Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1591/XX
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzug vorgelassen werden.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Schwangere und Schwerbehinderte bevorzugt vorgelassen werden.
Begründung: Erfolgt mündlich.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzugt vorgelassen werden.
Die Einbindung der bezirklichen Datenschutzbeauftragten und des Objektmanagements hat ergeben, dass das Anbringen eines positiv formulierten „Erlaubnisschildes“ im Sinne des Beschlusses nichts entgegensteht.
Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird das in Rede stehende Schild beschafft und im Dienstgebäude Donaustraße 89 angebracht.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 24.01.2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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