Drucksache - 1599/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.12.2019 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung 1.Lesung
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§25, Absatz1

Große Anfragen müssen mindestens von einer/einem Bezirksverordneten oder mindestens einer Fraktion an das Bezirksamt gestellt werden und sind der/dem Vorsteher/in spätestens acht Tage vor der Sitzung schriftlich einzureichen. Pro Fraktion dürfen nicht mehr als zwei Große Anfragen und von Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten nicht mehr als eine Große Anfrage eingebracht werden. Dringliche Große Anfragen sind von diesen Formalien nicht betroffen.

 

§19, Absatz 2

Die Anträge sind spätestens acht Tage vor der Sitzung der/dem Vorsteher/in einzureichen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat können sie auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung gesetzt werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen