- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union haben und
- im Wählerverzeichnis von Ihrem Wohnort eingetragen sind.
Staatsangehörige einer anderen Landes der Europäischen Union, die noch nicht bei einer Europawahl im Berlin gewählt haben, können sich auf Antrag in das Wahlverzeichnis eintragen lassen.
Alle Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#9cd23597-5c6e-48a8-b890-3a0bbe239b87