Drucksache - 1416/XX  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Integration Anhörung
20.08.2019 
28.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheitsausschuss Anhörung
21.08.2019 
19. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Anhörung
22.08.2019 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.09.2019 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Anhörung
22.08.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Anhörung
29.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Anhörung
03.09.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Anhörung
03.09.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Anhörung
04.09.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung gemeinsam mit 6. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Grünflächenausschuss Anhörung
04.09.2019 
6. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses gemeinsam mit 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Anhörung
04.09.2019 
16. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Anhörung
05.09.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
09.09.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Überweisung in alle Ausschüsse
_Bezirkshaushaltsplan_2020-2021_BA-Vorlage
Ausschuss Beschluss Int, Ges
Ausschuss Beschluss UmNat
Ausschuss Beschluss HWVG 1
Ausschuss Beschluss SozBüD + BSK
Beschluss

Änderungsantrag DIE LINKE 1

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Schlichtungsstelle des Jobcenters arbeitsfähig machen

 

Im Bezirksdoppelhaushalt 2020/2021 wird für die Einrichtung und Betreibung der am 26.09.2018 von der BVV beschlossenen Schlichtungsstelle für das Jobcenter Neukölln ein Betrag in Höhe von 6.000 Euro eingestellt. Der Betrag kann aus den Mitteln für die Feier „100 Jahre Groß-Berlin 100 Jahre Bezirk Neukölln“ genommen werden, da bereits landesweit entsprechende Veranstaltungen durchgeführt werden.

Doris Hammer, DIE LINKE.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 2

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate

 

Erhöhung des Titels 53121 in Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 12.000,-. Die Mittel sollen für Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate wie z. B. Runde Tische mit Mediation/10 Termine verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 52906 012 Repräsentation im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister um 12.000,- (von 50.000,-)

Marlis Fuhrmann, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 3

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Nachuntersuchungen der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete

Erhöhung des Titels 54010 im Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 30.000,-. Die Mittel sollen für Gutachten für Nachuntersuchungen zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz, Schillerpromenade und Flughafenstr./Donaustr. verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 54010 Dienstleistungen aus 3300 Kapitel Bezirksbürgermeister um 30.000,- (z. B. aus: "Schön wie wir" 10.000,- von 100.000,- , "100 Jahre Groß Berlin" 20.000,- von 25.000,-

Marlis Fuhrmann, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 4

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Projekt Tagesreinigungskräfte an Neuköllner Schulen ausbauen und in bezirkliche Hand!

Die Finanzierung des Projektes „Tagesreinigungskräfte an Schulen“ wird von 390.000,- € auf 1.000.000,- € erhöht und die einzustellenden Reinigungskräfte werden direkt beim Bezirk angestellt. Der Ansatz für den Titel Nr. 51701 im Kapitel 3306 für das Jahr 2020 erhöht sich von 19.032.000 € auf 19.642.000 € und erhöht sich somit lediglich um 3,2 %. Die neu zu schaffenden Stellen werden in den Stellenplan eingefügt und die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Mitteln für das „Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5“, Kapitel 3306, Titel 54010, welches um 360.000,- € im Ansatz r 2020 reduziert wird, für die "Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude", welches um 200.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird, und für das Konzept "Neukölln macht Bildung", welches um 50.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird. Denn die Reinigungssituation an den Schulen muss dringend verbessert werden!
Ahmed Abed, DIE LINKE.

 

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 5

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Ausbau der „Fraueninfrastruktur“ im Süden von Neukölln

In Anlehnung an die Vorschläge 62 und 69 der Bürgerbeteiligung wird eine Stelle (VZÄ) für die

Stärkung der „Fraueninfrastruktur“ im Süden im Haushalt fest eingeplant. Diese soll auch eine niederschwellige, offene Beratung zu häuslicher Gewalt für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund ermöglichen.

Zur Finanzierung soll auf eine der seit längeren unbesetzten Arztstellen im Gesundheitsamt Es mach wenig Sinn schlecht zu besetzende Stellen als „Spardosen“r die jeweiligen Ämter zu belassen.

Thomas Licher, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag der Gruppe der FDP Herr Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Titel 42811 043 und 51140 043 A05 im Kapitel 3400 Ordnung im Öffentlichen Raum wie folgt zu erhöhen: Titel 42811 043 um 20.000 Euro und den Titel 51140 043 A05 um 10.000 Euro. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Titel 544010 012 A09 im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister durch Kürzung der Mittel für das Projekt „Schön wie wir“ von 50.000 Euro auf 20.000 Euro.

 

Begründung: Zusätzliche Mittel für das Ordnungsamt für zusätzliche nichtplanmäßige Tarifbeschäftigte sowie Geräte sind effektiver zur Bekämpfung der Vermüllung des Bezirks als Medienkampagnen. Für diese dürften die verbleibenden 20.000 Euro ausreichen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage der Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung HWVG:

In Kapitel 3300 Titel 52906 wird die textliche Erläuterung um folgenden Satz ergänzt: "Die Erhöhung des Titels dient der Stärkung der internationalen Freundschaftsbeziehungen (Städtepartnerschaften)."

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung UmNat:

Die im Stellenplan vorgesehene Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten wird dem Einzelplan 3300 (Bezirksbürgermeister) zugeordnet.

 

Begründung: Der/Die Klimaschutzbeauftragte nimmt abteilungs- und bereichsübergreifende Aufgaben für das gesamte Bezirksamt Neukölln wahr. Eine Zuordnung zur Verwaltung des Bezirksbürgermeisters gewährleistet am besten, dass alle Bereiche des Bezirksamts gleichermaßen am Einsatz des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin partizipieren können.

 

 

Ursprung:

Der Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2020

2021

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

973.567.200 €

985.335.200 €

Verpflichtungsermächtigungen:

32.715.000 €

22.400.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

945.775.200 €

959.543.200 €

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

945.768.200 €

959.542.200 €

Verpflichtungsermächtigungen
r Verwaltungsausgaben:

11.300.000 €

10.300.000 €

Investitionen - Einnahmen:

27.792.000 €

25.792.000 €

Investitionen - Ausgaben:

27.799.000 €

25.793.000 €

Verpflichtungsermächtigungen
r Investitionen:

21.415.000 €

12.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese soweit zweckmäßig oder erforderlich auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

 

 

Begründung:

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2020/2021 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen in 2020 und 2021 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 146/19 vom 28. Mai 2019 eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik und dem BA-Beschluss vom 21. Mai 2019 über die Priorisierung der Personalmehrbedarfe folgend, die Sachverhalte der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 vom 21. Juni 2019 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2018. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2021 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2019 werden sodann in den Haushalt übernommen. Auf Absatz 2 Satz 3 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2018/2019 nicht verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgergruppierungen erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung zu bewirken.

1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.

Der Bezirk hat entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2019 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 festzulegen.

Dabei wurden die bezirklichen Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der weiterhin Wachsenden Stadt neu bewertet, zum Teil verstetigt und um neue Sachverhalte ergänzt. (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben berücksichtigt die erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beinhaltet die aus den Beschlüssen der AG Ressourcensteuerung des Landes Berlin und mit der ersten Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel (vgl. Tz 3.2).

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2019 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

r die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2020 und 2021 wie folgt abgebildet wird:

 2020 2021

pauschale Mehreinnahme:  6.500 T€ 6.750 T€

Die Pauschalen in dieser Höhe gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] jeweils nicht übersteigen.

Über die Umsetzung der Pauschalen beschließt das Bezirksamt mit gesonderten Vorlagen zum Beginn des Haushaltsjahres 2020 sowie zur Fortschreibung der Globalsumme 2021.

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2018 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Obergrenze von rd. 0,2 Mio.  veranschlagt. Diese resultiert aus der entsprechenden Einnahmeerwartung des Liegenschaftsfonds.

Zudem ist im Jahr 2020 das positive Ergebnis des Jahres 2018 i.H.v. 9.490 T€ eingestellt. Der Jahresüberschuss beinhaltet rd. 2.582 T€ nicht verausgabte Mittel für die Schulbauunterhaltung 2018, die gem. Vorgabe der SenFin spätestens in 2020 zweckentsprechend zu verwenden sind.

3.                      Ausgaben

3.1.               Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das für den Bezirk Neukölln ermittelte Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2020 rd. 616 Mio.  bei einer Gesamtzuweisung i.H.v. rd. 733 Mio. . Für das Jahr 2021 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 632 Mio.  und die Gesamtzuweisung rd. 752 Mio. €.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Den Berliner Bezirken wurden über eine Erhöhung des Bezirksplafonds hierfür zusätzliche Mittel i.H.v. insgesamt rd. 95,6 Mio.  bereitgestellt. Zur Umsetzung des damit verbundenen Ziels sowie zur Sicherstellung und Nachhaltung der zweckentsprechenden Verwendung wurde durch die SenFin eine Veranschlagungsleitlinie Schulbauunterhalt festgelegt. Für den Bezirk Neukölln beträgt diese Leitlinie für den laufenden Schulbauunterhalt 2020/2021 rd. 16,9 Mio.  p.a. (10,6% des Schulbauunterhalts der Berliner Bezirke).

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kamerale Veranschlagungsleitlinie aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden ist, mithin der kennzahlgestützten Leitlinienermittlung keine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

Der Rat der Bürgermeister hatte den Senat aufgefordert[2], bereits für 2020 die Mittelzuweisung für den Schulbauunterhalt kennzahlgestützt in Höhe der Veranschlagungsleitlinie vorzunehmen; dies wurde nicht umgesetzt. Das hat zur Folge, dass trotz sachgerechter Erhöhung des Bezirksplafonds den Bezirk Neukölln die zur Erfüllung der Leitlinie erforderlichen Mittel im Wege der Globalsummenzuweisung nicht erreichen.

Es steht jedoch in Aussicht, dass die Schulbauunterhaltung erstmals mit der Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2021 nach einem kennzahlgestützten Verfahren zugewiesen wird, welches sich stärker an den Wiederbeschaffungswerten orientiert. Um infolge dieses einmalig zuweisungstechnisch bedingten Effekts nicht wesentliche bezirkliche Leistungen und Standards vorübergehend reduzieren zu müssen und vor dem Hintergrund der andauernden Bemühungen, eine geeignete bezirksindividuelle Lösung zu erwirken, weist der Bezirk eine pauschale Mehreinnahme für das Jahr 2020 i.H.v. 6.500 T€ und für das Jahr 2021 i.H.v. 6.750 T€ aus.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

 

 

Vorgabe/Berechnung der SenFin

Veranschlagung

in T€

 in T€

 

 

 

2020

2021

2020

2021

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.364

3.364

3.367

3.367

Hochbauunterhaltung

 

 

 

 

- Schulen

19.471

16.889

19.472

16.891

- übriges Fachvermögen

3.830

3.830

3.831

3.831

Tiefbauunterhaltung

2.181

2.181

2.404

2.404

Ausbildungsmittel

1.413

1.458

1.414

1.460

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen
(ohne Krankenhilfe)

122.750

124.671

122.751

124.672

Krankenhilfe (Soz)

8.863

8.863

8.863

8.863

Krankenhilfe (Jug)

659

659

659

659

Hilfen zur Erziehung

64.164

64.704

64.164

64.704

Kindertagesbetreuung

181.306

189.803

181.306

189.803

Tagespflege

3.956

3.956

3.956

3.956

Sozialpädagogische Hilfen
in Ausbildungsprojekten

1.970

1.970

1.970

1.970

Psychiatrie-Entwicklungs-
Programm

1.490

1.487

1.490

1.487

Kommunaler Finanzierungs-
anteil am Jobcenter

11.298

11.522

11.298

11.522

ltehilfe

242

242

242

242

Masterplan Integr. u. Sicherheit

538

538

538

538

Bildung und Teilhabe

2.368

2.404

2.368

2.404

Insolvenzordnung

1.144

1.160

1.144

1.160

Sonstige betreute Wohnformen (außerhalb HzE)

2.771

2.827

2.771

2.827

 

3.2.               Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit 108.254,0 T€ in 2020 und 111.143,7 T€ in 2021 veranschlagt (ohne kommunale Beschäftigte des Jobcenters Kapitel 3960). Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2018. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie der Personalleitwert. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben.

Sachverhalte, für die darüber hinaus bereits Personalmehrbedarfe durch die SenFin anerkannt und deren Finanzierung zugewiesen wurde sind ebenso berücksichtigt, wie Bezirksamtsbeschlüsse zur Personalverstärkung ausgewählter Ressorts aus der Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel, z.B. aus der AG Ressourcensteuerung.

Dabei wurden die neuen Personalsachverhalte - mit Ausnahme der pauschal für die Umsetzung des Bundes- und Teilhabegesetzes (BTHG) zugewiesenen Beträge - auf Basis fortgeschriebener, entgelt- bzw. besoldungsgruppenscharfer Durchschnittssätze veranschlagt, auch wenn deren Zuweisung pauschal mit 45 T€ je Vollzeitäquivalent (VZÄ) erfolgt ist. Gleiches gilt für die arbeitsplatzbezogenen Sachkostenanteile. Diese wurden nicht pauschal mit 5 T€ je VZÄ berücksichtigt; es wurden die durchschnittlichen, bezirkskonkreten Beträge auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung des Jahres 2018 ermittelt, plausibilisiert und im Ergebnis mit rd. 8 T€ je VZÄ in der Veranschlagung entsprechend umgesetzt.

Aus den zusätzlichen, durch den Bezirk unter Berücksichtigung der Richtlinien der Regierungspolitik frei zu belegenden Mitteln wurden mehr als 50 neue Stellen/VZÄ in den Stellenplan aufgenommen. Diese verteilen sich auf alle Abteilungen. Sie dienen damit der Sicherung einer leistungsfähigen Bezirksverwaltung und stärken zudem die Querschnittsbereiche, wie z.B. den Hochbau, das Objektmanagement und die Büroleitungen der Abteilungen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwertr die Veranschlagung der Personalausgaben wurde berücksichtigt.

Die im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird grundsätzlich nur bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen und unter Nachweis der landesweiten Vermittlungsbemühungen in Aussicht gestellt.

Dem Stellenplan lässt sich neben der bereits beschriebenen Erhöhung der Gesamtstellenanzahl auch eine Ausweitung des Nachwuchskräfteförderangebotes in den verschiedensten Berufsgruppen und Fachrichtungen entnehmen.

Die stellenplanmäßige Abbildung der sieben verschiedenen Ausbildungsberufe (Tarifbeschäftigte und Beamte) erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfachangestellte, Lebensmittelkontroll-sekretäranwärter/innen, Stadtsekretäranwärter/innen), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste), 3810 (Gärtner/innen), 4100 (Gesundheitsaufseher/innen) und 4202 (Vermesser/innen).

 

Ferner wurden die dual Studierenden im Stellenplan in Kapitel 3304 zentral berücksichtigt. Dazu gehören sechs verschiedene Studiengänge: Technisches Facility Management, Bauingenieurswesen, Wirtschaftsinformatik, Landschaftsbau- und Grünflächenmanagement, Soziale Arbeit und Öffentliche Verwaltung.

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks auch die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und der vom Bezirk zu tragende kommunale Finanzierungsanteil i.H.v. 15,2% an den Verwaltungskosten des Jobcenters. Für die kommunalen Beschäftigten des Jobcenters wurden 161 Stellen im Stellenplan eingestellt.

Die mit Auflösung des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.

3.3.               Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen Ansätze 2019, denn diese spiegeln im Kontext Wachsende Stadt die bestätigten, aktuellen Bedarfe wider. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

r das Jahr 2020 hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der Wachsenden Stadt die Verwendung des positiven Jahresergebnisses 2018 zur ergänzenden Finanzierung ausgewählter Sachverhalte beschlossen. Hierzu zählen u.a.:

Sachverhalt 2020

Betrag
in T€

Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude

900

Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5

900

Schulausstattung gem. § 7 SchulG

950

Aufstockung der Leistungsverträge §§ 11, 13, 16 SGB VIII

585

"Grünes Neukölln"; Neuköllner Grünanlagen

400

Projekt Tagesreinigungskräfte an Schulen

390

Finanzierung von Maßnahmen 2020 aus der Bürgerbeteiligung
zum Haushalt (davon mind. 100 T€ SGA - relevante Maßnahmen)

350

Neukölln macht Bildung

200

Suchthilfe

128

Erweiterung Schulstationen

105

Präventionskette

100

Umzug der Bezirkskasse

100

Einrichtung einer Sozialräumlichen Planungskoordination

75

Mittel für das Personalmarketing des Bezirksamtes Neukölln

70

100 Jahre Groß-Berlin - 100 Jahre Bezirk Neukölln

65

Umsetzung Mobilitätsgesetz

55

 

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

r verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind im vorliegenden Bezirkshaushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt. In Umsetzung des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln), werden die vu-IKT-Haushaltsmittel für die Berliner Verwaltung seit dem Haushaltsjahr 2018 in einem gesonderten Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführt.

4.                      Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2019-2023 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

 

Gesamtkosten
(T€)

Ansatz 2020
(T€)

Ansatz 2021
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

59.700

21.000

21.000

SenFin-Revision

59.700

12.000

12.000

Differenz

0

-9.000

-9.000

Leonardo-da-Vinci-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

30.250

13.000

2.898

SenFin-Revision

30.250

8.000

6.000

Differenz

0

-5.000

3.102

 

r beide Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen Verschiebungen in den Jahresraten ergeben. Das Revisionsergebnis ist im Gesamtberliner Kontext zu betrachten. Die veränderten Jahresraten führen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

r den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.425 T€r die Haushaltsjahre 2020/2021 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

5.                      Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2018 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

6.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses für konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben für nunmehr 109 Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2020/2021

 

Berlin-Neukölln, den 13. August 2019

 

Hikel
Bezirksbürgermeister


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2018 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2020/2021 vom 23.04.2019, S.24)

[2] RdB-Beschluss R-562/2019 vom 14.03.2019

 
 

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