Europawahl

Stimmzettel zur Europawahl wird in Wahlurne gesteckt

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union stattfindende Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Das Europäische Parlament, die zweitgrößte Demokratie der Welt, wird alle fünf Jahre gewählt.
Die 10. Wahlen zum Europäischen Parlament finden in der Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024 statt.
Rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie eine Partei an.

Die Rechtsgrundlagen können auf den Seiten der Bundeswahlleiterin eingesehen werden.

  • Wer darf wählen?
    Sie dürfen wählen, wenn Sie
    • mindestens 16 Jahre alt sind,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
    • die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union haben und
    • im Wählerverzeichnis von Ihrem Wohnort eingetragen sind.

    Staatsangehörige einer anderen Landes der Europäischen Union, die noch nicht bei einer Europawahl im Berlin gewählt haben, können sich auf Antrag in das Wahlverzeichnis eintragen lassen.
    Alle Informationen dazu finden Sie unter:
    https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#9cd23597-5c6e-48a8-b890-3a0bbe239b87

  • Wer darf nicht wählen?
    Sie dürfen nicht wählen,
    • wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen
    • oder nicht im Wahlverzeichnis eingetragen sind