Im Amtsblatt Nr. 63 vom 29.12.06 wurde die Einziehung von Öffentlichem Straßenland in der Tiniusstraße in Heinersdorf angekündigt. Die Interessengemeinschaft Pankow – Heinersdorfer Bürger stellt diese Veröffentlichung unter der Überschrift “Weitere Ge-schenke des Bezirksamtes Pankow an die Ahmadiyya ?“ in einen nicht zutreffenden Zusammenhang.
Dazu der Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens – Holger Kirchner:
„Die Grundstücke Tiniusstraße 1 und 2 wurden im November 2006 von einer Firma er-worben, die dort eine Stop and Go – Autowerkstatt errichten und betreiben wollen.
Im Kaufvertrag ist die Entwidmung der auf den Grundstücken befindlichen Wende-schleife als öffentliches Straßenland bis Ende Juni 2007 Bestandteil. Die Wendeschleife wurde noch zu DDR – Zeiten angelegt, da ursprünglich die Sperrung der Verbindung Tiniusstraße – Autobahn vorgesehen war. Da die Wendeschleife nicht mehr gebraucht wird und der Käufer das Grundstück anderweitig nutzen will, ist eine Einziehung als öffentliches Straßenland geboten.
Das Grundstück für das Moschee – Bauvorhaben der Ahmadiyya – Gemeinde befindet sich in der Tiniusstraße 5 – 8, also 3 Grundstücke weiter.
Der von der Interessengemeinschaft Pankow Heinersdorfer Bürger (IPAHB) behauptete Zusammenhang zwischen dem Bezirksamt Pankow, der Ahmadiyya – Gemeinde und der Entwidmung öffentlichen Straßenlandes entbehrt somit jeder Grundlage.“