufen. Bei dem beauftragtem Dienstleister Aumenta KG sind in ausreichender Anzahl geeignete Bewerbungen eingegangen. Für die Auswahlgespräche sind drei Termine in der 22. und 23. KW vorgesehen. An den Auswahlgesprächen nehmen Nicole Binge, Vorsitzende des Verwaltungsrats und Jugendstadträtin in Marzahn-Hellersdorf, Camilla Schuler, stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrats und Jugendstadträtin in Lichtenberg und ich als Aufsichtsführender Verwaltungsrat als wertende Beobachter:innen teil. Weiterhin werden die Beschäftigtenvertretungen des Kitaeigenbetriebes NordOst sowie die kaufmännische
    Geschäftsleiterin als stille Beobachterin teilnehmen. Es ist vorgesehen, dem Verwaltungsrat am 14. Juni 2022 einen Vorschlag für die Bestellung der Pädagogischen Geschäftsleitung des Eigenbetriebes Kindergärten NordOst vorzulegen.

    Nachtrag: Das Programm Flexibudget und Information der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Fortführung im zweiten Halbjahr

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte mir folgenden Sachstand auf meine Nachfrage zur Fortsetzung des Programms mit:

    „Anpassungen, Weiterentwicklungen, Ergänzungen oder Kürzungen an bereits bewilligten Bezirkskonzeptionen oder einzelnen Angeboten sind im zweiten Halbjahr, nach dem Beschluss des Haushalts, möglich.
    Zu beachten ist, dass das je Bezirk zur Verfügung stehende jährliche Budget in Höhe von 600.000 € zunächst nicht überschritten wird. Darüberhinausgehende Mittel stehen ggf. erst im letzten Quartal zur Verfügung, sollte sich abzeichnen, dass andere Bezirke ihre zur Verfügung stehenden Mittel nicht gänzlich ausschöpfen.

    Sollten eingereichte Änderungen nur die Kosten- und Finanzierungsplanungen betreffen, sind lediglich erneut die aktualisierten Planungen bzw. der Gesamtfinanzierungsplan einzureichen.
    Sollten auch konzeptionelle Änderungen vorgenommen, Einzelangebote einer Anpassung unterzogen oder Konzeptionen um Angeboteerweitert werden, sind zusätzlich die angepassten bzw. hinzugekommenen Angebotskurzportraits einzureichen. Bei tiefgreifenden Änderungen der Bezirkskonzeption ist auch diese erneut zu übersenden. In diesem Fall wäre eine erneute Prüfung durch unser Haus und die Senatsverwaltung für Finanzen erforderlich.

    Ein offizielles Schreiben befindet sich derzeit in der Abstimmung.“

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-05-05

    Aktueller Stand Flexibudget

    Im Bezirk Pankow liegt der Schwerpunkt des Fachkonzepts Flexibudget auf innovative und prä-ventive Angebote im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (n. § 16 SGB VIII). Den Adressat*innen wird ein unbürokratischer und kurzfristiger Zugang ermöglicht. Ohne ein vorgeschaltetes Bedarfsprüfungsverfahren durch den RSD und ohne Wartelisten stellt das Flexibudget vielseitige Angebote für Familien bereit. Dabei sollen immer unter Wahrung der individuellen Rechtsansprüche Synergien durch sozialräumliche Vernetzung geschaffen werden.

    Im November 2020 konnten in Pankow 8 Angebote starten. Die einzelnen Projekte haben sich jeweils im Laufe des Jahres 2021 im KJHA vorgestellt.

    Rückblickend betrachtet waren die größten Herausforderungen 2021:
    Zum einen: Die Etablierung der niedrigschwelligen Angebote unter Pandemiebedingungen. Dies ist verhältnismäßig gut gelungen. So konnten beispielhaft viele Nutzenden erreicht werden.

    Zum anderen: Die späte Planungssicherheit für 2022. Denn durch die späte Zusage zur Weiterfinanzierung des Flexibudgets seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde eine langfristigere Planung erschwert. Das erste Schreiben vom Senat zur Weiterführung des Flexibudgets erreichte das Jugendamt erst am 17.12.21. Diese Situation belastete die Arbeit mit den Familien sowie die angestellten Fachkräfte.

    Im Laufe des Jahres 2021 wurde ein gesamtstädtisch einheitliches Berichtswesen installiert. Es ist fester Bestandteil des Fachkonzepts und die Träger sind zur Mitwirkung an der Evaluation auch im Rahmen des Zuwendungsbescheides verpflichtet.

    Im Rahmen der Evaluation werden die Daten gruppenbezogen erfasst, eine Erfassung von Nutzenden auf individueller Ebene erfolgt nicht.

    Besonders hervorzuheben ist die integrierte Befragung der Nutzenden. Dabei erhalten die Nutzenden die Möglichkeit, die in Anspruch genommene Hilfe anonym über einen Online-Fragebogen zu bewerten. Der Abruf des Fragebogens erfolgt durch einen für die einmalige Bewertung generierten QR Code.

    Folgendes berlinweites Zwischenfazit wurde von den Senatsverwaltungen (SenBJF und SenFin) beim SFBB-Fachtag zum Flexibudget präsentiert: Die Auswertung der bisherigen Umsetzung des Flexibudgets zeigt, dass die ersten Schritte zur Erreichung folgender Ziele erfolgreich gemacht wurden:
    • „Hilfezugang ohne Schranken“ ohne aufwändige Bedarfsprüfung
    • Stärkung fallunspezifischer Arbeit und sozialräumlicher Beratungsstrukturen
    • Ausbau und Vernetzung von Förder- und Präventionsangeboten für die definierte Ziel-gruppe sowie
    • verstärkte Adressatenorientierung und Beteiligung der Betroffenen.

    Auch in Pankow bewähren sich die Flexibudget-Angebote, aufgrund ihrer niedrigschwelligen, sozialpädagogischen Ausrichtung sowie der bei Bedarf zielgerichteten Weitervermittlung an relevante Stellen (Lotsenfunktion), als sinnvolle präventive Maßnahmen.

    Aktuell kehrt nach der letzten Coronawelle langsam wieder Normalität in die Arbeit der Projekte ein. Die letzten Monate waren für die Träger teilweise schwierig. Zu nennen sind hier Themen wie Personalausfall, Erkrankungen der adressierten Familien, erschwerter Zugang zu Kooperations-Institutionen (Kinderarztpraxen, Kitas).

    Dennoch steigt die Nachfrage der Familien wieder und zugleich treten vermehrt Kinderschutz relevante Fragestellungen in der Beratung auf.

    Da nun direkter Austausch wieder einfacher möglich ist, wird die sozialräumliche Netzwerkar-beit noch weiter verstärkt (Vernetzung mit Familienzentren/ Stadtteilzentren, Jugendhilfe-Schule, Erziehungs- und Familienberatungsstellen etc.). Außerdem sollen die Zugänge noch niedrigschwelliger ausgestaltet werden.

    Ausbildungspreis Pankow 2022

    Seit dem 15. April 2022 können wieder Vorschläge für die Vergabe des „Ausbildungspreises Pankow 2022“ unterbreitet werden. Mit der zum 13. Mal ausgelobten Preisverleihung soll be-sonderes Engagement bezirklicher Unternehmen in der Berufsausbildung gewürdigt werden.

    Nominiert werden können Ausbildungsbetriebe, die ihren Sitz oder einen Standort in Pankow haben an dem ausgebildet wird. Auszubildende können ihren Betrieb für den Preis vorschla-gen. Aber auch Pankower Unternehmerinnen und Unternehmer können sich selbst bewerben.

    Der Ausbildungspreis wird in vier Kategorien, je nach Beschäftigtenzahl der Betriebe, vergeben. Die Auswahl der vier zu kürenden Betriebe trifft eine unabhängige Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der IHK Berlin, des Jobcenters Berlin Pankow, der Agentur für Arbeit Berlin Nord, der Pankower Schulen, dem Regionaler Ausbildungsverbund Pankow, einer bzw. einem Auszubildenden sowie die Vertretung einer Firma, der bezirklichen Wirtschaftsförderung und des Jugendamtes besteht.

    Neben den vielfältigen Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pankow möchte der Bezirk mit der Auslobung des Ausbildungspreises besonders in diesen schwierigen Zeiten Betriebe motivieren, sich für die berufliche Zukunftssicherung Jugendlicher einzusetzen.

    Die Preisverleihung findet durch den Bezirksbürgermeister und dem Bezirksstadtrat für Jugend und Familie im Rahmen der „Auftaktveranstaltung der Ausbildungsoffensive Pankow 2022/23“ am 08.09.2022 um 18:00 Uhr in der Kultureinrichtung „Die Wabe“ statt.

    Anträge Jugendförderung und Familienförderung

    Träger der freien Jugendhilfe können für Projekte der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung in Pankow ab sofort ihre Anträge auf Zuwendungen durch das Bezirksamt Pankow im Haushaltsjahr 2023 stellen. Die Unterlagen müssen bis 31. Mai 2022 bei der Abtei-lung Jugend und Familie, Fachdienst 1, Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin, eingegangen sein. Neben dem Antrag sind ein Finanzierungs- und Haushaltsplan, eine Jahresplanung, die Konzeption, der Stellenplan und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ggf. die Satzung und der Vereinsregisterauszug einzureichen. Weitere Informationen zur Allgemeinen Förderung von jungen Menschen und Familien auf der Website des Jugendamts Pankow: Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien

    Vor-Ort-Gespräch Kinderfreundliche Kommune

    Am vergangenen Montag, den 02.05.22, lud die Sozialraumorientierte Planungskoordination die Fachämter zu einer Tagung zum Aktionsplan für die Kinderfreundliche Kommune ein. Bei dieser 6-stündigen Veranstaltung wurde der gesamte Prozess erläutert und die Ergebnisse der Verwaltungsbefragung vorgestellt. In zwei Arbeitsgruppen setzten sich die Teilnehmenden mit folgenden Themen auseinander:

    • Kinderfreundliche Rahmenbedingungen und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
    • Vorrang des Kindeswohls sowie Recht auf Information und Monitoring

    Bei dieser Veranstaltung, an der ich teilgenommen hatte, entwickelten wir gemeinsam Projektideen für den Aktionsplan, der nun im Laufe dieses Jahres erarbeitet wird. Die Veranstaltung zeigte auch, dass der Erarbeitungsprozess dieses Aktionsplanes noch stärker in die Breite gehen muss: Es fehlten einzelne Ämter, die bei diesem Prozess unbedingt noch mit einbezogen werden müssen.

    Das Jugendamt war mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten, u.a. Fr. Krause und Hr. Anders.

    Tariferhöhung TVL und Schließung der Tariflücke

    Von Seiten der Träger wurde ich gefragt, warum es nicht möglich ist, in den Tarifmittelrechner Zulagen bzw. die Jahressonderzahlung einzugeben. Auf Nachfrage habe ich von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales folgende Antwort erhalten:

    „Der Tarifmittelrechner dient der näherungsweisen Ermittlung von Tarifmitteln und ist (noch) kein Rechner zur Prüfung des Besserstellungsverbotes. Bei einer Prüfung des Besserstellungs-verbotes müssen alle Vergütungsbestandteile, die über das “normale” Monatsentgelt hinausgehen, berücksichtigt werden. Das können individuelle Zulagen aber eben auch Jahresson-derzahlungen sein. Beachtenswert ist aber, dass dann eine Vergleichsberechnung absolut personenspezifisch ist, weil zwei Menschen, die die gleiche Arbeit machen, nicht unbedingt das gleiche Entgelt erhalten (aufgrund Familienstand, individuellen Zulagen wie Besitzstandwahrungen, etc.). Und dazu kommt noch, dass die weiteren Entgeltbestandteile neben dem monatlichen Tabellenentgelt (wie es für den TV-L in entsprechenden Tabellen je Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe vorhanden ist) sehr stark von den jeweiligen Tarifverträgen der Träger oder den individuellen Arbeitsverträgen abweichen.

    Das vorausgeschickt geht es beim Tarifmittelrechner um die (näherungsweise) Bestimmung des Tarifmittelanteils. Um das nicht für jeden Menschen individuell machen zu müssen, fokus-sieren wir mangels anderer regelmäßig vorhandener elektronisch verfügbarer und halbwegs einheitlicher Datengrundlagen sowohl bei Trägern als auch Bewilligungsstellen nur auf das Tabellenmonatsentgelt ohne Zulagen und ohne Jahressonderzahlung.
    Das bedeutet aber nicht, dass Zulagen und Jahressonderzahlung nicht zuwendungsfähig sind (unter individueller Beachtung des Besserstellungsverbotes). Sondern nur, dass auf die Jahressonderzahlung selbst kein zusätzlicher Tarifmittelanteil “on top” automatisch mit dem Tarifmittelrechner ermittelt wird.“

    Im Ergebnis heißt dies, dass über den Tarifmittelrechner die Schließung der Tariflücke entsprechend des Tabellenentgeltes und die Corona-Sonderzahlung geltend gemacht werden kann. Zulagen und die Jahressonderzahlung können wir als Bezirk nicht über diesem Weg geltend machen. Eine Entscheidung darüber steht aus und müsste daher für alle Zuwendungsbereiche im Bezirk getroffen werden. Ich nehme diese Frage mit in das Bezirksamt. Allerdings ist erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn der Landeshaushalt beschlossen und damit der Bezirkshaushalt freigegeben ist.

    Nachtrag: Berücksichtigung der Tariferhöhung/Corona-Sonderzahlung im entgeltfinanzier-ten Bereich

    In der Ausschusssitzung am 07.04.2022 wurde ich aus dem Ausschuss gebeten darüber zu in-formieren, wie im entgeltfinanzierten Bereich die Tariferhöhung des TVL bzw. die Corona-Sonderzahlung Berücksichtigung findet. Hierzu habe ich von der Senatsverwaltung für Finan-zen folgende Antwort erhalten:

    „Im Bereich der HzE werden die Personal- und Sachkostensteigerungen im Kontext des Berliner Rahmenvertrags für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder – und Jugendhilfe (BRV Jug) prospektiv verhandelt. Grundsätzlich findet eine Orientierung am TVL statt. Da die-ser aber in einer anderen zeitlichen Systematik verhandelt wird, als die Entgelte für den HzE-Bereich findet keine unmittelbare 1-zu-1 Übertragung wie z.B. beim Kostenblatt für die Kinder-tagesbetreuung statt.

    Für das Jahr 2022 sind die Verhandlungen über die Erhöhungen (pauschale Entgeltfortschreibungen) bereits abgeschlossen. Die rahmenvertraglichen Verhandlungsergebnisse sehen hier wie folgt aus:

    Entgeltbereich für das Jahr Personalkosten (Steigerungsrate / Anteil am Entgelt) Sachmittel (Steigerungsrate / Anteil am Entgelt) Fortschreibungsrate gesamt
    HzE – ambulant 2022 1,8% / 85% 1,8% / 15% 1,8%
    HzE – ambulant 2023 offen / 85% offen / 15% offen
    HzE – (teil)stationär 2022 1,8% / 85% 1,8% / 15% 1,8%
    HzE – (teil)stationär 2023 offen / 85% offen / 15% offen

    In Ergänzung zu diesem (einfachen) pauschalen Verfahren wird seit 2020/21 für den (teil)stationären Bereich ein erweitertes pauschales Verfahren angewendet. Träger der freien Jugendhilfe mit bindenden Flächen- bzw. Verbandstarifen können hierbei auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis eine abweichende Fortschreibungsrate erhalten. Die Höhe der Personalkostenfortschreibung ergibt sich dabei aus dem jeweils angewendeten Tarif. Die entsprechende tarifliche Steigerung wird dann anstelle des für 2022 oben aufgeführten Wertes der Personalkosten-Steigerungsrate aufgenommen.

    Die Corona-Sonderzahlung ist rechnerisch in der Steigerungsrate 1,8 % abgebildet.

    Für das Jahr 2023 laufen die Verhandlungen noch.“

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-04-07

    Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022

    Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat den Ge-sundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 veröffentlicht, der ab sofort mit umfangreichem ergänzenden Tabellen- und Kartenmaterial auf den Seiten der Berliner Gesundheitsberichter-stattung zum Download bereitsteht:

    Gesundheitsberichterstattung

    Corona Pandemie – Kindertagesbetreuung

    Mit der 57. Trägerinformation hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für den Bereich Kindertagesbetreuung folgendes festgelegt:

    • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb (Wegfall des Re-gelbetriebs unter Pandemiebedingungen).
    • SenBJF ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kitas zu treffen.
    • Für Kinder in Berliner Kitas gilt im Einzelnen weiterhin das Folgende:
      • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
      • Von der Testpflicht sind bereits immunisierte Kinder ausgenommen.
      • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei ver-pflichtend.
      • Die Testungen werden grundsätzlich als Selbsttests durch die Sorgeberechtigten im häuslichen Bereich durchgeführt.
      • Das Land Berlin stellt qualitätsgesicherte Tests zur Testung der Kitakinder bereit.
      • Der Test-to-stay-Ansatz wird fortgeführt.
    • Für Personal in Kitas gilt
      • Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuel-len negativen Testnachweis vorlegen.
    • Für Eltern gilt
      • Bei Bergleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorle-gen.
    • Der Musterhygieneplan kommt nicht mehr zur Anwendung. Es wird jedoch auch weiter-hin auf die Einhaltung der entsprechenden Schutz- Hygienemaßnahmen empfohlen.
    • Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zu-ständigkeit der öffentlichen Gesundheitsämter.

    Corona Pandemie – Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Jugendverbands-arbeit und Jugendsozialarbeit

    Es gelten nunmehr folgende Regelungen:

    Einrichtungen HzE und stationäre Eingliederungshilfe Jugend

    Es besteht weiterhin eine Testpflicht in Einrichtungen. Es sollten analog der Schulen / Kitas dreimal wöchentlich Testungen erfolgen. Es sei denn sie besuchen regelmäßig die Schule / die Kita und werden dort getestet. Besuche und Kontakte sind weiterhin nur mit aktuellen Test möglich. Die Mitarbeiter*innen sol-len sich zweimal wöchentlich testen. Bei coronabedingten Personalausfall stehen folgende Maßnahme zur Verfügung:
    • kurzfristige Unterschreitung des verhandelten Personalschlüssels zur Sicherung des Be-treuungsangebots
    • vorübergehende Abweichung von der fachlich erforderlichen Qualifikation
    • zeitweise Zusammenlegung von Gruppen- und Leistungsangeboten
    • Einsatz von Fachpersonal aus anderen Leistungsbereichen.

    In teilstationären und ambulanten Angeboten sollte ebenso dreimal wöchentlich getestet wer-den, sofern diese nicht in der Schule getestet werden. Es wird zudem das Tragen einer medizi-nischen Maske empfohlen.

    Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit

    Die Angebote sind wieder uneingeschränkt möglich. Die Pflicht zum Tragen einer medizini-schen Maske in Innenräumen wird aufgehoben.
    Bei Ferienmaßnahmen können die Teilnehmer*innen zweimal die Woche getestet werden. SenBJF stellt den freien Trägern weiterhin Tests zur Verfügung.

    Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30.04.2022.

    Ausbildungsinitiative Pankow

    Am 28. März tagte die Leitungsebene Fördersystem U 25. An diesem Gremium sind das Job-center Pankow, die Agentur für Arbeit Nord, die Schulaufsicht Pankow (SenBJF), die Wirt-schaftsförderung sowie die zuständigen Bezirksamtsmitglieder, der Bezirksbürgermeister sowie der BStR für Jugend und Familie, beteiligt. Gemeinsam setzt sich dieses Gremium dafür ein, dass junge Menschen gut in Ausbildung kommen und damit gut in das Berufsleben starten kön-nen.

    Wir haben uns darauf verständigt, dass die Ausbildungsinitiative Pankow im September mit der feierlichen Verleihung des Ausbildungspreises starten wird. Im nächsten Jahr soll endlich wie-der der Ausbildungstag stattfinden, der wegen der Pandemie leider zum dritten Mal ausfallen musste. Wir streben an, den Ausbildungstag gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg und in Präsenz durchzuführen. Im nächsten Schritt ist die Finanzierung und die Beteiligung des Nach-barbezirks Lichtenberg zu klären.

    AG78 Mobile und Spielplatzkommission

    Gestern habe ich an der AG78 Mobile teilgenommen: Dort wurde eine Befragung von Ju-gendlichen zum Thema Jugendorte vorgestellt. Für mich habe ich aus dieser interessanten Präsentation mitgenommen, dass junge Menschen einen Bedarf für Orte im öffentlichen Raum haben. Sie haben dazu klare Vorstellungen geäußert, was ihnen dabei wichtig ist. Wir reden derzeit viel darüber, wie wir angesichts des Klimawandels, der Mobilitätswende, dem zusätzli-chen Wohnraumbedarf und den daraus resultierenden Flächenkonkurrenzen die Stadt und sei-ne öffentlichen Räume verändern müssen. Dabei fehlt in dieser Diskussion die Perspektive jun-ger Menschen: Ich würde mir wünschen, dass sich der KJHA und auch die BVV Pankow für die-ses wichtige Anliegen junger Menschen stark macht und die Befragung zum Anlass nimmt, die-ses Thema auf die Agenda zu nehmen.

    Ebenfalls gestern war die Befragung junger Menschen zu Jugendorten in Pankow Thema in der Spielplatzkommission. Dies war Anlass für eine interessante und kontroverse Diskussion. Die Auseinandersetzung darüber war gleichzeitig die passende Rahmung für das Thema Contai-ner im Park an der Schäferstege in Blankenburg. In diesem Ortsteil fehlt derzeit ein Angebot für Jugendliche. Hierzu können wir allerdings noch kein Ergebnis präsentieren: Derzeit findet noch eine intensive Suche nach einem passenden Standort für einen Container statt. Der Ent-scheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

    Die Situation von geflüchteten jungen Menschen und Familien aus der Ukraine

    Hierzu finden Sie wieder in der Anlage aktuelle und umfassende Informationen in der Anlage.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-03-24

    Umsetzung des Gesetzes zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz) und Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes – Abfrage SenBJF sowie Infor-mationen zum Anreizmodell zum Ausbau der Familienförderung in Berlin

    SenBJF hat mit in den Bezirken die Umsetzung der Mittel im Rahmen des Familienförderge-setzes und des Jugendfördergesetzes abgefragt. Das Schreiben ging per E-Mail am 03.03.2022 bzw. 04.03.2022 ein. Bei der Abfrage zum Familienfördergesetzes wurde zudem über das geplante Anreizmodell zum Ausbau der Familienförderung in Berlin informiert. Die Beantwortung erfolgte fristgerecht am 09.03.2022.

    Zielstellung des Anreizmodells ist als ein wichtiges familienpolitisches Ziel der kontinuierliche Ausbau der Familienförderung in Berlin, um eine passgenaue Unterstützung für Familien vor-halten zu können. Um den Umfang und die Ausstattung der Angebote der Familienförderung zeitnah zu verbessern, sollen Land und Bezirke im Schulterschluss den Ausbau voranbringen. Mit dem Anreizmodell sollen zusätzlich investierte Mittel der Bezirke für den Ausbau der Fami-lienförderung zu 50 % vom Land erstattet werden (bis zu einem Maximalbetrag von 83.000 Euro pro Bezirk p.a.). Hierfür stehen Landesmittel in Höhe von einer Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Anreizmodell soll ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden und ist zunächst befris-tet bis zum 31.12.2023.
    Um sich hieran beteiligen zu können, müsste der Bezirk zusätzliche Mittel in die Familienförde-rung investieren.

    Die Information über das Anreizmodell ging leider am 03.03. ca. 2 h vor der Sitzung des KJHA ein und die Informationen konnten somit keinen Eingang mehr in die Beratungen des Ausschusses zum Haushaltsplanentwurf bzw. in die Stellungnahme finden.

    In der BzStR-Sitzung Jugend habe ich daher die Senatsverwaltung auf die sehr kurzfristige In-formation und die hiermit verbundenen Probleme hingewiesen.
    Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bezirk Pankow proportional der Bezirk mit den wenigsten Angebotsstunden in der Familienförderung ist und die fehlenden Mittel im Be-zirkshaushalt diese Lücke zu den anderen Bezirken nun noch vergrößern wird.

    Jugendjury Pankow 2022 startet

    Kinder und Jugendliche aus Pankow, die zwischen 10 und 21 Jahre alt sind, können als Teil der Jugendjury Pankow bis zu 1.000 Euro für ihr Projekt beantragen. Die Jury, die aus den teil-nehmenden Kindern und Jugendlichen besteht, entscheidet gemeinsamen in einem demokra-tischen Prozess über Regeln und Kriterien der Jugendjury, dem Umfang miteinander und über die Vergabe der Mittel für die jeweiligen Projekte.

    Die Jugendjury Pankow unterstützt auch in 2022 wieder Kinder und Jugendliche in Pankow mit finanziellen Mitteln bei der Umsetzung ihrer Projekte. Träger des Projektes ist der Verein Inter-AufTact e.V. Gefördert wird die Jugendjury Pankow vom Jugend-Demokratiefonds Berlin so-wie dem Kooperationspartner Jugendamt Pankow.
    Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen können über die Mailadresse
    jugendjury@pankowgmail.com, per Post oder über Instagram erfolgen.

    Weitere Informationen gibt es auf der Website www.jugendjurypankow.de.

    Fachtag Frühe Hilfen

    Am 01.06.022 ist der nächste Fachtag Frühe Hilfen im Carl von Ossietzky Gymnasium geplant. Sollte es aufgrund der Corona Pandemie notwendig sein, wird diese Veranstaltung auch digi-tal stattfinden. Der Fachtag richtet sich an 100 Fachkräfte aus der Jugendhilfe, dem Gesund-heitswesen, dem Sozialwesen und interessierten Eltern und hat den Titel „Die Lehre nach der Leere“.
    Anmeldungen können bis zum 22.04.2022 erfolgen.

    Corona Pandemie – Kindertagesbetreuung

    Mit der 56. Trägerinformation hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingun-gen in den Kitas zum 19.03.2022 informiert.

    Im Einzelnen bedeutet dies:

    • Alle Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt wieder eine Betreuung im Umfang des indivi-duellen Gutscheins.
    • Es gelten wieder die Regelöffnungszeiten
    • Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.
    • Früh- und Spätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulä-ren Öffnungszeiten bereitzustellen.
    • Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist wieder möglich.
    • Zusatzangebote durch Dritte in der Einrichtung sind zulässig.
    • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. Damit ist auch die Teilnahme an dem „Test-to-Stay“-Verfahren weiterhin möglich.

    In einem weiteren Schritt ist dann bereits am 01.04.2022 – aufgrund der neuen (bundesgesetz-lichen) Rahmenbedingungen – ein Wechsel vom „Regelbetrieb unter Pandemiebedingun-gen“ in den „regulären Regelbetrieb“ zu erwarten.

    Informationsschreiben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Land Berlin

    SenBJF hat in einem abgestimmten Schreiben mit der Senatsverwaltung für Gesundheit über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für den Bereich der Kinder- und Ju-gendhilfe informiert.

    Demnach besteht gemäß den Ausführungen in dem Schreiben eine Nachweis- und Melde-pflicht für folgende Bereiche:

    • Einrichtungen der teil- / stationären Jugendhilfe, in denen Kinder / Jugendliche nach § 35 a SGB VIII betreut werden,
    • Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, d.h. auch jene die gemäß den Regelungen in Berlin in der Zuständigkeit der Jugendämter fallen,
    • ambulante Dienste die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen,
    • therapeutische Wohngruppen und Jugendwohngemeinschaften,
    • heilpädagogische Angebote in den Kindertagesstätten für Kinder im Sinne der beson-deren Gruppen nach § 6 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz,

    Nachweis- und Meldepflicht gilt für die Beschäftigten, nicht jedoch für die betreuten Kinder und Jugendlichen.

    Nicht erfasst sind:

    • Einrichtungen der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
    • Angebote der Kindertagestätten außerhalb der besonderen Gruppen
    • Familienanaloges Wohnen
    • Für die betreuten Personen, d.h. die Leistungsempfänger selbst.

    Bei Nichtvorlage der erforderlichen Immunitätsnachweise hat der Träger die entsprechenden personenbezogenen Daten zentral an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu melden. Hierfür wird ein Formular online auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bereitgestellt. Hierbei soll auch angegeben werden, ob im Fall eines Wegfalls der betroffenen Mitarbeiter*innen die Leistungssicherstellung des jeweiligen Angebotes gefährdet wäre.

    Durch die Meldung der Personen, die keinen Nachweis vorlegen, und die Einschätzung, ob eine Versorgungsgefährdung bestehen könnte, haben die Träger als Arbeitgeber die sie be-treffenden Verpflichtungen aus dem § 20 a IfG bis zu einer Entscheidung und einer Kontaktauf-nahme des Gesundheitsamtes erfüllt.
    Bei Neueinstellungen ab dem 16.03.2022 muss die Immunisierung nachgewiesen sein.

    Bei einer von den Jugendämtern veranlassten / finanzierten erstmaligen Aufnahme von Men-schen mit Behinderungen in stationären Angeboten der Jugendhilfe, in denen bisher keine Menschen mit Behinderungen betreut wurden, kann bis auf Weiteres von der Meldung abgese-hen werden.

    Corona-Sonderzahlung für Freie Träger

    Ende Februar hatte sich das Bezirksamt darauf verständigt, bei den Zuwendungsempfangen-den eine Tarifanpassung bis zum aktuellen Bezahlungsniveau des TV-L vorzunehmen. Zwi-schen den Geschäftsbereichen wurde daher ein Verfahren vereinbart, wie die Freien Träger mittels des Tarifmittelrechners als Instrument die Schließung der Tariflücke bei den Freien Trä-gern und die Tariferhöhung umsetzen können. Bis zum 18.03.2022 fehlte jedoch eine verbind-liche Zusage eine verbindliche Zusage von SenFin sowie SenIAS, die für die Abstimmung des Verfahrens zuständig sind, wie eine Bezahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgen könne.

    Zwischen dem 18.02.2022 und dem 18.03.2022 setzte ich mich gemeinsam bei SenFin und SenIAS dafür ein – übrigens gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden Paul Schlüter und zwar jeweils über unsere Kanäle -, dass den Freien Trägern eine rechtzeitige Auszahlung der Corona-Sonderzahlung ermöglicht wird. Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversiche-rungsfreiheit ist eine Auszahlung bis zum 31.03.2022 (Stichtag für die Anmeldung bei den Krankenkassen war gestern, der 23.03.2022). Am 18.02.2022 erhielten wir ein Musterschrei-ben von SenBJF, mit den wir die Freien Träger über die gesetzlichen Voraussetzungen infor-mieren konnten.

    Für den Bezirk Pankow kam jedoch eine entsprechende Information der Freien Träger erst in Frage, nachdem wir als Bezirk erstens eine verbindliche Zusage für die Finanzierung über die Tarifmittelvorsorge im Landeshaushalt sowie zweitens eine Verfahrenshinweise für die Über-mittlung der überplanmäßigen Mittel für die Tariferhöhungen erhielten. Notwendig war dafür eine Willensbekundung des Haushaltsgesetzgebers (Maßgebabeschluss des Hauptausschusses) und eine Umsetzung im Haushaltsgesetz des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlus-ses jeweils als Meilensteine.

    Für Außenstehende erschließt sich wahrscheinlich nicht, welche weitereichenden Schritte vom Senat gegangen werden mussten, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die gebaute Brücke ermöglicht nun den Freien Trägern in Vorleistung zu gehen, um noch rechtzeitig die steuer-/SV-freie Corona-Sonderzahlung vorzustrecken und zwar im Ver-trauen bzw. guten Glauben, dass den Bewilligungsstellen eine nachträgliche Bewilligung der Corona-Sonderzahlung hiermit ermöglicht wird.
    Bericht zur aktuellen Situation geflüchteter Kinder

    Die Jugendamtsdirektorin, Fr. Krause, hat einen umfassenden Bericht an die Sozial- und Ge-sundheitsstadträtin, Fr. Koch, zusammengestellt. Dieser Bericht war eine Zuarbeit für die Infor-mationen in der Aktuellen Stunde der BVV zur Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Ich habe Ihnen diesen Bericht als auch die gesamten Informationen für die Aktuelle Stunde jeweils als Dateien vor der Sitzung zugemailt, da beide Berichte die aktuelle Situation umfassend darstellen.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-03-03

    Anfrage Pfadfinder – Lagerraum Trarbacher Straße

    Das Jugendamt hat nochmals weitere Lagermöglichkeiten in anderen Einrichtungen, u.a. auch in den kommunal JFE, geprüft. Es konnten hier jedoch keine anderen Räumlichkeiten bzw. La-germöglichkeiten gefunden werden.

    Der Koordinator des Bezirksstadtrats hat sich mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Nordost e.V. in Verbindung gesetzt und dort ist man einer Kooperation mit den Pfadfindern interessiert. Der DRK Kreisverband wird Kontakt zur weiteren Prüfung mit den Pfadfindern auf-nehmen. Wir hoffen, dass wir somit zur Lösung dieses Problems beitragen können.

    Materialiensammlung bestehender Qualitätsinstrumente in der Familienförderung (siehe beigefügte Mail und Anlage von SenBJF)

    Im Zuge der Spezifizierung des Rahmenkonzepts Qualität in der Familienförderung sollen ein-heitliche Qualitätsinstrumente entwickelt werden. Dabei ist es SenBJF wichtig, an existierende Erfahrungen und Instrumente anzuknüpfen. Dafür möchte SenBJ eine Materialsammlung vor-nehmen. SenBJF ruft auf, entsprechende Dokumente zu übersenden, um möglichst viel Mate-rial mit entsprechenden Informationen sammeln zu können. Es wird gebeten diesen Aufruf auch an die Kinder- und Jugendhilfeausschüsse zu senden, daher wird dieser Aufruf im Nach-gang des KJHA an den Ausschuss versandt.

    Trägerschreiben zum Beschluss der Vertragskommission vom 08.02.2022 an die Träger der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe Jugend

    SenBJF hat mit Schreiben vom 23.02.2022 die o.g. Träger über eine flexible Personalunter-stützung für einen Corona bedingten Personalausfall im Rahmen der Covid 19 Pandemie in-formiert.
    Zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur in den stationären Einrichtungen kann auf An-trag bei SenBJF eine Zahlung zur Unterstützung des coronabedingten Personalausfalls in den stationären Einrichtungen in Höhe von 200 pro betriebserlaubten Platz gewährt werden. Die Anträge müssen bei der Senatsverwaltung mit einem vorgegebenen Antragsformular bis zum 08.04.2022 eingereicht werden.

    Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin

    Wir hatten Ihnen berichtet, dass die Stelle der pädagogischen Geschäftsleitung bei den Kin-dergärten NordOst vakant ist. Hierzu habe ich mich mit meinen Kolleginnen Camilla Schuler (Lichtenberg), Nicole Bienge (Marzahn-Hellersdorf) sowie mit Fr. Dorgeist (kaufmännische Geschäftsleitung) und einer Vertreterin von Aumenta (Personaldienstleister) getroffen, um das Stellenbesetzungsverfahren abzusprechen. Demnächst wird die Stelle ausgeschrieben. Es ist geplant, in der ersten Hälfte des Junis die Auswahlgespräche zu führen und die Stelle der pä-dagogischen Geschäftsleitung damit noch vor den Sommerferien zu besetzen.

    Corona-Prämie bei den Zuwendungsempfänger:innen in Pankow

    In den vergangenen zwei Wochen hat mich das Thema Corona-Prämie intensiv beschäftigt. Ich werde von vielen Seiten darauf angesprochen. Bisher haben wir leider noch keine verbind-liche, schriftliche (!) Zusage erhalten, dass SenFin eine Zahlung durch die Zuwendungsemp-fangenden nachträglich (d.h. mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes) aus Mitteln des Lan-deshaushaltes finanzieren würde (und zwar mit Hilfe einer Basiskorrektur). Daher haben wir bis heute die Beschlusslage, dass die Zuwendungsempfangenden mittels des Tarifmittelrechners den Mehrbedarf für die Tariferhöhung bzw. den Mehrbedarf zur Schließung der Tariflücke gel-tend machen können. Dies umfasst aber (bisher) nicht die Corona-Prämie. Dieses abgestimm-te Verfahren zwischen SenIAS und SenFin soll den Bewilligungsstellen ermöglichen, den Mehr-bedarf aus Mitteln zur Tarifvorsorge aus dem Landeshaushalt zu finanzieren.
    Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass die Eingabe einer Jahressonderzahlung in den Tarifmittelrechner nicht möglich ist.

    In mehreren E-Mails und Telefongesprächen habe ich SenFin auf das Problem der fehlenden schriftlichen Zusage einer Basiskorrektur hingewiesen. Ich habe dabei einen Verfahrensvor-schlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aufgegriffen und vorgeschlagen, dem Tarifmit-telrechner mit einer Spalte sowohl für die Corona-Prämie als auch für die Jahressonderzah-lung zu ergänzen. Hiermit würden die Träger, die aus bezirklichen Zuwendungsmitteln finan-ziert werden, allen anderen Trägern gleichgestellt werden. Wir warten alle auf die so genannte Handreichung durch SenIAS und erwarten die dringend benötigte Klarstellung.

    Themen und Termine

    Am 23. Februar habe ich am Jour fixe des Regionalen Ausbildungsverbundes Pankow (RAV) teilgenommen. In diesem Gremium findet ein fachlicher Austausch aller bezirklichen Partner zum Thema Ausbildung und Fachkräftesicherung statt. Dieses Netzwerk ist wichtig für die Aus-bildungsoffensive Pankow, die besonders durch den Ausbildungstag und den Ausbildungspreis über den Bezirk hinaus bekannt ist. Coronabedingt hat in den letzten beiden Jahren der Aus-bildungstag nicht stattfinden können. Auch dieses Jahr war eine Durchführung in Präsenz nicht möglich.
    Am 28. März trifft sich das Kooperationsgremium Fördersystem U 25, um u.a. den Neustart der Ausbildungsoffensive Pankow anzugehen. In dem Kooperationsgremium Fördersystem U 25 schließen sich das Jobcenter Pankow, die Agentur für Arbeit Nord sowie das Bezirksamt Pan-kow und SenBJF (Schulaufsicht Pankow) zu einem „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zusam-men, um an den Schnittstellen von SGB II, SGB III und SGB VIII gemeinsam für die berufliche bzw. soziale Integration von jungen Menschen aktiv zu werden und in diesem Sinne die Arbeit der Jugendberufsagentur Pankow zu begleiten.

    Am 1. März war ich eingeladen bei der Onlineveranstaltung „Paritätische Zivilgesellschaft in Pankow“, veranstaltet von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Diskutiert wurden Visionen und Utopien, wie ein soziales Pankow aussehen könnte. Dabei setzten wir uns mit unterschied-lichen Zukunftsszenarien auseinander. Die bessere Nutzung öffentlicher Räume für die Verwirk-lichung sozialer Angebote, eine nachhaltige Finanzierung und vereinfachte Verfahren einer wirkungsorientierten Sozialen Arbeit sowie mit der Frage, wie Pankow ein inklusiver Bezirk werden kann, der eine Teilhabe für alle ermöglicht.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-02-17

    Corona Pandemie – aktuelles Trägerschreiben für die Kindertagesstätten der SenBJF

    Die Berliner Gesundheitsämter haben sich darauf verständigt, ab dem 07.02.2022 in den Berliner Kindertageseinrichtungen den sogenannten Test-to-Stay-Ansatz als Regelverfahren einzuführen. Hiermit soll den Kindern ermöglicht werden, dass sie weiterhin innerhalb ihrer stabilen, festen Be-treuungsgruppe an sozialen Geschehen in der Kita teilhaben können.
    Kinder und Beschäftigte, die Kontaktpersonen zu einer Person mit positivem PCR– oder Antigen-Schnelltest innerhalb der Kita sind, könne weiter die Kita besuchen, wenn sie symptomfrei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ getestet werden. Diese Regelung findet auch für geimpfte oder genesene Kinder und Beschäftigte Anwendung.

    Die Testung der Kinder soll, wie bisher, zuhause von den Eltern durchgeführt werden. Eltern kön-nen sich in dieser Situation jedoch entscheiden, ihre Kinder, die engen Kontakt zu einer positiv ge-testeten Person in der Kita hatten, trotzdem nicht in der Kita betreuen zu lassen. Die Quarantäne wird für diese Fälle wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen und bescheinigt. Die Quarantänedauer entspricht der Zeit des Test-to-Stay, also fünf Tagen.

    Kinder, die positiv getestet werden, müssen sich zuhause selbstverständlich wie gehabt in Isolation begeben und es muss eine Nachtestung herbeigeführt werden. Es gelten die Regelungen der In-fektionsschutzverordnung.

    Landesprogramm Berliner Familienzentren

    https://www.berliner-familienzentren.de/das-programm-berliner-familienzentren-1

    Wie wir erfahren haben, hat die Servicestelle Berliner Familienzentren bzw. die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie im letzten Jahr die betreffenden Träger informiert, dass für das Folgejahr 2022 keine zusätzlichen Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten zur Verfügung stehen. Hierbei handelte es sich um Mittel, die über die Senatsverwaltung an die betreffenden Träger aus-gereicht werden.

    Das Jugendamt selbst hatte keine Kenntnis von diesen zusätzlichen Mitteln für die Arbeit mit Ge-flüchteten bzw. Kenntnis darüber, wie viel zusätzliche Mittel pro Projekt durch SenBJF den Trägern bisher zur Verfügung gestellt wurden. Diese zusätzlichen Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten wa-ren auch zu keiner Zeit in den bezirklichen Haushalt zur auftragsweisen Bewirtschaftung eingestellt.
    Ebenso wurde das Jugendamt von der Servicestelle Berliner Familienzentren bzw. von SenBJF nicht darüber informiert, dass diese Mittel nicht mehr den Trägern zur Verfügung stehen.

    Das Jugendamt hat diesbzgl. trotzdem nochmals SenBJF gefragt: Dem Jugendamt wurde mitge-teilt und damit bestätigt, dass diese zusätzlichen Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten nicht mehr in dem Haushaltsplan des Senates enthalten sind.

    Landesprogramm „Kitas bewegen – für die gute, gesunde Kita“

    https://gute-gesunde-kitas-in-berlin.de/programmbeschreibung/

    Der Bezirk Pankow nimmt mittlerweile seit 10 Jahren mit viel Engagement und rückblickend be-trachtet auch erfolgreich am Landesprogramm „Kitas bewegen – für die gute, gesunde Kita“ (LggK) teil.
    Das seit 2012 erfolgreich angelegte Programm verfolgt vorrangig das Ziel, die Gesundheits- und Bildungschancen der Kinder zu verbessern und soziale Benachteiligungen abzubauen, sprich für alle am Einrichtungsalltag Beteiligten eine gesundheitsfördernde Lebenswelt zu schaffen, um somit auch die Primärprävention zu stärken.
    Erfolgreich ist das Landesprogramm schon deshalb, da es alle am Kita-Alltag Beteiligten in den Fokus rückt. Kinder und pädagogische Fachkräfte, Eltern sowie die Träger der jeweiligen Kita selbst.
    In Pankow sind mittlerweile 90 Kitas am Landesprogramm beteiligt. Sie tragen maßgeblich dazu bei, den Kita-Alltag so gesund wie möglich zu gestalten. Sie vermitteln den Kindern eine gesunde Lebensweise und die Freude und den Spaß an der Bewegung. Die Kitas erhalten mit diesem Pro-gramm systematische und bedarfsgerechte Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität.

    Der Lockdown während der Corona-Pandemie hat allen Beteiligten massiv vor Augen geführt, wie wichtig die Kindertagesstätten für das allgemeine Wohlbefinden, die Gesundheit und soziale Ent-wicklung der Kinder sind und welchen Stellenwert sie in unserer Gesellschafft einnehmen.
    Daher freuen wir freuen uns besonders, dass sich nach zwei Jahren „Corona-Pandemie“ nunmehr zehn Bezirke an diesem Programm beteiligen und damit in die 6. Umsetzungsphase eingestiegen sind.

    Tariferhöhung und Schließung der Tariflücke für die Freien Träger der Jugendhilfe

    Das Thema Tarifabschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Anwendung auf die Löhne und Gehälter bei den Freien Trägern der Jugendhilfe hat das Jugendamt und mich in den letzten Wochen intensiv beschäftigt:

    Grundsätzlich ist die Frage der Tariferhöhung bei Freien Trägern in der vorläufigen Haushaltswirt-schaft schwierig umzusetzen und es sind verfassungsrechtlich sehr enge Grenzen gesetzt. Der Se-nat hat daher bei der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023 im Einzelplan 29, Kapitel 2910, Titel 68406 eine zentrale Tarifmittelvorsorge i. H. v. 25 Mio. € getroffen, um Tarifan-passungen bei Beschäftigten der Zuwendungsempfangenden der Hauptverwaltung, der nachge-ordneten Behörden und der Bezirke zu finanzieren.

    Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) hatte bereits im September 2021 einen Tarifmittelrechner (das ist eine entsprechende Exel-Tabelle zur Berechnung des Tarifentgel-tes) zur Verfügung gestellt, um die tarifbedingten Mehrbedarfe zu berechnen. Der Tarifmittelrech-ner kann von den Zuwendungsempfangenden genutzt werden, die 2022 einen Zuwendungsantrag gestellt und einen vorläufigen Bescheid erhalten haben. Damit können sie a) eine Tarifanpassung bis zum aktuellen Bezahlniveau des TVL (d.h. die Schließung der Tariflücke) und b) eine analoge Tarifsteigerung nach TV-L um 2,8 % im Dezember 2022 berechnen. Sollte der Haushaltsgesetzge-ber die zentrale Tarifmittelvorsorge im Doppelhaushalt 2022/2023 beschließen, kann die Deckung des tarifmittelbedingten Mehrbedarfs (Schließung der Tariflücke) aus der zentralen Tarifvorsorge beantragt werden und die Nachbewilligung bzw. Erstellung der Endbescheide mit den höheren Personalausgaben (inkl. der Tarifmittel) für den Zeitraum ab 01.01.2022 erfolgen.

    Hinzuweisen gilt: Der Tarifmittelrechner findet keine Anwendung für die einmalige Corona-Sonderzahlung. Wie ich aus der Senatsverwaltung für Finanzen erfahren habe, besteht die Schwie-rigkeit darin, dass die Corona-Prämie in einem eigenen Vertrag zusätzlich zum Tarifvertrag gere-gelt ist.

    Die Abteilung Jugend und Familie hatte am 08.02. einen Besprechungspunkt in die Sitzung des Bezirksamts eingebracht, um die Umsetzung eines einheitlichen Vorgehens im Bezirk Pankow zu ermöglichen. Ziel sollten zudem sein, die Informationen an die Zuwendungsempfangenden des Bezirkes zeitgleich weiterzugeben. Derzeit wird von SE Finanzen ein Musterschreiben für alle Abtei-lungen erarbeitet.

    Gestern wurde von den Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss eine Protokollnotiz verabschiedet, die im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2022/2023 eine Regelung enthält, die eine Zahlung vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes gewährt. Diese Regelung soll den Bewilligungsbehörden eine Nachbewilligung ermöglichen. Hierfür soll der Senat den Bewilligungsbehörden eine einheitliche Verfahrenshinweise an die Hand geben (z.B. eine Art Leitfaden). Parallel hierzu gibt es auf Bun-desebene die Initiative, die Steuer- und SV-Freiheit über den 31.03.2022 zu verlängern. Was dies allerdings hinsichtlich der Corona-Prämie für die Zuwendungsempfangenden in Pankow bzw. in der Abteilung für Jugend und Familie heißen wird, können wir erst beurteilen, wenn wir das ent-sprechenden Schreiben von SenFin kennen.

    (Anlage: Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen zum Maßgabebeschluss „Corona Sonderzah-lung für Zuwendungsempfangende“)

    Anfrage Pfadfinder – Lagerraum Trarbacher Straße

    Die Anfrage der Pfadfinder Weißensee, gestellt von Julia Roth, ist von mir bis heute noch nicht be-antwortet. Daher ist es gut, dass wir dies als eigenen Besprechungspunkt im Rahmen des Berichts aus dem Bezirksamt aufgenommen haben:

    Den Pfadfinderinnen und Pfadfinder fehlen Räume, um sich zu treffen: Fr. Roth berichtete, dass es zwei sehr aktive Gruppen in Pankow gibt (im Prenzlauer Berg und Weißensee). Sie erreichen mit ihrer
    ehrenamtlichen Arbeit gut 200 Kinder und Jugendliche. Daher suchen sie nach Räumlichkeiten. Wenn ich es richtig verstehe, gibt es den grundsätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten. Akut gibt es aber zusätzlich den Bedarf nach Lagermöglichkeiten. Im Herbst hatten die Pfadfinder bereits bei Frau Tietje wegen möglicher Lagerräume durch die Pfadfinder nachgefragt. Dabei geht es um eine Liegenschaft in der Trabacher Straße, die bis vor ca. 6 Jahren als Jugendfreizeiteinrichtung genutzt wurde.

    Die Situation in diesem Gebäude stellt sich wie folgt dar: Der bauliche Zustand der Liegenschaft führte zur Verlagerung der dortigen fachlichen Arbeit in eine andere Einrichtung. Mit der Änderung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin zugunsten der Bildung einer Daseinsvorsorge für Infra-strukturbedarfe hat das Jugendamt das Grundstück nicht in die Vermarktung abgeben müssen, sondern es als Daseinsvorsorge behalten. Damit kann sichergestellt werden, dass bei einer mögli-chen Realisierung der Wohnungsbaupotentiale im Ortsteil Weißensee Flächen für dann entstehen-de wie z.B. Kita / JFE / Familienzentrum zur Verfügung stehen.

    Der Bestandsschutz ist allerdings durch den langen Leerstand aufgehoben. Der Wegfall des Be-standschutzes führt zudem dazu, dass für eine Wiederinbetriebnahme ein Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt werden müsste. Für eine mögliche Wiedernutzung der Liegenschaft müsste es darüber hinaus ein ordentliches Vergabeverfahren geben.

    Des Weiteren sind alle Medien bis auf Elektro in der Liegenschaft abgemeldet. Die Räume sind nicht beheizt, es gibt kein Wasser und kein Strom. Damit besteht ein feuchtkaltes Klima in den Räumen, so dass Schimmelgefahr besteht. Diese Räume können daher nicht für eine Fremdnut-zung – auch nicht für Lagerzwecken – zur Verfügung stehen.

    Dahinter steht zudem ein Thema, zu dem sich der KJHA eine eigene Meinung bilden sollte: Wir werden mit der wachsenden Stadt mit höherer Dringlichkeit die Frage nach Mehrfachnutzungen erhalten. Diese Diskussion ist bereits mehrfach von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angestoßen worden (z.B. im Zusammenhang mit der Erstellung der Sozialen Infrastrukturkonzepte (SiKo). Diese Frage ist alles andere als konfliktfrei: Denn in den Häusern des Jugendamtes und anderer Ämter finden Nutzungen statt, dort werden Angebote gemacht für jun-ge Menschen und Familien. Hierfür stehen diese Häuser auch zur Verfügung. Die Frage von Mehr-fachnutzungen und Mitnutzungen ist also immer mit den Beteiligten zu klären und darf diese An-gebote auch nicht einschränken oder behindern. Hier gibt es Zielkonflikte, die vielleicht an einem oder auch an mehreren Beispielen transparent gemacht werden sollten.

    Cornelius Bechtler

  • 2022-01-27

    Aktueller Stand der Abstimmungen – KiezKlub Pankow
    Hiermit möchte ich in der folgenden kurzen Chronologie über die erfolgten Abstimmungen infor-mieren.

    • Am 05.10.2021 gab es ein erstes Gespräch mit dem Träger zum Vertrag bzw. Informatio-nen zur Rücksprache mit UmNat zur Ermittlung der Kosten für den Rückbau bzw. die Um-setzung als Aufgabe für den Träger.
    • Am 05.11.2021 fand vor Ort ein Treffen mit dem Schulamt/Schulleitung/Jugendamt/Träger statt mit folgenden Inhalten:
      • Infos zum Stand der Vorbereitungen des Turnhallenneubaus
      • Austausch von Infos zum Stand der vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung des Schulgeländes
      • Klärung von Möglichkeiten zur Unterbringung des Kiezclubs im Schulgebäude
        >> hier Absage durch Schulleitung
      • Diskussion zu Möglichkeiten der Verlagerung in öffentliche Grünanlagen
        >> Festlegung, dass das Jugendamt entsprechende Prüfaufträge an das Umwelt- und Naturschutzamt (UmNat) stellt
    • Am 10.11.2021: Bitte um Prüfung an das Amt UmNat zur möglichen Versetzung des Clubs in die Grünanlage Andreas-Hofer-Platz oder auf das FS-Nr. 234 (Dolomiten/Trierer Str.) durch das Jugendamt
    • Am 02.12.2021 schriftliche Ablehnung dieses Antrages  Begründung: hohes Defizit an Grünfläche im Gebiet und damit keine weitere Verringerung möglich
    • Der Träger Kinderring wurde über diese Absage durch das Jugendamt informiert
    • Am 17.01.2022: Mail an Beteiligte zur Organisierung eines Folgetermins, der am 10.02.022 nochmals vor Ort stattfinden wird.

    Folgende Überlegungen sollen im Weiteren geprüft werden:

    1. Verlagerung des Bauwagens auf dem Außengelände der Schule als Zwischenlösung

    2. Mit der Verlagerung wäre auch der Rückbau des Spielhauses zu klären * Klärung der Übernahme der Kosten im Rahmen der Baufreimachung

    3. Langfristig soll mit der Umnutzung der alten Turnhalle in eine Mensa die Unterbringung des Clubs in der neuen Mensa realisiert werden. Ob dies möglich ist, muss im Rahmen der Um-nutzungsplanungen abgewartet werden.

    4. Darüber hinaus muss der Träger seinen Raumbedarf selbst darstellen.

    Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen wären, dass die Schule die weitere Zusammenarbeit mit dem Träger möchte.

    Integrationsfonds

    Im Dezember hat das Bezirksamt die diesjährigen Projekte zur Förderung aus dem Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter beschlossen. Nachdem das Einvernehmen über die beschlossenen Maßnahmen mit der Senatsverwaltung für Integration hergestellt wurde, ist es nun-mehr möglich entsprechende Bescheide unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen herauszuge-ben.

    Für das Jugendamt konnten folgende Vorhaben bewilligt werden:

    • Moorwiese & Würfel – Komm RUM – MACH ES MIT – Spielkultur Berlin Buch e.V.
    • Family Guide – Jugendamt Pankow in Kooperation mit Lebenswelt gGmbH, Stützrad gGmbH und Ostkreuz Jugendhilfe Nord gGmbH
    • Projekt der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII – temporäre kulturelle und interkulturelle An-gebote – Jugendamt Pankow

    Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ – Erweiterung um das Angebot „Temporäre Lerngruppen plus in Verbindung mit § 13 Abs. 1 SGB VIII

    Die Rahmenvorgabe zum Ausbau der Förder- und Unterstützungsangebote für Schüler*innen mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungs-bedarf in der inklusiven Schule wird im Rahmen des Bundesprogramms „Stark trotz Corona“ um das Angebot der Temporären Lerngruppe plus in Verbindung mit § 13 Absatz 1 SGB VIII erweitert. Das neue Angebot richtet sich an Schüler*innen mit komplexem Hilfebedarf im emotionalen Erle-ben und sozialen Handeln, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwendung individueller Beeinträchtigung in erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

    Für das Schuljahr 2022 / 2023 stehen den Berliner Jugendämter hierfür einmalig Mittel zur Verfü-gung. Die Lerngruppen können mit Beginn des neuen Schuljahres eingerichtet werden. Je nach Umfang der Beschulung werden durch die Schulen Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.

    Zur Beantragung der Mittel muss ein Umsetzungskonzept und ein Kooperationsvertrag mit der Schule, der regionalen Schulaufsicht, dem Schulträger und dem Jugendamt sowie eines mögli-chen Trägers vorgelegt werden. Die Anträge sind durch das Jugendamt bis zum 30.04.2022 bei der Senatsverwaltung einzureichen.

    Das Jugendamt verständigt sich derzeit hierzu intern und im weiteren Schritte mit der regionalen Schulaufsicht.

    Corona Pandemie – aktuelles Trägerschreiben für die Kindertagesstätten der SenBJF

    Das auf Grund der Omikron-Variante stark steigende Inzidenzgeschehen bildet sich nunmehr flä-chendeckend in den Berliner Kitas ab. Zeitweise waren über 650 Kitas ganz oder teilweise
    geschlossen (26.01.2022: „Von den 578 Kitas befinden sich am heutigen Tage 383 Kitas in Grup-pen-/Teilschließung und 48 Kita/s in Komplettschließung! In 147 Einrichtung steht die abschließen-de Entscheidung noch aus). Zudem zeigen viele Einrichtungen der Kitaaufsicht Personalengpässe an, die in der Folge Angebotseinschränkungen erforderlich machen.

    Zur frühzeitigen Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen wurde in einem ersten Schritt als zusätzli-che Schutzmaßnahme eine Testpflicht in Kitas festgelegt. Mit der über die Berliner Jugendämter ab diesem Freitag startenden Verteilung der Loli-Tests kann die verpflichtende Testung ab dem 24.01.2022 beginnen, spätestens aber ab dem 31.01.2022.

    Zudem hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung am 18.01.2022 den § 24 der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und einen eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22.01.022 beschlossen. Die Betreuungsangebote sollen jedoch für alle Berliner Kinder offen-gehalten werden.

    Für den eingeschränkten Regelbetrieb gelten folgende Regelungen:

    1. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertages-förderung erhalten. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen. Hiervon unbe-rührt gelten die eingeführten Regeln zur Testpflicht mit der Auslieferung der Loli-Tests.

    2. Der eingeschränkte Regelbetrieb dient dem Ziel der Kontaktminimierung. Die Betreuung in stabilen, festen Gruppen ist verpflichtend.

    3. Ab einer Größe von mehr als 25 Kindern sollen mehrere feste und stabile Gruppen gebildet werden.

    4. Reduzierungen des Betreuungsumfangs und /oder der Öffnungszeiten in Folge des einge-schränkten Regelbetriebs sind zulässig. Die Kitas sollen den Familien jedoch einen mög-lichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsun-abhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt.

    5. Während der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs können Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder der Kitagruppe zur Betreuung hinzuziehen.

    Darüber hinaus wurde in dem Trägerinformationsschreiben über die neuen Regelungen im Kontext Quarantäne/Isolation informiert.

    AG 78 Offene Kinder- und Jugendarbeit (AG78OKJA)

    Am vergangenen Mittwoch (19.01.) war ich Gast in der der AG78OKJA. Ich habe mich als neuer Bezirksstadtrat für Jugend und Familie vorgestellt. Themen waren u.a. die anstehenden Haus-haltsberatungen und die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR). Hinweise zu persönliche Bedrohungen von Mitarbeiter*innen habe ich zum Anlass genommen, einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren und hierzu weiterhin Vertreter*innen von mbr, moskito sowie die Integrationsbeauftragte einzula-den.

    KiGäNo: Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin

    Gestern (26.01.2022) war ich zusammen mit meinen Kolleginnen Camilla Schuler (Lichtenberg) und Nicole Bienge (Marzahn-Hellersdorf) Gast bei der Geschäftsführung Frau Dorgeist der Kin-dergärten NordOst. Wir hatten die Möglichkeit uns umfassend zu informieren und uns auf unsere Verwaltungsratstätigkeit vorzubereiten.

    Nicole Bienge wird auf der anstehenden Verwaltungsratssitzung als Vorsitzende gewählt. In der Mitte der Wahlperiode wird dann der Vorsitz zu Camilla Schuler wechseln. Der stellv. Vorsitz wechselt dann entsprechend. Pankow hat – wie schon berichtet – die Aufgabe der Aufsichtsfüh-rung.

    Am kommenden Montag, den 31.01.2022 findet die Konstituierung des Verwaltungsrats statt. Es ist geplant, einen Beschluss zu fassen, um die vakante Stelle der pädagogischen Geschäftsführung ausschreiben zu können.

    gez. Cornelius Bechtler

  • 2022-01-13

    Flexibudget

    Das Jugendamt hat den Antrag zum Flexibudget mit den bisher bestehenden Projekten fristgerecht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gestellt.

    Am 17.12.2021 hat die Senatsverwaltung die Zustimmung zum Antrag aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft erst nur für das 1.Halbjahr 2022 gegeben. Die Bescheide an die Träger wurden erstellt.

    Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ – Projektsäule Jugendarbeit

    Das Jugendamt hat fristgerecht den Antrag zum Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ – Projektsäule Jugendarbeit bei SenBJF über eine Gesamtsumme von 100.000 € gestellt.

    Am 17.12.2021 hat die Senatsverwaltung die Zustimmung zum Antrag gegeben. Die Bescheide an die Träger wurden erstellt.

    Interessenbekundung für die Durchführung gruppenbezogener, curricular geprägten Angeboten der Jugendarbeit (AF5) nach §11 SGB VIII in Pankow

    Das Jugendamt Pankow hat ein Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, an dem sich Träger der freien Jugendhilfe, die Leistungen nach § 11 SGB VIII anbieten möchten, bewerben können. Ziel ist die Schaffung kontinuierlicher Angebote der gruppenbezogenen, curricular geprägten Jugendarbeit durch interessierte Träger.
    Das Verfahren richtet sich nach § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Bezirk Pankow verfügen. Die Träger sollten Erfahrungen in der Konzipierung und Umsetzung curricularer Angebote haben.

    Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
    • eine thematische Fokussierung,
    • ab einem bestimmten Zeitpunkt geschlossener Teilnehmenden-Kreis,
    • ein zeitlich befristeter Rahmen der Einzelprojekte, die curricular orientiert sind,
    • eine im Vergleich zu offenen Angeboten höhere Verbindlichkeit,
    • ein hoher Vernetzungsgrad im Bezirk
    • eine Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf der Grundlage eines Lehrprogramms (Curriculum) mit zertifiziertem Abschluss
    • eine Abgrenzung von der offenen standortgebundenen Jugendarbeit (AF 1)

    Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 6 bis unter 27 Jahren mit Lebensmittelpunkt in Pankow.

    Inhaltlich erwartet werden Angebote wie die außerschulische Bildungsangebote in den Bereichen Ökologie, Natur, Umwelt, Wissenschaft, Kultur (Vermittlung von Kenntnissen auch durch z.B. praktische Schnupperkurse), Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten oder Vermittlung medialer Kenntnisse.

    Folgende Unterlagen sind bis zum 31.01.2022 im Jugendamt im Fachdienst 1 einzureichen:

    1. Konzept für gruppenbezogene, curricular geprägte Angebote in der Jugendarbeit (inkl.
    Darstellung der Zielgruppe, der Orte der Angebotsdurchführung und des Finanzierungsplans)

    2. Jugendhilfespezifische Erfahrungen des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit

    3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä

    4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe

    5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister

    6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Die Auswahl der Angebote erfolgt dann anhand folgender Kriterien:
    • Konzeptionelle Schwerpunkte der Angebote, Kenntnisse der Zielgruppe und Ihrer Anliegen,
    • Erfahrungen und Vernetzung des Trägers in Pankow
    • Reichweite des Angebots (welche Zielgruppen werden angesprochen, evtl. auch überregional)
    • Umsetzbarkeit des Angebotes (auch unter Pandemiebedingungen)
    • Gefördert werden zeitlich befristete Angebote für ein Jahr.

    Das Jugendamt prüft die Angebote gemäß den beschriebenen Kriterien, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Angemessenheit der Finanzierung.

    beBPo – Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten und Gerichtsvollziehern*innen / Beginn der aktiven Nutzungspflicht für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zum 01.01.2022

    Seit dem 01. Januar 2022 ist die Nutzung des beBPo’s für den Schrift- und Rechtsverkehr mit den Gerichten verbindlich zu nutzen.

    Für den verpflichtenden elektronischen Zugang zu den Gerichten stellt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den IKT Basisdienst ein besonderes elektronisches Behördenpostfach – beBPo – bereit.
    Das Jugendamt Pankow sowie alle Berliner Jugendämter haben lediglich ein elektronisches Behördenpostfach erhalten, um den gesamten Schriftverkehr mit den Gerichten abzuwickeln.
    Dieser Umstand erfordert ein strukturiertes und festgelegtes Verfahren im Jugendamt, um den Schriftverkehr weiterhin erledigen und notwendige Fristen wahren zu können. Das Jugendamt hat hierzu ein Konzept zur Umsetzung mit nur einem bebPo erstellt.

    Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt seit dem 03.01.2021 und die ersten Erfahrungen sind, dass das Konzept zunächst funktioniert. Allerdings ist derzeit noch ein geringerer Schriftverkehr von Seiten der Gerichte erkennbar. Die Erfahrungen des ersten Monats werden daher im Jugendamt ausgewertet und bei Bedarf bewertet.

    Konstituierung der Spielplatzkommission

    Wir bereiten derzeit die Konstituierung der Spielplatzkommission vor. Fünf Fraktionen haben bereits schon ihre Vorschläge bekannt gegeben. Anvisierter Termin ist Mittwoch, der 9. Februar 2022. Parallel dazu nehmen wir Kontakt auf mit der Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum sowie Stadtentwicklung und Bürgerdienste.

    gez. Cornelius Bechtler

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