Stellungnahme des Bezirksstadtrates für Öffentliche Ordnung, Jens-Holger Kirchner zu den Grundstücken in der Heinersdorfer Tiniusstraße

Pressemitteilung vom 05.01.2007

Im Amtsblatt Nr. 63 vom 29.12.06 wurde die Einziehung von Öffentlichem Straßenland in der Tiniusstraße in Heinersdorf angekündigt. Die Interessengemeinschaft Pankow – Heinersdorfer Bürger stellt diese Veröffentlichung unter der Überschrift “Weitere Ge-schenke des Bezirksamtes Pankow an die Ahmadiyya ?“ in einen nicht zutreffenden Zusammenhang.

Dazu der Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens – Holger Kirchner:

„Die Grundstücke Tiniusstraße 1 und 2 wurden im November 2006 von einer Firma er-worben, die dort eine Stop and Go – Autowerkstatt errichten und betreiben wollen.
Im Kaufvertrag ist die Entwidmung der auf den Grundstücken befindlichen Wende-schleife als öffentliches Straßenland bis Ende Juni 2007 Bestandteil. Die Wendeschleife wurde noch zu DDR – Zeiten angelegt, da ursprünglich die Sperrung der Verbindung Tiniusstraße – Autobahn vorgesehen war. Da die Wendeschleife nicht mehr gebraucht wird und der Käufer das Grundstück anderweitig nutzen will, ist eine Einziehung als öffentliches Straßenland geboten.
Das Grundstück für das Moschee – Bauvorhaben der Ahmadiyya – Gemeinde befindet sich in der Tiniusstraße 5 – 8, also 3 Grundstücke weiter.
Der von der Interessengemeinschaft Pankow Heinersdorfer Bürger (IPAHB) behauptete Zusammenhang zwischen dem Bezirksamt Pankow, der Ahmadiyya – Gemeinde und der Entwidmung öffentlichen Straßenlandes entbehrt somit jeder Grundlage.“