Fundsachen - Verlorene Sachen zurückbekommen am Standort Bürgeramt Zwickauer Damm

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html


Die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten.
Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit

Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Eingang zum Parkplatz.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Rathaus Neukölln.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen - Verlorene Sachen zurückbekommen

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass es abgegeben wurde. Dann können Sie die verlorene Sache im Fundbüro abholen. Ob Ihre Sache im Fundbüro ist, können Sie online, vor Ort im Fundbüro oder telefonisch herausfinden.

Tipp: Versuchen Sie es mehrmals
Wenn eine Sache gefunden wurde, kann es mehrere Tage dauern, bis sie im Fundbüro ankommt. Falls Sie Ihre Sache beim ersten Mal nicht zurückbekommen, können Sie es ein paar Tage später noch einmal versuchen.

Wo können Sie noch suchen?
  • Falls Sie die Sache im Bus, in der Tram, in der U-Bahn, in der S-Bahn oder in einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den BVG oder an die Deutsche Bahn (siehe „Weiterführende Informationen“).
  • Falls Sie die Sache in einer Behörde verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese Behörde.
  • Falls Sie ein Tier verloren haben, wenden Sie sich bitte ans Tierheim (siehe „Weiterführende Informationen“).

Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie zum Beispiel in einem Bürgeramt oder im Fundbüro abgeben (siehe "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ihre Sache
    Sie haben die Sache verloren oder Sie sind zum Beispiel deren Eigentümerin oder Eigentümer.
  • Sache wurde bei uns abgegeben
    Im Fundbüro sind nur die Sachen, die bei der Polizei oder bei einem Bürgeramt oder direkt beim Fundbüro abgegeben wurden.
    Nicht ins Fundbüro kommen zerstörte Sachen und Sachen, die absichtlich entsorgt wurden (zum Beispiel Möbel).
  • Nach 6 Monaten: Sache wurde noch nicht versteigert
    Wenn es schon 6 Monate her ist, dass die Sache bei uns abgeben worden ist, kann es sein, dass die Sache versteigert wurde. Dann können Sie die Sache nicht mehr von uns zurückbekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass es Ihre Sache ist
    zum Beispiel durch
    • eine Kauf-Quittung,
    • bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer,
    • bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel.
    • Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)
    zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
    Falls Sie ein verlorenes Ausweis-Dokument abholen möchten haben, müssen Sie sich nicht ausweisen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis-Dokument des Vertreters
    Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:
    • schriftliche Vollmacht,
    • Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt,
    • Ihr Ausweis-Dokument in Kopie (falls nicht verloren)

Gebühren

Die Gebühr für die Bearbeitung und Lagerung des Fundes richtet sich nach dem Wert der Sache (siehe "Rechtsgrundlage").

  • keine: für einen Personalausweis oder Reisepass
  • keine: wenn die Sache 10,00 Euro oder weniger wert ist
  • 3,00 Euro: für Führerscheine, Zeugnisse, Bankkarten, Sparbücher, weitere Papiere
  • 5,00 bis 50,00 Euro: wenn die Sache 50,00 bis 500,00 Euro oder weniger wert ist (gestaffelt)
  • 10 Prozent des Wertes: wenn die Sache über 500 Euro wert ist
Finderlohn und Aufwendungen (möglich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 30 Minuten
  • Es kann mehrere Tage dauern, bis eine Sache, die abgegeben wurde, im Fundbüro ankommt.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Falls das Zentrale Fundbüro für Sie schwer zu erreichen ist, zum Beispiel aufgrund Ihres Alters oder einer Behinderung, dann können wir Ihnen Ihre Sache auch in einem der folgenden Bürgerämter zur Abholung bereitlegen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, zum Beispiel telefonisch.

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Chat

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