Die Mieter*innen der Bötzowstraße 34 sowie der Christinenstraße 25 sind ab sofort besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt. Vollrad Kuhn, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, hat zu beiden Immobilien erfolgreich die Verhandlungen für eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung zu der im sozialen Erhaltungsgebiet „Bötzowstraße“ gelegenen Bötzowstraße 34 umfasst elf Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit, die Vereinbarung zur Christinenstraße 25, die sich im sozialen Erhaltungsgebiet „Teutoburger Platz“ befindet, betrifft 15 Wohneinheiten und fünf Gewerbeeinheiten.
„Damit beweisen sich Milieuschutz und Vorkaufsrecht erneut als sinnvolle und schlagkräftige Instrumente der Wohnungspolitik“ freut sich Vollrad Kuhn.
Die Käufer haben im Rahmen der Vereinbarungen zugesagt, auf die Begründung von Wohnungseigentum an den Bestandswohnungen für längeren einen Zeitraum zu verzichten. Zusätzlich haben sich die Käufer dazu verpflichtet, auf mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen wie den Anbau von Balkonen und Personenaufzügen, welche die Bestandswohnungen erschließen, zu verzichten.
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Neue Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet
Pressemitteilung vom 15.11.2018
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