Datenschutzerklärung - Quartiersmanagement

Verantwortung

Bezirksamt Neukölln von Berlin
vertreten durch den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Datenschutzbeauftragte

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin
E-Mail: Datenschutz@bezirksamt-neukoelln.de

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstr. 219
10969 Berlin
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Information über die Datenverarbeitung

Zur Umsetzung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen erhoben:

- Name
- Vorname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer

Erhoben werden nur die Daten, die Sie mir mitteilen. Wenn Organisationen, für die Sie tätig sind, mir Daten mitteilen, werden diese ebenfalls erhoben (zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber oder einem Verein, bei dem Sie ehrenamtlich tätig sind).

Beachten Sie auch die Datenschutz-Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf dieser Webseite.

Juristische Personen, welche dieses Informationsschreiben erhalten, verpflichten sich, ihre Beschäftigten und Bewerber*innen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, über den Inhalt dieses Informationsschreibens zu informieren.

Daten nutzen und weitergeben

Ihre Daten werden für folgende Zwecke genutzt:

a) Durchführung einer Projektförderung im Aktions- oder Projektfonds Soziale Stadt

b) Durchführung einer Projektförderung im Bau- oder Netzwerkfonds Soziale Stadt

c) Sonstige Aufgaben der Umsetzung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt, des Programms „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ und der Zukunftsinitiative Stadtteil II (zum Beispiel die Betreuung der Quartiersräte und die Beantwortung von Fragen lokaler Vereine)

d) Auswahlentscheidungen in Bewerbungsprozessen

Ich gebe Ihre Daten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie von der Senatsverwaltung beauftragte Quartiersmanagement-Teams und Prüfdienstleister weiter, sofern es erforderlich ist. Wenn der Landesrechnungshof oder Bundesrechnungshof eine Prüfung der Projekte beantragt, gebe ich auch in diesem Zusammenhang Ihre Daten weiter.
Bei der Auswahl von Projekten zur Förderung im Rahmen des Programms gebe ich Ihre Daten an den zuständigen Quartiersrat oder die Aktionsfonds-Jury weiter, sofern es erforderlich ist.

Daten löschen

a/b) Wenn Ihre Daten im Rahmen eines Projektes erhoben werden, werden Sie 10 Jahre nach der letzten Bearbeitung oder 10 Jahre nach Ende der zugehörigen Förderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung festgesetzt. Es gilt die jeweils längere Frist.

c) Wenn Ihre Daten für sonstige oben beschriebene Zwecke genutzt werden, werden Sie spätestens 10 Jahre nach Verstetigung des Fördergebietes gelöscht.

d) Wenn Ihre Daten für einen Bewerbungsprozess genutzt werden, werden Sie kurzfristig nach Ende des Stellenbesetzungsprozesses gelöscht.

Ihre Rechte

1. Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Ihrer personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet oder an wen diese weitergeben wurden oder in Zukunft weitergegeben werden.

2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.

3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, zum Beispiel wenn die Daten für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden.

4. Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bei uns verlangen; die Daten werden dann nicht gelöscht, aber nicht weiter genutzt.

5. Aus besonderen persönlichen Gründen, können Sie gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.

6. Wenn Sie nicht zufrieden mit der Datenverarbeitung bei uns sind, können Sie beim Datenschutzbeauftragten des Bezirksamtes Neukölln sowie der zu-ständigen Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Infor-mationsfreiheit) Beschwerde einreichen.

Rechtsgrundlagen

a) Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Städtebauförderung in der jeweils aktuellen Version und für den Zahlungsverkehr § 118 der Landeshaushaltsordnung Berlin.

b) Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz und Artikel 125 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung der Europäischen Union (EU) Nummer 1303/2013 in Verbindung mit Artikel 24 der Delegierten Ver-ordnung (EU) der Kommission Nummer 480/2014 in Verbindung mit Anhang 3.

c) Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz.

d) Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz.