Drucksache - 2163/XX  

 
 
Betreff: Saubere Schulen – Rekommunalisierung der Schulreinigung mit Stufenplan unterlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneHaushWiVerwGleich
Verfasser:1.
2. Beitritt: LINKE
Morsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
09.03.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beitritt LINKE
Änderungsantrag AfD-Neukölln
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Änderungsantrag der Fraktion AfD-Neukölln nach Beschlussempfehlung des Ausschusses:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Schulreinigung nach den Vorgaben der Drucksache 1731/XXrgerbegehren "Saubere Schulen", welche am 02.06.2020 einstimmig beschlossen wurde umzusetzen.

 

  1. Das Bezirksamt stellt die Gebäudereinigung in den Schulen, in denen es für die äere Schulträgerschaft zuständig ist, spätestens beginnend im Schuljahr 2021/22 von Fremd- auf Eigenreinigung um.
  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Bezirksdoppelhaushalt einzustellen.
  3. Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN-Norm 77400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmeweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden. Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
  4. Das Bezirksamt gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen, sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
  5. Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Neuköllner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.

Die Reinigungskräfte der Schulreinigung sollen wieder direkt beim Bezirk angestellt werden und nicht beim Land Berlin in einer Landesdienststelle in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV vor Abschluss der laufenden Wahlperiode einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft durch die Serviceeinheit Facility Management vorzulegen, wie es der Beschluss der BVV vom 02.06.2020 zum Bürgerbegehren „Saubere Schulen“ vorsieht. Dabei ist eine Umstellung auf Eigenreinigung an mindestens 25 % der Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (ordentliche ndigung der Verträge zum 31.07.2022) anzustreben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines oder mehrerer Verträge aus "wichtigem Grund" soll eine frühzeitigere Umstellung auf Eigenreinigung geprüft werden.

Im Stufenplan soll ein Zeitplan enthalten sein, wie und an welchen Schulen im Bezirk der Einstieg in die Rekommunalisierung erfolgen kann und in welchem zeitlichen Rahmen die weiteren Schulen folgen sollen. Dabei soll ausgeführt werden, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung erforderlich sind und welche konkreten Anforderungen an den Stellenplan und die notwendige Finanzierung sich r den Doppelhaushalt 2022/2023 ergeben.

In die Erarbeitung des Stufenplans des Facility Managements sind die Schulen, Vertreter*innen von IG BAU, ver.di und des DGB sowie die Initiative „Schule in Not“ in geeigneter Weise einzubeziehen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV vor Abschluss der laufenden Wahlperiode einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft durch die Serviceeinheit Facility Management vorzulegen, wie es der Beschluss der BVV vom 02.06.2020 zum Bürgerbegehren „Saubere Schulen“ vorsieht. Dabei ist eine Umstellung auf Eigenreinigung an mindestens 10 % der Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (ordentliche Kündigung der Verträge zum 31.07.2022) anzustreben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines oder mehrerer Verträge aus "wichtigem Grund" soll eine frühzeitigere Umstellung auf Eigenreinigung geprüft werden.

Im Stufenplan soll ein Zeitplan enthalten sein, wie und an welchen Schulen im Bezirk der Einstieg in die Rekommunalisierung erfolgen kann und in welchem zeitlichen Rahmen die weiteren Schulen folgen sollen. Dabei soll ausgeführt werden, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung erforderlich sind und welche konkreten Anforderungen an den Stellenplan und die notwendige Finanzierung sich für den Doppelhaushalt 2022/2023 ergeben.

In die Erarbeitung des Stufenplans des Facility Managements sind die Schulen, Vertreter*innen von IG BAU und des DGB sowie die Initiative „Schule in Not“ in geeigneter Weise einzubeziehen.

 
 

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