Rechtsanspruch auf Teilzeitbetreuung in der Kita - Neue Regelung ab 01.01.2018

Pressemitteilung vom 11.01.2018

Seit dem 1. Januar 2018 haben Kinder vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle. Die Teilzeitbetreuung entspricht einer Betreuungszeit von fünf bis sieben Stunden täglich. Bei der Beantragung eines Kita-Gutscheins für eine Teilzeitbetreuung brauchen Eltern ab sofort keine Bedarfsnachweise wie Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen, Studienbescheinigungen u. ä. mehr mit dem Antrag einzureichen. Sollte eine Betreuung von mehr als sieben Stunden gewünscht werden, muss der Bedarf allerdings weiterhin nachgewiesen werden. Falls ein Kind bereits halbtags betreut wird, kann der Antrag auf Stundenerhöhung formlos an den Fachdienst Kindertagesbetreuung beim Jugendamt Pankow gesendet werden. Wenn bisher noch keine Betreuung erfolgt, ist das Anmeldeformular zu verwenden. Für Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren sind, wird noch bis Ende Juli 2018 eine Kostenbeteiligung erhoben. Deshalb ist in diesen Fällen mit dem Antrag auch eine Einkommenserklärung für das Einkommen des Jahres 2017 einzureichen. Ab dem 1. August 2018 ist die Betreuung in einer Kita/ Kindertagespflegestelle dann für alle Kinder kostenfrei. Weitere Informationen beim Jugendamt Pankow, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Fröbelstr. 17 (Haus 4), 10407 Berlin, Internet: http://www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/