Drucksache - 0235/XXI  

 
 
Betreff: Verfügungsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BiKuSport
Verfasser:1. Dehne, Philipp
2. Beitritt: SPD
Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
08.06.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Beitritt SPD
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Kürzungen im Verfügungsfonds der Schulen inklusive der finanziellen Mittel für die Ausstattung und den baulichen Unterhalt durch eine Erhöhung des Bildungsetats zurückgenommen werden!

 

Begründung: Die Einsparungen im Haushalt haben erste Folgen für die ööffentlichen Berliner Schulen. Nur noch maximal 3.000 Euro stehen pro Schule im Verfügungsfonds der Senatsverwaltung bereit. Bis jetzt standen ihnen bis zu 28.000 Euro zur Verfügung. Der Verfügungsfonds ist für die Schulen eine zentrale Quelle, um Bedarfe im Rahmen der im Schulgesetz verankerten eigenverantwortlichen Schule zu decken. Mit den Geldern können Schulen flexibel umgehen und zum Beispiel zusätzliche Möbel bezahlen, kleine Reparaturarbeiten, aber auch zusätzliches zusätzliche schulische Angebote für Schüler*innen schaffen, z.B. Lerntherapien, Ergotherapien, Logopädieangebote oder wichtige Maßnahmen im Rahmen der inklusiven Beschulung und im Umgang mit digitalen Lehrmitteln. Wichtig ist, den Verfügungsfonds durch eine Aufstockung des Bildungshaushalts zu erhalten, nicht durch eine Kürzung bei anderen essentiellen Bildungsausgaben.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Kürzungen im Verfügungsfonds der Schulen inklusive der finanziellen Mittel für die Ausstattung und den baulichen Unterhalt durch eine Erhöhung des Bildungsetats zurückgenommen werden.

Dazu berichtet das Bezirksamt: Das Bezirksamt stand der zunächst geplanten Kürzung der Verfügungsfonds für Schulen äerst kritisch gegenüber. Bezirksstadttin Korte hat dies mehrfach in der Sitzung der zuständigen Bezirksstadträte mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie thematisiert. Daraufhin haben alle zuständigen Stadträte auf Initiative von Bezirksstadträtin Korte einen gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus sowie die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Bildung, Jugend und Familie geschrieben. Im Ergebnis wurde die zunächst geplante Kürzung der Verfügungsfonds für Schulen zurückgenommen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 17.01.2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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