Führungszeugnis beantragen am Standort Bürgeramt Blaschkoallee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html


Die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten.
Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit


Ab 1. Oktober 2023 können anfallende Gebühren im Bürgeramt und im Standesamt in der Blaschkoallee 32 direkt an jedem Arbeitsplatz bargeldlos mittels Girocard und aller gängigen Kredit- und Debitkarten beglichen werden. Eine Barzahlung ist ab dann nicht mehr möglich. Die Zahlung mit der Girocard und allen gängigen Kredit- und Debitkarten erfolgt ausschließlich mit PIN. Die Karte muss dazu in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard, Kredit- und Debitkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird noch nicht akzeptiert.

Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.



Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Haus 5

ACHTUNG: Im Zuge der neuen Radverkehrsinfrastruktur entfallen die vorhandenen Parkplätze am Straßenrand.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung
    Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    für ein europäisches Führungszeugnis
  • Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • 1. Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • 2. ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • 3. die Software (z.B. die AusweisApp2)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis
    (online, persönlich und schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
    • Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr und fügen Sie Ihrem Antrag den Zahlbeleg bei. Den Betrag finden Sie unter "Gebühren" und die Bankverbindung unter "Weiterführende Informationen".
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
  • ggf. Überweisung der Gebühr
    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Für ein behördliches Führungszeugnis
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Gebühren

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Chat

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