Drucksache - 1435/XX  

 
 
Betreff: Markierung Sondernutzung öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Wewer, BertilPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
02.10.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in einem Modellversuch entlang der Weserstr. zu prüfen, ob die jeweils genehmigten Sondernutzungsflächen durch eine Markierung auf dem Gehweg eindeutig gekennzeichnet werden nnen. In die Genehmigung wäre eine entsprechende Auflage aufzunehmen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in einem Modellprojekt entlang der Weserstraße dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils genehmigen Sondernutzungsflächen durch eine Markierung auf dem Gehweg eindeutig gekennzeichnet werden. In die Genehmigung ist eine entsprechende Auflage aufzunehmen.

 

Begründung: Durch eine Markierung auf dem Bürgersteig wird auch Besucher*innen deutlich gemacht, in welchem Bereich z.B. Tische umgestellt werden können und wo nicht. Das ermöglicht eine Konfliktreduzierung und z.B. eine derzeit oft nicht mögliche Nutzung der Bürgersteige mit Rollstuhl oder Kinderwagen. Außerdem können Verstöße leichter geahndet werden.

 
 

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