Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1599/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§25, Absatz1 Große Anfragen müssen mindestens von einer/einem Bezirksverordneten oder mindestens einer Fraktion an das Bezirksamt gestellt werden und sind der/dem Vorsteher/in spätestens acht Tage vor der Sitzung schriftlich einzureichen. Pro Fraktion dürfen nicht mehr als zwei Große Anfragen und von Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten nicht mehr als eine Große Anfrage eingebracht werden. Dringliche Große Anfragen sind von diesen Formalien nicht betroffen.
§19, Absatz 2 Die Anträge sind spätestens acht Tage vor der Sitzung der/dem Vorsteher/in einzureichen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat können sie auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung gesetzt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen