Um eine effiziente und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir DRINGEND die Nutzung des oben genannten Online-Meldeformulars (digitaler Antrag).
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Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Corona: Informationen des Bezirksamtes Pankow und Zentrale Seite der Senatskanzlei
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Die Isolation endet frühestens nach Ablauf des 10. Tages nach Symptombeginn. Sollten Sie keine Symptome haben, endet die Isolation nach Ablauf des 10. Tages nach Testdatum.
Eine vorzeitige Entlassung aus der Isolation ist bei vorheriger 48-stündiger Symptomfreiheit frühestens ab dem 5. Tag nach dem Zeitpunkt des Symptombeginns, bzw. bei asymptomatischer Infektion ab dem 5. Tag nach dem positiven Test (zertifizierter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) möglich. Das vorzeitige Beenden der Isolation aufgrund dieser Vorraussetzungen kann eigenständig erfolgen und braucht dem Gesundheitsamt nicht gemeldet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Regelungen mit Geldbuße geahndet werden kann. Sie können die Regelungen unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ nachlesen
Ab dem 07.05.2022 sind Kontaktpersonen nicht mehr verpflichtet sich in Quarantäne zu begeben.
Entsprechend der aktuell gültigen RKI-Richtlinien empfehlen wir Ihren Kontaktpersonen dennoch dringend eine selbständige Reduktion von Kontakten (vor allem mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf), sowie die Durchführung eines täglichen (Selbst-)Tests mittels Antigen-Schnelltest bis Tag 5 nach letztem Kontakt mit ihnen.
Um eine effiziente und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir DRINGEND die Nutzung des oben genannten Online-Meldeformulars (digitaler Antrag).
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von 09 – 15 Uhr
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Fragen mit Hilfe unserer FAQ-Liste geklärt werden können.