Mietendeckel

++++++++++++ Diese Dienstleistung wird nicht mehr angeboten +++++++++++++
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig sind.
Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
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Siehe sind Mieter oder Mieterin und aktuell aufgrund der Verfassungswidrigkeit des “Mietendeckels” von Nachzahlungsforderungen betroffen?

Weitere Information finden Sie hier: https://mietendeckel.berlin.de/